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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Bin neu hier!

Hab letzte Woche einen Unfall mit meiner PX 200 E Lusso Baujahr 1984 gehabt, an dem ich NICHT schuld war. Die linke Backe ist platt. Das Blech unter der linken Backe hat eine deutliche Delle. Das Beinschild und der "Fußboden" verzogen, eingeknickt und verzogen. Schieben läßt sie sich noch... Naja - das hat ja nicht viel zu sagen...

Das gute Stück steht in der Werkstatt und harrt dort auf einen Gutachter von der dekra - also ein Gutachter, der nicht von der gegenerischen Versicherung gestellt ist.

Meine Überlegungen:

Ab wann ist die Vespa ein Totalschaden? Können das die Gutachter wirklich einwandfrei aussagen? ...

Bei mobile.de oder ebay.de werden baugleiche Vespa in Schnitt für 1500 Euro angeboten. Muß die Versicherung diesen Wiederbeschaffungswert zahlen, auch wenn meine Vespa durch den Gutachter wahrscheinlich deutlich geringer geschätzt werden wird?

Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen mit älteren Baujahren und mit den damit verbundenen Versicherungskram und Reparatur-,Restaurations- und Wiederbeschaffungsproblemen, -möglichkeiten und -rechten gemacht?!

Bin für jede Hilfe danbar!

Gruß Micha

PS: Hab ich dieses Thema im Richtigen Forum veröffentlicht? Oder gibt´s dafür ein anderes Forum?

Geschrieben
Ab wann ist die Vespa ein Totalschaden? Können das die Gutachter wirklich einwandfrei aussagen? ...

Bei mobile.de oder ebay.de werden baugleiche Vespa in Schnitt für 1500 Euro angeboten. Muß die Versicherung diesen Wiederbeschaffungswert zahlen, auch wenn meine Vespa durch den Gutachter wahrscheinlich deutlich geringer geschätzt werden wird?

Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen mit älteren Baujahren und mit den damit verbundenen Versicherungskram und Reparatur-,Restaurations- und Wiederbeschaffungsproblemen, -möglichkeiten und -rechten gemacht?!

Servus,

Forum ist wahrscheinlich falsch, wird aber eh bald verschoben :-D

Ein Fahrzeug ist ein Totalschaden, wenn der Wiederherstellungsaufwand über dem Wiederbeschaffungsaufwand liegt, wenn also die Reparatur teurer ist, als die Wiederbeschaffung abzüglich Verkauf des verunfallten Fahrzeuges.

Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges bestimmt sich nach dem Einzelfall (also unter Zugrundelegung des Alters, Zustand, Laufleistung, etc... Zur Bestimmung des Einzelfalles werden aber natürlich die Verkaufspreise vergleichbarer Fahrzeuge herangezogen). Wenn Du solche Angebote aus dem Internet hast und Du befürchtest, dass der Gutachter das Fahrzeug geringer schätzt, würde ich ihm die Ausdrucke in die Hand drücken... Im Zweifel ist der Gutachter froh, dass er nicht selbst suchen muss :-D

Gruß,

Flameboy

Geschrieben (bearbeitet)
Hallo!

Bin neu hier!

Hab letzte Woche einen Unfall mit meiner PX 200 E Lusso Baujahr 1984 gehabt, an dem ich NICHT schuld war. Die linke Backe ist platt. Das Blech unter der linken Backe hat eine deutliche Delle. Das Beinschild und der "Fußboden" verzogen, eingeknickt und verzogen. Schieben läßt sie sich noch... Naja - das hat ja nicht viel zu sagen...

Das gute Stück steht in der Werkstatt und harrt dort auf einen Gutachter von der dekra - also ein Gutachter, der nicht von der gegenerischen Versicherung gestellt ist.

Meine Überlegungen:

Ab wann ist die Vespa ein Totalschaden? Können das die Gutachter wirklich einwandfrei aussagen? ...

Bei mobile.de oder ebay.de werden baugleiche Vespa in Schnitt für 1500 Euro angeboten. Muß die Versicherung diesen Wiederbeschaffungswert zahlen, auch wenn meine Vespa durch den Gutachter wahrscheinlich deutlich geringer geschätzt werden wird?

Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen mit älteren Baujahren und mit den damit verbundenen Versicherungskram und Reparatur-,Restaurations- und Wiederbeschaffungsproblemen, -möglichkeiten und -rechten gemacht?!

Bin für jede Hilfe danbar!

Gruß Micha

PS: Hab ich dieses Thema im Richtigen Forum veröffentlicht? Oder gibt´s dafür ein anderes Forum?

Grüß Dich,

und wilkommen im GSF!

Hatte letztes Jahr den gleichen Fall:

PX-alt und mir ist an ner roten Ampel ein Taxifahrer reingefahren....

Im wesentlichen wird der Gutachter zu dem Schluss kommen, dass ein Totalschaden vorliegt, wenn der Rahmen verdellt ist

-> Rahmenschaden!

Ausgezahlt bekommst Du nur den Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) minus Rest-(Schrott-)Wert.

Da ne PX in keiner Liste auftaucht, würde ich - wie Du es schon gemacht hast - ein paar Anzeigen sammeln, wo vom Zustand/Alter her ähnliche PXen angeboten werden.

Das hatte ich damals auch gemacht und dem Gutachter weiter geleitet!

Daraus hat er dann den Zeitwert ermittelt (war bei mir 1200,-) und den Schrottwert (waren bei mir 200,-) abgezogen und ich bekam nen blanken 1000er auf die Hand!

(bezahlt hatte ich damals 475,- für die Karre :-D )

Zu meinem Schaden: Heck war eingedrückt und Backe abgeschrabbelt; also nix wildes...

Viel Erfolg!

Alex.

Edith wirft hinterher, dass das bei mir auch ein DEKRA- Gutachter war....

Rahmenschaden ist eigentlich immer ein Totalschaden :-D

Bearbeitet von wasserbuschi
Geschrieben

Hallo! Dank Dir erst mal für die Tipps!

Also... Du meinst, ein Totalschaden wäre in diesem Falle "sinnvoller"? Denn dann zahlt die Versicherung den aktuellen Zeitwert, der ja nur anhand von aktuellen vergleichbaren Angeboten in mobile.de und ebay ermittelt werden kann... Gibt wahrscheinlich doch Abzüge, da meine PX nicht so gut gepflegt war...

Wenn der Gutachter jetzt NICHT auf Totalschaden begutachtet, wäre das wiederum nicht "sinnvoll", weil mir dann die Versicherung die Reparatur bezahlen müßte, oder?! ... Aber die wird ja schnell so teuer, wie eine neue "alte" PX oder noch teurer...

Aber keine Versicherung der Welt würde mir das Geld für die Reparatur laut Kostenvoranschlag in die Hand drücken, oder? - damit ich dann damit machen kann, was ich will...

Dann besorg ich mir lieber ne neue "alte" PX für das Geld vom Totalschaden, als meinen Schrotthaufen reparieren zu lassen...

Alles richtig bei meinen Überlegungen?

Micha

Geschrieben
...

Aber keine Versicherung der Welt würde mir das Geld für die Reparatur laut Kostenvoranschlag in die Hand drücken, oder? - damit ich dann damit machen kann, was ich will...

Doch, aber ohne MwSt.

Geschrieben

Ohne Nutzungsausfall?

Die Versicherung hat mir was von 18 Euro pro Tag Nutzungsausfall erzählt...

Sowas ist doch bestimmt unabhängig von irgendwelchen Reparaturen oder Wiederbeschaffungen?????

Das eine hängt doch nicht mit dem anderen zusammen?! Oder?

Ich bekommen doch den Nutzungsausfall UND das Geld laut Kostenvoranschlag für die Reparatur/Restaurierung - natürlich angenommen es ist kein Totalschaden.

Wie sieht das eigentlich mit dem "Oldtimerwert" einer PX 200 E Lusso Baujahr 1984 aus? Ich hab kein H-Kennzeichen... Ist meine Gute überhaupt schon alt genung für einen Oldtimer?

