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Geschrieben (bearbeitet)

Tach die Herrn,

wer hat wo welche Erfahrungen gemacht und was ist empfehlenswert?

Hilft eine Ultraschall Untersuchung der Schweissnähte um den TÜV Menschen zu beeindrucken?

mfg pepper

Bearbeitet von Pepper
  • 11 Monate später...

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    • Danke für den vielfältigen Input    Es ist tatsächlich so, dass ich mich gerne schnell für etwas begeistere und das als Projekt angehe, meist dann aber irgendetwas anderes um die Ecke kommt und zack... ist die Begeisterung woanders. Nicht umsonst nennt man mich in einem Autoforum den Typen mit dem  AVS (automobiles Veränderungssyndrom), im letzten Jahrzehnt an die zwanzig Hobbyautos gekauft und wieder verkauft .  Insofern ist das Argument mit dem wohl zähen Wiederverkauf sicher ein Argument, noch dazu steht die Vespa genau am anderen Ende der Republik.  Vernünftiger wäre es wohl eine gute Vespa 200 als Basis zu kaufen und dann ganz schnöde mit einem SIP Road Legal Polini 210 zu starten: https://www.sip-scootershop.com/de/product/tuningkit-sip-malossi-210-ccm-road-legal-fuer-vespa-200-rally-p200e-px200-e-lusso_1020100H?usrc=Tuningkits mit TÜV   Keine einfache Entscheidung... 
    • vor allem wenn ne Rundlicht gesucht, aber ne Spezial gesehen wurde
    • Diese E-Bikes sind nicht "schneller" als ein normales Rad. Bei ~25km/h wird abgeregelt, darüber tritt kaum jemand ~30kg gegen den Wind auf höhere Geschwindigkeiten. Mir als Biobiker schläft auf nem E-Bike das Gesicht ein.   Problematisch sind die Fahrer: alte Menschen deren Reaktionsfähigkeit schon als Fußgänger grenzwertig ist, Techniküberforderte die nur einen Gang kennen, immer im Turbomodus fahren und mit zwei Bremshebeln schon überfordert sind oder/und welche, die die 30kg Fahrradgewicht maßlos unterschätzen und aus reinem Glück noch nie ne Vollbremsung bei Nässe in einer sandigen Kurve machen mussten.
    • hatte ich so im kopf... wurde widerlegt. Bin auch von den Mofa-25km/h (Radwegnutzung) zusätzlich ausgegangen.
    • §3 StVO Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.   @zimbo Woher nimmst du die 25km/h auf Radwegen?
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