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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Rechtsverdreher :wheeeha:,

ich bin am 1.4.08 in Düsseldorf per Laserpistole gemessen worden, war mit dem Auto meines Vaters unterwegs, Mutter als Beifahrerin.

Mir wurde vorgeworfen, ich sei 25 km/h zu schnell gewesen, also 75 statt 50 km/h, 3 km/h werden abgezogen als Toleranz, bleiben 22 km/H zu viel.

Am 15.5 kam der Bussgeldbescheid: 50 Euro Strafe, 20 Euro Gebühren, 3,50 Euro Auslagen, 1 Punkt in Flensburg :-D .

Es gibt nun mehrere Dinge, die mich massiv stören:

1. Es wurde von einer Stelle aus gemessen, die für Fussgänger nicht begehbar ist (per Verbotsschild unübersehbar geregelt), also konnte ich auch auf Bitten das Messergebnis nicht einsehen (Tausendfüßlerbrücke, Düsseldorf)

2. Der Bussgeldbescheid wurde an meine Adresse geschickt, allerdings auf den Namen meines Vaters. Wenn der Postbote aufgepasst hätte, dann hätte er den gar nicht bei mir zustellen dürfen (Förmliche Zustellung), immerhin steht bei mir am Briefkasten Vor und Zuname ausgeschrieben, und nichts was auf meinen Vater hinweist, der auch ne völlig andere Anschrift hat.

3. Ein Anhörungsbogen wurde einfach übergangen, obwohl ich vor Ort bereits sagte, das ich mich zum Tatvorwurf nicht äußern möchte. Insofern hätte man mir einen Anhörungsbogen senden müssen, und nicht sofort einen Bussgeldbescheid.

Das ich mich just im Moment, in dem wir die Brücke und damit den Messbreich passierten, noch mit meiner Mutter über mangelnde Leistung des Fahrzeugs unterhalten habe (O-Ton: "Man merkt, das ein Rentner die Karre fährt, ist kein Saft drin..." :-D ) und aufm Tacho MAXIMAL 62 km/H abgelesen habe, kommt noch erschwerend hinzu. Als ich ihr den Bescheid zeigte, hat Sie fast nen Herzkasper gekriegt und sagte ebenfalls, das dies nicht richtig sein könne, und meine Mam ist echt ne faire Haut und hat halt noch richtig Respekt vor Polizei und Staat, halt ein anderes Semester.

Mein Vater ist zwischenzeitlich verstorben, lag zum Tatzeitpunkt schon nachweisbar im Krankenhaus.

Ich habe heute erstmal schriftlich Einspruch erhoben.

Hat jemand Ahnung, ob man den Bussgeldbecheid anfechten kann, und wenn ja, wie?

Mir geht es nicht darum, nicht bezahlen zu wollen. Wenn ich Mist baue, stehe ich auch dazu und komme für die Folgen auf, aber hier ist nahezu alles falsch gemacht worden, was man hätte falsch machen können, und ich sehe einfach nicht ein, dann noch stillschweigend die Kohle abzudrücken.

Also, Rechtsexperten bitte vor. Möchte nicht gleich ein Riesenfass beim Anwalt aufmachen, kostet ja auch wieder Kohle.

Grüße,

der genervte Chris

Geschrieben
Hallo Rechtsverdreher :wheeeha:,

ich bin am 1.4.08 in Düsseldorf per Laserpistole gemessen worden, war mit dem Auto meines Vaters unterwegs, Mutter als Beifahrerin.

Mir wurde vorgeworfen, ich sei 25 km/h zu schnell gewesen, also 75 statt 50 km/h, 3 km/h werden abgezogen als Toleranz, bleiben 22 km/H zu viel.

Am 15.5 kam der Bussgeldbescheid: 50 Euro Strafe, 20 Euro Gebühren, 3,50 Euro Auslagen, 1 Punkt in Flensburg :-D .

Es gibt nun mehrere Dinge, die mich massiv stören:

1. Es wurde von einer Stelle aus gemessen, die für Fussgänger nicht begehbar ist (per Verbotsschild unübersehbar geregelt), also konnte ich auch auf Bitten das Messergebnis nicht einsehen (Tausendfüßlerbrücke, Düsseldorf)

2. Der Bussgeldbescheid wurde an meine Adresse geschickt, allerdings auf den Namen meines Vaters. Wenn der Postbote aufgepasst hätte, dann hätte er den gar nicht bei mir zustellen dürfen (Förmliche Zustellung), immerhin steht bei mir am Briefkasten Vor und Zuname ausgeschrieben, und nichts was auf meinen Vater hinweist, der auch ne völlig andere Anschrift hat.

