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vermieter wechselt und plant ausbau des hauses


williwirsing

Empfohlene Beiträge

hallo zusammen

wir wohne hier in aachen in einer 3 zimmerwohnung. diese wohnung ist uns über eine immobiliengesellschaft vermietet worden (mit denen haben wir auch den vertrag.)

jetzt wurde das haus wohl verkauft und der neue vermieter hat uns als erste amtshandlung davon in kenntnis gesetzt, dass wir unseren speicherverschlag bis september leeren müssen, weil er plant das dachgeschoss auszubauen (unser trockenraum ist somit auch weg).

ich denke mal, dies wird nicht die letzte änderung bleiben. mal abgesehen von dem lärm der durch einen kompletten ausbau des speichers und ein abdecken, neudecken und dämmen des dachs (alles notwendig wenn er ausbauen will) auf uns zu kommen gehe ich nicht davon aus, dass er die miete so lässt wie sie derzeit ist (will seine ausgaben ja sicherlich auch wieder haben).

laut mietspiegel sind wir wohl mit 5,2 €/qm ganz gut bedient (von unserer seite her) (durchschnitt wohl etwa 5,5).

auf was müssen wir uns da jetzt einlassen?sind wir zu irgendwas verpflichtet bzw haben wir irgendwelche rechte?

müssen wir uns jetzt den ganzen stress/dreck etc geben, den der ausbau auch für uns bedeutet?

danke für tips

gruß

patrick

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Mietanpassung an den aktuellen Mietspiegel ist rechtens. Alle drei Jahre um bis zu 3 % bis zum erreichen des Mietspiegels war das meine ich

Dreck und Lärm müsst ihr schon in Kauf nehmen, wenn die Arbeiten zu gesetzlichen Zeiten ausgeführt werden.

Der neue Besitzer kann ja logischerweise sein Eigentum sanieren.

Bei der "Immobiliengesellschaft" handelt es sich höchstwarscheinlich nur um eine Verwaltungsgesellschaft die den/dem Eigentümer Hausmeister- Instandhaltungs- und Pflegetätigkeiten abnimmt.

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ok, das hilft ja schonmal

im vertrag steht ein trockenraum (speicher) der jetzt ja wegfällt, der verschlag ist quasi ne kulanzgeschichte die jetzt leider einfach wegfällt.

ärger will ich natürlich auch keinen machen/haben, wollte mich nur mal informieren, was man da so alles dulden muss/kann

aber die begriffe duldungspflicht etc helfen da schonmal weiter.

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  • 2 Wochen später...

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