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Platten in Amerika ersteigert, wie jetzt weiter.. Zoll u.s.w.


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hi,

ich hab nen posten singles bei e**y.com ersteigert (ca. 30stck) und die sollen jetzt übern großen teich geschickt werden.

mit der frage des zolls hab ich mich noch gar nicht auseinandergesetzt. jetzt die frage des verkäufers:

"Do you want me to claim the entire total that you bid on the auctions for the customs form or something else?"

soll er das "entire total" nun "for the custom forms" nun "claimen", oder wie macht mans am besten und günstigsten?

bitte um schnelle antwort.

danke!!

Geschrieben (bearbeitet)

Moin, er will wissen ob er als Wert die Summe angeben soll die Du bezahlt hast oder etwas anderes (weniger) damit es weniger Zoll kostet.........

Edit sagt, ich würde etwas günstigeres angeben lassen, habe aber keine Ahnung ob sich das auswirkt.....

Gruß

Micha

Bearbeitet von micha2802
Geschrieben

Das würde ich mir als Geschenk senden lassen - abholen musst Du das sowieso! Der soll auf keinen Fall eine Ebay Rechnung dazu legen und Geschenk auf der Zollerklärung ankreuzen.

Geschrieben
Das würde ich mir als Geschenk senden lassen - abholen musst Du das sowieso! Der soll auf keinen Fall eine Ebay Rechnung dazu legen und Geschenk auf der Zollerklärung ankreuzen.

Ich hab mak gehört man kann sich ja auch ne Rechnung über nen Kauf beilegen oder per E-Mail schicken lassen, auf der ein Betrag steht der nur so hoch ist dass man kein Zoll zahlen muss!

Wie gesagt, hab ich mal gehört. :-D

Geschrieben
Das würde ich mir als Geschenk senden lassen - abholen musst Du das sowieso! Der soll auf keinen Fall eine Ebay Rechnung dazu legen und Geschenk auf der Zollerklärung ankreuzen.

Bei 30 Platten eher unwahrscheinlich, dass sie es als Geschenk anerkennen!

Geschrieben

Wenn Du einen geringeren Betrag angibst, daß Paket verloren geht, wird die Post (vorausgesetzt es wird überhaupt versichert versand) auch nur den Betrag erstatten, der als Wert auf der Zoll-Erklärung angegeben ist.

Geschrieben

kumpel meint als geschenk deklarieren, warenwert unter 5$ (sind doch total alte platten, keine ahnung, was die wert sind)). keine rechnung und am besten noch nen begleitbrief (so nach dem motto: hey kumpel, ich schick dir ein paar von meinen alten platten. vielleicht kannst du was damit anfangen. grüß deine freundin..).

wenn das ganze noch von ner "nicht-firmen-adresse" verschickt wird, ist doch alles geritzt.

klingt doch gut..

Geschrieben

Geschenke sind bis 45? zollfrei (grundsätzlich, keine Ahnung ob es auf Tonträger Strafzölle gibt).

Soll er halt 30US$ draufschreiben, Geschenk, Privatadresse, keine Rechnung (wieso auch, ist ja ein Geschenk).

Ab dem Herbst wird übrigens die Freigrenze deutlich angehoben (ich meine mich an 150? zu erinnern).

-der selber in den USA Besteller-

Geschrieben

Ob 10 oder 30 Platten als Geschenk - ist doch pupe!

Ich musste bislang immer zum Zoll und den Kram selber öffnen usw. Dann schauen die mal rein und gut ist!

Geschrieben

wert um 130$ rum. große scheiße wenns unterwegs wegkäme, aber die gebühren sind wohl auch nicht ganz ohne.

der verkäufer wird das so schicken, daß die geschichte "mein kumpel schickt mir platten aus amerika" mehr als plausibel ist. wenn dem zoll der warenwert spanisch vorkommt, wird sich zeigen, was passiert.

das risiko ist immer dabei. ich meine, an meiner sprint ist auch nicht alles eingetragen und die karre ist nicht gerade unauffällig. verglichen damit, was mir beim gefickt werden mit dem roller blüht, wäre der verlust der ware, oder das nachverzollen (wenn es sowas denn gibt) ja wohl gerade noch verschmerzbar.

grüße,

alex

Geschrieben
Ob 10 oder 30 Platten als Geschenk - ist doch pupe!

Ich musste bislang immer zum Zoll und den Kram selber öffnen usw. Dann schauen die mal rein und gut ist!

