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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Mir war so, als hätte ich mal irgendwo gelesen, dass die Versicherung bei einem abgemeldeten Fahrzeug als "beitragsfreie Ruheversicherung" weiterläuft, solange keine neue Versicherung für das Fahrzeug abgeschlossen wird.

 

Ggf. kannst du den Beitrag für die Zeit zwischen Abmeldung und Schadensfall noch nachzahlen und bekämst den Schaden ersetzt... vielleicht mal bei der Versicherung nachfragen und ggf. auch bei kundiger, neutraler Stelle, weil die betreffende Versicherung naturgemäß wenig begeistert sein dürfte.

 

Im Haftpflichtbereich gibt es aber auf jeden Fall eine "Nachversicherungspflicht" der letzten Versicherung auch nach Abmeldung des Fahrzeugs, d. h. jemand kauft ein abgemeldetes Fahrzeug und schädigt damit einen Dritten, dann tritt die letzte Versicherung innerhalb einer gewissen Frist noch für den Schaden ein.

 

Wie das im Kaskobereich ist, müsstest du klären...

 

Ed.: Auf die Schnelle ergooglet - sieht also nicht schlecht aus:  https://www.rv24.de/online/hilfe/versicherungsumfang/was-ist-eine-ruheversicherung.xhtml

 

Da ja keine Versicherung freiwillig mehr leistet, als sie per Vertrag oder Gesetz muss, gehe ich mal davon aus, dass die verlinkte Regelung der R&V auch für deine Versicherung gilt. Streitpunkt könnte evtl. die Obliegenheit des Abstellens des abgemeldeten Fahrzeugs auf "umfriedeten" Gebiet werden. 

Bearbeitet von sidewalksurfer
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  • Thanks 1
Geschrieben

Carport vorm Haus = Pech gehabt....

 

hinterm verschlossenen Hoftor (selbst wenn man easy drübersteigen kann) ist bis zu 12 Monate versichert.....außer es wurden die Prozente für ein anderes Fahrzeug übertragen.... dann reden die sich auf "Fahrzeugwechsel" raus.....

 

Rita

Geschrieben

Die Karre stand auf dem nicht eingefriedeten Grundstück eines Freundes, der dort sein Autohaus hat. In der Nachbarschaft wurden noch zwei Autos aufgemacht. Wesentlich mehr Schaden als hier.
Ich hab jetzt 450e minus etwaigem Weiterverkauf der Reste, 3,5h für Abholung und 3h Einbau durch mich
Ebay sei Dank hab ich in HB einen Hausschlachter gefunden der aushelfen konnte.
Abgehakt. Mit den Affen von der Versicherung ärger ich mich wegen 300e nicht rum. Anzeige haben wir auch nicht gemacht. Passiert eh nix.
Aber Danke für die Recherche! Wer weiß wofür man das wissen muss.

Auto ist jetzt endlich bezahlt und Frist zum abholen ist gesetzt. Solange steht er hinter Glas.
Hauptsache die laden meinen S124 nicht irgendwann auf. Da wäre ich wirklich sauer. f7e5fde65708d455cecd43e228bde03e.jpg439f75eec40044cb44ffc64d03bb46fd.jpg515afb3d03a6f34c38eb00406acfc9e8.jpg99989684a175d0f0d7ddea77aaec4dfe.jpgf415854a9761d2e6978b0e6c88c83c72.jpgd30c9617c01b278680479bd65d98db87.jpg

  • Like 1
Geschrieben

Echt ärgerlich. Wegen 300 Steinen würde ich mir den Aufriss auch sparen. Klar. So eine Anzeige wäre allerdings tatsächlich überlegenswert - das geht ja inzwischen auch meist online. So rein für die Statistik nicht verkehrt und vielleicht laufen die Deppen ja doch durch einen blöden Zufall einem Schutzmann in die Arme. Die Anzeige ist quasi wie Lotto spielen nur ohne Einsatz - abgesehen vom Steuergeld. :-D Den 124er würde ich festketten. :whistling:

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb tc:

Beim Verkauf eines versicherten Fahrzeugs tritt der Käufer mit der Übergabe in den Vertrag ein.