Gruß Micha

Geschrieben

Kurze Zwischenfrage:

Bringt es etwas, von einem Sachverständigen ein Wertgutachten erstllen zu lassen?

Ein Freund hat nach dem Unfall nur noch den Zeitwert des Rollers bekommen. 200€ oder so.

Der Roller wäre aber LOCKER 500€ wert gewesen...

Danke! :-D

Geschrieben

in wikipedia steht unter Zeitwert:

"Im Versicherungswesen ist der Begriff Zeitwert ebenfalls gebräuchlich, hier versteht man darunter den Neuwert einer Sache abzüglich eines Geldbetrages für Alter, Gebrauch und Abnutzung."

Ich hoffe ja nun mal, daß der Zeitwert in Bezug auf die PX ähnlich zu den aktuellen Angeboten baugleicher Modelle bei ebay und mobile.de ist!

Geschrieben

Da der Zeitwert aus keiner Liste zu entnehmen ist (wie im anderen Forum bereits beschrieben), wird der Gutachter Dir dankbar sein, wenn Du ihm aktuelle Angebote aus dem WEB vorlegen kannst. Wichtig ist, wurde glaube ich auch schon geschrieben, dass Du die bereits angesprochene Ermittlung des SChrottwertes am besten selbst in die Hand nimmst, also möglichst gering.

Geschrieben
Ohne Nutzungsausfall?

Die Versicherung hat mir was von 18 Euro pro Tag Nutzungsausfall erzählt...

Sowas ist doch bestimmt unabhängig von irgendwelchen Reparaturen oder Wiederbeschaffungen?????

Das eine hängt doch nicht mit dem anderen zusammen?! Oder?

Ich bekommen doch den Nutzungsausfall UND das Geld laut Kostenvoranschlag für die Reparatur/Restaurierung - natürlich angenommen es ist kein Totalschaden.

Wie sieht das eigentlich mit dem "Oldtimerwert" einer PX 200 E Lusso Baujahr 1984 aus? Ich hab kein H-Kennzeichen... Ist meine Gute überhaupt schon alt genung für einen Oldtimer?

Gruß Micha

Den im Gutachten bezifferten Nutzungsausfall erhältst Du (im Falle eines Reparaturschadens), wenn Du die erfolgte Reparatur nachweist. Es reichen hier Bilder vom reparierten Fahrzeug mit einer Tageszeitung (zum Nachweis, dass die Aufnahmen nach dem Unfall gemacht wurden). Du kannst also den Roller selbst reparieren und dann Netto-Schaden + Mwst. abrechnen. Wenn ein Totalschaden vorliegt, musst Du die Wiederbeschaffung nachweisen, kannst dann aber 14 Tage Nutzungsausfall abrechnen.

Es gibt keinen Oldtimerwert, es gibt nur einen Zeit- (Markt-) Wert. Dieser liegt natürlich beispielsweise bei einem Mercedes 300 SL Flügeltürer höher als bei einem VW Golf III, einen besonderen "Oldtimerbonus" gibt es für den Flügeltürer aber nicht.

Übrigens: Was sinnvoller ist, ist eigentlich egal. Der Gutachter wird den Reparaturwert bestimmen. Und anhand dieses Wertes entscheidet sich, ob ein Totalschaden vorliegt oder nicht. Einfluss nehmen kannst Du darauf nur wenig.

Gruß,

Flameboy

Geschrieben

Krummer Rahmen (oder arge Blechschäden, Stichwort : Materialermüdung, was bei ner selbsttragenden Karosse nicht ganz unerheblich ist) führt in der Regel zu Totalschaden.

Darauf wird es hinauslaufen.

Ich habe nach einem Unfall die Kiste in die Werkstatt gebracht. Der Gutachter hat zusammen mit dieser die Reparaturkosten bestimmt. Ich hatte einen Frontschaden (Rahmen allerdings ok). Neue Gabel, Grimeca, Felge, Reifen, Kleinzeug, Koti, machen & tun - 1200 Euro. Wurde auch bezahlt !

Wenn du also die Kiste wieder flott machen willst, wäre das auch ne Alternative...

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