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Geschrieben

Hi, hab da mal ne Frage.

Es geht jetzt mit meiner großen zum TÜV.

Ich ließ mir nun sagen das bei meinem Motor:

Polini 207er, 30Dello,Membran, Vollwange

die Zippy1 mit Geschwinigkeits Index von 100/90710 - J nicht ausreichen.

Da ich die Reifen gerade neu gekauft habe ärgert mich das gewaltig! :-(

Es steht zwar auch in den Katalogen von SIP und CO. das Index "M" nötig wäre, aber ich wollte nun mal Frgane da ich auf den Fotos viler Customroller auch schon Zippy´s und S1 gesehen habe.

Was meint Ihr den? :-(:-(

Danke im voraus!

MfG, Thomas. :-D

Geschrieben

Also es kommt immer auf den Prüfer an. Ich habe zum Beispiel 120 km/h eingetragen und darf laut Schein jeden Reifen fahren, ist also nur die Größe und kein Index eingetragen. Wenn du sicher sein willst, dann leih dir doch für den TÜV welche, sind doch schnell umgesteckt...

henrik

Geschrieben

Es gibt so eine Art "Freigabe" für höhere Geschwindigkeiten als auf dem Reifen aufgedruckt - wenn das zulässige Höchstgewicht des Rollers so niedrig ist dass die Reifen niemals mit dem für sie zulässigen Gewicht belastet werden. Es geistern auch dementsprechende Schriftstücke von Reifenherstellern durchs Netz, mach dich mal auf die Suche!

Und dann brauchst nur noch nen Prüfer der das akzeptiert. Einfach mit ohne eingetragenem Index rumfahren halte ich für gefährlich, da dann wahrscheinlich bei einer Kontrolle die Höchstgeschwindigkeit als Grundlage für Reifenzulässigkeit genommen wird.

Geht aber auch anders: Hutchinson GP1 sind bis 140 zugelassen, Schwalbe Raceman bis 150. Die Raceman sind auch recht gute Alltagsreifen, bin zufrieden damit...

Geschrieben

Ich habe auch vorne den S1 und hinten den Raceman drauf, aber welcher Polizist kennt sich schon mit Rollerreifen aus?

Also zumindest bei uns ist das kein Problem und wenn da nichts eingetragen ist, dann vergleichen die auch nichts.

Ic h würde trotzdem nicht mit irgendwelchen Noname Reifen bis 80km/h oder so rumfahren (bezieht sich nicht auf den Zippy!) weil es mir zu gefährlich ist, aber das ist ja was anderes...

henrik

Geschrieben

Michelin gibt für den S1 bei verminderter Tragfähigkeit eine Freigabe bis 140 km/h! Das Gutachten bzw. die Freigabe gibt's von Michelin nach Anruf per Post nach Hause!

Schätze, dass Conti dem nichts nachsteht!

Ruf doch mal an :-D

Geschrieben
Michelin gibt für den S1 bei verminderter Tragfähigkeit eine Freigabe bis 140 km/h! Das Gutachten bzw. die Freigabe gibt's von Michelin nach Anruf per Post nach Hause!

moin

bei mir gings nicht ...

weil der s1 kein reinforced reifen ist

drum fahr ich nu heidenau

bis denne

mchael

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo,

hab gerade bei Michelin andgerufen, leider war der Techniker der die bescheinigung macht nicht da (ab Monntag, ist er wieder da). Also ich hab gesagt bekomen das ich die Reifen größe und denn Fahrzeugschein bräuchte. Leider hab ich ja noch keinen Fahrzeugschein, und ger roller ist ja ne alte Karosse VBB und 200er Motor. hat jemand das mit der bescheinigung gemacht? Also spätestens am Monntag kann ich euch sagen wies aus sieht. Wenn jemand vor ab infos hat, her damit. Achso mein TÜV-Mensch hat gesagt ne Kopie aus dem Netz geht nicht, weil das Manipuliert sein könnte, und er wolle ein originall von Michelin.

