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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo alle zusammen,

habe bereits unzählige Tips und Beiträge zu diesem Thema gelesen, leider ist meine Frage offen geblieben.

Auch ich habe eine italienische Sprint Veloce, die ich hier von jemanden in Deutschland gekauft habe (Kaufvertrag vorhanden). Ich habe viel gelesen, man soll die Klappe halten wegen Italien, lieber Scheunenfund und so....

ABER: ich habe folgendes Papier von dem Verkäufer erhalten:

[attachmenttt=133349:italia.JPG]

Hilft mir das ? Oder soll auch ich die viel beschriebene Scheunenfundvariante wählen.

Problem hierbei ist, dass meine Sprint kein Typenschild hat, da halt aus Italien...

Ich habe sie im Grunde fertig, technisch i.O. und sogar die mordsmäßige Arbeit erledigt, Lenkerendenblinker nachzurüsten.

Folgendes Technikproblem habe ich noch:

Die Einstellschraube am Kupplungshebel ist abgerissen, kann also den Bowdenzug nicht einstellen. Kriege die Schraube einfach nicht raus. Ich habe überlegt dieses Teil dazwischen zu setzen:

post-24773-1219263566.jpg

Hat jemand eine Idee?

Bin für Eure Antworten wegen der Zulassung echt dankbar, da ich sie eigentlich nächste Woche zulassen möchte....

Beste Grüße aus HH

Karsten

Bearbeitet von KKspecial
Geschrieben

So was ähnliches hatte ich auch mal für eine VNA. Da mein Kaufvertrag nicht von der in dem Papier genannten Person unterschrieben war, wollte man einen lückenlosen Nachweis über alle Besitzstände bis zum Erstbesitzer. Auf deutsch (von einem amtlich anerkannten Übersetzer also, gerne auch aus Italien, dann aber notariell beglaubigt).

Da es sich um eine 58er VNA mit einem lt. Fotokopie der Originalpapiere 1916 geborenen Erstbesitzer handelte und ich der italienischen Sprache eher unmächtig im Norden der Republik zu Hause bin, hatte ich da ein Problem. Ich habe dann zwei Wochen später bei einem anderen Sachbearbeiter die Variante mit dem in D gekauften Scheunenfund gewählt. War einfacher.

Einstellschraubenproblem: viel WD40 oder sowas, dann versuchen, eine kleine Torx-Nuss in den Gewindestumpf zu treiben und das Ausdrehen versuchen. Oder bohren. Beides hat bei mir schon mehrfach funktioniert.

Geschrieben

Besten Dank schon einmal dafür, werde mich dann wohl auch für die Methode entscheiden.

Noch eine Bitte:

Kann mir jemand ein Foto zusenden an welcher Stelle genau das Typenschild sitzt. Möchte es so original wie möglich platzieren...

DANKE !!

Geschrieben
Besten Dank schon einmal dafür, werde mich dann wohl auch für die Methode entscheiden.

Noch eine Bitte:

Kann mir jemand ein Foto zusenden an welcher Stelle genau das Typenschild sitzt. Möchte es so original wie möglich platzieren...

DANKE !!

Bidde Schön....

post-18564-1219269163_thumb.jpg

post-18564-1219269195_thumb.jpg

Geschrieben

Öhm.....Typenschild? Wieso.....oder will der TÜV das bei Dir unbedingt sehen.

Hab auch ne Italienische VBB hier neu zugelassen....der TÜV hat nich nach nem Typenschild gefragt....

würd ich auch nich unbedingt anbringen....kannst dem ja zeigen das da keine Löcheri m Rahmen sind und waren....

von wegen blabla Bj hatte noch keins etc.....

Geschrieben
Folgendes Technikproblem habe ich noch:

Die Einstellschraube am Kupplungshebel ist abgerissen, kann also den Bowdenzug nicht einstellen. Kriege die Schraube einfach nicht raus. Ich habe überlegt dieses Teil dazwischen zu setzen:

ich würde eher ein linksausdreher für sowas verwenden, kost nen fünfer bei z.b. "louis"

hab damit schon so einige schrauben ohne kopf rausgedreht. ;)

Geschrieben
ich würde eher ein linksausdreher für sowas verwenden, kost nen fünfer bei z.b. "louis"

hab damit schon so einige schrauben ohne kopf rausgedreht. ;)

Bei einer M5 Hohlschraube aus evtl. zweifelhafter Messinglegierung? Abgesehen davon, dass Du den Werkzeugträger da an der Stelle nur schwer ansetzen und bewegen kannst. Ich weiss ja nicht ... :-D

Geschrieben
Typenschild habe ich von der DEKRA bekommen als .. teile der zulassung (Habe ein TS zugelassen). Ich glaube in D es iist plicht eine zu haben

Chris

Nö..wenn keins dran war....muß auch keins dran....zumindest hat es bei mir niemanden gestört....