Das stimmt bei Wohngebäuden, nicht jedoch bei KFZ. Der Vertrag bleibt Deiner, ebenso die SF-Klasse und Du bleibst Versicherungsnehmer.

Allerdings hat das KFZ ja eine "Grundgefahr" (juristischer Fachbegriff fällt mir gerade nicht ein). Wenn jmd z.B. einfach nur durch das parkende Auto geschädigt wird oder ein Kind bis 9Jahre mit dem Fahrrad reinfährt, ist "das Auto schuld", weil Kinder bis 9 im Straßenverkehr nicht haftbar sind. Auch hast Du Recht, dass durch die alte Versicherung ggf noch der Schaden übernommen wird. Allerdings nimmt man dann beim (in Deinem Beispiel) Käufer Regress. (Mal abgesehen davon, dass der ja illegal unterwegs ist, wenn der keine Versicherung hat. Denn dann kann er auch keine Zulassung haben.) Die Versicherung muss also im Rahmen der gesetzlichen Deckung (unabhängig davon, was Deine KFZ-Haftpflicht vorher für Deckungssummen oder zusätzliche Leistungen hat) für den Schaden ein, so dass der Geschädigte nicht "in die Röhre guckt". Sofern möglich, holt man die Kohle beim Verursacher zurück.

 

Übrigens:

Begehst Du Unfallflucht, kann die Versicherung Regress nehmen. Fährst Du unter Alkohol, kann die Versicherung Regress nehmen. Begehst Du sonst eine Straftat und verursachst dabei einen Schaden, kann die Versicherung Regress nehmen. Allerdings ist hier der Regress pro Tat begrenzt.

vor 6 Stunden schrieb sidewalksurfer:

 

Im Haftpflichtbereich gibt es aber auf jeden Fall eine "Nachversicherungspflicht" der letzten Versicherung auch nach Abmeldung des Fahrzeugs, d. h. jemand kauft ein abgemeldetes Fahrzeug und schädigt damit einen Dritten, dann tritt die letzte Versicherung innerhalb einer gewissen Frist noch für den Schaden ein.

Ja, aber wie oben beschrieben, ist dies nur zum Schutz des Geschädigten. Der Schädiger muss trotzdem zurückzahlen. Da der Schaden dessen finanzielle Möglichkeiten aber überschreiten könnte, gibt es diese Regelung.

vor 3 Stunden schrieb sidewalksurfer:

Hab ja nur gegoogelt, aber vielleicht könnte @Biff da mehr zu sagen? 

Nö, leider nicht. Da hast Du gut gegoogelt und liegst auch ohne meinen Senf richtig. (Natürlich konnte ich es doch nicht lassen meinen Klugschiss beizutragen wenn ich schon erwähnt werde. :whistling:)

Es kommt halt sehr sehr selten vor - eigentlich in den letzten 17 Jahren, in denen ich da im Thema bin, ist es noch nie vorgekommen - , dass jmd ein KFZ abmeldet und das neue KFZ auf einen neuen Vertrag abschließt. Meist kann die freiwerdende SF-Klasse nicht schnell genug auf eine anderes KFZ übertragen werden.

Die Ruheversicherung kenne ich daher in der Praxis nur bei Saisonkennzeichen.

vor 1 Stunde schrieb Rita:

.....außer es wurden die Prozente für ein anderes Fahrzeug übertragen.... dann reden die sich auf "Fahrzeugwechsel" raus.....

Also es gibt ja sicherlich viel über Versicherungen zu meckern: Aber wieso empfindest Du das als "rausreden", wenn Du nur einen Versicherungsvertrag hast und auch nur einen Beitrag zahlst? Für wie viele Fahrzeuge hattest Du Dir denn die Nutzung Deines Vertrages so gedacht? - Merkste selber, oder? ;-)

Übrigens ruht die Versicherung dann ja auch nicht, sondern versichert aktiv ein anderes Fahrzeug.

