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tüv abgelaufen


PhilLA

Empfohlene Beiträge

sers,

mein tüv ist seit 1.5.08 abgelaufen. also ganz frisch. da ich überhaupt keine zeit mehr habe zum tüv zu fahren dachte ich mir ich fahr einfach so nach stockach.

ich meine das es soetwas wie eine staffelung bei den strafen gibt. ich glaube den ersten monat bekommt man nur eine verwarnung, oder?

oder eventuell ein bussgeld aber keine punkte, oder? bei meinem punktekonto käme ein punkt nicht soooo gut :-D

vielleicht hat hier ja schon jemand mal erfahrung gemacht mit solch einem fall!

also mich interessiert ob es noch eine karenzzeit gibt? früher gab es soetwas auf jedenfall!

wäre super wenn jmd seine erfahrungen posten könnte!

gruss phil

:-D

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hi skawoogie,

ich hab grad mal bei der polizei angerufen! die haben auch gemeint in den ersten 2 monaten sei es sogar kein problem!

dann spar ich mich diesen mühseeligen gang und mach das in aller ruhe nach stockach!

wichtig war mir halt das es keine punkte gibt. geldstrafe etc hätte ich in kauf genommen

sers :-D

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das stimmt so aber nicht. man darf nicht mehr überziehen. kost aber nicht so viel. nur halt wenn was am auto ist und du hast einen unfall oder so.

meiner war gerade 3monate überzogen. no probs...

Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?

Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:

Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht Sicherheitsprüfung-pflichtigen Fahrzeugen):

* Zwei bis vier Monate : ? 15,--

* Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : ? 25,--

* Mehr als acht Monate : ? 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

Bearbeitet von meisterbo
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:-D

Ich hab mit 1,5 Jahre "Pufferzeit" genommen bis mich die Jungs auffer Autobahn gestoppt ham . Durfte trotzdem noch aufs Treffen und zurück fahren , incl. unterschriebenem Zettel der dies incl. Ort wo das Treffen stattfand bescheinigte ! :-D

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Hallo,

ich konnte meinen Roller jetzt fast zwei Jahre nicht fahren und mein TÜV war im Juni 2006 fällig. Er war aber die ganze Zeit angemeldet und versichert.

Kann ich mir jetzt einen Termin beim TÜV holen und dort hinfahren oder riskiere ich dann eine Geldstrafe und Punkte?

Wie lange bekomme ich TÜV? Es gibt ja eine neue Regelung, bei welcher überzogene Monate mit berücksichtigt werden. Sprich wenn ich im März zum TÜV muss aber erst im Mai hinfahre dann bekomme ich nur 22 Monate. Bekomme ich dann nur einen Monat TÜV? Sollte ich dann erst im Juni hinfahren? Muss ich dann den doppelten TÜV Betrag bezahlen?

Viele Grüße,

Torsten

Bearbeitet von Torsten
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Wenn Du einen termin hast, kannst Du mit einer deckungskarte sogar ohne Nummernschild zum TÜV fahren. Das ist also in Deinbem Fall kein Problem. Und das Zurückdatierproblem ist stark vom Prüfer abhängig. Habe schon gehört, dass das nach Schema durchgeführt wurde, aber auch, dass der Prüfer kulant ist und Dir in dem Fall 2 Jahre neuen TÜV gibt.

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@Torsten, Skawoogie:

Habe hier bei uns un Nds. bisher immer nur auf den ursprünglichen Fälligkeitsmonat zurückdatiert bekommen, auch bei > 2 Jahren

Bsp.:

03/2005 fällig gewesen

04/2007 hingefahren

03/2009 bekommen

Ist lt. Aussage von 2 verschiedenen Prüfstellen hier so Vorschrift mit dem Rückdatieren, in einigen Bundesländern (Saarland?) soll's das nicht geben (Hörensagen).

Torsten: da würde ich noch 4 Wochen warten ...

