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Neues von der "Kuchenblechfront"?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus Rollergemeinde!

Vor 2 Wochen, Zulassungsstelle München Land:

Freundin von mir meldet Ihre originale (offene) PX 125 nach mehreren Jahren wieder an, vorher hatte Sie das "schmale Kuchenblech", noch ohne blaues D.

Also neues Kennzeichen -klar, mit blauem D- AAAAABER: das kleine mit der 80er Größe! Wollte se nich (wg. Nummernschildhalter, Polizei anhalten mit mehr als 80 Km/H, etc.) aber keine Chance.

Aussage von mehreren Beamten: Seit neuestem bekommen ALLE Motorroller, EGAL wie viel ccm nur noch das kleine Kennzeichen! :-D

Dementsprechend auch 150er, 200er, etc.

Stimmt das? Gabs da ne Änderung? Mich persönlich würds ja freuen...

Oder waren die werten Herrschaften nur mal wieder geistig im Feierabend an dem Tag? :-D

Wer weiß genaueres?

Thx&greets,

Jan

Geschrieben

Bei der Zulassung meiner T5 wollte die Schnalle mir auch ein kleines geben, aber da hab ich beim Schildermacher schon ein normales machen lassen. Hätte ich das mal früher gewusst, hätte ich auch das Kleine genommen. Jetzt hab ich halt ein schmales großes...

Geschrieben
Bei der Zulassung meiner T5 wollte die Schnalle mir auch ein kleines geben...

Das wäre bei 121 ccm gesetzeskonform gewesen.

Sei froh, das höhere Schild zu haben. Das niedrige "80er" schaut an der Pfümpf schlimm aus zwischen dem Rücklicht und dem Spritzschutz.

Geschrieben

ausserdem sollte man mit nem grossen weniger "feindkontakt" haben. die grünen sind dann bestimmt eher hinter den kleinen schildern her...da könnte leichter illegal manipuliert bzw kein aussreichender schein vorhanden sein, weil ja die a1 gedrosselt besitzer auch zum fahrerkreis gehören könnten...

Geschrieben (bearbeitet)
Aussage von mehreren Beamten: Seit neuestem bekommen ALLE Motorroller, EGAL wie viel ccm nur noch das kleine Kennzeichen! :-D

Dementsprechend auch 150er, 200er, etc......

vielleicht ist da doch was wahres dran? Bei mir in der Nähe parkt seit kurzem immer wieder ne ganz neue Suzuki (oder Yamaha?) Maschine, hat sicherlich das x-fache an Hubraum einer 125er, und die hat kleines (80er) Blech dran :-D Wie gibt's denn dann sowas??

Bearbeitet von martin-manuel
Geschrieben

Es gilt:

Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:

a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm

b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm

c) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.

Hier noch die Definition eines Leichtkraftrads (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__2.html):

10. Leichtkrafträder: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm(hoch)3, aber nicht mehr als 125 cm(hoch)3

Geschrieben
da die eingetragene Höchstgeschwindigkeit sicher nicht höher ist als 80 oder :-D

was hat die Größe der Nummerntafel mit der vmax zu tun? :-D

Geschrieben

Hier bei uns war bisher die Vorgehensweise

<125 ccm und <80 km/h = kleines 80er Kennzeichen

<125 ccm und >80 km/h = grosses Kennzeichen

>125 ccm, egal ob >80 km/h oder <80 km/h = grosses Kennzeichen

Geschrieben (bearbeitet)
Hier bei uns war bisher die Vorgehensweise

<125 ccm und <80 km/h = kleines 80er Kennzeichen

<125 ccm und >80 km/h = grosses Kennzeichen

>125 ccm, egal ob >80 km/h oder <80 km/h = grosses Kennzeichen

So meinte ich das....

125 ccm und >80 km/h....=kleines Blechle

Denn dann darf es auch ein 16jähriger mit A1 Führerschein fahren..... :-D

Bearbeitet von The Highlander
Geschrieben

Kennzeichen für Leichtkrafträder:

In der StVZO war noch vorgesehen, dass Leichtkrafträder über 80 km/h 'normale' Motorradkennzeichen erhalten. Diese Regelung ist mit der FZV entfallen, sodass seit 01.03.2007 alle Leichtkrafträder die kleineren Leichtkraftradschilder bekommen.

