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Wer haftet für den Verlust/Diebstahl meines Schlüsselbundes


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Meinem Arbeitskollegen sind heute seine Dienstschlüssel zuhause die aus der Tasche gefallen. Nachdem er den Weg zur Arbeit abgesucht hat und zuhause ihn auch nicht sofort gefunden hat, habe ich mir so meine Gedanken gemacht, was passieren würde wenn ich sie verlieren würde, zumal ich noch einige Schlüssel mehr mit mir rumtrage.

Kennt sich jemand in der Materie aus? Ich wollte nämlich das Thema bei der nächsten bei der nächsten Sitzung ansprechen und idealerweise schon einiges zum Thema wissen, sonst kommen von meinen Kollegen wieder nur Blabla's, Spekulationen und Bauchgefühlblähungen.

Geschrieben

Grundsätzlich ist beim Verlust von Dienstschlüsseln der Schaden vom Verlierer zu übernehmen, was bei einem Schließsystem, das ausgetauscht oder verändert werden muss, richtig teuer werden kann. Aus diesem Grund gibt es Haftpflichtversicherungen, die den Verlust von Dienstschlüsseln abdecken. Ich hab sowas und kann seither viel ruhiger schlafen...

Geschrieben (bearbeitet)

Vielleicht verstehe ich einfach Deine Frage nicht, aber wenn Du was verlierst haftest Du selbst auch dafür. Ist doch eigentlich logisch ...

Oder an wen dachtest Du, den Du für die eigene Schusseligkeit verantworlich machen kannst. :-D

Was Du tun kannst ist Dich versichern. Besonders bei Lehrern beliebt. Oftmals kann man die private Haftpflichtvers. um eine Schlüsselversicherung erweitern.

Edith sieht, dass pötpöt einige Sekungen schneller war.

Hätte ich jetzt Groß- /Kleinschreibung nicht beachtet und meinen Beitrag nicht nochmal auf Rechtschreibung gecheckt, wäre ich erster gewesen. So'n Mist aber auch ...

Bearbeitet von rennigel
Geschrieben

Derselbe Kollege hat vor einigen Jahren schon mal seine Schlüssel verloren aber damals hat der Arbeitgeber die Rechnung für das Austauschen zig Schlösser aus eigener Tasche bezahlt.

Habe von meinem Kollegen erzählt bekommen, dass die Schlüssel nicht im Arbeitsvertrag erwähnt werden und aus dem Grund der Arbeitgebe die Reparaturkosten übernehmen musste.

Geschrieben

Ich denke da kommt auch der Faktor "Fahrlässigkeit" mit dazu. Wenn man denn Dienstschlüssel auf dem Arbeitsweg verliert, sind die Chancen groß, dass der Arbeitgeber für den Schaden auf kommt, verliert man ihn abends in einer Kneipe ist das sicherlich nicht so gut :-D

Aber auch meine Empfehlung ist eine Zusatzversicherung für die Haftpflicht mit Schlüsselverlust.

Geschrieben

Lehrer schliessen z.B. immer eine Schlüsselversicherung ab (häufig geht das über die Gewerkschaft). Macht auch Sinn, bevor man ein paar tausend Euro latzen darf...

Geschrieben (bearbeitet)
Edith sieht, dass pötpöt einige Sekungen schneller war.

Hätte ich jetzt Groß- /Kleinschreibung nicht beachtet und meinen Beitrag nicht nochmal auf Rechtschreibung gecheckt, wäre ich erster gewesen. So'n Mist aber auch ...

MOOOMENT!!! Erstens hast du wieder einmal nur zur Hälfte die Regel "kein Plenk vor und nach dem Slash" beachtet (wie oft denn noch!?) !! und zweitens sitzen bei mir sogar die Kommata auf's erste Mal richtig! Und "erster" schreibt man in diesem Fall groß, glaub' ich wenigstens.

Ui, Edith hat doch noch einen Fehler entdeckt... :-D

Bearbeitet von pötpöt
Geschrieben
MOOOMENT!!! Erstens hast du wieder einmal nur zur Hälfte die Regel "kein Plenk vor und nach dem Slash" beachtet (wie oft denn noch!?) !! und zweitens sitzen bei mir sogar die Kommata auf's erste Mal richtig! Und "erster" schreibt man in diesem Fall groß, glaub' ich wenigstens.

