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Faule, verlogene dauernd krankgemeldetet Mitarbeiterin loswerden


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wir haben ein Riesenpoblem mit einer Mitarbeiterin im Haus.

Dauernd krank wenn man sie dringend braucht (letzte Krankmeldung über 3 WOchen von 3 unterschiedlichen Ärzten), stinkt, verdreckt die Toiletten, schläft auf Lehrgängen, lügt, erzählt allen sie werde gemobbt, spioniert das Privatleben ihrer Kollegen aus, meldet sich krank und macht an dem Tag 500 km weit weg eine Privatveranstaltung von der sogar in der Zeitung berichtet wird....

Selbst Praktikanten arbeiten besser als sie!

Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus?

Geschrieben

Moin,

kenn mich zwar nicht so toll aus, aber mit krankmachen und zeitgleich irgendwas veranstalten haste schon mal nen fuß in der tür!

gruß andy

Geschrieben (bearbeitet)

Mit harten aber doch zumutbaren Arbeitsanweisungen vollsemmeln und bei Nichterfüllung ihrerseits so oft wie gesetzlich vorgeschrieben abmahnen, dann kündigen. :-D

Bearbeitet von skrotum
Geschrieben (bearbeitet)
Moin,

kenn mich zwar nicht so toll aus, aber mit krankmachen und zeitgleich irgendwas veranstalten haste schon mal nen fuß in der tür!

gruß andy

Es war der letzte Tag ihrer Krankmeldung, Dienst bis 12.00 Uhr, Veranstaltung um 18.30. Theoretisch wäre es sogar möglich, in der Zeit diese 500 km zu schaffen.

Termin ist lange vorher in der Zeitung angekündigt gewesen, die Kröte ist vor einem Publikum aufgetreten und ganz sicher nicht 20 Minuten vorher da gewesen.

100% Tag vorher hingefahren, wenn nicht schon früher, da in ihrer Heimatstadt

Bearbeitet von kuntakinte
Geschrieben (bearbeitet)

wenn sie private sachen dürchführt und dafür nicht zur arbeit geht ist das abeitsverweigerung , kündigungsgrund.

auch ständige krankschreibung ( zahl der krankheitstage muß eine bestimmte zahl überschreiten und kontinuirlich sein) ist kündbar, hatte so einen fall bei mir und nu is er wech.

wie viele mitarbeiter habt ihr denn? unter 5 gibt es kein kündigungsschutz

Bearbeitet von geilerKeiler
Geschrieben (bearbeitet)

Hmm,

abmahnen ist immer gut (wenn gerichtlich verwertbar). Wie wäre es mit 'nem Detektiv? Nicht ganz billig aber wirkungsvoll. Bloß nicht "aus Reflex" kündigen. Wir durften in meiner alten Firma wegen sowas noch ein halbes Jahr Gehalt zahlen....

Bearbeitet von micha2802
Geschrieben

Heisst die "Dame" zufällig Britta K. ?

Ich kenn von nem befreundeten Unternehmen nämlich genauso einen Fall mit der (hat da mal gearbeitet).

:-D

Geschrieben
Heisst die "Dame" zufällig Britta K. ?

Ich kenn von nem befreundeten Unternehmen nämlich genauso einen Fall mit der (hat da mal gearbeitet).

:-D

nein, würde aber diese Britta K. gerne gegen meine Kollegin tauschen. Schlimmer geht's nämlich nicht

Geschrieben

Gib ihr in ihre Getränke und Speisen Abführmittel....

Oder machs wie bei Napoleon - auf Elba (getarnt als Firmenausflug) und langsam mit Arsen vergiften...

:-D

Geschrieben

Verhaltensbedingte Kündigung ist m.W. ein hartes Brot. Besser sind ?Umstrukturierungen?. Geht schneller, sind einfacher zu begründen und der finanzielle Aufwand ist i.d.R. kalkulierbarer. Was sagt denn der Disziplinarvorgesetzte von der Trulla dazu?

Geschrieben

Abmahnungen können soviele ausgesprochen werden wie man lustig ist. Nur darf man wegen Fehlverhalten nicht sofort gekündigt werden. Da bedarf es einer vorherigen Chance auf Besserung. (Abmahnung)

Wir sprechen hier aber nicht von Arbeitsverweigerung / Privataktivitäten / nicht genehmigte Nebenverdienste während einer Krankschreibung.

Edith haut nochmal die Wikipedia-Seite rein: (wie immer mit Vorsicht zu genießen. Aber zumindest der Abschnitt "Verhaltensbedingte K" stimmt mit meinen Kenntnissen aus der Berufschule (stand 06-07) überein)

Personenbedingte Kündigung [bearbeiten]

Bei der personenbedingten Kündigung liegen die Gründe für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses in der Person des Arbeitnehmers. Bei der personenbedingten Kündigung kann der Arbeitnehmer die Arbeit nicht (mehr) ausführen. Häufigster Fall der personenbedingten Kündigung ist die Kündigung wegen einer langanhaltenden Krankheit oder häufigen Kurzerkrankungen, die zur Arbeitsunfähigkeit führt und auch in Zukunft führen wird. Im Unterschied zur verhaltensbedingten Kündigung trifft den Arbeitnehmer bei der personenbedingten Kündigung in der Regel kein Verschulden.