3. Ein Anhörungsbogen wurde einfach übergangen, obwohl ich vor Ort bereits sagte, das ich mich zum Tatvorwurf nicht äußern möchte. Insofern hätte man mir einen Anhörungsbogen senden müssen, und nicht sofort einen Bussgeldbescheid.

Das ich mich just im Moment, in dem wir die Brücke und damit den Messbreich passierten, noch mit meiner Mutter über mangelnde Leistung des Fahrzeugs unterhalten habe (O-Ton: "Man merkt, das ein Rentner die Karre fährt, ist kein Saft drin..." :-D ) und aufm Tacho MAXIMAL 62 km/H abgelesen habe, kommt noch erschwerend hinzu. Als ich ihr den Bescheid zeigte, hat Sie fast nen Herzkasper gekriegt und sagte ebenfalls, das dies nicht richtig sein könne, und meine Mam ist echt ne faire Haut und hat halt noch richtig Respekt vor Polizei und Staat, halt ein anderes Semester.

Mein Vater ist zwischenzeitlich verstorben, lag zum Tatzeitpunkt schon nachweisbar im Krankenhaus.

Ich habe heute erstmal schriftlich Einspruch erhoben.

Hat jemand Ahnung, ob man den Bussgeldbecheid anfechten kann, und wenn ja, wie?

Mir geht es nicht darum, nicht bezahlen zu wollen. Wenn ich Mist baue, stehe ich auch dazu und komme für die Folgen auf, aber hier ist nahezu alles falsch gemacht worden, was man hätte falsch machen können, und ich sehe einfach nicht ein, dann noch stillschweigend die Kohle abzudrücken.

Also, Rechtsexperten bitte vor. Möchte nicht gleich ein Riesenfass beim Anwalt aufmachen, kostet ja auch wieder Kohle.

Grüße,

der genervte Chris

Moin Chris,

wenn Adressat des Bußgeldbescheides dein verstorbener Vater ist, reagier erst mal gar nicht. Warte die Rechtsbehelfsfrist ab und lass dann deine Mutter freundlich antworten, dass ihr Gatte nicht gefahren ist und ohnehin zwischenzeitlich gestorben ist. Sie kann dann, kooperativ wie sie ist, um Fotoeinsicht bitten, da sie ja der Polizei helfen möchte. Das alles kostet Zeit und vermutlich ist dann schon Verfolgungsverjährung (3 Monate nach Verstoß) eingetreten, bis sie vielleicht dich zu dem Verstoß anhören. Etwaige weitere Schreiben kannst Du dann gelassen mit der Frage nach Verjährungsfristen beantworten...

Alternativ: Bescheid gegen den Verstorbenen rechtskräftig werden lassen, eine Vollstreckung eines derartigen Bescheides gegen Erben ist m. W. nicht möglich. Du gehst ja auch nicht in den Knast, weil du beispielsweise das Erbe eines Rechtsbrechers antrittst.

Strafen sollen ja den Rechtsbrecher zukünftig zum korrekten Handeln anhalten ("Erzieherische Maßnahme"), insofern können diese kaum auf jemand anderes übertragen werden.

Gruß

macchia nera

Geschrieben
Moin Chris,

wenn Adressat des Bußgeldbescheides dein verstorbener Vater ist, reagier erst mal gar nicht.

Wie jetzt ? Er hat ihn doch angenommen.

Mit den Lasern ist das so ne Sache .Lass dir auf jeden Fall mitteilen mit was für einem gerät gelasert wurde. Nach dem gerät googelst du dann ein wenig. Wenn du Glück hast ist es so eine Möhre die nachweislich falsche Werte liefert ... Dann wird alles gut.

Ob mehr Aufwand lohnenswert ist musst du selbst entscheiden...

Gruss

Reppel

Geschrieben
Wie jetzt ? Er hat ihn doch angenommen.

Förmliche Zustellung, d.h. das der Briefträger den mit einem Vermerk lediglich in den Kasten geworfen hat.

Ich konnte da keine Annahme verweigern oder so, kam abends heim und dat Ding lag im Kasten... :-D Sosnt hätte ich dem Briefträger ne Kopie der Sterbeurkunde mitgegeben und gut wärs gewesen.

Geschrieben

Ich würde das wie von macchia nera angesprochen machen. Erstmal Einspruch, Foto anfordern, alles ein wenig verzögern... und nach drei Monaten mitteilen, dass der im Bußgeldbescheid bezeichnete nicht der Fahrer gewesen sein kann und überdies leider verstorben ist.

Gruß,

Flameboy

Geschrieben

Aber so blöd ist die Polizei doch nie!?!?!