Ui, Edith hat doch noch einen Fehler entdeckt... :-D

Und "glaub' " schreibt man ohne ' und mit "e"

:-D

Geschrieben
Und "glaub' " schreibt man ohne ' und mit "e"

:-D

Neneneneneee! "'" ist in diesem Fall ein echter Apostroph (also "Auslassungszeichen"), der erlaubt ist, wenn man kolloquialistische Töne anschlägt und dabei bewusst den Endbuchstaben weglässt. :-D

Geschrieben (bearbeitet)
Neneneneneee! "'" ist in diesem Fall ein echter Apostroph (also "Auslassungszeichen"), der erlaubt ist, wenn man kolloquialistische Töne anschlägt und dabei bewusst den Endbuchstaben weglässt. :-D

Ich denk', da könntest Du Recht haben.

b

Bearbeitet von Bluenote
Geschrieben

Habe damals beim Abschluss meiner Privathaftpflichtversicherung den Zusatz : "Betriebschlüsselversicherung" angeboten bekommen und auch abgeschlossen.

Das waren "nur" 18,-?/Jahr mehr. Wenn man bedenkt, dass ein Austausch der Schliessanlage mehrere Tausend ? kostet .......

Geschrieben

Wer verliert der haftet. Bei uns hat mal ein Fahrer vom ApothekenGroßhandel ein Schlüsselbund mit Türschlüsseln für knapp 20 Apotheken während der Lieferfahrt verloren , da mussten in allen Geschäften die Sicherheitsschlösser getauscht werden - war bestimmt nicht billig.

Geschrieben
Grundsätzlich ist beim Verlust von Dienstschlüsseln der Schaden vom Verlierer zu übernehmen, was bei einem Schließsystem, das ausgetauscht oder verändert werden muss, richtig teuer werden kann. Aus diesem Grund gibt es Haftpflichtversicherungen, die den Verlust von Dienstschlüsseln abdecken. Ich hab sowas und kann seither viel ruhiger schlafen...

Nach dem Motto, die erste Antwort ist meist die beste :-D

Kann ich die Aussage als gaylernter Versicherungsmokel nuir bestätigen.

Allerdings ist darauf zu achten, dass diese Klausel: "Schlüsselverlust privat/geschäftlich" in der privaten Haftpflichtversicherung vereinbart ist.

In Standartverträgen ist dies nicht der Fall. Selbst bei einer Privatperson in einem Mehrfamilienhaus kann der Verlust teuer werden.

Geschrieben (bearbeitet)
MOOOMENT!!! Erstens hast du wieder einmal nur zur Hälfte die Regel "kein Plenk vor und nach dem Slash" beachtet (wie oft denn noch!?) !! und zweitens sitzen bei mir sogar die Kommata auf's erste Mal richtig! Und "erster" schreibt man in diesem Fall groß, glaub' ich wenigstens.

Zu 1): :-D (Ich gelobe Besserung!)

Zu 2): Kommata sitzen bei mir auch immer auf Anhieb richtig, aber wenn ich schnell tippe, vertippe ich mich leider häufig und das will ausgemerzt sein.

Trotzdem:

Ui, Edith hat doch noch einen Fehler entdeckt... :wheeeha:

Und nicht nur das! Trotz Ediths Hilfe und Deiner Meckerei bezüglich ünerzähliger "Plenks", machst Du es selbst nicht besser: Wieso ist zwischen der Klammer und den zwei Ausrufezeichen (was grammatikalisch definitv eins zuviel ist) ein Leerzeichen? Und wieso schreibst Du zu Beginn eines Satzes klein weiter ("und")?

:wheeeha:

Man kann wirklich aus allem ein Topic für Hobby-Linguisten machen. Quod erat demonstrandum! :wheeeha:

:wheeeha:

Wir sollten gezielter vorgehen. Alle blabla-Topics penibel auf ihre Eignung analysieren, ob man daraus ein Grammatik-/Latein-/Groß-/Kleinschreibungstopic (ichhabe mich bemüht, trotz starkem innerem Wunsch keine Keerzeichen einzufügen!) machen kann, dann den/die jeweils anderen Mitstreiter sofort in Kenntnis setzen und das Topic gemeinsam in die "richtige" Richtung drehen.

Gemeinsam sind wir stark! :-D

Edith wird nochmal ganz schnell ontopic und sagt: Vielleicht kann man ja auch eine Schlüsselversicherung abschließen ... ist wohl noch nicht erwähnt worden ... oder?

Bearbeitet von rennigel
Geschrieben
Und wieso schreibst Du zu Beginn eines Satzes klein weiter ("und")?

:-D

Es wurde gar kein neuer Satz angefangen, die !!s waren nur als Bekräftigung seiner zuvor gemachten Aussage gedacht! :wheeeha: Ich :-D diese Disf010.gifionen!!

Geschrieben
Zu 1): :-D (Ich gelobe Besserung!)

Zu 2): Kommata sitzen bei mir auch immer auf Anhieb richtig, aber wenn ich schnell tippe, vertippe ich mich leider häufig und das will ausgemerzt sein.