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Wenn Du einen termin hast, kannst Du mit einer deckungskarte sogar ohne Nummernschild zum TÜV fahren.

meine versicherungsfrau hat mir das auch mal gesagt, ich könne ohne nummernschild mit DoKa zum tüv fahren. rechtlich ist das auch okay. nur als ich meinem tüv erzählt habe ich wolllte erst ohne nummernschild zu ihm kommen, fand der das gar nicht so tolle. er hätte das nicht akzeptiert wenn ich ohne schild zu ihm auf den hof gefahren wäre. gut das ich die roise in den transporter geschmissen habe!

irgendwie scheint das so ein bisschen nen rechtsfreier raum zu sein!

tüv wird laut regelement eigentlich zurück datiert. allerdings ist das auf jedenfall stark prüfer abhängig! mein prüfer hat mir bei solchen fällen immer volle zwei jahre gegeben!

und ich werde dann wohl erst im nächsten jahr zum tüv gehen :-D

:-D

Bearbeitet von philv50
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Kann ich mir jetzt einen Termin beim TÜV holen und dort hinfahren

Ja.

... oder riskiere ich dann eine Geldstrafe und Punkte?

Ja.

S.o.

Wie lange bekomme ich TÜV?

Wenn Du diesen Monat noch hinfährst: 1 Monat.

Bekomme ich dann nur einen Monat TÜV?

Ja.

Sollte ich dann erst im Juni hinfahren?

Ja.

Muss ich dann den doppelten TÜV Betrag bezahlen?

Nein.

Edith hat wohl die letzte 3/4 Stunde geschlafen und schliesst sich den Erfahrungen t4s an.

Bearbeitet von rennigel
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@Torsten, Skawoogie:

Habe hier bei uns un Nds. bisher immer nur auf den ursprünglichen Fälligkeitsmonat zurückdatiert bekommen, auch bei > 2 Jahren

Bsp.:

03/2005 fällig gewesen

04/2007 hingefahren

03/2009 bekommen

Ist lt. Aussage von 2 verschiedenen Prüfstellen hier so Vorschrift mit dem Rückdatieren, in einigen Bundesländern (Saarland?) soll's das nicht geben (Hörensagen).

Torsten: da würde ich noch 4 Wochen warten ...

Vielen Dank für die Info! Dann werde ich lieber noch bis nächsten Monat warten.

Viele Grüße,

Torsten

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Wenn Du einen termin hast, kannst Du mit einer deckungskarte sogar ohne Nummernschild zum TÜV fahren. Das ist also in Deinbem Fall kein Problem. Und das Zurückdatierproblem ist stark vom Prüfer abhängig. Habe schon gehört, dass das nach Schema durchgeführt wurde, aber auch, dass der Prüfer kulant ist und Dir in dem Fall 2 Jahre neuen TÜV gibt.

Ohne Nummernschild heißt bisher ohne Zulassung auf den jetzigen Halter/Fahrer?

Wenn ja, dann ist obige Aussage komplett falsch. Richtig ist, dass man bei einer Wiederzulassung (= Zulassung auf bisherigen Halter, keine Umschreibung auf neuen Halter!) mit der Versicherungsbestätigung (§ 29a StVZO) auf direktem Weg zur Zulassungsstelle fahren darf.

In allen anderen Fällen besteht kein Versicherungsschutz, auch wenn diese Fehlinfo sich standhaft hält und immer wieder kolportiert wird. Aufgrund der Konsequenzen im Schadensfall wäre ich da sehr vorsichtig, auch wenn die Polizei ggf. ein Auge zudrückt.

Überzogener TÜV kann übrigens nur geahndet werden, wenn die fällige HU "um mehr als einen Monat" überzogen ist. Unabhängig davon trifft den Fahrzeughalter im Schadensfalle bei kausalem Zusammenhang zwischen eventuellem TÜV-Mangel und Schadensereignis ggf. ein Regreßanspruch der Versicherung.

Fazit: Soweit ich weiß, dass mein Moped keinen sicherheitsrelevanten Mangel hat, würde ich ruhigen Gewissens im ersten Überziehungsmonat damit fahren.