Verhaltensbedingte Kündigung [bearbeiten]

Bei der verhaltensbedingten Kündigung ist der Grund für die Kündigung ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers, das dem Arbeitgeber ein weiteres Festhalten am Arbeitsverhältnis unzumutbar macht. Oft, aber nicht zwingend, wird die verhaltensbedingte Kündigung als fristlose bzw. außerordentliche Kündigung, das heißt ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausgesprochen.

Bevor der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung ausspricht, muss er wegen des selben bzw. eines gleichgelagerten Fehlverhaltens den Arbeitnehmer in der Regel vorher abgemahnt haben. Eine Abmahnung ist nur entbehrlich, wenn das Fehlverhalten so gravierend ist, dass dem Arbeitnehmer von vornherein klar sein musste, dass dieses Verhalten unter keinen Umständen geduldet wird.

Beispiele für verhaltensbedingte Kündigungen sind die Kündigung wegen Diebstahls (insbesondere beim Arbeitgeber), häufigen Zuspätkommens, Nichtanzeige von Arbeitsunfähigkeit, eigenmächtigen Urlaubsantritts oder ?krank? bzw. ?Blaumachens?. Häufig werden auch Alkohol- und Drogenkonsum als verhaltensbedingte Kündigungsgründe genannt. Dies ist allerdings dann problematisch, wenn der Arbeitnehmer abhängig, also krank ist. In diesem Fall ist sein Verhalten nicht steuerbar, und es liegen wohl eher die Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung vor.

Da die verhaltensbedingte Kündigung mehr oder weniger selbstverschuldet ist, spricht die Arbeitsagentur in der Regel eine Sperrzeit aus, wenn das Arbeitsverhältnis verhaltensbedingt gekündigt wird.

Betriebsbedingte Kündigung [bearbeiten]

Von einer betrieblich bedingten Kündigung spricht man, wenn sachliche Gründe zu einer Unternehmerentscheidung führen, die ihrerseits den Wegfall des Arbeitsplatzes des betroffenen Arbeitnehmers oder einer Mehrzahl von Arbeitsplätzen zur Folge hat. Hierbei sind grundsätzlich Gründe zu unterscheiden, die von außen auf das Unternehmen einwirken (beispielsweise Umsatzeinbußen, Wegfall von Aufträgen) und Gründe, die vom Unternehmen selbst herbeigeführt werden (Organisationsentscheidungen, Umstrukturierung, Betriebsschließung). Die Unternehmerentscheidung selbst wird dabei von den Arbeitsgerichten nur auf "offensichtliche Willkür oder Unsachlichkeit" geprüft.

Bei betrieblich bedingten Gründen ist die Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG zu beachten. Von mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern ist der Arbeitnehmer zu kündigen, der die besten Sozialdaten hat, das heißt der am wenigsten von der Kündigung getroffen wird. Als Kriterien der Sozialauswahl dürfen seit der Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes ab 1. Januar 2004 ausschließlich die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, bestehende Unterhaltspflichten und möglicherweise vorliegende Schwerbehinderung herangezogen werden.

Geschrieben
Es war der letzte Tag ihrer Krankmeldung, Dienst bis 12.00 Uhr, Veranstaltung um 18.30. Theoretisch wäre es sogar möglich, in der Zeit diese 500 km zu schaffen.

Termin ist lange vorher in der Zeitung angekündigt gewesen, die Kröte ist vor einem Publikum aufgetreten und ganz sicher nicht 20 Minuten vorher da gewesen.

100% Tag vorher hingefahren, wenn nicht schon früher, da in ihrer Heimatstadt

Krankheit heisst nicht immer, dass Du Deine heimischen vier Wände hüten musst.

Wenn Du aufgrund eines gebrochenen Arms nicht arbeiten kannst, kann Dir keiner verwehren an die Nordsee zu fahren und die Füsse hoch zu legen, da dies nicht Deiner Genesung entgegenwirkt. Oder wachsen Arme nur zu Hause zusammen? Oder gar nur im Bett?

Wenn sie natürlich wegen Grippe oder sonstwas Bettruhe verschrieben bekam, ist das Rumturnen in der Weltgeschichte sehr wohl der Genesung abträglich ... und damit auch relevant.

Ein Freund war auch einige Zeit krank geschrieben wegen eines Bruchs. Letzter Tag der Krankschreibung war Freitag. Er wollte deswegen erst Samstag und nicht am Freitag bei mir vorbeikommen, man könnte ihn ja auf der Strasse sehen, wo er doch krankgeschrieben ist.

Na und? Der Bruch verheilt auch auf dem Weg zu mir und bei mir zu Hause (sowohl Auto fahren als auch Gehen völlig problemlos und legal möglich und dei Genesung definitiv nicht negativ beeinflussend).

Um der MA einen Strick aus der Veranstaltung zu drehen, müsstest Du erstmal wissen, wesewegen sie krank geschrieben war.