Trotzdem:

Und nicht nur das! Trotz Ediths Hilfe und Deiner Meckerei bezüglich ünerzähliger "Plenks", machst Du es selbst nicht besser: Wieso ist zwischen der Klammer und den zwei Ausrufezeichen (was grammatikalisch definitv eins zuviel ist) ein Leerzeichen? Und wieso schreibst Du zu Beginn eines Satzes klein weiter ("und")?

:wheeeha:

:wheeeha:

Wir sollten gezielter vorgehen. Alle blabla-Topics penibel auf ihre Eignung analysieren, ob man daraus ein Grammatik-/Latein-/Groß-/Kleinschreibungstopic (ichhabe mich bemüht, trotz starkem innerem Wunsch keine Keerzeichen einzufügen!) machen kann, dann den/die jeweils anderen Mitstreiter sofort in Kenntnis setzen und das Topic gemeinsam in die "richtige" Richtung drehen.

Gemeinsam sind wir stark! :-D

Edith wird nochmal ganz schnell ontopic und sagt: Vielleicht kann man ja auch eine Schlüsselversicherung abschließen ... ist wohl noch nicht erwähnt worden ... oder?

Ich danke brianjones71, dass er mir zur Seite gesprungen ist. Rennigel hat aber schon recht (alte Rechtschreibung!) mit dem "und". Allerdings ist eigentlich die Stellung der Klammer falsch - diese gehört eigentlich nach den "!!" - damit wäre das kleine "und" korrekt. Diesmal haben sich bei Dir viele Flüchtigkeitsfehler eingeschlichen (z.B. "ünerzählig" oder - besonders putzig - "Keerzeichen" und "ichhabe"), aber das ist wohl durch die verständliche Aufregung verursacht und daher verzeihlich. Die Idee einer Alarmkette zwischen Dir, mir, Bluenote und Herrn Gawasi find ich hervorragend. Wir sollten einen 24-Stunden-Dienst aufbauen, um keine Gelegenheit zu verpassen.

Und: Ja, so eine Schlüsselversicherung ist praktisch und auch gar nicht teuer.

Geschrieben

So, nochmal zurück zum Thema. Sicherlich haftet der Arbeitnehmer grundsätzlich, wenn er Schlüssel verliert. Allerdings kann sich der Arbeitgeber das Verlustrisiko auch nicht ganz auf den Arbeitnehmer abwälzen. Es kann z.B. nicht sein, dass die Putzfrau für die Schließanlage des Krankenhauses haftet. Die Verhältnismäßigkeit muss da schon stimmen. In der Juristerei gibt es hierzu auch noch den "Grundsatz der gefahrgeneigten Arbeit". Bedeutet praktisch, dass wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für seine Tätigkeit irgendwas (Auto, Bohrmaschine oder auch Schlüssel) zur Verfügung stellt, der Arbeitnehmer für fahrlässig herbeigeführte Schäden gar nicht, für grob fahrlässige anteilig und für vorsätzliche voll haftet.

Wenn man den Schlüsselverlust in der Privathaftpflicht mitversichert hat kann man sich in allen Fällen entsprannt zurücklehnen, der Versicherer klärtdie Haftungsfrage dann. Wenn nicht hilft nur der Gang zum Anwalt. Aber aufgepasst bei den Deckungssummen. Mein Arbeitgeber versichert die Schlüssel nur bis zu 10.000 EUR aus dem oben schon angesprochenen Grund. Es kann ja nicht sein, dass der Arbeitgeber das Verlustrisiko für die 100.000 EUR Schließanlage auf den Angestellten abwälzt.

Gut, jetzt könnt Ihr Euch wieder über Grammatik, Rechtschreibung und andere spannende Sachen unterhalten.

Geschrieben (bearbeitet)

Tut mir leid, aber die Überlassung von Schlüsseln hat mit gefahrgeneigter Arbeit überhaupt nichts zu tun. Gefahrgeneigte Arbeit ist Arbeit, bei der objektiv in gewissen Abständen mit dem Eintreten von Schaden zu rechnen ist.

Einer gefahrgeneigten Arbeit geht zum Beispiel ein Lastkraftfahrer nach, dem bei 250.000 Jahrekilometern kaum zugemutet werden kann, die bei dieser Arbeit fast zwangsläufig entstehenden (leicht fahrlässig verursachten) Schäden am Firmenfahrzeug zu begleichen.

Darüber hinaus verliert man seine Schlüssel immer grob fahrlässig, so dass die Haftung in aller Regel zu 100% beim Arbeitnehmer liegt.

