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Muster für eine Anspruchsbegründung im gerichtl. Mahnverfahren gesucht


sidewalksurfer

Empfohlene Beiträge

Nach Widerspruch des Antragsgegners gegen den von mir beantragten und vom Mahngericht erlassenen Mahnbescheid geht das ganze jetzt vors örtliche Amtsgericht, das von mir gerne eine Anspruchsbegründung hätte.

Inhaltlich kein Problem, mir geht es nur um die formale Seite, d. h. einerseits das in solchen Fällen übliche "Layout", andererseits die dazugehörigen Anträge an das Gericht, die in so eine Quasi-Klageschrift gehören, um nicht wegen irgendwelcher Spitzfindigkeiten Probleme zu bekommen.

Gerne auch per PM.

Bearbeitet von sidewalksurfer
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Was machst du beruflich (retorische Frage). Du wirst dafür Geld bekommen, dass du etwas machst. Vieleicht sogar etwas, was andere nicht können, weil du es gelernt hast.

Zur Beantwortung deiner Frage gibt es auch einen Berufsstand, der für seine Arbeit Geld bekommt. Wenn der Sachverhalt klar ist, wird das Geld dein Prozeßgegner erstatten müssen.

Mustertexte sind leider nicht/wenig hilfreich, weil es da ein paar Dinge gibt, die man beachten sollte.

Wenn du kein Geld ausgeben willst, schildere den Sachverhalt ohne Wertung, aber unter Darlegung deiner Sicht (Empfängerhorizont). Und leb dann mit dem Ergebnis.

Olli

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PM mir mal Deine E-Mail-Adresse und das genaue Problem. Vielleicht kann ich Dir morgen eine Vorlage schicken.

Gruß,

Flameboy

Edith ist aus oben angesprochenem Berufsstand und kann damit leben kein Geld zu bekommen... Wir sind doch eine Familie oder so :-D

Bearbeitet von Flameboy
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Ich denke, Olli meint (nicht ganz zu Unrecht) die Anwälte, die für die Fertigung der Überleitung ins streitige Verfahren Geld bekommen...

Flameboy

Jep,

und ich meinte das ohne Bösartigkeit, sondern weil ich schon so einige unschöne Sachen gesehen habe, wenn Nichtjuristen anderen Nichtjuristen bei so Gezeugs behilflich sind. Aber wenn der eine Nichtjurist keiner ist und das ganze im Rahmen der Familie :-D abläuft, ist es doch hybsch :-D

Olli

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Damit hast Du natürlich recht. Es ist immer schwierig, als Nichtjurist, durch die Gedankengänge von Juristen zu steigen, aber sidewalksurfer wollte ja nur eine Vorlage und eine solche hatte ich noch rumliegen...

Mit Familie meinte ich übrigens das Forum :wheeeha: Bin nicht verwandt und nicht verschwägert :wheeeha:

Grüße und :wheeeha:

Flameboy

Jep,

und ich meinte das ohne Bösartigkeit, sondern weil ich schon so einige unschöne Sachen gesehen habe, wenn Nichtjuristen anderen Nichtjuristen bei so Gezeugs behilflich sind. Aber wenn der eine Nichtjurist keiner ist und das ganze im Rahmen der Familie :-D abläuft, ist es doch hybsch :-D

Olli

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