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Prügelei unter Freunden!


Spooky

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moin jungs!

danke erstmal für eure anteilnahme!

naja, hab jetzt schon mit meinem bruder telefoniert, angeblich hab ich wem im suff beschimpft,

der hat mir eins mit dem kopf gegeben und dann gings los...allerdings schaut der andere auch nicht besser aus als ich.

es ging um ehre und so, mein kumpel, mit dem ich mich geprügelt hab, hat da als vorbild die hells angels,

darum der titel...werd ich noch editieren, die angels können ja nix dafür.

und mein bruder hat mich nur zurückgehalten, zuerst hab ich geglaubt die haben alle drei auf mich eingeprügelt,

ich konnte mich nur mehr daran erinnern das alle irgendwie über mir waren und mich festhielten.

hab jetzt drei stunden geschlafen und war grad im krankenhaus, gebrochen is nix,

aber lippe aufgeplatzt, platzwunde am kopf, prellungen und platzwunden am kopf, aug zuegschwollen

blut im urin und drei geprellte rippen.

angezeigt wird nicht, ist klar!

mein kumpel mit dem ich mich geprügelt habe, hat mir auch schon ausrichten lassen, dass alles nicht so schlimm ist und er sich mit mir aussprechen will.

ist übrigens seit 20 jahren jiu-jitsu lehrer der gute :-D

mein neuer zahn hats überstanden-qualitätsarbeit (der zahn-nicht die prügel)!

:-D:-D:-D

prost jungs, ich hau mir jetzt ordentlich schmerztabletten rein.

aua!

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ach ja

deinen Jiu-Jiutsu Lehrer würde ich mal nach den Verhältnismäßigkeiten der Mittel fragen dem könnte man glatt seine Kyu Grade

Dan und so weiter entziehen, erst Recht ne Pfeife

Bearbeitet von Tumbstone
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Hehe, wollts grad reinstellen.

Scheiss Schnaps!

Die Angels pranger ich natürlich nicht an, das war einfach ein blöder gedanke im suff.

ich hoffe keiner von denen hats gelesen :-D

obwohl ich ja aussehe als hätte mich sonny barger höchstpersönlich verprügelt:

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ach ja

deinen Jiu-Jiutsu Lehrer würde ich mal nach den Verhältnismäßigkeiten der Mittel fragen dem könnte man glatt seine Kyu Grade

Dan und so weiter entziehen, erst Recht ne Pfeife

kann man wohl sagen. hier in D hat die rechtsprechung, sogar BGH, wenn ich mich recht entsinne, einen "mit Wucht geführten Kopfstoß" als eine das leben gefährdende Handlung nach §224 betrachtet :-D der gute mann sollte wissen, was er anrichten kann und dementsprechend mit seinem trinkverhalten umgehen :-D

ach und das wichtigste gute besserung spooky & weniger saufen! :-D:-D

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Und wie hast du das in Krankenheus erklärt? Ist das nicht, so, dass die sogar anzeigen müssen auch wenn der Patient nix sagt?

Preedith hat das grad gefunden:

Nach § 54 Abs. 4 ÄrzteG ist der Arzt verpflichtet, Anzeige an die Sicherheitsbehörden zu erheben, wenn er in Ausübung seines Berufs den Verdacht hegt, dass durch eine gerichtlich strafbare Handlung der Tod oder eine schwere Körperverletzung herbeigeführt wurde oder eine volljährige Person (über 18 Jahre), die ihre Interessen nicht selbst wahrnehmen kann (zum Beispiel Behinderte), misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht worden ist.

Quelle:Ärztekammer Tirol

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Nach § 54 Abs. 4 ÄrzteG ist der Arzt verpflichtet, Anzeige an die Sicherheitsbehörden zu erheben, wenn er in Ausübung seines Berufs den Verdacht hegt, dass durch eine gerichtlich strafbare Handlung der Tod oder eine schwere Körperverletzung herbeigeführt wurde oder eine volljährige Person (über 18 Jahre), die ihre Interessen nicht selbst wahrnehmen kann (zum Beispiel Behinderte), misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht worden ist.

uuuuhhhhhiiiiii tut denn sonst noch was weh ???

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es ging um ehre und so

aber lippe aufgeplatzt, platzwunde am kopf, prellungen und platzwunden am kopf, aug zuegschwollen

blut im urin und drei geprellte rippen.

Nette Deppen mit denen Du da rumhängst. Schlägerei wegen der Ehre...... :-D Prügel unter Freunden kenne ich nicht, ist das bei Euch in Ö so üblich?

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oh man, sieht ja heftig aus. zum glück hat es sich einigermaßen aufgeklärt, das du keine weitern attacken zu erwarten hast.

gut das dein neuer zahn alles mitgemacht hat, teuer und unangenehm genug so implantate/kronen!

was die angels angeht, hatte ich im besoffenen kopp auch schon mal kontakt mit denen. musste auch den schädel für nen kumpel hinhalten. damals hatte ich echt glück. der typ war sehr nett und hat mir nur zwei schellen mit seiner klodeckelgroßen hand gegeben und hat dann von mir abgelassen. ich war wohl keine ernsthaft konkurenz für ihn! hätte auch anders für mich ausgehen können!

in diesem sinne gute besserung, und viel glück bei eurem treffen!

Bearbeitet von pollyamid
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Und wie hast du das in Krankenheus erklärt? Ist das nicht, so, dass die sogar anzeigen müssen auch wenn der Patient nix sagt?

Preedith hat das grad gefunden:

Quelle:Ärztekammer Tirol

Die Ärztin hat mir nur geraten einmal darüber zu schlafen,

aber ich hab ihr extra gesagt ich will auf keinen Fall die Polizei einschalten.

Der Verein hätte mir heute grad noch gefehlt!

Anzeigen müssen die glaub ich nur bei einem Hundebiss.

Wenigstens hab ich ordentliche Schmerzmittel bekommen.

Bei meinem Kumpel war ich auch schon und hab mich mit ihm ausgesprochen.

Naja, nächstes mal kein Schnaps mehr :-D

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Um das zu verdeutlichen...wegen Anzeigepflicht durch den Arzt:

Bei einer Sicherheitsbehörde Anzeige erstatten muss der Arzt, wenn sich bei Berufsausübung der Verdacht ergibt, dass durch eine gerichtlich strafbare Handlung der Tod oder die schwere Körperverletzung eines Menschen herbeigeführt wurde.

Also: Anzeige sobald der Verdacht einer schweren Körperverletzung besteht.

Was ist eine schwere Körperverletzung?

Dazu zitiere ich das Strafgesetzbuch:

§ 84 Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Tat eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge oder ist die Verletzung oder Gesundheitsschädigung an sich schwer, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn die Tat begangen worden ist

1. mit einem solchen Mittel und auf solche Weise, womit in der Regel Lebensgefahr verbunden ist,

2. von mindestens drei Personen in verabredeter Verbindung,

3. unter Zufügung besonderer Qualen oder

4. an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten.

(3) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbständige Taten ohne begreiflichen Anlaß und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat.

Ist natürlich sehr dehnbar...aber grundsätzlich kann man sich an die 24-Tage halten.

Wenn also die Verletzung so schwer ist...daß das Kurieren derselbigen länger als 24 Tage dauert...

ist die Körperverletzung schwer.

Ärzte handhaben das aber von Fall zu Fall unterschiedlich...auch klar.

Anzeigen werden aber auch ohne dem Patienten Bescheid zu geben...erstattet.

Ciao,

Alex

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