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Tüv abgelaufen, was nun


maddin90

Empfohlene Beiträge

Hallo,

die blaue Tüv-Plakette hinten auf dem nummernschild, ziegt mit eier 5 nach oben. D.h. doch, dass ich seid dem 1.6. ohne Tüv rumfahre (bzw. rumstehe). Nun habe ich die zweite Deadline auch verpasst, weil der Tüv jetzt seid mehr als 2 monaten abgelaufen ist.

Was erwartet mich, wenn ich am Mittwoch zum TÜV fahre? (Worin liegt der Unterschied zwischen TÜV und Dekra?

Danke

Gruß maritn

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Was denn für ne "Deadline"???

Fahre irgendwo zu einer Prüfstelle und gut ist.

Letzte Woche hatten wir ne PX mit TÜV abgelaufen 04/07-der hat jetzt eben nur Tüv bis 04/09 bekommen.

(Gut...NATÜRLICH hat der Prüfer ihm eine Kopfnuss,ne Backpfeife und "Tausend Nadeln"am Unterarm verpasst-das war es aber auch.)

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Ich bin auch mal mit knapp drei Monate abgelaufenem Kennzeichen zum TÜV gefahren und natürlich war die Polizei hinter mier und hat mich dann auf dem Tüvgelände kontroliert... :-D

ist aber nicts weiter pasiert

Feinste Grüße Julio

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wie verhält es sich wenn der tüv schon mehrere jahre abgelaufen ist und die eintragungen nicht mehr aktuell sind , früher musste man den paragraphen machen, was macht man jetzt ? :-D

was heisst, die eintragungen sind nicht mehr aktuell???

meinst, das zeug, was damals eingetragen wurde ist nicht mehr hip genug für den prüfer??? :-D

mir hat der tüv mal gesagt: "solang es noch papiere für das fahrzeug gibt recht die normale prüfung"

wenn du irgendwelche eintragungen ändern lassen willst lassen sich manchen prüfer auf eine vollabnahme ein,

weils günstiger kommt als viele viele einzelne eintragungen.

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Ich habe das so verstanden, dass einige der eingetragenen Sachen wohl nicht mehr verbaut sind und durch andere oder originale Teile ersetzt wurden (z. B. wg. Malossifrass, Dropbarbruch, undichte Bitubos, Monobank wg. Familienzuwachs gegen King&Kong-Bank getauscht, oder so).

Eigentlich muss m. W. nach der Bauzustand der Karre dem eingetragenen Zustand entsprechen und somit auch ein Rückbau eingetragen werden. Wobei ich sagen würde, dass Motorleistung und Fahrwerkskomponenten da kritischer zu betrachten sind als z. B. Tunnelrücklicht und Monobank.

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Ich bin auch mal mit knapp drei Monate abgelaufenem Kennzeichen zum TÜV gefahren und natürlich war die Polizei hinter mier und hat mich dann auf dem Tüvgelände kontroliert... :-D

ist aber nicts weiter pasiert

Feinste Grüße Julio

mir ist vorhin in den Kopf gekommen, dass das mal in der Fahrschule diskutiert wurde. Ich glaube mich errinnern zu können, dass Fahrten ohne Tüv, zum Tüv gestattet sind!?! :-D

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Ich habe das so verstanden, dass einige der eingetragenen Sachen wohl nicht mehr verbaut sind und durch andere oder originale Teile ersetzt wurden (z. B. wg. Malossifrass, Dropbarbruch, undichte Bitubos, Monobank wg. Familienzuwachs gegen King&Kong-Bank getauscht, oder so).

Eigentlich muss m. W. nach der Bauzustand der Karre dem eingetragenen Zustand entsprechen und somit auch ein Rückbau eingetragen werden. Wobei ich sagen würde, dass Motorleistung und Fahrwerkskomponenten da kritischer zu betrachten sind als z. B. Tunnelrücklicht und Monobank.

*lach * ja so in etwa die wilden zeiten sind vorbei, also wird rückgebaut.....

statt 210 jetzt nen t5 motor und andere blinker, andere sitzbank etc.

aber nach wie vor hat die karre schon länger keinen tüv mehr gesehen, das heisst den vorgehenden post nach, würde ich jetzt tüv bis 2006 kriegen und dann erst 2008 . das geht ja nun nicht !?!?!?!?!?

vollabnahme ist also das zauberwort oder ?

