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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Also,

muss ab nächsten Monat in die bayrische Metropole pendeln. Zugkarte und MVV-Ticket schon beantragt.

Kann man die monatlichen Fahrtkosten auf der Lohnsteurkarte eintragen lassen? dann muss ich nicht

auf den Lohnsteurjahresausgleich warten. Afaik gehen auch die ganzen Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel.

Was gibts zu beachten?

Tonke

Geschrieben (bearbeitet)

Meines Wissens wird bei den absetzbaren Fahrtkosten nicht unterschieden, ob du Auto oder Bus und Bahn fährst. Du kannst derzeit 30 Cent je Kilometer einfache Fahrtstrecke zur Arbeit ab dem 20. Kilometer steuerlich geltend machen bzw. absetzen, wenn du damit über die Werbungskostenpauschale hinaus kommst.

Natürlich kannst du dir im Vorgriff auf den Lohnsteuerjahresausgleich vorab einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen, so dass dein zu versteuerndes Einkommen sich entsprechend mindert, du also nicht auf dein volles Einkommen Steuern zahlen musst. Ich glaube aber nicht, dass sich das finanziell wirklich großartig bemerkbar machen wird. Dazu ist ein Antrag ans Finanzamt nötig, in dem du deine voraussichtlichen Werbungskosten darlegen musst, dann wird dort geprüft, ob du über die Werbungskostenpauschale kommst und dementsprechend ein Jahresfreibetrag errechnet, der auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird.

(Habe selbst 38 km einfache Fahrt zur Arbeit und nutze die Bahn.)

Bearbeitet von sidewalksurfer
Geschrieben (bearbeitet)

Berechnen die die Bahnstrecke oder die zurückzulegende Strecke mit dem Auto? Es geht da auch nicht um den finanziell grossartigen Ausritt. Ich hab nur nicht vor dem Staat Kohle zu geben um es dann 1 Jahr später wieder zurückzufordern. Nach meinen Berechnungen wären das ca. 60€ netto im Monat mehr.

Bearbeitet von Herr Gawasi
Geschrieben

Ist doch Deine Entscheidung was Du angibst. Bahn oder Auto. Das Schlimmste was Dir passieren kann, ist dass die Kamaraden vom Finanzamt Dich auffordern, Deine gefahren Kilometer zu belegen. Dann könnte es natürlich eng werden, wenn Du keine entsprechende Fahrleistung nachweisen kannst. In dem Fall kannste dann nur noch die tatsächlichen Kosten der Bahnfahrten absetzen.

Ansonsten würde ich einfach zum Finanzamt gehen und mir den Freibetrag eintragen lassen. Dann legst Du gleich noch vor Ort Einspruch gegen die Streichung der ersten 20 km ein und lässt Dir den vollen Freibetrag eintragen.

Viel Spaß dabei.

Geschrieben
Ist doch Deine Entscheidung was Du angibst. Bahn oder Auto. Das Schlimmste was Dir passieren kann, ist dass die Kamaraden vom Finanzamt Dich auffordern, Deine gefahren Kilometer zu belegen. Dann könnte es natürlich eng werden, wenn Du keine entsprechende Fahrleistung nachweisen kannst. In dem Fall kannste dann nur noch die tatsächlichen Kosten der Bahnfahrten absetzen.

Man muss keine Fahrleistung nachweisen, um die Entfernungspauschale in Anspruch zu nehmen. Theoretisch kannst du die Strecke auch als Fußgänger oder einer Fahrgemeinschaft angeben. Ich weiß ja nicht um wie viele km es geht, aber die Pauschale scheint dich besser zu stellen, da die tatsächlichen Kosten noch nicht einmal den gewährten Pauschalbetrag i.H.v. 920? übersteigen.

Geschrieben

Fahrt mit dem Auto = 83 km einfach laut google.maps

Zugkarte plus MVV-Ticket sind knapp 185?/Monat. Das würde sich schon lohnen, möchte ich sagen.

Ich dachte ich habe was davon gehört, dass man Fahrtkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln voll absetzen kann.

Es geht mir jetzt nur um die Fahrtkosten, die ich nicht am Ende des Jahres einfordern, sondern gleich weniger an Lohnsteuer bezahlen möchte. Den Rest mach ich dann mit dem Einkommenssteuerausgleich. Gibts hier keine Steuerberater/gehilfen?

Geschrieben
Fahrt mit dem Auto = 83 km einfach laut google.maps

Zugkarte plus MVV-Ticket sind knapp 185?/Monat. Das würde sich schon lohnen, möchte ich sagen.

Ich dachte ich habe was davon gehört, dass man Fahrtkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln voll absetzen kann.

Es geht mir jetzt nur um die Fahrtkosten, die ich nicht am Ende des Jahres einfordern, sondern gleich weniger an Lohnsteuer bezahlen möchte. Den Rest mach ich dann mit dem Einkommenssteuerausgleich. Gibts hier keine Steuerberater/gehilfen?

Das hast du richtig gehört das du die tatsächlichen Kosten voll absetzen kannst. Allerdings lohnt sich das nur wenn sie die Pauschale von 30cent pro Kilometer übersteigen. In deinem Fall wären das tatsächliche Kosten von 2.220?. Die Entfernungspauschale ist allerdings höher, so das ich diese wählen würde. Hierbei wären es nach neuer Regelung 63km * 230Tage * 0,30? =4.347?. Dieser Betrag ist auf 4.500? begrenzt. Somit kannst du in deinen Fall die vollen 4.347 ansetzen.

