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wer kennt sich mit privaten krankenkassen aus?


williwirsing

Empfohlene Beiträge

hallo

kennt sich jemand aus??

ich/wir suchen eine private krankenversicherung, die eine gesundheitsabfrage nur über die letzten drei jahre macht?

hintergrund: meine freudnin ist derzeit privat versichert, hatte vor 4 jahren eine psychotherapie. ihr vater hat sie nun in nen studententarif gesteckt,der psychotherapie aber nicht abdeckt.

sie würde jetzt doch nochmal eine therapie benötigen, die huk, bei der sie versichert ist lässt sie aber vor ablauf von 5 jahren nicht in einen anderen tarif, weil eben die psychotherapie noch vermerkt ist.

wir denken jetzt über einen wechsel der krankenkasse nach. das geht aber dann ja nur in eine, die maximal 4 jahre abfragt.

ein jahr warten mit therapie ist/wäre echt übel und selbst bezahlen als student noch übler.

gruß

patrick

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Es müssen immer alle Fragen zu Krankheiten angegeben werden.Selbst wenn die Krankheit über 5 Jahre her ist und nicht im Fragebogen angezeigt wird, kann die Versicherung im späteren Falle die Leistung verweigern, unabhängig vom Zeitraum.Besser alles angeben.

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Es müssen immer alle Fragen zu Krankheiten angegeben werden.Selbst wenn die Krankheit über 5 Jahre her ist und nicht im Fragebogen angezeigt wird, kann die Versicherung im späteren Falle die Leistung verweigern, unabhängig vom Zeitraum.Besser alles angeben.

ok..na dann ist wohl eher essig..außer wechsel in gesetzliche krankenkasse

ich dachte es gäb evtl versicherungen, die anders fragen: war bei meiner BU so..da wollten die einen die Erkrankungen der letzten 10 Jahre und die anderen die der letzten 5 oder 3 Jahre gelistet

Bearbeitet von williwirsing
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tja..es war abgedeckt, ist im studententarif aber ausgeklammert und der vater hat quasi nicht aufgepasst und das billigste genommen. da jetzt ja in den akten steht, dass sie schonmal ne therapie benötigt hat, läßt die huk sie in keinen anderen tarif (in dem das dann abgedeckt wäre)

daher ist die gesetzliche evtl jetzt tatsächlich ne alternative

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Kommt man da denn so einfach wieder zurück in die gesetzliche ? Ich dachte immer, einmal privat, immer privat :-D

Wird eher ein Problem, wenn du in Rente gehst und dann zu den Gesetzlichen willst. Da siehts dann eher schlecht aus.

Über gut zahlende Versicherte freut sich jede Kasse. Aber je älter, desto schwieriger wirds zurück zu kommen.

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Kommt man da denn so einfach wieder zurück in die gesetzliche ? Ich dachte immer, einmal privat, immer privat :-D

Da gibt es eine Frist, innerhalb der Du zurückwechseln kannst. Ich meine irgendwas zwischen 1 und 3 Jahre.

Oder Du fällst wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze, dann muss Dich die gesetzliche nehmen.

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Alle mir bekannten Gesellschaften fragen die letzten 5 Jahre ab. Bin Versicherungskaufmann und kenne einige Tarife der verschiedenen Gesellschaften.

Krankheiten die nichtmehr in diesen Zeitraum fallen müssen nicht angegeben werden und die Versicherung ist leistungspflichtig.

Den Weg zurück in die gesetzliche würde ich mir gut überlegen, der Versicherungsschutz ist teurer und die Leistungen sind unter aller Sau.

Wenn es soweit ist und ihr Angebote benötigt helfe ich euch gern weiter.

Bin bei der Victoria bzw. DKV beschäftigt.

Grüße

Robin

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@ Robin,

man sollte allerdings beachten, dass die Privaten die Familii nicht automatisch mitversichern. Die Beiträge nicht dem Einkommen nach, sondern dem Risiko nach bemessen werden. Ob man sich als Rentner noch die Private leisten kann sollte man sich schon vorher überlegen.

Ich bin auch am überlegen, da ich jetzt endlich mit neuem Job über die Bemessungsgrenze komme und ich mich privat versichern könnte. Mich schreckt aber der Gedanke an die Beitrage ab, die ich als 70-jähriger zu zahlen habe.

Kannst ja mehr dazu erläutern. Bin da auf jeden Fall interessiert.

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Ich bin auch am überlegen, da ich jetzt endlich mit neuem Job über die Bemessungsgrenze komme und ich mich privat versichern könnte.

Du mußt inzwischen erstmal 3 Jahr lang in Folge über der Bemessungsgrenze liegen bevor du wechseln darfst....

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Die Beitragsbemessungsgrenze (korrekterweise Versicherungspflichtgrenze) ist die Grenze, bis zu der ein Versicherter bei der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, wenn dieser nicht Selbständig, Freiberufler oder anderweitig von der gesetzlichen Krankenversicheurng befreit ist.

Diese Versicherungspflichtgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) wird jedes Jahr neu von der Bundesregierung festgelegt.

Sobald das Einkommen des Versicherten in drei aufeinanderfolgenden Jahren, diese Versicherungspflichtgrenze überschreitet und voraussichtlich auch das kommende Jahr über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann der Versicherte selbst wählen, wie er sich in Zukunft Krankenversichern möchte.

Er hat dann die Möglichkeit weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenkase zu versichern oder aber in eine private krankenversicheurung zu wechseln.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2008 bei 48.150 ?/Jahr.

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