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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

angenommen:

es gibt ein Angebot im I-net das kostenpflichtig lesestoff zur verfügung stellt.

kostenlos nur mit einigen Monaten verzögerung (erscheint alle paar wochen eine neue ausgabe)

nun gibt es aber eine Seite deren Ordnerstruktur offen ist, und man dort ALLE Ausgaben ohne Zeitverzug sehen + downloaden (pdf) kann.

zu allem Überfluss handelt es sich auch noch um eine staatliche I-net Seite, dementsprechend um einen Verlag der das kostenpflichtig verkaufen will. Also Verlagsseite will Abo verkaufen und Ordner der staatlichen Seite ist offen.

Regulär über die staatliche HP geklickt wird man auf die ABO Seite des Verlags geschickt.

Was würde jemandem blühen, wenn es jemanden gäbe der dies wüsste und das quasi ausnutzt? Es wurde nix gehackt oder so, den Pfad bekommt man mit google ganz schnell raus, geht eine Ebene zurück und man ist da.

Ist stöbern in fremden Ordnern verboten wenn man da regulär nicht hinklicken kann? Ich trau mich kaum die anderen Ordner anzuklicken die da liegen :-D

P.S. Danke das du dieses Topic wegen dem reißerischen Titel angeklickt hast :-D

mfg

Agent_beodeo

Geschrieben (bearbeitet)

Nö...wenn man es über Google findet...quasi durch einen Google Link in den offenen Bereich kommt...is das nich Dein Problem.

Da hat halt der Webmaster oder wer auch immer gepennt....freuen...speichern...basta....

Edit sagt noch...wenn man nix gehackt hat....macht man sich auch nich strafbar...wär ja noch schöner....

Bearbeitet von dorkisbored
Geschrieben

interessante Frage....

wenn ich meine Garage offen stehen lasse, und es holt sich einer meine Roller daraus, isses Diebstahl, aber die Versicherung wird wohl nix zahlen.

Was sagt Schäuble denn dazu?

Geschrieben

Nunja....soweit is es ja noch nich das ne "Webseite" quasi als "Grundstück" gilt :-D das man nich betreten darf nur weil ein "Garagentor"

offensteht...

Gab doch neulich so nen Fall an ner Uni in England wo durch nen Fehler auf der Webseite oder so sämtliche Daten der Studis einsehbar

waren...da is auch nix rechtliches passiert

Geschrieben

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht....:-D

Soweit der Volksmund.

Trotzdem denke ich, dass es wie mit den AGBs ist... Die müssen einem zugänglich und leicht zufinden sein.

Wenn etwas nicht kostenfrei ist muss auch entsprechend darauf aufmerksam gemacht werden.

Du kannst da wohl getrost deine Hände in Unschuld waschen und lesen...!!

Geschrieben

Sollte es hart auf hart gehen dann bringt einem ein halbwegs guter Rechtsanwalt aus der Misere heraus.

Aber: Musik runterladen ist ja auch nicht generell als "verboten" ersichtlich...Streitfrage halt...

rs

Geschrieben
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht....:-D

Soweit der Volksmund.

Gilt auch im I-net, siehe mp3 Diskussion.

Wobei der Verlag spätestens wenn du damit drohst, seine Dummheit an die große Glocke zu hängen, von eine Strafverfolgung absehen wird. Schadensbegrenzung quasi...

Geschrieben

die Webseite liegt aber ja in einem Ordner auf ner Festplatte auf nem Server, und dafür gibt es evtl bestimmte Zugriffsrechte, vermutlich. Und da es hier um kostenpflichtige Inhalte geht...

Geschrieben (bearbeitet)

um die Sache zu verkomplizieren:

die kostenpflichtigen Inhalte liegen auf der Seite des Verlages

die offenen Ordner liegen auf der anderen (HP) Seite (edit: da wo der Datenbestand ursprünglich herkommt)

angenommen natürlich, alles reine Phantasie.... :-D

Die Kernfrage ist immernoch: Sind offene Ordner, auch wenn nicht über klick-klick erreichbar, von jedem zu nutzen der den Pfad findet? (Informativer Inhalt nutzbar, keine Raubkopien machen/verbreiten oder so)

Oder darf man das nicht?

Bearbeitet von beodeo
Geschrieben

Klar darfst du die nutzen, wenn du "auf normalem Wege" an die Inhalte kommst. Wäre dem nicht so, müsste man ja angst haben, wenn man irgendeine informative Internetseite öffnet!

Vielmehr handelt der Serverinhaber fahrlässig, da er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt! :-D

Edit bittet von einer Strafanzeige abzusehen, sollte er mit dem öffnen irgendwelche Inhaberrechte verletzt haben...

Geschrieben

Ich würde es so sagen...Du darfst es nutzen und anschauen...aber nicht für Deine Zwecke verwenden...

und auch nicht kopieren oder speichern. Weil...auch wenn etwas zur Verfügung steht...

oder online möglich ist sich zu saugen, heißt das noch lange nicht, daß ich damit irgendwelche Nutzungsrechte erwerbe.

Aber...*tralala*...natürlich...würde ich in Deinem natürlich rein hypothetischen Fall...die Dinger runterladen...

und sollte es im Falle des Falles (Unwahrscheinlichkeitsdrive) jemand juristisch darauf anlegen...

...dann hast soooooooooooo viele Möglichkeiten Deine Hände in Unschuld zu waschen, daß ich mir keine Sorgen

machen würde. :-D

Geschrieben
Die Kernfrage ist immernoch: Sind offene Ordner, auch wenn nicht über klick-klick erreichbar, von jedem zu nutzen der den Pfad findet? (Informativer Inhalt nutzbar, keine Raubkopien machen/verbreiten oder so)

Oder darf man das nicht?

Das ist es eben....wenn ein eine Webseite frei zugänglich ist (Keine Passwortabfrage etc.) darf man darauf surfen und die

Inhalte nutzen (auch downloaden oder so). Erst wenn eine Sperre gehackt wird macht man sich strafbar.

Is das gleich wie bei offenen W-Lan Routern....wenn mein Nachbar so blöd ist und seinen I-Net Zugang offen läßt,

"darf" ich den nutzen...es gibt nichts dabei womit ich mich strafbar mache...erst wenn ich den "hacken" würde....

dann würde ich mich strafbar machen...

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