Geschrieben

Oh! Habe lange keine 125er mehr angemeldet, stelle ich grad fest. Mein diesbezüglicher Kenntnissstand ist noch von 2005 ...

Geschrieben

Hat sich wie immer Alles noch nicht in die letzte ( wörtlich ) Amtstube rumgesprochen. Hab für eine 125er PK mit V/max über 80km/h ein kleines Kennzeichen machen lassen. Die Trutsche vom Amt wollte das nicht bekleben, nach viel hin und her , gab es dann ein Großes ( war mir nur recht ) , allerdings wurde mir auch nachträglich ein Steuerbescheid geschickt...

Deutschland deine Stuben.....

Geschrieben

was den Steuerbescheid betrifft....

BITTE aufmerksam durchlesen:

Prinzipiell sind Klein- und Leichtkrafträder steuerfrei.

Es gibt da aber ein paar juristische Spitzfindigkeiten!!!!

Wenn Du einen Roller mit Betriebserlaubnis anmeldest, werden die Fahrzeugdaten von der Zulassungsstelle nicht ans Finanzamt weitergemeldet. Wenn das Fahrzeug einen Fahrzeugbrief hat, in dem ?Leichtkraftrad? steht genauso.

Hat der Roller allerdings einen Fahrzeugbrief, der vor dem Februar 96 ausgestellt wurde, steht darin ?Kraftrad mit LB? oder Krad mit Leistungsbeschränkung. Folge: die Zulassungsstelle gibt die Fahrzeugdaten an das Finanzamt weiter und es folgt ein Steuerbescheid.

Gegen diesen kannst Du Einspruch erheben wie folgt:

Martina Mustermann

Mustergasse 1

12345 Musterdorf

An das Finanzamt Musterdorf

z.H. des Leiters der

Kfz Steuerstelle

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach §3 #1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sind Leichtkrafträder steuerfrei.

Als Leichtkraftrad bestimmt die StVZO alle Krafträder mit einer Leistung von nicht mehr als 11KW und einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm.

Demzufolge ist mein Roller mit dem amtlichen Kennzeichen MUS-TR 1 steuerfrei, da das Fahrzeug mit einem Hubraum von 124cm³ und einer Leistung von 10KW diese Vorraussetzungen erfüllt.

Ich bitte darum, daß Sie den für dieses Fahrzeug ausgestellten Steuerbescheide stornieren und evtl. bereits abgebucht Beträge zurückerstatten.

Hochachtungsvoll

Musterdorf, den 01.01.2006

Geschrieben

Kennzeichen sind aus meiner Sicht vor allem eine Frage von Style. Der kleine 80er Scheiß geht überhaupt nicht, da fahre ich eher Fahrrad, bevor ich damit losfahre!!! Mußte ich von 87 bis 89 und das hat gereicht...

Großes schmales Kennzeichen rules. Ein Buchstabe zwei Zahlen oder zwei Buchstaben eine Zahl. Alles andere ist aus meiner Sicht lausig. Max 23cm!

Mareike aus unserm´ Klupp hat ein altes Kennzeichen ohne blaues D mit HH-YT 8 an ihrer PX. Das Ding ist gerade so breit wie der Rahmen :-D

Soweit mein Senf. Gute Fahrt mit welchem Kennzeichn auch immer.

:-D

:wheeeha:

Geschrieben

Seit bei uns das Ordungsamt in den Gemeinden auch KFZ-Zulassung machen darf und der Bäcker gegenüber neben Brötchen auch

Kennzeichen backt ist die Frage welches Schild das passende ist bisher immer durch mich beatwortet worden. :-D

Scheinbar haben die Damen im Amt und der Bäcker nicht so ganz genau zugehört bei der Schulung :wheeeha:

Und so ein 80er Schild an ner 200er... naja früher hätt man es gebraucht um die RD 80 LCII Prolls ordentlich

verwundern zu können :-D

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