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Ich meine sogar bei einer abgemeldeten Karre kann man mit Doppelkarte der Versicherung direkt auf dem Weg zum Tüv fahren. Auch ohne Nr-Schild.

Hatte da auch schon etxra mal deswegen bei grün-weiss angerufen und nachgefragt....die wussten es auch nicht direkt...aber irgendwann hatte ich den passenden Cop am Telefon der mir das bestätigte. Er meinte zwar ich solle da das alte Nr-Schild dranpappen...aber auch meine Antwort, dass das Nr-Schild ja auch schon Jahrzehnte alt ist und nie auf meinem Namen lief sagte er auch ich solle ohne fahren.

Auch die Versicherungstante wusste zuerst nicht genau Bescheid....dann ging´s aber doch.

Zur Not immer mal einen Termin beim Tüv machen....dann hat man was in der Hand ,wenn man doch mal angehalten werden sollte.

Ist trotzdem ein komisches Feeling ohne Nr-Schild mal eben Kilometerweise durch die City in Richtung Tüv zu brettern

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mir ist vorhin in den Kopf gekommen, dass das mal in der Fahrschule diskutiert wurde. Ich glaube mich errinnern zu können, dass Fahrten ohne Tüv, zum Tüv gestattet sind!?! :-D

Das stimmt evtl. für ne Karre, die abgemeldet ist und neu zugelassen werden soll.

Wenn jedoch ununterbrochen angemeldet ist, muß zur HU rechtzeitig vorgeführt werden. Selbst längere Krankheit / Fahrunfähigkeit hilft nix. Dann muß eben jemand mit der HU-Fahrt beauftragt werden. Bei längerer Überziehung des HU-Temins (z.B. mehrere Monate) kann ein Bußgeld verhängt werden und wurde auch verhängt. In meinem Fall war eine Anfechtung des Bußgeldbeschiedes mit o.g. Begründung (länger andauernde Krankheit) nicht efolgreich. :-D

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aber nach wie vor hat die karre schon länger keinen tüv mehr gesehen, das heisst den vorgehenden post nach, würde ich jetzt tüv bis 2006 kriegen und dann erst 2008 . das geht ja nun nicht !?!?!?!?!?

vollabnahme ist also das zauberwort oder ?

Ne, ich kenns so, wenn der TÜV schon lange aubgelaufen ist, und das Fahrzeug angemeldet war, mußt du natürlich nicht 2 oder 3 mal hintereinander zum TÜV. Du bekommst mindestens 1 Jahr TÜV, weiter wird meines Wissens nicht zurückdatiert...... Die Vollabnahme (§21 oder so) mußt nur machen wenn das Fahrzeug länger als ein oder zwei Jahre abgemeldet war! Der Paragraph ist aber eigentlich auch nix anderes wie eine normale TÜV Abnahme, kostet halt mehr.

:-D

Max

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Und was ist mit einem Motorschaden?

DAnn kann ich den Tüv überziehen, oder?

Ach eine scheisse ist das mal wieder.

Klar kannst Du überziehen - Du darfst bloß nicht auf die Straße mit dem Dingen.

Du könntest nach Reparatur zum Tüv verladen, um ein Bußgeld zu vermeiden oder sich eben einfach nicht von den :-D erwischen lassen. :-D

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Klar kannst Du überziehen - Du darfst bloß nicht auf die Straße mit dem Dingen.

Du könntest nach Reparatur zum Tüv verladen, um ein Bußgeld zu vermeiden oder sich eben einfach nicht von den :-D erwischen lassen. :-D

Stimmt nicht, auch wenn das Ding im Keller steht und Dein Nachbar Dir was böses will und Dich anzeigt gibts Punkte und Bussgeld.

Gruß aus Kiel

matze

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Stimmt nicht, auch wenn das Ding im Keller steht und Dein Nachbar Dir was böses will und Dich anzeigt gibts Punkte und Bussgeld.

Gruß aus Kiel

matze

was hast du denn deinem nachbarn angetan!?!?!?

-im ernst, wenn ich das hier so lese ist es wohl am klügsten, die kennzeichen abzuschrauben und in der schweiz in einem schliessfach

zu deponieren, wenn der tüv abgelaufen ist!?

