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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

habe einen schönen brief aus italien bekommen, in dem steht, dass ich knapp 100 euro zahlen soll, weil ich in florenz durch eine zone mit verkehrsverbot gefahren bin. keine ahnung was das heissen soll und was ich gemacht haben soll. bin ganz normal durch die stadt getuckert, nirgendswo durch eine fussgängerzone oder ähnliches.

das ganze ist mir mit einem mietwagen passiert...

muss ich das jetzt zahlen, kann ich den wisch ignorieren oder was kann ich tun?

die spinnen die florentiner!

Geschrieben
nicht von der mietwagenfirma, sondern von der gemeinde florenz...

Wurdest du in Florenz nach dem "Verstoß" von der Polizei angehalten? Wenn nicht, dann sind die wohl über die Mietwagenfirma an deine Adresse gekommen....

Werden dir in dem Brief Konsequenzen angedroht falls du nich zahlst?

Weiß nicht so genau, aber irgendwie riecht das nach Abzocke, ich würd den Brief einfach ignorieren...

Geschrieben (bearbeitet)
Wurdest du in Florenz nach dem "Verstoß" von der Polizei angehalten? Wenn nicht, dann sind die wohl über die Mietwagenfirma an deine Adresse gekommen....

Werden dir in dem Brief Konsequenzen angedroht falls du nich zahlst?

Weiß nicht so genau, aber irgendwie riecht das nach Abzocke, ich würd den Brief einfach ignorieren...

zitiere: "falls sie dieser zahlungsaufforderung nicht nachkommen, wird eine prozedur der offiziellen zustellung eingeleitet, gemäß des derzeit gültigen internationalen übereinkommens mit ihrem land hinsichtlich der zustellung von verwaltungsschriftstücken ins ausland. alle uns entstehende kosten gehen gemäß art. 201 der italienischen strassenverkehrsordnung zu ihren lasten."

und dann ganz zum schluss

"diese aufforderung begründet keine zustellung der übertretung. der empfänger hat das recht zu einer gütigen einigung durch die bezahlung, um die folgen der zustellung laut des gültigen internationalen übereinkommens zu vermeiden."

übrigens ist der bescheide nur im auftrag der polizei von einem externen dienstleister EMO european municipality outsourcing gekommen www.emo.nivi.it.

auf der adac seite habe ich eben gelesen, dass italienische bescheide noch nicht in deutschland vollstreckt werden können, voraussichltich erst ab 2009. man könnte mich dann also erst bei einem nächsten italienbeusch in einer kontrolle oder bei der einreise belangen.

Bearbeitet von CorneliusGregor
Geschrieben

Nicht vollstreckbar!

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrss...57%230&TL=2

aber,.....

Auszug:

________________________________________________________________________________

__________

Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland

Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, können in Deutschland ? mit der Ausnahme von Österreich ? derzeit grundsätzlich nicht vollstreckt werden. Außer mit Österreich gibt es bislang keine Vollstreckungshilfevereinbarungen in Bußgeld- oder Verwaltungssachen zwischen Deutschland und anderen Ländern, die bereits in der Praxis angewendet würden. Ein lediglich von den Niederlanden, Spanien und Deutschland ratifiziertes EU-Strafvollstreckungsabkommen von 1991 läuft in der Praxis, jedenfalls hinsichtlich Verkehrszuwiderhandlungen, leer.

Voraussichtlich Anfang 2009 wird allerdings der EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen in Deutschland umgesetzt, demzufolge Geldbußen und -strafen ab einem Betrag von 70 ? in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden sollen. Laut Auskunft des Bundesjustizministeriums wird es nach Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses in Deutschland allerdings keine rückwirkende Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen geben.

Darüber hinaus sieht auch der Deutsch-schweizerische Polizeivertrag die Vollstreckung von Geldbußen ab einem Betrag von 70 Schweizer Franken (40 Euro) vor. Obwohl dieser Vertrag bereits 2002 in Kraft getreten ist, hat man die darin enthaltenen Vollstreckungsvereinbarungen noch außen vor gelassen, so dass diese erst zu einem späteren, bislang nicht bekannten Zeitpunkt praxisrelevant werden.

