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Geschrieben

hey leute hab da ein problem mit anhängerlastengesetzen. möchte an meinen pkw der eine anhängelast von 550 kg ungebremst hat nen mopedanhänger hängen der ne zulässige gesamtmasse von 750kg hat. darf ich den jetzt anhängen wenn er nicht mehr als die 550 kg hat? also 100kg hänger, ca 200 kg pro maschine (2x) = 500kg. die massen stehen ja alle in den papieren also kann man eigentlich sehr einfach nachrechen das die 550 Kg anhängelast nicht überschritten sind. ich mein dann is ja im grunde egal wieviel der hänger dürfte, wenn ich eben die last des wagens net überschreite. wobei...sind ja hier in paragaphschland. weiß da jemand genaueres zu?

Geschrieben (bearbeitet)

Das geht.

Dein PKW darf an seiner AHK nicht mehr als insgesamt 550Kg ziehen.

Die 750Kg beschränken sich lediglich auf die Zuladung für den Hänger incl. dem Eigengewicht des Hänger.

Also bei 100Kg Eigengewicht darf dein Anhänger mit höchstens 650Kg beladen werden.

Da deine Zugmaschine sprich PKW nur 550Kg ungebremst ziehen darf, ist dieser Wert für dich jetzt ausschlaggebend.

Also wieder zurück zu deinen 100Kg Eigengewicht des Hängers macht dann nur noch 450Kg Ladung.

Oder blöder gesagt.

Dein Hänger würde ein Eigengewicht von 500Kg haben, darfst du ihn nur noch mit 50Kg beladen.

Oder hättest du nun eine starke Zugmaschine, die einen mickrigen Anhänger ziehen wollte, wäre für dich das Gesamtgewicht des Hängers ausschlaggebend.

Du dürftest zwar an der Zugmaschine mehr ziehen, aber der Hänger ließe dieses mit seinem Höchstgesamtgewicht nicht zu.

Blöd beschrieben, aber ich hoffe trotzdem etwas verständlich.

Bearbeitet von T5-Owner
Geschrieben
Ich würd sagen die höchstzulässigen Gesamtgewichte zählen , aber vielleicht is auch anders.

CL

Das hab ich nicht verstanden. Aber der T5-Eigner hat vollkommen Recht. Du darfst den Hänger ziehen, wenn du ihn mit maximal 550kg Gesamtgewicht belastest.

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

und unter welchen Bedingungen kann man sich eine Ausnahmegenehmigung holen, damit man 100km/h fahren darf?

Fahre einen T5 mit einem Anhänger mit Doppelachse und Auflaufbremse. Der wiegt 250kg und ist mit 950 kg beladen(immer, Arbeitsgerät)!

Bearbeitet von ManAtArms
Geschrieben (bearbeitet)

Zugfahrzeug muss ABS haben und das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges muss das 1,1fache des zulässigen GG des Hängers haben. Das sind die Voraussetzungen für das Zugfahrzeug. Die Hängerzulassung auf 100 km/h wird aber unabhängig vom Zugfahrzeug ausgestellt (mittlerweile, früher war das gekoppelt). Hierfür muss der Hänger mit Auflaufbremse und Stoßdämpfern ausgerüstet sein. Das ganze muss beim TÜV abgenommen werden und in die Papiere eingetragen werden. Von der Zulassungsstelle bekommst du dann auch den gesiegelten Aufkleber. Dann darf man damit unter den gegebenen Voraussetzungen für das Zugfahrzeug 100 fahren (aber nur auf der Autobahn, auf Landstraße gilt weiterhin Tempo 80).

Edith schiebt noch hinterher, dass die Reifen vom Hänger nicht älter als 5 oder 6 Jahre sein dürfen.

Bearbeitet von subway
Geschrieben
hey leute hab da ein problem mit anhängerlastengesetzen. möchte an meinen pkw der eine anhängelast von 550 kg ungebremst hat nen mopedanhänger hängen der ne zulässige gesamtmasse von 750kg hat. darf ich den jetzt anhängen wenn er nicht mehr als die 550 kg hat? also 100kg hänger, ca 200 kg pro maschine (2x) = 500kg. die massen stehen ja alle in den papieren also kann man eigentlich sehr einfach nachrechen das die 550 Kg anhängelast nicht überschritten sind. ich mein dann is ja im grunde egal wieviel der hänger dürfte, wenn ich eben die last des wagens net überschreite. wobei...sind ja hier in paragaphschland. weiß da jemand genaueres zu?

Es zählt das tatsächliche Gewicht !

Nicht etwa das eingetragene, höchst zulassige Gewicht.

Geschrieben

ok danke, das beruhigt mich. ich mein logisch isses ja mit der tatsächlichen masse, aber wäre nicht die erste theoretische perversion der stvo :-D

mfg Dave

Geschrieben
Zugfahrzeug muss ABS haben und das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges muss das 1,1fache des zulässigen GG des Hängers haben. Das sind die Voraussetzungen für das Zugfahrzeug. Die Hängerzulassung auf 100 km/h wird aber unabhängig vom Zugfahrzeug ausgestellt (mittlerweile, früher war das gekoppelt). Hierfür muss der Hänger mit Auflaufbremse und Stoßdämpfern ausgerüstet sein. Das ganze muss beim TÜV abgenommen werden und in die Papiere eingetragen werden. Von der Zulassungsstelle bekommst du dann auch den gesiegelten Aufkleber. Dann darf man damit unter den gegebenen Voraussetzungen für das Zugfahrzeug 100 fahren (aber nur auf der Autobahn, auf Landstraße gilt weiterhin Tempo 80).

Edith schiebt noch hinterher, dass die Reifen vom Hänger nicht älter als 5 oder 6 Jahre sein dürfen.

Danke,

ABS hat der T5, das 1,1 fache des Gg des Hängers hat er auch, nur der Hänger hat keine Stoßdämpfer, also wird das wohl nichts!

Ich werde trotzdem mal beim TÜV vorbeifahren!

Geschrieben (bearbeitet)

Hi ,

Der Hänger braucht KEINE Stossdämpfer

Die 100 dürfen neben Autobahnen auch auf Kraftfahstrassen gefahren werden

Die Reifen müssen mindestens bis 120 zugelassen sein

Die Reifen dürfen maximal 6 Jahre alt sein

Der Hänger muss nach dem 1.1.1990 gebaut sein (Dann hat er automatisch eine Geschwindigkeitsfreigabe bis 120 km/h)

:-D

Gruss

Reppel

Tante edit meint noch : Wenn der Hänger vor 90 gebaut wurde geht das umschreiben auch, man muss aber beim Hersteller eine Freigabe für 100 km/h besorgen ...

Bearbeitet von Reppel

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