Du wurdest bei der Lasermessung doch sofort angehalten? Dann sollten die doch deine Personalien aufgeschrieben haben? Jedenfalls haben sie das Kennzeichen aufgeschrieben und so den Halter angeschrieben. Wieso nicht sofort den Fahrer??? :-D

Also ich tippe, irgendwem fällt der Fehler noch vor der dreimonatigen Verjährung auf...

Dirk

Geschrieben

Fakt ist, dass hier jemand einen Fehler gemacht hat und der Fahrer bislang keinen wirksamen Bußgeldbescheid bekommen hat. Fraglich ist aber, ob die Anhörung vor Ort den Anhörungsbogen ersetzt (m.E. der Fall, aber ich habe schon eine Weile kein Verkehrsrecht mehr gemacht), dann wäre mit der Anhörung vor Ort die dreimonatige Verjährungsfrist gehemmt. Da Du der Polizei bei Ihren Ermittlungen nicht helfen musst, würde ich an dem oben beschriebenen Ablauf nichts ändern... Verzögern und irgendwann sagen, dass Dein Vater nicht gefahren sein kann.

Grüße,

Flameboy

Geschrieben

Ich habe vor Ort KEINE Aussage zum Tatvorwurf gemacht, habe dem Herrn Plizisten das auch klar gemacht, das ich mich NICHT dazu äußern werde und die Messung anzweifle, weil mir die gemessene Geschwindigkeit sofort viel zu hoch vor kam. Im Bussgeldbescheid steht, ich hätte den Tatvorwurf zugegeben!!!! Unverschämtheit! Wie können die das einfach reinschreiben????

Nochmals, der Bussgeldbescheid wurde an meinen Vater (Hermann F.) gerichtet, aber an meine Anschrift gesendet. Ich wohne alleine, also nicht mehr bei meinen Eltern, also stimmt ja auch die Adresse nicht. Geburtsdatum ist auch meines eingegeben, aber wie gesagt, alles mit Hermann F. und nicht mit meinem Namen (Christian F.)

Ich sagte ja, es gibt viele Gründe, die mich einfach veranlassen das nicht zu zahlen.

Geschrieben

wenns an den verstorbenen Vater adresssiert ist....

auf den Umschlag schreiben :

Empfänger verstorben....zurück an Absender....und aufm Postamt abgeben...

Rita

Geschrieben

hmmmmmm ... ist es denn nicht bürgerpflicht, kraftfahrzeuge umzumelden (Umzug, Todesfall etc.)

wenn du da an einen kniebohrer kommst, dann geht dir die geschwindigkeitsübertretung weg, dafür

zahlst du hald ein paar euro für die vergessene meldung des verstorbenen fahrers/versicherungs-

nehmers/halters ... nur so ... wenn dir jmd. ans bein pissen will, findet man sicher was, was in dem

prozess fehl lief ...

anders angesetzt: wie sehr bist du daran interessiert, dass das ganze "eskaliert" wird bzw. wie weh

tut dir der punkt und das bußgeld ... an dieser aufwand-nutzen-abwägung würde ich das vorgehen

festmachen ... immer bedacht, dass im falle dessen, der staat den wahrscheinlich längeren atem

hat seinen amtsschimmel zu reiten :-D

b

Geschrieben

wegen "vergessener" Ummeldung... kommt nen böser brief mit Fristsetzung... und normalerweise ein paar Tage später nen knöllchen zu 15.-?

Rita

Geschrieben (bearbeitet)

ok ... kommt hald dann evtl. noch hinzu :-D

und nicht falsch verstehen, ich bin nicht dafür alles blind und obrigkeitshörig zu zahlen, aber die zeit die ich mit

korrespondenz/hick-hack und (evtl. in eskalationsstufe 2) anwalt verbringe, lege ich lieber in geselligkeit und

bier an ... sind ja "nur" 73,50e und ein punkt (der würd mich evtl. mehr schmerzen als das geld) :wheeeha:

am ende kommt doch nur raus, das der fahrer ermittelt wurde, eine geschwindigkeitsübertretung vorlag, die um-

meldung fehlte und zahlen muss man doch ... ich sag beim impfen auch immer "hopp, direkt losstechen" alles

andere verschleppt nur den schmerz :-D

b

Bearbeitet von Bluenote
  • 3 Wochen später...
Geschrieben

*hochkram*

Also,

der Bussgeldbescheid wurde erfolgreich abgewehrt. Die Bussgeldstelle schrieb mir nach ein paar Tagen meines Widerspruches formlos, das das Verfahren eingestellt wurde.

Danke für Eure Meinungen und Hilfestellungen :-D

Grüße,

Chris

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