Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Zeitwert eines Notebook für die Versicherung


Tööörner

Empfohlene Beiträge

Habe einen Versicherungsschaden an dem Laptop / Notebook eines Bekannten angerichtet. Meine Versicherung zahlt auch, will jedoch nur einen sehr geringen Wert ersetzen. Das nach Zeitwert erstattet wird ist ja klar. Nur hat jemand Ahnung wie die Versicherung das berechnet. Gibt es da feste Tabellen, oder ist das reine Schätzung (sprich willkür?)

Kennt jemand solche Tabellen. Es gibt hier ja einige Versicherungskaufleute.

Im Detail geht es um ein 4 Jahre altes Notebook.

Wäre für Hinweise dankbar...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es ist Willkür, da die physikalischen Bauteile eines Rechners nicht so schnell kaputt gehen und die von der Versicherung Dir mal genau angeben sollen, wie sie auf den Zeitwert für die Einzelkomponenten kommen. Sie werden Dir nach dieser Frage sagen, daß sie sich nicht weiter auf das Thema einlassen MÖCHTEN, woraufhin Du einfach mal der Staatsanwaltschaft Deiner Region einen Brief schreibst, ohne über einen Anwalt zu gehen. Die Leute differtenzieren nicht zwischen verschiedenen Zeitwerten, die abhängig vom jeweiligen Gegenstand sind (oder wie soll ein über 20 Jahre alter PX 200 Motor noch über 600 Euro bringen?). Sie werden ins Detail gehen, wenn es zu ihrme Vorteil ist - und sie werden Details ausblenden, sich nicht darauf einlassen, wenn es zu ihrem Vorteil ist, schliesslich geht es darum, anzuhäufen und davon kaum mehr was zurückzugeben und nicht um einen anständigen "Durchsatz". Das meiste Deiner Forderungen werden sie "unbegründet" nennen, selbst wenn Du oder ein Sachverständiger Nachweise erbringt (entweder er kommt von Deiner Seite oder er kommt von der Seite der Versicherung, ist also beide Male nicht unabhängig von den Parteien).

Versicherung sind eher eine psychische Sache. Man glaubt sich sicher und hält es für eine Tatsache - solange man die Versicherung nicht in Anspruch nehmen muß.

Ansonsten:

http://www.versicherung-in.de/uwe/versiche...ert-20070912-1/

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information