Rückdatierung bei überzogenem TÜV wird meines Wissens in allen Bundesländern mit Ausnahme des Saarlandes gemacht (Wissensstand vor 2-3 Jahren, kann mittlerweile anders sein).

Gruß

Tec

P.S.: Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes erfolgt derzeit ja noch mittels Doppelkarte, ein Umstellungsprozeß auf eine Versicherungsnummer mit allen Halter-und Fahrzeugdaten, welche von der Zulassungsstelle auf einem Zentralserver abrufbar ist, läuft gerade. Diese Nummer wird bei einer Polizeikontrolle nicht so einfach von einer Streife verifizierbar sein, so dass ggf. Probleme entstehen können. Mal schauen, was die Praxis bringt...

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Wenn ja, dann ist obige Aussage komplett falsch. Richtig ist, dass man bei einer Wiederzulassung (= Zulassung auf bisherigen Halter, keine Umschreibung auf neuen Halter!) mit der Versicherungsbestätigung (§ 29a StVZO) auf direktem Weg zur Zulassungsstelle fahren darf.

In allen anderen Fällen besteht kein Versicherungsschutz, auch wenn diese Fehlinfo sich standhaft hält und immer wieder kolportiert wird. Aufgrund der Konsequenzen im Schadensfall wäre ich da sehr vorsichtig, auch wenn die Polizei ggf. ein Auge zudrückt.

Klingt aber hier etwas anders. Zumindest in Köln scheint das erlaubt zu sein. Oder die Stadt Köln hat da was missverstanden, was man nicht wirklich ausschließen kann bei denen :-D.

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Noch zum Thema Anmeldung ohne Tüv:

ich habe mal einen Roller eworben, der schon jahrelang abgemeldet gestanden war (natürlich Tüv abgelaufen). Bin dann gleich zum anmelden, und habe den quasi vor-angemeldet bekommen mit Tarerl mit Zulassungsbezirk-Bäbbala drauf, aber Tüv-Bäbbala nicht drauf. So durfte ich laut meiner Versicherung unter der Voraussetzung, dass Tüv und Anmeldung am gleichen Tag erfolgen mit Doppelkarte und zusätzlicher schriftlicher Bestätigung der Versicherung (im Falle auf das Treffen mit übereifrigen grünen Helfern), zum Tüv fahren. Falls da irgendwas passieren sollte, wirkt die Versicherung am Tag rückwirkend auf das Ereignis, falls die die Zulassung (mit bestandenem Tüv) dann am selben Tag noch erfolgt ist /erfolgen wird. Blöd wäre, wenn kein Tüv geschafft, bzw. dann zuvor auf der Hinfahrt noch was passiert wäre und man deshalb ja den Tüv nicht bestehen kann (oder bei der Rückfahrt ohne bestandenem Tüv Unfall), dann kann sich die Versicherung aufgrund dessen da eventuell rausziehen und man sitzt selbst auf der ganzen :-D (-> soweit mein Kenntnisstand) Das scheint wohl so ein etwas rechtsfreier Raum zu sein, das wundert mich schon fast dass sowas möglich ist bei der ganzen doitschen Regulierungswut.

Jedenfalls mit bestandenem Tüv musste ich wieder zur Zulassung, Anmeldung abgeschlossen, Tüv-Bäbbala drauf, fertig :-D

Bearbeitet von martin-manuel
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Nix rechtsfreier Raum. Dafür heisst die Doppelkarte ja richtig "Vorläufige Deckungsbestätigung" (für die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, nix Kasko). Wäre da was passiert, wäre die Vasicherung in der Haftung gewesen. Dafür ist die Karte ja und dafür gibt's die "Freifahrten". Bei uns hier allerdings nur innerhalb des Zulassungsbezirkes, eine "Überführungsfahrt" z. B. von Bremen nach Delmenhorst oder Hannover-Stadt in den Landkreis ist so nicht gestattet ...

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