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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Aus aktuellem Anlass-"darf" man einen Geschirrspüler an den Warmwasseranschluß anschließen?

In meiner vermieteten Wohnung ist nach 10 Jahren der Zulaufschlauf-angeblich aufgrund dessen-undicht geworden...

Ich habe es hier im Haus auch so getan-nicht gut?

Sage meinen Dank.

Geschrieben (bearbeitet)

kommt auf den GS an ... in vielen anleitungen steht, man soll ihn an den WW-anschluss hängen, da so das termostat

im GS das zulaufende wasser nicht so lange erhitzen braucht

ist hald ne frage der bauart des GS und des wollens ... da bei uns (z.b.) das WW recht teuer, daher habe ich den GS

an die KW gehängt und heize eher mit strom

den schläuchen sollte das aber generell nichts ausmachen ... evtl. werden sie eher hart (bei schlechter material-

qualität auch brüchig) - wie bei vespa-zugaußenhüllen - ab und an sollte man das überprüfen :-D

b

Bearbeitet von Bluenote
Geschrieben

Jau-ich habe das so gemach tweil das angeblich günstiger sei als das Aufheizen des Spülers per Strom.

Hat ja auch 10 Jahre gehalten...

Habe ich fahrlässig gehandelt?

Das wird ne echte Versicherungs-Kl0pperei-deswegen die Frage!

Geschrieben

Moin

Gut hab jetzt Quasi den vollen Gs und WW durchblick.

Spart man da durch Energie? Damit ich die so nicht vernichtete Enegie dann wieder durch meine 25ps (naja fast) Vespa vernichten kann?

Geschrieben (bearbeitet)

generell jein :-D

wenn der GS-hersteller einen anschluss an die WW-leitung in seiner aufbauanleitung/"betriebserlaubnis" als mögliches szenario

nennt, dann bist du zumindest insoweit aus dem schneider, dass du grundlegend alles richtig gemacht hast ... schließt er es aus

bisse mit dran weil du somit auch noch fahrlässig gehandelt hättest

über das rechtliche (wer in welcher höhe/rahmen/umfang für etwaig entstandene schäden aufkommt kann ich nicht sagen, weil

ich nur GS/WW/trockner etc. montiert hab - aber nie die folgen zu tragen hatte :-D

das soll jmd. beantworten, der sich mit mietrecht u.ä. auskennt ... sorry

b

Bearbeitet von Bluenote
Geschrieben

Du darfst es machen wenn die Temperatur des WW nicht die maximale Zulauftemperatur der GS übersteigt. Tut sie das? Ich nehme an, daher eher ein nein. Versicherungen sind da verbissen und Gutachter halten sich (fast) immer daran was in den technischen Unterlagen steht.

Sorry, aber ich denke da verlierst eher... :-D

Geschrieben (bearbeitet)
In meiner vermieteten Wohnung ist nach 10 Jahren der Zulaufschlauf-angeblich aufgrund dessen-undicht geworden...

Sage meinen Dank.

Zum Einen ist ja wohl die Gewährleistungspflicht des Herstellers abgelaufen.

Wenn der Hersteller sowieso schon den Anschluß an Warwasser ausschließt ist auch innerhalb de Frist nichts zu wollen.

Sollte der Anschluß an WW allerdings vom Hersteller empfohlen sein, würde ich mich mit dem Hersteller auseinandersetzen.

Zum Anderen haftet in diesem Fall ja die Hausratversicherung des Mieters ( in einigen Fällen die Privathaftpflicht / je nach Vertrag)

Wenn DU allerdings den GS vermietet hast ( Bestandteil des Mietvertrages ? ) dann mußt DU selbst das Risiko versichert haben !!

Je nach Wasserwärmsystem kann ich mir kaum vorstellen, daß man durch Anschluß an WW sparen kann.

Außerdem denke ich, daß der Zuleitungsschlauch eines GS, bei dem der Anschluß an WW nicht empfohlen wird, sehr rasch verspröden wird.

Bearbeitet von oehli
Geschrieben

Die Küchenfirma welche auch den GS angeschlossen hat hat mich damals selbst gefragt "wie ich es denn gerne hätte"...

Kenne irgendwie nur Leute die das so haben...

Ich denke nach 10 Jahren kann ein Schlauch auch mal undicht werden-so oder so;ist ja kein Drama.

Was soll das denn für eine Versicherung sein die ich als nicht dort Wohnender abschliessen kann um nen leckenden Schlauch zu versichern??

Als "Mitglied" der Eigentümer-Gemeinschaft habe ich eine Gebäudeversicherung.

Zudem natürlich eine Privathaftpflicht.

Eine Hausrat kann ich wohl kaum für diese Wohnung abschliessen.

Wer zahlt überhaupt den Klempner,welcher todesmutig in die Wohnung gestürzt ist und den Schlauch gekappt hat?

(Wir reden von einer 5cm-Lache auf einem Schrank im darunterliegenden Keller...)

Geschrieben (bearbeitet)
Was soll das denn für eine Versicherung sein die ich als nicht dort Wohnender abschliessen kann um nen leckenden Schlauch zu versichern??

Scheinbar ist der GS Bestandteil der Mietsache ( von Dir vermietet ). Dementsprechend ist der GS dein Eigentum und muß von Dir versichert werden.

Es sei denn, der GS gehört dem Mieter und der hat eine Hausratsversicherung.

Als "Mitglied" der Eigentümer-Gemeinschaft habe ich eine Gebäudeversicherung.

Genau die könnte je nach Vertragsbedingungen dieses Risiko abdecken.

Zudem natürlich eine Privathaftpflicht.

Eine Hausrat kann ich wohl kaum für diese Wohnung abschliessen.

Wer zahlt überhaupt den Klempner,welcher todesmutig in die Wohnung gestürzt ist und den Schlauch gekappt hat?

Diese Kosten gehören zum Schaden und sind je nachdem, wem der GS gehört, von dessen Versicherung abgedeckt.

(Wir reden von einer 5cm-Lache auf einem Schrank im darunterliegenden Keller...)

Bearbeitet von oehli
Geschrieben

Ein GS gehört so angeschlossen wie in der Anleitung beschrieben.

Wenn man einen GS mit KW-Anschluss an WW anschließt funktioniert das Trocknen evtl. nicht mehr. Es läuft am Ende kaltes Wasser ein, um die Kondensation einzuleiten. Merkt man daran auch, dass der GS beim Programmstart erst abpumpt. Hab das mal irgendwo gelessen, als ich mich informiert habe. Wollte den GS auch ans WW hängen, da wir ne Solaranlage auf dem Dach haben.

Den Klempner zahlt erst mal der, der ihn gerufen hat.

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