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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo

ich habe in den letzten tagen gehört das ich meine fuffi mit nem großen schild fahren kann...

den vorteil den ich mir davon erhoffe ist, dass ich bei der polizei nicht mehr so auffalle

und ich mir nicht jedes jahr nen neues schild holen muss und vlt ja sogar nen wunschschild fahren kann.

weiß da jemand mehr???

und was ich machen muss????

Geschrieben

Such mal nach diesem Topic: Großes Nummernschild auf Fuffi, 50er mit Kuchenblech

Rita hat das anscheinend schon hinbekommen... meine Zulassungsstelle hat sich allerdings quergestellt-.-

mfg Flo

Geschrieben

Wie die Zulassungsstelle hat sich quergestellt? Das die Kiste aber vorher mal jemand vom TÜV beglotzen und evtl. auch die eine oder andere technische Vorraussetzung haben muß ist Dir aber schon soweit klar, oder? Einfach so kommst Du an kein großes Kennzeichen für die Fuffi.

Geschrieben

Das denk ich auch ist doch nur fahrbar mit Vers. Kennzeichen.

Hab aber schon Experten gesehen die sich ein großes Schild prägen lassen mit den Anfangsbuchstaben des jew. Ortes und dann das Vers. Kennzeichen darauf pappen.

Was die Polizei dazu sagt will ich aber nicht wissen.

Vielleicht sowas wie bei mir früher:

Ich hab das ganze Auto voll Werkzeug und manchmal macht mir das richtig Spass

Geschrieben

Äh Satz war nicht vollständig :)

Der Polizist: dass ist die ...strasse nicht der Nürburgring, du sagst mir sofort warum der Roller schneller als die 125er von deinem Freund ist. Ansonsten schau ich selber nach und glaub mir ich hab das ganze Auto voll Werkzeug und manchmal macht mir das richtig Spass.

Hat dann einen Einsatz bekommen der Wachtmeister :)

Geschrieben

Was hat denn der TüV damit am Hut? hier gehts ja darum eine 50er mit großen kennzeichen zu fahren, sind doch TüV frei oder nicht?

mfg Flo

Geschrieben

Entweder Du fährst eine Fuffi als das was sie ist, dann bekommst Du ein Versicherungskennzeichen. Wenn Du was größeres möchtest, muß Deine Fuffi auch was größeres bieten. Z.B.: mehr Hubraum oder Leistung. Dann gilt die Karre nämlich als Klein- oder Leichtkraftrad ? aber auch nur, wenn Dir der TÜV dieses entsprechend abnimmt und Dir ein Schriftstück zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis ausstellt ? denn nur hiermit wirst Du bei der Zulassungstelle Dein heiss ersehntes großes Nummernschild bekommen. Natürlich wird die Karre auch anders versichert und Du brauchst natürlich auch den entsprechenden Führerschein.

Du könntest bei wirklichen Interesse aber auch ruhig etwas suchen ? da gibt es nämlich schon eine Menge Topics zu.

Geschrieben

das ist jA gernicht so einfach wie ich mir das vorgestellt habe :-D

dann werde ich mich mal erst noch am besten beim tüv und der kfzzulassungsstelle schlau machen

kfzzulassungsstelle he he witziges wort.... vier mal doppel buchstaben :-D

Geschrieben

In der STVZO steht lediglich, dass die Fuffis mit Versciherungskennzeichen gefahren werden können, nicht, dass die das müssen. Das dürfte die Gesetzeslücke sein, die Rita sich zu Nutze gemacht hat. Leider rückt sie nicht mit der Sprache raus, wie genau sie das gemacht hat. Eventuell sollte man sich vor dem Gang zum Amt auch noch die aktuelle Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zu Gemüte führen, da stehen ergänzende Bestimmungen drin. Dessen Text ist mir aber leider nicht geläufig. Google sollte aber helfen.

Geschrieben

Jo, klar. Komm Du hier mal auf die Zulassungsstelle und fasel was von Gesetzteslücke. Dann erzählen die Dir ruckzuck was von wegen Lücke im Fuhrpark usw?

Geschrieben

Doch, es geht!

Rita hat das schon bewiesen, habe es selbst gesehen!

Nur: es macht eigentlich keinen Sinn! Der Polizei fällt man damit erst recht auf, weil nämlich der TÜV-Stempel fehlt!!!! (Den gibts natürlich nicht dazu...)

Wenn also alles original: Viel Spaß beim Ansehen verdutzter Cop-Gesichter.