Aus Bußgeldbescheiden oder Urteilen in Ordnungswidrigkeitensachen, die im Ausland (außer in Österreich) rechtskräftig geworden sind, kann daher zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich nur im Tatortland die Vollstreckung betrieben werden (dies sollte beachtet werden, wenn man sich häufig in dem betreffenden Land aufhält). Die bisher mit ausländischen Staaten bestehenden Rechtshilfevereinbarungen beinhalten, soweit sie im Ordnungswidrigkeitenbereich zur Anwendung kommen, im allgemeinen nur Amtshilfe bei der Zustellung von Entscheidungen oder Ladungen, bei der Vernehmung von Betroffenen im Inland usw. Erfolgen derartige Rechtshilfeleistungen über deutsche Behörden, fügen diese im Rahmen der Zustellung des betreffenden Dokuments meist ein Merkblatt bei, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ihre Tätigkeit keine Vollstreckungshilfe mitumfaßt.

Selbst wenn derzeit ausländische Bußgelder in Deutschland noch nicht eingetrieben werden können, kann es jedoch zu einer Vollstreckung in dem Reiseland kommen, in dem die Sanktion verhängt wurde (z.B bei der Wiedereinreise oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle in dem betreffenden Land).

________________________________________________________________________________

____

Grüße Ben

Geschrieben

Geilo. Wollte auch gerade zu dem Thema googeln.

Habe vor ein paar Tagen in Schweden ein Ticket für Parken ohne Parkschein über schlanke 700 Kronen = 75 ? bekommen. Ich dacht´ mich tritt ein Elch. Ich war zwar nicht mit einem Mietwagen, sondern mit meinem eigenen PKW da, aber "nicht vollstreckbar" ist "nicht vollstreckbar". :-D

Geschrieben

meinem vater schon vor jahren passiert, dachte er muesse das nicht bezahlen, bei der nächsten einreise war er fällig!

mit schengen natuerlich eher mit pech verbunden mittlerweile, aber was weiss man.

meinem kumpel in ungarn passiert, wo jeder annehmen muesste, da käme in diesem leben nie was, die hatten ein paar parkstrafen gesammelt und siehe da, eines tages kam die fette rechnung eines salzburger inkassobureaus.

ich wuerde das nicht einfach weil es lustig ist vernachlässigen, kann zwar einige zeit dauern, aber dann kommt es vielleicht dick!

  • 12 Jahre später...
Geschrieben

Hallo Leute,

 

ich hätte gerne mal eure Einschätzung: Gestern kam Post aus Italien (auf Deutsch) wegen angeblich nicht bezahlter Autobahn-Mautgebühren in 2017 (!)

Abgesehen davon dass es in Italien eigentlich nicht möglich ist mit einem VW-Bus ohne zu zahlen aus der Autobahn zu kommen frage ich mich, ob das nach drei Jahren noch irgendeine Berechtigung hat?

Wir reden von 18,10€ Maut und 34€ Gebühren. 

Meinungen?

Geschrieben

Ist ja leider schwer, das Gegenteil zu beweisen. Haben die einen Fotobeleg?

 

Ich würde befürchten, dass du mit dem Auto ggf. beim nächsten Mal nicht wieder rauskommst ...

 

Ich hab sowas 2020 für ein 2017er Mautvergehen aus Lissabon bekommen. War nur mit dem Roller und entsprechend billiger (2,16 Maut; um die 5 Euro Gebühren). War von irgeneiner europäischen Behörde, meine ich. Die scheinen sich jetzt fast alle kurzzuschliessen ...

Geschrieben

Ich soll wegen einer Gescheindihkeitsübertretung in der Schweiz zwei Tage in Haft! Hatte die Zahlungsaufforderung ignoriert.

Dann fahre ich halt erstmal nicht mehr durch die Schweiz nach Italy...