Wenn sie z.B. vom Psychater wegen Depressionen krank geschrieben war, könnte ein öffentlicher Auftritt z.B. als Comedian der Genesung vielleicht sogar zuträglich sein ... dann hast Du gar nicht in der Hand.

Geschrieben

"nicht genehmigter Nebenverdienst während einer Krankschreibung" klingt doch sehr gut!

Weiter oben ist die Frage nach Anzahl der Mitarbeiter gestellt worden:

Wir sind 6 Mitarbeiter

Geschrieben
nein, würde aber diese Britta K. gerne gegen meine Kollegin tauschen. Schlimmer geht's nämlich nicht

Da wär ich mir nicht so sicher.

Was besagte BK gemacht hat war auch an Faulheit kaum zu überbieten. Die hat im Monat vielleicht 4-5 Tage

von morgens bis abends gearbeitet, sonst ist sie meist gegen Mittag schon gegangen weil Sie Unterleibsschmerzen,

Kopfschmerzen oder ein ziehen in der Schulter verspührte. Insgesamt hat sie in Einem Jahr 9 Wochen krankgefeiert!

Die Kolleginnen aus der Abteilung haben sich beim Abteilungsleiter beschwert aber der fand die wohl persönlich nett

und hat sie machen lassen.

Tja heute ist die Firma pleite.. kein Wunder bei solchen Mitarbeitern :-D

Geschrieben

Das sinnvollste ist sicherlich sie "überwachen" zu lassen. Dazu muss es ja noch nicht mal unbedingt eine 24h Observation durch einen Detektiv sein... Oft reicht schon mal einen Mitarbeiter mit fingierten Gründen vorbeizuschicken um zu schauen, was sie denn so treibt und ob sie denn zuhause ist. Sollte sie nicht da sein... einfach mal bei den Nachbarn klingeln und nach ihr fragen. Da kommen teils sehr interessante Sachen bei raus.

Hatten das in meiner letzten Firma auch... Die Dame hat sich mehrmals für längere Zeit krankschreiben lassen und ist dann z.B. in den Urlaub geflogen, oder war beim sporteln, usw..... Nachdem die Beweislage aber dann relativ schwierig war, der AG sie aber loswerden wollte wurde sie vor die Wahl gestellt Rechtsstreit inkl. Schadensersatzforderungen oder sie darf mit sofortiger Wirkung selbst kündigen. Zum Glück hats gezogen und sie ist von selbst gegangen.

Geschrieben

Gabs mal bei Wiso.. befördern, da als Sektreterin oder was weiß ich arbeiten lassen. Irgendwann möchte der Chef ihre aufgaben wieder selbst machen und dann gibts keine Gleichwertige Stelle, also wech....

Geschrieben
"nicht genehmigter Nebenverdienst während einer Krankschreibung" klingt doch sehr gut!

Weiter oben ist die Frage nach Anzahl der Mitarbeiter gestellt worden:

Wir sind 6 Mitarbeiter

Wenn Ihr in der Regel 6 Arbeitnehmer (Unternehmensbezogen, Vollzeit) habt, gilt das Kündigungsschutzgesetz für die zu feuernde Arbeitnehmerin nicht (Ausnahme, sie wurde vor dem 31.12.2003 bei Euch eingestellt, zu diesem Zeitpunkt haben bei Euch über 5 Arbeitnehmer gearbeitet und von diesen (!) über 5 AN arbeiten noch immer über 5 bei Euch).

Wenn das KSchG nicht anwendbar ist, kannst Du ihr jederzeit mit der gesetzlichen bzw. tariflichen Kündigungsfrist ohne (!) Vorliegen von Gründen kündigen, es sei denn auf die Mitarbeiterin ist ein Sonderkündigungsschutz anwendbar (Schwanger, Elternzeit, Schwerbehindert bzw. Gleichgestellt).

Solltest Du noch Fragen haben, schreib mir eine PM... Ich mache sowas den ganzen Tag :-D

Grüße,

Flameboy

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Man kann JEDEN Arbeitnehmer loswerden- es ist nur eine Frage der Dringlichkeit und der Kosten. Das Kündigungsschutzgesülz führt nur dazu, die Kostenlatte etwas höher zu legen.

Es macht sich übrigens GAR NICHT GUT im Lebenslauf eines AN, wenn im Zeugnis steht, er sei rausgeschmissen worden. Das ist für jede neue Stellenbewerbung das absolute Gift. Weiss ich von der Rekrutierungs-Seite her. Sowas wird direkt aussortiert, selbst wenn es keine Alternative gibt. Deshalb ist die eigene Kündigung mit gelogenen, halbwegs vorzeigbarem Zeugnis besser für den AN.

Bei Rauswurf (egal, ob berechtigt oder unberechtigt) geht die Sache zum Arbeitsgericht. Da geht es im Prinzip nur um dei Höhe der Abfindung, die man leicht gg. den Schaden , den sie angerichtet hat, gegenrechnen kann. Eine Weiterbeschäftigung ist dann nach dem Prozess wg. zerrüttetem Vertaruensverhältnis nicht möglich/ zumutbar. Kostet vielleicht 6000 EUR Abfindung und Ruhe ist.

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