Geschrieben

Das Vorhandensein eines Typschildes ist in der StVZO geregelt (jaja, StVZO heisst jetzt anders ...). Typschild ist dort für (D) vorgeschrieben, es gibt aber viele TÜV-Stellen, die das Fehlen des Typschildes nicht bemängeln. Wenn Du nicht sicher bist, würde ich's dranmachen, um nicht Gefahr zu laufen, zweimal dort aufschlagen zu müssen.

Hier in H will das (noch) keiner sehen ...

Geschrieben

Meine ET3-Scheunenfundvespa hat ein geklebtes Typenschild, welches die nette Dame bei dem Graukittelverein mit der Schreibmaschine (ohne Farbband) ausgefüllt hat.

Geschrieben

bin mit ner ital. vb1 bj.58 ohne typenschild vorgefahren und die wollten eins sehen...da pflicht.

nach langen diskusionen habe ich die plakette bekommen...musste aber versprechen,zu hause sofort eins anzubringen :-D

bei der zulassungsstelle hábe ich auch die problemlose..scheunenfund-variante..gewählt..

Geschrieben

Danke Blechschrauber !!

Dank Deiner Fotos habe ich jetzt zwei neue Löcher im Rahmen und wie fein ein schickes Typenschild an der richtigen Stelle :-D

Das Problem wäre gelöst....

Am Montag in einer Woche habe ich den TÜV-Termin. Ich werde dann berichten, wie´s war...

Muß nur noch zwei Probleme beseitigen ( die Gute wehrt sich irgendwie ):

1. Birne vom Bremslicht haut dauernd durch.

2. Tacho klebt auf einmal bei 20km/h und geht nicht mehr zurück

...ist zum :-D

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

:wheeeha::-D:wheeeha::wheeeha::-D:wheeeha::-D:wheeeha:

Es ist soweit ! Ich habe ein Kennzeichen !!!!

Vorgestern war ich bei der §21 Abnahme - alles wunderbar, der TÜV-Prüfer fragte sogar, ob er noch ne zweite Runde drehen dürfte :-D

Die Highlights:

Typenschild war Pflicht (nochmal Danke an Blechschrauber)

Schnarre wurde akzeptiert

als Erstzulassungsdatum hat der Prüfer Tag & Monat geschätzt

zwei Briefkopien und ein Ausdruck der Seriennummern und Baujahr haben sehr geholfen und so auch zu einer geringen Gebühr geführt (?60,69)

Das Allerbeste:

die Briefkopie, von der der Prüfer abgeschrieben hat, hatte noch einen Schwingsattel eingetragen, den habe ich jetzt auch im Schein - hehehe

Nach soviel Freude bin ich dann zur Zulassungsstelle und da gab´s dann die Keule. Mit Kaufvertrag und Deklaration als Scheunenfund hatte ich keine Chance, der Beamte hatte sich eher über mich lustig gemacht, frei nach dem Motto - da könne ja jeder kommen. Mein Versuch dann alles über die italienische Abmeldebestätigung laufen zu lassen hatte auch keinen Erfolg. Totaler Frust kam auf.... :wheeeha:

Glücklicherweise haben wir hier in Hamburg mehrere Stellen der LBV und so bin ich gleich zur nächsten....

Die ersten 10 Minuten unglaublich viel Laberei, aber leider das gleiche Ergebnis. Keine Chance, nur mit eidesstattlicher Versicherung des letzten eingetragenen Besitzers...

Ich zücke wieder meine italienische Abmeldebestätigung, denke was solls, da sagt der Prüfer:

Ah, eine Bescheinigung, na die hätten Sie doch gleich zeigen können und auf einmal fing er an zu rotieren. So kann es kommen.

Es zeigt mir, nachdem hier schon unglaublich viele Erfahrungen ausgetauscht wurden, dass es jedesmal wieder anders kommen kann. Man ist bei den Ämtern absolut von dem jeweiligen Gegenüber abhängig, wenn die wollten, könnten sie alle.

Also, freue mich, nach langer Schrauberei endlich auch mal auf die Straße zu kommen...........