Wenn nicht mehr original: Viel Spaß beim Bezahlen der Strafzettel.

Geschrieben
Doch, es geht!

Rita hat das schon bewiesen, habe es selbst gesehen!

Nur: es macht eigentlich keinen Sinn! Der Polizei fällt man damit erst recht auf, weil nämlich der TÜV-Stempel fehlt!!!! (Den gibts natürlich nicht dazu...)

Wenn also alles original: Viel Spaß beim Ansehen verdutzter Cop-Gesichter.

Wenn nicht mehr original: Viel Spaß beim Bezahlen der Strafzettel.

Na toll, ohne Tüv Stempelchen, kann man das doch eh vergessen....

Dann würde ich ne PK50 eher als 80er umtragen lassen, da hat man dann wohl mehr von.

Und wenn man keinen großen Lappen hat, muss man halt damit leben, von der Polizei ständig angehalten und auf tuning kontrolliert zu werden.

Geschrieben

nenene....

ich bin mit dem Teil noch nie!!! kontrolliert worden...

die grünen stehn an der Ampel daneben und gucken blöd.... aber noch nie ausgestiegen....

das ist so auffällig, daß es schon wieder unauffällig ist....

amtliches kennzeichen nur mit Stadtsiegel... ohne Tüv Stempel....

bei meiner limitata haben die mir sogar ein grünes kennzeichen zugeteilt.... (weil ne fuffi ja nicht steuerpflichtig ist)

§17 absatz 2 und (ich glaube) 7 sind dafür zuständig... daß ein zulassungsfreies Fahrzeug auf Antrag des Fahrzeughalters auch mit amtlichem kennzeichen zugelassen werden kann.....

Rita

Geschrieben

@ Motorhuhn:

Wenn Du mal nach dem oben von mir genantem topic suchst wirst du darin den Fahrzeugschein von Rita finden und zwar mit 50ccm und 50km/h! Mit großen schild und nicht tüv plfichtig!

mfg Flo

Geschrieben
@ Motorhuhn:

Wenn Du mal nach dem oben von mir genantem topic suchst wirst du darin den Fahrzeugschein von Rita finden und zwar mit 50ccm und 50km/h! Mit großen schild und nicht tüv plfichtig!

mfg Flo

Topic

Geschrieben
sowas sinnbefreites.......warum sollte man sich das geben?

Das spricht mir aus der Seele....

Ich denke, dass man gerade dann angehalten wird, wenn kein Tüv Sticker druff ist!

(ich bin nämlich mal ohne plakette zum tüv gefahren und wurde prompt angehalten)

Geschrieben

Sachen gibts die gibts garnicht. Versteh es zwar nicht das in unserem Bürokratie Staat solche Schlupflöcher sind aber gut wenn es geht dann geht es.

Die Rennleitung hier würde aber wahrscheinlich wegen des fehlenden Tüv Stempels stressen und auf diskutieren hätte ich keinen Bock, dann lieber Vers. Kennzeichen und dezent bleiben.

Geschrieben

war eben aufer zu lassungsstelle

die haben zu mir gesagt es ist nicht möglich weil die eingetragene Vmax bei 40 liegt

und der hubraum nur 48ccm sind und deswegen kann man nicht zum

leichtkraftrad um melden weil man dafür min. 50ccm und eine Vmax von 45kmh braucht

aber ich werde auch nochmal zum tüv vlt wissen die ja weiter

Geschrieben

Die Karre soll dabei aber auch nicht zum Leichtkraftrad werden!

Das Ding soll ja ein KKR bleiben ( sonst bräuchte man mind. A1)

Und Absatz 3 der FzG §3 redet davon das man die von dem amtlichen anmelden ausgenommen KKR's auf antrag amtlich anmelden kann.

Werd da auf jeden Fall auch Montag nochmal vorbei.

Geschrieben

@rita:

nenene....

ich bin mit dem Teil noch nie!!! kontrolliert worden...

die grünen stehn an der Ampel daneben und gucken blöd.... aber noch nie ausgestiegen....

das ist so auffällig, daß es schon wieder unauffällig ist....

Bei meiner Verwandten, der Du (bzw. über einen gemeinsamen Freund) damals das Blech ermöglichst hast, war es aber tatsächlich so: Kein Stempel, Motor zu groß, Vorfahren etc.... Alles schon lange her, ging auch nochmals glimpflich aus, ist aber schon Geschmacksache.

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