 

Wollte die Maut umgehen, dann 100 Meter 30 er  im ständigen Wechsel mit 70 oder 50 kmh, ohne Sinn und Verstand! Ausser Kohle einfahren.

 

Seit einem Jahr ist Ruhe mit den Briefen...

 

 

Geschrieben

Habe auch mal eine Strafe in Italien ignoriert .....Resultat war das ich das Jahr darauf bei der Kontrolle beim einreisen verhaftet wurde und erst als ich die Strafe mit Zuschlägen vor Ort bezahlen konnte wieder freigelassen wurde ....seit dieser Aktion bezahle ich die Strafen aus Italien liebend gerne :-)

 

  • Thanks 1
Geschrieben
vor 13 Minuten hat alfonso folgendes von sich gegeben:

Kommt darauf an, ob Du in diesem Leben mal wieder nach Italien möchtest, oder nicht.

 

 

vor 2 Minuten hat mr.impala folgendes von sich gegeben:

Habe auch mal eine Strafe in Italien ignoriert .....Resultat war das ich das Jahr darauf bei der Kontrolle beim einreisen verhaftet wurde und erst als ich die Strafe mit Zuschlägen vor Ort bezahlen konnte wieder freigelassen wurde ....seit dieser Aktion bezahle ich die Strafen aus Italien liebend gerne :-)

 


@JOB Genau so meinte ich das.

Geschrieben

Ich wäre da auch ganz vorsichtig, gerade bei einem derart geringen Betrag. Italien, Frankreich aber auch Benelux sind bei Nichtzahlung wenig tolerant und einsichtig. Wenn du also Italien gerne bereist, dann zahl das besser mal.

Geschrieben
vor 46 Minuten hat JOB folgendes von sich gegeben:

Hallo Leute,

 

ich hätte gerne mal eure Einschätzung: Gestern kam Post aus Italien (auf Deutsch) wegen angeblich nicht bezahlter Autobahn-Mautgebühren in 2017 (!)

Abgesehen davon dass es in Italien eigentlich nicht möglich ist mit einem VW-Bus ohne zu zahlen aus der Autobahn zu kommen frage ich mich, ob das nach drei Jahren noch irgendeine Berechtigung hat?

Wir reden von 18,10€ Maut und 34€ Gebühren. 

Meinungen?

 

Wenn man das so liest, müßte man ja quasi alle Quittungen mehrere Jahre lang aufheben. Bislang habe ich sowas immer nach der jeweiligen Reise entsorgt.

 

Jemand eine Erklärung wie es dazu kommt? Eventuell durch so einen Video-Mautschalter für angemeldete Vielfahrer gefahren?

Geschrieben
vor 57 Minuten hat JOB folgendes von sich gegeben:

Hallo Leute,

 

ich hätte gerne mal eure Einschätzung: Gestern kam Post aus Italien (auf Deutsch) wegen angeblich nicht bezahlter Autobahn-Mautgebühren in 2017 (!)

Abgesehen davon dass es in Italien eigentlich nicht möglich ist mit einem VW-Bus ohne zu zahlen aus der Autobahn zu kommen frage ich mich, ob das nach drei Jahren noch irgendeine Berechtigung hat?

Wir reden von 18,10€ Maut und 34€ Gebühren. 

Meinungen?

 

Unbedingt zahlen!

 

Das betrifft die Strecken um Mailand, und zwar die A36 und ich meine A58

 

Das sind videoüberwachte Abschnitte, auf denen du dich auf einmal befindest. War angeblich mal ein Versuch, die Stauzonen zu reduzieren.

 

Ich warte auch noch auf meinen Bescheid, kann sich aber gut und gerne zwei bis vier Jahre ziehen.

 

Meiner Meinung nach reine Abzocke, aber zahlen musst du das auf jeden!

 

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Autostrada_A36

Geschrieben
vor 55 Minuten hat JOB folgendes von sich gegeben:

Abgesehen davon dass es in Italien eigentlich nicht möglich ist mit einem VW-Bus ohne zu zahlen aus der Autobahn zu kommen...



