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HALLO


porky

Empfohlene Beiträge

Dann kommen wir uns vllt. entgegen :-D

Ich wink dann!!

Auf welcher Autobahn bist Du wann unterwegs? Falls Du / Ihr so gegen 17:00 auf der A1 in Höhe der Autobahnraststätte Dammer Berge bist / seid, könnten wir uns treffen aufn Kaffeeplausch und nen Hallo! Das ist die Raststätte, die als Brücke über der Autobahn gebaut wurde.?

Bist im Lande am Wochenende? Dann komm doch morgen mal vorbei,

kannst dir das Cosa-Ritzel gleich anschaun und mitnehmen.

Das ist eine sehr gute Idee! Bist Du morgen den ganzen Tag daheim? Werde mich morgen bei Dir melden!

Jemand von euch ne Ahnung opp ich auf die Lammy n Weseler kennzeichen bekommen kann, wenn ich hier nurn Zweitwohnsitz hab?

Wieso, bist Du hierauf scharf: wes-pe577-sae.jpg ? :-D

Die neue Fahrzeug-Zulassungs-Verordung (FZV) ab 01.03.2007

Ab 01.03.07 trat die neue Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) in Kraft.

Sie ersetzt bzw. reformiert große Teile der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

An dieser Stelle wollen wir Sie informieren, welche wichtige Änderungen künftig im Kfz-Zulassungsrecht für Sie von Bedeutung sein können. Weil es für einige Änderungen noch keine Ausführungsbestimmungen gibt, wird diese Seite nach und nach aktualisiert, sobald uns weitere Informationen vorliegen (insofern sind die Angaben ohne Gewähr).

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Standort- durch Wohnortprinzip ersetzt

Bislang ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Bezirkes für Ihre Zulassung zuständig, in dem der überwiegende Standort des Fahrzeuges begründet ist.

In der Regel ist das zwar der Hauptwohnsitz, dies konnte in einigen Fällen auch der 2. Wohnsitz des Halters sein.

In einigen Fällen konnten die Halteranschrift und der Standort des Fahrzeuges auch in verschiedenen Zulassungsbezirken liegen ("Standortzulassung").

Ab dem 01.03.07 ist für die Zulassung auf Privatpersonen künftig die Zulassungsbehörde des Wohnortes zuständig, bei mehreren Wohnungen gilt der Hauptwohnsitz im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes.

Dadurch ist ab dem 01.03.07 eine Zulassung für einen Zweitwohnsitz nicht mehr möglich.

Für die Zulassung auf juristische Personen, Handelsunternehmen, Behörden ist die Zulassungsbehörde des Firmensitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.

Ein Unternehmen kann also künftig selbst wählen, ob sie das Firmenfahrzeug bei der Zulassungsbehörde des Firmensitzes oder der Niederlassung zulässt. Zur Zulassung muss also der Firmensitz oder zumindest eine Niederlassung im Handelsregister eingetragen bzw. bei der zuständigen Gemeinde angemeldet sein.

Der regelmäßige Standort eines Fahrzeuges ist für die Zuständigkeit somit nicht mehr von Bedeutung.

Ist der Standort vom Wohnsitz abweichend, ist er vom Antragsteller bei der Zulassung lediglich anzugeben.

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Kennzeichen nach Außerbetriebsetzung sofort wieder freigegeben (Wegfall der 18-Monats-Frist)

Neues Recht

Ab 01.03.2007 fällt künftig sowohl die vorübergehende Stillegung als auch die endgütige Abmeldung weg. An deren Stelle tritt die "Außerbetriebsetzung". Dies hat u.a. zur Folge, dass auch bei längerer Außerbetriebsetzung (über 18 Monate) keine Löschung mehr eintritt. Vielmehr können diese Fahrzeuge max. 7 Jahre lang (so lange bleiben diese beim KBA gespeichert) wieder ohne Neuabnahme zugelassen werden. Es ist lediglich eine Hauptuntersuchung erforderlich. Dies bringt eine Erleichterung für den Halter, der außerdem die Kosten für eine Neuabnahme einspart.

Zu beachten ist allerdings eine wichtige Neuerung bezüglich der Wiederzuteilung des Kennzeichens:

Fahrzeuge, die ab dem 01.03.07 außer Betrieb gesetzt werden, "behalten" nicht mehr automatisch "ihr" Kennzeichen. Dieses wird künftig nach kurzer Frist vom KBA wieder freigegeben, so dass man davon ausgehen kann, dass dieses bereits nach kurzer Zeit nach Außerbetriebsetzung theoretisch einem anderen Halter/Fahrzeug zugeteilt werden könnte. Dies ist besonders für saisonbedingte Stilllegungen (z.B.Krafträder, Wohnwagen usw.) von Bedeutung, wenn Sie "Ihr" Kennzeichen bei der Wiederzulassung später wieder benutzen möchten. Die Vorreservierung für ein Jahr ist gebührenpflichtig (2.60 ?).

Hinweis:

Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen, und dieses Kennzeichen anschließend wieder für die spätere Wiederzulassung verwenden möchten, sollten Sie unbedingt eine Vorreservierung des Kennzeichens bei der Zulassungsstelle vornehmen lassen! Bei Nichtbeachtung kann dieses Kennzeichen bei Wiederinbetriebnahme nicht mehr verwendet werden. Für die Vorreservierung (begrenzt für ein Jahr) wird eine Gebühr in Höhe von 2,60 ? erhoben.

