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Geschrieben

Servus zusammen,

bin letztes Jahr im Oktober an einer roten Ampel geblitzt worden. Klar ist Punkte + 1 Monat Fußgänger

Letztes Schreiben von Staatsseite war am 14.11.2007

Wann verjährt das ganze? 3 oder 6 Monate

Oder verjährt es gar nicht wenn der Bußgeldbescheid raus ist?

Geschrieben
Servus zusammen,

bin letztes Jahr im Oktober an einer roten Ampel geblitzt worden. Klar ist Punkte + 1 Monat Fußgänger

Letztes Schreiben von Staatsseite war am 14.11.2007

Wann verjährt das ganze? 3 oder 6 Monate

Oder verjährt es gar nicht wenn der Bußgeldbescheid raus ist?

da gibts das m.e. net - so wie's der gawasi schon geschrieben hat,

ansonsten 3 monate... hatte schon 2 mal das glück :-D

Geschrieben
hatte schon 2 mal das glück :-D

:-D

Irgendwie bekomme ich nur jedes 2te Foto zugeschickt, und ich meine die mit dem Auto, nicht die mit dem Roller.

Aber wenn einmal was da war und das bearbeitet wurde kam immer irgendwann die Rechnung...

Geschrieben

Wie gesagt die 6 Monate wären ja mitte Mai um.

Irgendeine Verjährungsfrist muss es ja denke ich geben.

Die Strafe ist bezahlt, aber wegen Schein abgeben hat sich keiner gemeldet bis jetzt.

Mal schauen was noch an Antworten kommt

Geschrieben

Na wenn Du die Strafe schon bezahlt hast, haste ja auch schon anerkannt. Dann kann auch nichts mehr verjähren. Vielleicht hat die Obrigkeit einfach vergessen, Deinen Lappen einzuziehen. Würde mich an Deiner Stelle ganz ruhig verhalten und wenn die Freunde tatsächlich noch den Lappen für nen Monat verwahren wollen, kannste immernoch versuchen den Zeitpunkt auszuhandeln.

Viel Erfolg

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn die Ampel gerade erst rot war (ich meine nicht länger als eine Sekunde), als du drüber gefahren bist, kostet das aus eigener Erfahrung nur Geld und Punkte ohne Fahrverbot.

Bearbeitet von sidewalksurfer
Geschrieben

Bei mir war's 'nen roter Bahnübergang... Is das Gleiche wie 'ne rote Ampel.

3 Punkte und ich meine 70 Euro.... Das war's!

Anders sieht's aus, wenn es schon länger als 'ne Sekunde rot war und/oder du jemand gefährdet, oder gar geschädigt hast.

Aber die "Tatumstände" und den Wortlaut des "Blauen Briefes" solltest du am besten kennen :-D .

Geschrieben

das kann in münchen mitunter ziemlich lange dauern.

hatte auch mal probleme, und es hat mehrere monate gedauert bis ich dann endlich mal was von der staatsanwaltschaft und dem aktenzeichen bzw. verfahren gehört habe.

also, einfach geduld haben, es wird auf jeden fall noch was kommen, falls der führerschein wirklich eingezogen werden sollte.

hatte mich auch schon gefreut nichts zu hörem, aber nach ein paar monaten übergab mir der briefträger dann ein einschreiben mit rückschein - mit dem kommentar, dass diese farbe der briefe nichts gutes bedeuten....

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    • Ja, so wie bei der originalen Kupplung auch und sieht idealerweise aus wie auf Rollerbubes Bild.
    • Moin!   Hat wer vielleicht einen Link / Quelle zu einer passenden modernen China Hupe, die man dafür schlechten kann und wo es dann mechanisch passt die Blende davor zu bieten?   Danke    
    • Der Koffer liegt noch hier.  Jetzt mit Schlüssel. 
    • Versuchen wir mal Klartext zu reden!   Wenn ich mir deine Gartensituation so anschaue, dann kann ich mir gut vorstellen warum deine  Nachbarn "schwierig" sind und du Ihnen den Einblick auf dein Grundstück soweit als möglich verwehren möchtest.    Es sollte Dir aber im Klaren sein, dass durch all diese angedachten baulichen (gärtnerischen) Maßnahmen nicht die Ursache dieser Befindlichkeiten ggü. den Nachbarn bereinigt werden.   Nachdem der Spalierobstbaum eine Sonderzuchtform des Obstbaumes ist, liegt die Einstufung bezüglich Grenzabstand in der genaueren Betrachtung des Verwendungszweckes. In deinem Fall als "Heckeneinfassung" Es muss dann aber auch der künftige Pflegeaufwand (Rückschnittmaßnahmen) auf diese Einstufung zwingend abgestimmt sein bzw. die geltenden Abstandsregeln bei Pflanzung dieser Gehölze eingehalten werden. Spalierformen auf Hochstamm gezogen, sind da logischerweise ausgenommen. Nachdem das allerdings, ähnlich wie beim Baumschutz in den Regionen/Ländern unterschiedlich gehandelt bzw. ausgelegt oder interpretiert wird, ist eine Rücksprache mit der zuständigen Baubehörde deiner Gemeinde die sinnvollste Vorgehensweise.   Zu bedenken ist auch, dass dein geplanter "Sichtschutz" aufgrund des Laubfalles im Herbst über Monate wirkungslos ist! Wenn es Dir um den Einblick auf die Terrasse geht, dann würde ich bei entsprechendem Platzangebot eher pflanzliche Sichtschutzelemente (Tröge) auf der Terrasse selbst in Erwägung ziehen. Überdenke auch mal die Platzierungen deiner Spielgeräte "ausschließlich" im hinteren Gartenteil. Du nimmst schon viel Zunder aus der schwierigen Situation, wenn die Spielgeräte nicht alle direkt vor seiner Terrasse platziert sind.        
    • Ist das eine Vermutung oder hast konkrete Infos? Mich interessiert hier der Vergleich zu original PX-Pott.
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