VG Karsten

Bilder folgen

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Geht das denn so schnell? Ich dachte es dauert mehrere Wochen bis das durch ist.

Wenn alles glatt läuft, möchte ich nächstes Jahr meine 77er Ital. P200E auf gleichem Wege anmelden. D.h. im besten Fall zum Tüv meines Vertrauens und anschliessend zulassen? Mit der Ausnahme, dass meine keine Blinker hat und auch keine bekommen soll, hoffentlich klappt das...

Ist das (auch bei Oldies o. Sprint) generell ein Problem, diese ohne Blinker zuzulassen?

Ich habe dafür eine schlechte Kopie einer Ausnahmegenehmigung ...ob das wohl reicht!

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

;-):-D;-):-D;-):-D;-);-)

Es ist soweit ! Ich habe ein Kennzeichen !!!!

Vorgestern war ich bei der §21 Abnahme - alles wunderbar, der TÜV-Prüfer fragte sogar, ob er noch ne zweite Runde drehen dürfte :-D

Die Highlights:

Typenschild war Pflicht (nochmal Danke an Blechschrauber)

Schnarre wurde akzeptiert

als Erstzulassungsdatum hat der Prüfer Tag & Monat geschätzt

zwei Briefkopien und ein Ausdruck der Seriennummern und Baujahr haben sehr geholfen und so auch zu einer geringen Gebühr geführt (?60,69)

Das Allerbeste:

die Briefkopie, von der der Prüfer abgeschrieben hat, hatte noch einen Schwingsattel eingetragen, den habe ich jetzt auch im Schein - hehehe

Nach soviel Freude bin ich dann zur Zulassungsstelle und da gab´s dann die Keule. Mit Kaufvertrag und Deklaration als Scheunenfund hatte ich keine Chance, der Beamte hatte sich eher über mich lustig gemacht, frei nach dem Motto - da könne ja jeder kommen. Mein Versuch dann alles über die italienische Abmeldebestätigung laufen zu lassen hatte auch keinen Erfolg. Totaler Frust kam auf.... :-D

Glücklicherweise haben wir hier in Hamburg mehrere Stellen der LBV und so bin ich gleich zur nächsten....

Die ersten 10 Minuten unglaublich viel Laberei, aber leider das gleiche Ergebnis. Keine Chance, nur mit eidesstattlicher Versicherung des letzten eingetragenen Besitzers...

Ich zücke wieder meine italienische Abmeldebestätigung, denke was solls, da sagt der Prüfer:

Ah, eine Bescheinigung, na die hätten Sie doch gleich zeigen können und auf einmal fing er an zu rotieren. So kann es kommen.

Es zeigt mir, nachdem hier schon unglaublich viele Erfahrungen ausgetauscht wurden, dass es jedesmal wieder anders kommen kann. Man ist bei den Ämtern absolut von dem jeweiligen Gegenüber abhängig, wenn die wollten, könnten sie alle.

Also, freue mich, nach langer Schrauberei endlich auch mal auf die Straße zu kommen...........

VG Karsten

Bilder folgen

Hallo Karsten,

habe das gleiche Problem, hab ne Sprint Veloce Baujahr 1969 gekauft und keine Papier, könntest Du mir vielleicht die zwei Briefkopien zukommen lassen die Du beim TÜV verwendet hast? :music:

Grüße Steiff :-P

post-34277-1264298155,25_thumb.jpg

Geschrieben

Das Vorhandensein eines Typschildes ist in der StVZO geregelt (jaja, StVZO heisst jetzt anders ...). Typschild ist dort für (D) vorgeschrieben, es gibt aber viele TÜV-Stellen, die das Fehlen des Typschildes nicht bemängeln. Wenn Du nicht sicher bist, würde ich's dranmachen, um nicht Gefahr zu laufen, zweimal dort aufschlagen zu müssen.

Hier in H will das (noch) keiner sehen ...

moin,

für meine Sprint mußte ich ein Typenschild anbringen, hier in Hannover.

kommt wohl sehr auf den Prüfer an.

Geschrieben

ich habe bei meiner reuse ein typenschild leicht geklebt und nach dem tüv ( 21 § ) wieder entfernt

jetzt kann ich ganz normal zum tüv gehen und kein schwanz will das sehen

blinkerausnahmegenehmigung ist in D nicht mehr also ab 125 ccm pflicht

bei der sprint kann aber ein t5 motor eingetragen werden

dann hast in den papieren 100 km/h stehen und nen 24er gaser

mir persönlich reicht das....

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