Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Sonntag auf der Autobahn......


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

joa, schon ungewöhnlich.

Wenn ich die Führerschein-Theorie-Bögen noch richtig erinnere, dürfen alle Fahrzeuge ab Vmax 61 km/h auf die Bahn. :-D

Geschrieben
joa, schon ungewöhnlich.

Wenn ich die Führerschein-Theorie-Bögen noch richtig erinnere, dürfen alle Fahrzeuge ab Vmax 61 km/h auf die Bahn. :-D

Fahren die Dinger denn so schnell? Also nene Trecker auf der Autobahn finde ich genauso gewagt wie ne APE. :-D

Geschrieben
Fahren die Dinger denn so schnell?

Anscheinend schon:

Auf der Agritechnica 2007 präsentierte JCB die neue Fastrac Baureihe 7000 im Leistungsbereich von 129/173 kW/PS bis 164/220 kW/PS. JCB erweitert damit sein Traktoren-Programm um drei vollkommen neu konstruierte Typen und will damit sein Maschinenprogramm für die Landwirtschaft weiter ausbauen. Auch die neuen Fastrac Modelle 7170, 7200 und 7230 verfügen über die klassischen Fastrac Eigenschaften wie Vollfederung und Auslegung als Schnellläufer mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h.
Geschrieben

Das ist zulässig.

:=> klick <=:

Mit Anhängern wird es schwierig, weil die Schlepper dann die Endgeschwindigkeit nicht immer erreichen.

Der Tarktor muss nur in den Papieren eine Höchtgeschwindigkeit von mehr als 60kmh stehen haben und wenn er einen Anhänger zieht, muss der ebenfalls für diese Geschwindigkeit zugelassen sein.

Viele Landwirte haben z.B. 25kmh auf dem Hänger stehen um so Steuern (Versicherung? ) zu sparen.

Geschrieben

Das Sonntagsfahrverbot von 00.00 bis 22.00 Uhr gilt für alle Fahrzeuge (Außer Busse) ab 7,5to zul. Gesamtgewicht. Schon möglich, daß der Trecker da noch drunter liegt. Dann darf Bauer Horst damit Sonntags auch über die Autobahn zum Frühschoppen fahren.

Geschrieben

Ist ein JCB fasttrac, der geht mit großen Reifen locker 80.

Für LwNfz gilt kein Wochenendfahrverbot.

Geschrieben

Und wenn gilt das Fahrverbot nicht für Zugmaschinen - auch eine Sattelzugmaschine darf Sonntags fahren wenn kein Auflieger dahinter ist... *klugscheissmodus off*

Geschrieben
Und wenn gilt das Fahrverbot nicht für Zugmaschinen - auch eine Sattelzugmaschine darf Sonntags fahren wenn kein Auflieger dahinter ist... *klugscheissmodus off*

logisch....

die Zugmaschine ohne Auflieger hat ja auch keine 7,5 Tonnen.....

Rita

Geschrieben (bearbeitet)

Die Anhänger müssten zum Tüv, wenn sie schneller als 25km/h laufen sollten...

Das ist zulässig.

:=> klick <=:

Mit Anhängern wird es schwierig, weil die Schlepper dann die Endgeschwindigkeit nicht immer erreichen.

Der Tarktor muss nur in den Papieren eine Höchtgeschwindigkeit von mehr als 60kmh stehen haben und wenn er einen Anhänger zieht, muss der ebenfalls für diese Geschwindigkeit zugelassen sein.

Viele Landwirte haben z.B. 25kmh auf dem Hänger stehen um so Steuern (Versicherung? ) zu sparen.

Edith sagt, dass alles ab 60km/h aber keinen Spaß mehr macht mit 40t und zwei Anhängern...

Bearbeitet von freibier
Geschrieben

Ich stell mir das mit der Autobahn recht spaßig vor!

Das gesicht des 190er fahrenden Opas, der am Sonntag Morgen auf der Autobahn von einem Trecker überholt wird, würde ich schon gerne sehen! :-D

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information