  • Thanks 1
Geschrieben

ich kann z.B. ein neues Fahrzeug anmelden (das alte ist noch zugelassen) und sage der Versicherung, die Prozente gehen auf das neue...das andere kriegt Zweitwagenregelung (meist SF2) ....

melde ich dann ein paar Wochen später ab.... habe ich eine Ruheversicherung......

;-)

 

Rita

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb steven77er:

....ich nie dagewesene Halsschmerzen habe :sneaky:

Auf die Kiste hüpfen und mit weit geöffnetem Mundwerk über die Bahn brettern. Der Schnee lässt schnell die gesammte Schleimhaut einfrieren und betäubt somit jeden Schmerz.

Ehrlich !

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb steven77er:

 

PS: gut ist wenn die Nachbarin in der Apotheke arbeitet :satisfied:

Ok. dein Hausarzt hat dir also ein Medikament gegen Tripper verschrieben ?

  • 4 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)
Am ‎06‎.‎03‎.‎2018 um 09:44 schrieb tc:

So weit sind wir da nicht entfernt. Der Versicherungsschutz kann aufgrund der Betriebsgefahr nicht gekündigt werden und bleibt dem Auto erhalten. (Deshalb entfällt der auch nicht, wenn Du z.B. betrunken bist, sondern die Versicherung kann nur Regress nehmen, muss aber den Schaden regulieren.)

Der Vertrag und die SF-Klasse bleibt aber dennoch Eigentum des Verkäufers. Dies ist in Deinem Link beiläufig erklärt, indem darauf hingewiesen wird, daß bei einem Unfall dennoch der Verkäufer die SF-Klasse verliert. Hie heisst es ja auch, dass der Käufer einen neuen Vertrag machen muss.

 

In einemm Gespräch hätten wir sicher gemerkt, dass wir ähnliches Meinen und die Unterschiede in unseren Formulierungen (Vertrag, Versicherungsschutz usw.) aufgeklärt. ;-)

Also einigen wir uns darauf, dass der Versicherungsschutz beim Auto bleibt bis der Käufer ummeldet und eine eigene eVB nachweisen muss. Vertragsinhaber und Eigentümer des Schadenfreiheitsrabatts bleibt aber der Verkäufer. -OK?

(Übrigens gilt das bei Haftpflicht. Die Kasko kann davon nochmal abweichen.);-)

Bearbeitet von Biff
Ergänzung für den Sinn
  • Thanks 1
Geschrieben

... Ich mich heute morgen mit der PK langgemacht hab :repuke:

Zwar nur aufm Parkplatz und außer Lackschäden, verbogener Koti, kaputter Hose und Jacke und aufgeschürftem Knie augenscheinlich nix passiert - trotzdem zum speibn... 

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb -=SkReeK=-:

... Ich mich heute morgen mit der PK langgemacht hab :repuke:

Zwar nur aufm Parkplatz und außer Lackschäden, verbogener Koti, kaputter Hose und Jacke und aufgeschürftem Knie augenscheinlich nix passiert - trotzdem zum speibn... 

Was war der Grund für den Umfall? Alles Gute- Lack ist überbewertet:cheers:

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb CDI:

Vespa hat vorne eine Bremse? Muß ich bei nächster Gelegenheit einmal nachsehen.

 

Vielleicht sogar bei der nächsten Gelegenheit, wenn der Typ vor Dir zu stark in die Eisen geht :-D

Geschrieben

...weil ich nach dem Bremsbelagwechsel beim Auto vergessen habe die Luft herauszupumpen, als ich das Auto 5 Meter weiter parken wollte, damot Madame in den Hof fahren kann und ich durch den Eisenzahn beim Nachbarn im Garten stand.

 

Lg Ikearoller

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