Du füllst dann diesen Bogen aus und reichst ihn bei deinem zuständigen FA ein.

Gruß Doc

Geschrieben
Man muss keine Fahrleistung nachweisen, um die Entfernungspauschale in Anspruch zu nehmen.

Grundsätzlich richtig, aber: wenn die angegebenen Fahrleistungen besonders hoch sind, dann wollen die das schon mal nachgewiesen haben, dass man die Strecke tatsächlich gefahren ist. War bei mir der Fall.

Geschrieben

Also eben mit dem Finanzamt telefoniert:

1. Fahrtkosten mit dem eigenen PKW gelten unbegrenzt und können mit etwas mehr Aufwand ab dem 1. Kilometer auf der Lohnsteuerkarte angegeben werden. In meinem Fall muss ich aber irgendwie die km nachweisen können. Hat die Dame gesagt, man müsste halt Inspektionsberichte vorlegen oder wie in meinem Fall, da ich eine alte Gurke besitze halt in einer Werkstatt den km-Stand bestätigen lassen. Hat sich aber relativ unsicher angehört.

2. Fahrtkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sind auf 4500? pro Jahr begrenzt und können komplett angegegeben werden.

In beiden Fällen muss der Antrag auf Lohnsteuerermässigung gestellt werden. Es mus auch am Jahresende der Lohnsteuerjahresausgleich mit diesen Daten gefüllt werden.

So ist es im FA Augsburg-Land.

Geschrieben
Also,

muss ab nächsten Monat in die bayrische Metropole pendeln. Zugkarte und MVV-Ticket schon beantragt.

Kann man die monatlichen Fahrtkosten auf der Lohnsteurkarte eintragen lassen? dann muss ich nicht

auf den Lohnsteurjahresausgleich warten. Afaik gehen auch die ganzen Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel.

Was gibts zu beachten?

Tonke

Hi Tonke,

frag doch mal Deinen Arbeitgeber, ob er Dir das Ticket bezahlen würde. Der Arbeitgeber kann das steuerlich absetzen und Du musst nicht von Deinem bitter verdienten Netto-Lohn das Ticket kaufen ...

Gruß,

tobi

Geschrieben
Hi Tonke,

:-D:-D:wheeeha:

frag doch mal Deinen Arbeitgeber, ob er Dir das Ticket bezahlen würde. Der Arbeitgeber kann das steuerlich absetzen und Du musst nicht von Deinem bitter verdienten Netto-Lohn das Ticket kaufen ...

Gruß,

tobi

Ich glaube nicht, dass ich nach den Gehaltsverhandlungen noch mit sowas kommen sollte :wheeeha:

Ich bekomm ja eh schon mehr als das was überhaupt im Gespräch ausgemacht war.

Klingt komisch, ist aber so. Ne das passt schon. Das erwähne ich evtl. mal an Stelle einer Gehaltserhöhung,

falls das nicht fruchten sollte.

Geschrieben (bearbeitet)
Also eben mit dem Finanzamt telefoniert:

1. Fahrtkosten mit dem eigenen PKW gelten unbegrenzt und können mit etwas mehr Aufwand ab dem 1. Kilometer auf der Lohnsteuerkarte angegeben werden. In meinem Fall muss ich aber irgendwie die km nachweisen können. Hat die Dame gesagt, man müsste halt Inspektionsberichte vorlegen oder wie in meinem Fall, da ich eine alte Gurke besitze halt in einer Werkstatt den km-Stand bestätigen lassen. Hat sich aber relativ unsicher angehört.

2. Fahrtkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sind auf 4500? pro Jahr begrenzt und können komplett angegegeben werden.

In beiden Fällen muss der Antrag auf Lohnsteuerermässigung gestellt werden. Es mus auch am Jahresende der Lohnsteuerjahresausgleich mit diesen Daten gefüllt werden.

So ist es im FA Augsburg-Land.

M.E. musst du die km nicht nachweisen (diese ergeben sich ja aus Wohnort & Arbeitsstätte). Ein Nachweis über höhere Kosten musst du erst beibringen, wenn du über die 4.500? ansetzen willst. (und das geht auch nur wenn du mit dem eigenen PKW fährst)

Grundsätzlich scheint sich eh einiges geändert zu haben, so dass du für Fahrten mit öffentlichenen Verkehrsmitteln nur noch die Entfernungspauschale ansetzen kannst (Vorteil für dich). Siehe hierzu BMF Schreiben vom 1.12.06 "Einführungsschreiben zu den Entfernungspauschalen ab 2007".

hier heißt es u.a.

Bearbeitet von Doc Snyder
Geschrieben
Die Entfernungspauschale ist allerdings höher, so das ich diese wählen würde. Hierbei wären es nach neuer Regelung 63km * 230Tage * 0,30? =4.347?. Dieser Betrag ist auf 4.500? begrenzt. Somit kannst du in deinen Fall die vollen 4.347? ansetzen.

Nein nicht 4500. Sondern das was tatsächlich raus kommt. Du gibst die Arbeitstage im Jahr an (i.d.R. werden 230 akzeptiert), trägst die km ein und den Rest macht das FA.

Geschrieben
Nein nicht 4500. Sondern das was tatsächlich raus kommt. Du gibst die Arbeitstage im Jahr an (i.d.R. werden 230 akzeptiert), trägst die km ein und den Rest macht das FA.

Jaja, schon klar. Ich lege aber Einspruch ein und verlange die vollen 83 km, die dann auf 4500? begrenzt sind.

Gut, lohnt sich vielleicht nicht direkt, aber dem Staat schenk ich keinen Cent, zumindest was geht.

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