-oder man fährt rechtzeitig zur prüfstelle mit einem mängelfreien fahrzeug... :-D

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Ne, ich kenns so, wenn der TÜV schon lange aubgelaufen ist, und das Fahrzeug angemeldet war, mußt du natürlich nicht 2 oder 3 mal hintereinander zum TÜV. Du bekommst mindestens 1 Jahr TÜV, weiter wird meines Wissens nicht zurückdatiert...... Die Vollabnahme (§21 oder so) mußt nur machen wenn das Fahrzeug länger als ein oder zwei Jahre abgemeldet war! Der Paragraph ist aber eigentlich auch nix anderes wie eine normale TÜV Abnahme, kostet halt mehr.

:-D

Max

Stimmt so nicht ganz.

Angemeldete Fahrzeuge bleiben immer in ihrem 2-Jahres Tüvintervalle. Wenn man also 23 Monate überziehen würde, bekommt man einen ganzen Monat TÜV. Überzieht man 25 Monate, wird dagegen nur einen Monat zurückdatiert. Hört sich schwachsinnig an, weiß ich aber von ner Freundin die Prüferin beim TÜV ist.

Gruß Daniel

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Stimmt so nicht ganz.

Angemeldete Fahrzeuge bleiben immer in ihrem 2-Jahres Tüvintervalle. Wenn man also 23 Monate überziehen würde, bekommt man einen ganzen Monat TÜV. Überzieht man 25 Monate, wird dagegen nur einen Monat zurückdatiert. Hört sich schwachsinnig an, weiß ich aber von ner Freundin die Prüferin beim TÜV ist.

Gruß Daniel

Nur zur Information:

Eine Einzelabnahme ist seit einiger Zeit nur dann erforderlich, wenn die Reuse mehr als 7 Jahre abgemeldet ist!

...vorausgesetzt Ihr habt nicht zwischendurch das eine oder andere PS drangenagelt.....

Ok, kann sein! Ich kenn mich da nicht so aus, hab nur das, was ich "gehört" und gewusst habe wieder gegeben. Wenn ihr Recht habt, ok.

:-D

Max

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Ich meine sogar bei einer abgemeldeten Karre kann man mit Doppelkarte der Versicherung direkt auf dem Weg zum Tüv fahren. Auch ohne Nr-Schild.

Hatte da auch schon etxra mal deswegen bei grün-weiss angerufen und nachgefragt....die wussten es auch nicht direkt...aber irgendwann hatte ich den passenden Cop am Telefon der mir das bestätigte. Er meinte zwar ich solle da das alte Nr-Schild dranpappen...aber auch meine Antwort, dass das Nr-Schild ja auch schon Jahrzehnte alt ist und nie auf meinem Namen lief sagte er auch ich solle ohne fahren.

Auch die Versicherungstante wusste zuerst nicht genau Bescheid....dann ging´s aber doch.

Zur Not immer mal einen Termin beim Tüv machen....dann hat man was in der Hand ,wenn man doch mal angehalten werden sollte.

Ist trotzdem ein komisches Feeling ohne Nr-Schild mal eben Kilometerweise durch die City in Richtung Tüv zu brettern

Dachte ich auch bis ich mal nen Schutzmann meines Vertrauens gefragt habe der dies gleich wehement verneinte.

habe dann die Karre zwei Km zum Tüv geschoben und gleichzeitig zugelassen.

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Kenne ich auch nur so: Wenn die Karre auf Dich zugelassen war, darfst Du mit der VBK in der Tasche mit nicht abgestempelten Schildern auf direktem Weg zur Zulassungsstelle, das aber auch nur innerhalb des Zulassungsbezirkes (also nicht die Karre aus dem Münchner Winterlager zur Zulassung nach Lübeck fahren). Ohne Anspruch auf Richtigkeit, schwör!

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Ohne Schild geht nicht, aber mit Schild und Deckungskarte.

Sollte der Roller noch kein Schild Deines oder eines benachbarten Zulassungsbezirkes haben, dann kannst Du Dir von der Zulassungsstelle schon mal ein Kennzeichen zuteilen lassen, damit geht es dann zum TÜV und anschließend zur Zulassung.

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Erst mit einem Prüfbericht - gern auch mit Mängeln und Aufforderung zur Nachprüfung - bist Du save. :-D

DAS ist übrigens nicht (mehr?) richtig. Die Prüfung zählt erst, wenn sie bestanden ist! Habe ich deutlich gemerkt...

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