Bei Fahrzeugen, die vor dem 01.03.07 nach altem Recht stillgelegt bzw. endgültig stillgelegt wurden bleibt es dabei, dass diese Kennzeichen erst nach 18 Monaten nach Stilllegung freigegeben werden. Hier brauchen sie also noch keine Vorreservierung zu veranlassen.

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Bei Ausfuhrkennzeichen ist jetzt die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I und II erforderlich

Bei Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens müssen ab dem 1. März 2007 eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt werden.

Die technischen Daten zur Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung sind vom Antragsteller durch Vorlage der alten Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II), eines COC, einer Datenbestätigung oder eines Gutachtens über eine Einzelabnahme (§ 21 StVZO) nachzuweisen. Einzelabnahmen werden beispielsweise bei eingeführten Fahrzeugen ohne COC oder Datenbestätigung benötigt.

Ist die Hauptuntersuchung (HU) vor dem Ablauf der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens fällig, ist eine neue HU durchzuführen. Eine Abnahme gem. § 7 der Internationalen Verordnung über den Kfz-Verkehr (IntVO) ist nicht mehr möglich, da diese Bestimmung aufgehoben wurde.

Bei Ausfuhr eines im Ausland gekauften Neufahrzeuges ohne gültige Zulassungsbescheinigung Teil II ist vor Beantragung des Ausfuhrkennzeichens die Umsatzsteuer beim Finanzamt Aachen, Krefelder Straße, zu entrichten.

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Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen, die im Zusammenhang mit dem Zulasssungsverfahren stehen

Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen (Fahrten zur Anbringung der Stempelpalkette, Fahrten zur Durchführung der HA/AU/SP innerhalb des Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Bezirks), sind nur noch erlaubt, wenn Sie sich ein Kennzeichen direkt bei der Zulassungsbehörde vorreservieren lassen. Dabei müssen Sie gleichzeitig einen Versicherungsnachweis vorlegen (früher Versicherungsdoppelkarte genannt), auf dem bestätigt ist, dass diese Fahrten von der Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Das evtl. noch vorhandene und entstempelte "AC"-Kennzeichen kann nicht ohne Vorreservierung / Zuteilung durch die Zulassungsbehörde verwendet werden, da es aufgrund der neuen Regelungen bereits wieder neu vergeben sein könnte.

:-D

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@Cox

Morgen 19:00?

Der Manu ist gegen 18.30 Uhr da, passt bestens. Kannst du evtl. die Koso-Düsen mitbringen? Siehst den Stefan noch?

Allen ein schönes Wochenende und wenn ihr heute oder morgen Abend

(in and around Düsseldorf) was macht, einfach mal Bescheid geben.

Machmer! :-D

Das ist eine sehr gute Idee! Bist Du morgen den ganzen Tag daheim? Werde mich morgen bei Dir melden!

Den ganzen Tag nicht, bin vormittags arbeiten. Am späten Nachmittag bin ich in der Post.

Meld dich einfach.

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@HDK

Ollie, schick mal bitte Adresse und gewünschte Ankunftszeit

für nächsten Samstag per PM.

das mit der ankunftszeit könnte man hier dann noch "diskutieren" :-D . Vati sagt mir gestern, dass er 16-17uhr angepeilt hat bei mir aufzuschlagen. ich werde Samstag früh noch dem Ehrie beim Umzug helfen müssen ... also ich denke mal vor 14 15Uhr bin ich nich zuhause. Ab dann is mir das achtundachzig!

der rest kümmt per pi em

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@ cox: Schöne MMS gibts doch dafür von mir! :-D :-D

@ joschi, exquisa: Guckt mal dass Ihr morgen kommt ab 19h, würd mich froin!

@ all: Mein kleiner Bruder hängt nur noch mit VCVD Tüpen rum und hat sich jetzt an seiner Fast-Ori-PX das Heck gecuttet! Wie krieg ich ihn da wieder raus? :-D

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@ cox: Schöne MMS gibts doch dafür von mir! :-D:cheers:

@ joschi, exquisa: Guckt mal dass Ihr morgen kommt ab 19h, würd mich froin!

@ all: Mein kleiner Bruder hängt nur noch mit VCVD Tüpen rum und hat sich jetzt an seiner Fast-Ori-PX das Heck gecuttet! Wie krieg ich ihn da wieder raus? :-D

Würde mich auch echt freuen Euch zu sehen und sogar was zusammen zu tüddeln..... :-D

Bin allerdings schon zum Essen eingeladen und deshalb wird es eher ein kurzer Besuch vor 19:00 Uhr... :-D

Wie alt ist Dein "kleiner" Bruder denn?

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Dein Bruder sollte wohl mit Hilfe von einer Flasche korn-Cola,n paar Joints,Grillfleisch auf nem schlammigen Zeltplatz,ner ordentlichen Tracht Prügel und nem Kaufvertrag für seinen :-D "Hyundai Getz" :-D zu exorzieren sein.Kann aber sein,dasser aufgrund seines 4-Rads schon viel zu tief drinhängt und für immer verloren ist.Wenn du es aus dem Blickwinkel betrachtest,kannste schon froh sein,dasser ne PX und keinen Kyosung (oder wie die Scheisshäuser heissen) fährt.

Wenn alles nix hilft...ab inne Grube und mit alten 20´er SI-Vergasern steinigen!

Und sonst so?Schön Scheibe repariert? :-D

@Cox:

Bügel schomma den zum Leihmofa passenden,weißen Anzug auf.Nen farblich angepassten Jethelm solltest dir noch besorgen...damit die Stylepolizei nicht ständig ne Vorsorgeuntersuchung anzettelt. :-D

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