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Mindestabstand auf Autobahn nicht eingehalten...


PK-Mac

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Hallo,

angenommen jemand soll eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, er soll auf einer Autobahn den Mindestanstand, bei einer Geschwindigkeit von 111km/h nicht eingehalten haben (er betrug 5/10 des Tachowertes(23,xx meter)). Was würde er wohl für eine Strafe bekommen? Zum Beweis soll ein Video gemacht worden sein.

Der Fahrer gilt eigentlich als passiver Fahrer. Lt. Zeugenaussage wäre kein Einscherverkehr und kein abbremsen des Vordermannes gewesen.

Evtl. gibt es ja den ein oder anderen Verkehrsrechtler unter euch.

Danke und Gruß,

Mac

Bearbeitet von PK-Mac
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