Gruß Michael

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

gut wenn man englisch kann, :-D oder nen Übersetzer auf em Rechner (sowie ich,Babylon Translater, gibts im Netz und ist gut). Reinforced heißt verstärkt

Gruß Michael

Bearbeitet von HansDampf
Geschrieben
[bei mir gings nicht ...

weil der s1 kein reinforced reifen ist

drum fahr ich nu heidenau

bis denne

mchael

also bei mir hatte der tüv auch zuerst probleme gemacht weil bei mir nicht reinforced drauf stand.habe ihn dann aufgeklärt das meine reifen bis 140 km/h zugelassen sind und gut ist

Geschrieben

Hallo,

hab gerade nochmal mit Michelin Telefoniert, für ein Gutachten braucht man, Kopie vom Fahrzeugschein, Felgen Typ und größe,Reifen Dimension, Höchstgeschwindigkeit. DAs Gutachten ist ein Kunden-Service, also für umme.Jetzt hab ich das Problem, das ich noch keinen Fahrzeugbrief habe. Hat jemand ne umgebaute VBB auf PX 200 Lusso 10Zoll, Bitubo, Membran, LAnghub, Malossi, 30er Mikkuni, Sip-Puff und PK-Lenkrohr 130 Breitreifen, 100 Vorderreifen, Scheibenbremse? oder was für einen Schein soll ich Schicken?

Gruß Michael

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    • Ich hab da schon Umbauer gesehen, welche  alte Cassetten-Radios auf BT umbauen. Alternativ vielleicht ein altes Radio für die Optik drin lassen und Musik über Smartphone und BT-Box hören?
    • Es werden scheinbar immer die Beiträge angezeigt, was ja ansich nicht verkehrt ist. Was mir fehlen würde, wäre eine Option, Suchtreffer immer als Topic, in dem der Treffer war, anzeigen zu lassen. Die scheint es auch in den erweiterten Suchoptionen nicht zu geben.
    • Na ich tippe mal auf Pfingsten 
    • Sorry! Diese allgemeinen Aussagen sind so nicht korrekt, das ist leider etwas komplizierter.   Steht in der ABE von den SIP Felgen wirklich eine Reifenbindung als Auflage? Das weiß ich nicht    Die Felgen müssen trotz ABE unter anderem nur eingetragen werden, wenn eine gegenseitige Beeinflussung von einer anderen Änderung statt findet, nicht prinzipiell sobald das Fahrzeug nicht mehr original ist.  Und keineswegs ist das bei allen ABEs so, es kommt immer auf den Fall an. Es gibt mittlerweile auch einige Kombinationen von Sonderrädern und Tieferlegungsfedern beide mit ABE die trotz gegenseitiger Beeinflussung nicht eintragungspflichtig sind!   Nochmal! Es kommt immer auf den vorliegenden Fall und kann leider so gut wie nie pauschal beantwortet werden.   Nur ein geänderten Zylinder hat nicht pauschal Auswirkung auf die ABE der SIP Felgen, das stimmt pauschal so nicht!       Das ist mal wieder ganz klassisch die Thematik Theorie und Praxis...     Eine Reifenbindung wird nur eingetragen wenn wirklich notwendig, da gibt's verschiedene Gründe, Freigängigkeit zum Beispiel...     Ja größeres Thema. Kurz gesagt gelten die Reifenfreigaben der Reifenhersteller nicht mehr und je nachdem wie das Fahrzeug zugelassen ist (nationale Genehmigung oder EU) wird die Reifenbindung (wenn es die wirklich bei dem Fahrzeug gibt) ausgetragen wenn möglich (Stichwort Freigängigkeit).   In vielen Fällen wurde eine Zeit lang bei der Zulassung eine Reifenbindung eingetragen obwohl es bei dem Fahrzeug vom Fahrzeughersteller gar keine gab oder auch die Reifenbindung gar kein Sinn macht weil das Fahrzeug eine Einzelgenehmigung hat (Import-Fz).
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