Naja wenn du schon unter der Schranke bist macht sie nen Rückzieher, und in der Lombardei zB sind auch nicht alle Ausgänge beschrankt.

ich glaub dir jetzt schon dass du bezahlt hast und es einfach irgendwie falsch registriert wurde,

Ich würds auch einfach zahln, nutzt ja nix, glaub nicht dass du in deinem Leben niemehr nach I willst...

Geschrieben
vor 7 Minuten hat Champ folgendes von sich gegeben:

 

Wenn man das so liest, müßte man ja quasi alle Quittungen mehrere Jahre lang aufheben. Bislang habe ich sowas immer nach der jeweiligen Reise entsorgt.

 

Jemand eine Erklärung wie es dazu kommt? Eventuell durch so einen Video-Mautschalter für angemeldete Vielfahrer gefahren?

 

Nein musst du nicht. Die am Schalter bezahlte Maut betrifft das ja nicht.

 

 

Das ist eine reine Video-Maut, du wirst quasi genötigt, Strafe zu zahlen. Das Bezahlsystem ist derart kompliziert, vor allem wenn man kein Italienisch spricht, dass du den Bescheid einfach abwarten „musst“

  • Thanks 1
Geschrieben

Hatte aus der Schweiz auchmal ein

Bußgeld von 400 Franken bekommen.

3h nachts über eine rote Ampel.

War alleine auf der Straße und dachte

nichtmal dran anzuhalten :-D

 

Bin dann einfach die nächsten 10 Jahre

nimmer in die Schweiz.

Danach wars verjährt :cool:

 

Geht heute aber nicht mehr.

Geschrieben

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, gibts da bei der Ital-Autostrada-Maut eine Regel wo die Höhe über der Vorderachse entscheidet ob du PKW Maut zahlst oder in die LKW Klasse fällst. :???:

Die Grenze war 1m od. 1,5m, denke ich.

Geschrieben
vor 2 Stunden hat anfahrer folgendes von sich gegeben:

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, gibts da bei der Ital-Autostrada-Maut eine Regel wo die Höhe über der Vorderachse entscheidet ob du PKW Maut zahlst oder in die LKW Klasse fällst. :???:

Die Grenze war 1m od. 1,5m, denke ich.

Die Höhe der Motorhaube, gemessen an der achsmitte des Vorderrads. Vom Boden bis zur Haube halt.

das kann’s aber hier eigentlich nicht sein, da kommen die im Zweifel aus ihrem Häuschen mitm Zollstock und entscheiden, welche Klasse du bist...

Geschrieben

Hallo zusammen, 

 

danke für die vielen Meinungen. Hatte gedacht / gehofft dass alle für "nicht zahlen, ist egal" plädieren. 

Es ist tatsächlich die in Wini's Video genannte Gesellschaft Nivi.

 

Auf dem Zettel steht als Begründung: Unbezahlte Mautgebühr an automatisierter Mautstelle in Peschiera. Bin sicher nicht vorsätzlich irgendwo durchgefahren, aber kann es nach drei Jahren auch nicht mehr nachvollziehen und hab natürlich auch keine Belege mehr. Dann werd ichs wohl blechen, denn ich werde definitiv noch öfter mit diesem Kennzeichen nach Italien fahren.

  • Like 1
Geschrieben
vor 3 Stunden hat Champ folgendes von sich gegeben:

 

Wenn man das so liest, müßte man ja quasi alle Quittungen mehrere Jahre lang aufheben. Bislang habe ich sowas immer nach der jeweiligen Reise entsorgt.

 

Jemand eine Erklärung wie es dazu kommt? Eventuell durch so einen Video-Mautschalter für angemeldete Vielfahrer gefahren?

ja, hatte ich selber schon mal.

mautzettel reingeschoben, kein bargeld mehr, bankomatkarte wollte der automat nicht.

die kriegen das dann irgendwann mal mit, drücken auf den knopf, der schranken geht auf und zeitgleich kommt eine art rechnung mit raus. die musst du dann in einer gewissen frist einzahlen.

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