Grüße,

Flameboy

P.S. Die Haftungsverteilung lautet: Leichte Fahrlässigkeit: Arbeitgeber haftet voll; normale Fahrlässigkeit: anteilige Haftung nach dem Einzelfall; grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz: Arbeitnehmer haftet voll

Bearbeitet von Flameboy
Geschrieben
Darüber hinaus verliert man seine Schlüssel immer grob fahrlässig, so dass die Haftung in aller Regel zu 100% beim Arbeitnehmer liegt.

wieso verliert man etwas IMMER grob fahrlässig??? dann würde meiner meinung nach doch auch keine versicherung zahlen.

also ich habe auf jeden fall so eine versicherung abgeschlossen um auf der sicheren seite zu sein.

allerdings empfinde ich einen haftungsausschluß seitens des arbeitgebers als frechheit.

mir wird keine andere möglichkeit gegeben als den schlüssel abends mit nach hause zu nehmen...und

dass man mal einen schlüssel verlieren kann ist nicht so ganz abwegig!

habe noch einen zweiten schlüssel in form eines elektronischen chips, da muss man den verlust nur melden

und dann wird der chip gesperrt und fertig! das eindeutig bessere system!

habe von einem arbeitskollegen gehört dass mal eine putzfrau den schlüssel verloren hat und die putzfirma

dann insolvenz angemeldet hat!

Geschrieben
wieso verliert man etwas IMMER grob fahrlässig??? dann würde meiner meinung nach doch auch keine versicherung zahlen.

Weil der durchschnittliche Arbeitnehmer auf seinen Schlüssel besonders acht gibt (geben sollte) und dieses Verhalten von einem Arbeitnehmer auch gefordert werden kann. Vielleicht kannst Du mir ja sagen, wie man einen Schlüssel leicht fahrlässig verlieren kann?

Das Argument, dass Du den Schlüssel mit nach Hause nehmen MUSST, ist aber nicht ganz von der Hand zu weisen. Mit diesem Argument kann man u.U. eine anteilige Haftung des Arbeitgebers begründen (vielleicht bei Diebstahl des Schlüssels). In aller Regel wird dies aber nicht gelingen. Wenn man wichtige Schlüssel in die Hand bekommt, sollte daher immer eine Verischerung abgeschlossen werden.

Bei der Versicherung versicherst Du gerade den Verlust des Schlüssels, da kann sich die Versicherung schlecht damit herausreden, dass der Verlust grob fahrlässig verursacht wurde.

Flameboy

Geschrieben

...ohne besondere kenntnisse in der versicherungsbranche vorweisen zu können (nur mal kurz bei Wikipedia reingekuckt), bin ich der meinung hier liegt überhaupt keine fahrlässigkeit vor!

angenommen, man packt den schlüssel wie jeder normale mensch in seine josentasche. dazu kommt der separate private schlüsselbunnd.

beim rausziehen des privaten schlüsselbundes verhakt sich der dienstschlüssel und fällt raus (selbst schon mit dem rollerschlüssel vor

der haustür passiert...schlüsselanhänger wurde geklaut aber der schlüssel dagelassen!). wo ist da fahrlässigkeit?

was muss man denn mit dem dienstschlüssel machen? Sich an ner langen kette um den hals baumeln lassen?

aber eigentlich auch scheißegal...dem der den schlüssel verloren hat, wünsche ich auf jeden fall, dass da nix mehr nachkommt!

gruß

jpd

Geschrieben

Servus jpd,

will Dir nicht ständig widersprechen, aber wie Wikipedia ja ganz richtig schreibt liegt Fahrlässigkeit vor, wenn das erforderliche Maß an (Sorgfalt in grobem Maße) nicht beachtet wurde. Ohne jetzt hier eine juristische Diskussion vom Zaun brechen zu wollen, kann der Arbeitgeber, der dem Arbeitnehmer seine Schlüssel anvertraut, erwarten, dass auf diese in besonderem Maße geachtet wird. Diese Sorgfaltspflicht ergibt sich m.E. bereits aus der Tatsache, dass sich mit dem Schlüssel Zugang zu finanziell lohnendem Diebesgut und zu geldwerten Informationen verschafft werden kann.

Du musst Dir den Schlüsselbund natürlich nicht per Handschelle ans Handgelenk schließen oder Dir den Schlüssel an den Unterarm tackern. Zwei einzelne Schlüsselbunde in eine Hosentasche zu stecken ist m.E. aber schon grob fahrlässig, da der Verlust - wie Du selbst sagst - ja praktisch vorhersehbar ist.

Wie Du richtig sagst, kann man nur jedem, der mit solchen Schlüsseln hantiert, dazu raten, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, bei der der Schlüsselverlust abgesichert ist. Vielleicht kann man ja mit dem Arbeitgeber einen Deal machen, dass der Arbeitgeber die Versicherung (50,00 - 80,00 ?/Jahr) übernimmt.

Grüße,

Flameboy

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