Uh dann hab ich bisher tierisch Glück gehabt. Ca. 50 x Sendungen aus Übersee erhalten. Mußte noch nie zum Zoll. Allerdings hat der Zoll in 2/3 der Fälle die Sendungen geöffnet, jedoch nicht beanstandet.

Geschrieben (bearbeitet)

Freigrenze für Geschenke liegt bei 45 Euro ohne Fracht.

Für private Kaufgeschäfte bei 22 Euro ohne Fracht.

Wird die Grenze überschritten, werden die Frachtkosten auch noch auf den Kaufpreis draufgerechnet.

Dann kommt der Zoll drauf-müssten 3,5 Prozent sein, und die 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer wird dann aus der Summe von Kaufpreis, Transportkosten und Zoll berechnet.

Lass doch den Verkäufer mit UPS verschicken-die dürfen selber verzollen, sollen dies aber manchmal vergessen :-D

-die letzte Angabe ist ohne Gewähr -

Gruß

Daniel

Edit meint noch, dass Du falls Du am Zollamt erscheinen musst, Ebay Auktionsausdruck und Paypal-Zahlungsnachweis mitbringen solltest.

Bearbeitet von elbochos
Geschrieben
Wenn Du einen geringeren Betrag angibst, daß Paket verloren geht, wird die Post (vorausgesetzt es wird überhaupt versichert versand) auch nur den Betrag erstatten, der als Wert auf der Zoll-Erklärung angegeben ist.

Champ,

stimmt nicht. Versicherter Versand z.b. aus bzw in die USA ist nicht möglich. Vielleicht bei privaten Kurierdiensten, aber auf jeden Fall nicht bei der Post.

Der Wert auf Zollerklärung ist, wie der Name sagt, nur für den Zoll relevant. Die Post ersetzt im Falle des Verlustes einer Sendung aus Übersee entweder gar nix oder max. ?24 (??).

Zurück zum Thema:

Wie bereits von Einigen erwähnt, auf der Zollerklärung "Geschenk" ankreuzen lassen und einen plausiblen Wert angeben lassen. Ich hätte so $1/Stück, sprich $30 ingesamt angesetzt. Keine Rechnung oder Hinweis auf die Ebay-Auktion beilegen lassen! Die Damen und Herren vom Zoll sind ja a) nicht blöd und b) inzwischen auch online und könnten mal kurz nachschauen, wie hoch die Auktion endete...

Geschrieben

Ich wurde von der DHL jedesmal benachrichtigt, das beim Zoll eine Sendung für mich "zur Abholung bereit liegt".

Dann die Frage beim Zoll: Was ist da drin! Natürlich warheitsgemäß beantwortet,geöffnet und fertig.

Geschrieben

Ich habe bereits sowohl von Privat, als auch von einem Händler in USA gekauft.

Selbst der Händler hat seine Ware als "gift" deklariert und als Absender nicht den Shop-Namen sondern seinen eigenen angegeben... :-D

Die Pakete wurden mir ganz normal nach hause zugestellt, nix mit Abholen beim Zoll.

Hab ich was falsch gemacht? :-D

Geschrieben
Ich habe bereits sowohl von Privat, als auch von einem Händler in USA gekauft.

Selbst der Händler hat seine Ware als "gift" deklariert und als Absender nicht den Shop-Namen sondern seinen eigenen angegeben... :-D

Die Pakete wurden mir ganz normal nach hause zugestellt, nix mit Abholen beim Zoll.

Hab ich was falsch gemacht? :wheeeha:

Nein, hast nix falsch gemacht, nur die Einfuhrabgaben u.U. hinterzogen, wenn der Wert der Ware die Freigrenzen überstiegen hat. :-D

Geschrieben
Nein, hast nix falsch gemacht, nur die Einfuhrabgaben u.U. hinterzogen, wenn der Wert der Ware die Freigrenzen überstiegen hat. :-D

Das macht mir jetzt aber u.U. schon ein schlechtes Gewissen... :-D

Geschrieben
Das macht mir jetzt aber u.U. schon ein schlechtes Gewissen... :-D

Wo kein Kläger, da kein Richter. :wheeeha:

Ich denke mal, dass dem Zoll einiges an Einfuhrabgaben durch die Lappen geht, weil

Kurierdienste, die die Verzollung durchführen, nicht alles Kassieren, was zu kassieren wäre.

Man sollte halt nur aufpassen, denn wenn irgendwas rauskommt, ist nicht der Kurierdienst

dran, da er den Beteiligten nur vertritt, sondern der Beteiligte wird zur Kasse gebeten. :-D

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