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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Habe mal eine Frage zur Ausnahmegenehmigung für "Fahrzeug ohne Fahrtrichtungsanzeiger".

Wenn diese einmal erteilt und in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist, muß ich sie dann -als neuer Halter- beim Anmelden z.B. in einer anderen Stadt (z.B. einer die normalerweise solche Ausnahmegenehmigungen grundsätzlich nicht erteilt :-D) erneut beantragen bzw. kann mir die Anmeldung verweigert werden?

Oder ist sie nach Erteilung fester Bestandteil der Fahrzeugpapiere und ich kann den Roller dann wie jeden anderen einfach anmelden und die "alte" Ausnahmegenehmigung bleibt erhalten?

Im Gutachten des TÜVs steht "Die angegebenen Abweichungen sind fahrzeugspezifisch. Die zu erteilende Ausnahmegenehmiguzng sollte daher an das Fahrzeug und nicht an den Halter gebunden werden."

Hat jemand Erfahrung damit?

GG

Bearbeitet von Sugihara
Geschrieben
... einfach anmelden und die "alte" Ausnahmegenehmigung bleibt erhalten?

Diese Erfahrung habe ich bisher zweimal gemacht. Einmal von woanders zu mir hin (ist hier eh' nicht so das Problem) und einmal von hier (H) nach Köln hin, weil die Strassenverkehrsamtjunx in K keine solche Genehmigung ausstellen wollten. Nachdem ich die Kiste dann hier auf meinen Namen angemeldet hatte, erfolgte drei Tage später die Umschreibung (Halterwexel) incl. Ausnahmegenehmigung problemlos.

Geschrieben
...

Im Gutachten des TÜVs steht "Die angegebenen Abweichungen sind fahrzeugspezifisch. Die zu erteilende Ausnahmegenehmiguzng sollte daher an das Fahrzeug und nicht an den Halter gebunden werden."

Im Zweifel würde ich mit dem Finger auf genau diesen Satz im Gutachten tippen. Halterspezifische Eintragungen fallen mir auch nicht sooo viele ein. Das wären für mich eher Bedienhilfen wie ein Lenkknauf oder Handgas beim PKW eines Gehandicapten.

  • 12 Jahre später...
Geschrieben

Ich habe leider genau diese Erfahrung letzte Woche in München gemacht.. 

Meine Motovespa 150s BJ .64 hat naturgemäß keine Blinker. Das wurde von der Zulassungsstelle in Mecklenburg Vorpommern auch so in den Papieren vermerkt (dort hab ich den Roller gekauft). Ein entsprechendes Gutachten der Dekra in dem die ganze Geschichte beschrieben ist, liegt ebenfalls vor.

Hier in München kann ich den Roller jetzt nicht zulassen da hier scheinbar irgendwelche Ausnahmegenehmigungen nicht korrekt eingetragen wurden. Ich hänge mal ein Foto des Fahrzeugscheins mit an, wäre interessant was bei anderen hier eingetragen ist.

Es war mir tatsächlich nicht bewusst das Zulassung in Deutschland nicht überall gleich funktioniert. Gibt es hier eventuell ähnliche Erfahrungen? Wäre für Tipps wirklich sehr dankbar! Beste Grüße Michael

IMG_0861.JPG

Geschrieben (bearbeitet)

Ist leider so. Der Zulassungsstelle-München ist das völlig wumpe, was eine Zul.Stelle in MecPom dazu meinte.

 

Zeig doch mal das zug. DEKRA-Gutachten. :lookaround:

 

 

 

 

 

Bearbeitet von T5Rainer
Geschrieben (bearbeitet)

Bei meiner ET3 mit 133 cm³ und ohne Blinker lautet der Text:

*FZ OHNE FRAZ*AUSNAHMEGEN.ERT.D.LRA {Ort} AM 12.2008 O.AUF.U.BESCHR:**

 

Übersetzt:

*Fahrzeug ohne Fahrtrichtungsanzeiger*Ausnahmegenehmigung erteilt durch Landratsamt {Ort} am 12.08.2008 ohne Auflagen und Beschränkungen**

Bearbeitet von Schanzer
Hubraum ergänzt
Geschrieben
vor 3 Minuten hat T5Rainer folgendes von sich gegeben:

ET3 mit 123ccm benötigt lt. StVZO keine FRAZ.

 

Vollkommen richtig. Ich hab vergessen zu erwähnen, dass bei mir 133 cm³ ihren Dienst verrichten.

Geschrieben
vor 20 Stunden hat muc84 folgendes von sich gegeben:

Ich habe leider genau diese Erfahrung letzte Woche in München gemacht.. 

Meine Motovespa 150s BJ .64 hat naturgemäß keine Blinker. Das wurde von der Zulassungsstelle in Mecklenburg Vorpommern auch so in den Papieren vermerkt (dort hab ich den Roller gekauft). Ein entsprechendes Gutachten der Dekra in dem die ganze Geschichte beschrieben ist, liegt ebenfalls vor.

Hier in München kann ich den Roller jetzt nicht zulassen da hier scheinbar irgendwelche Ausnahmegenehmigungen nicht korrekt eingetragen wurden. Ich hänge mal ein Foto des Fahrzeugscheins mit an, wäre interessant was bei anderen hier eingetragen ist.

Es war mir tatsächlich nicht bewusst das Zulassung in Deutschland nicht überall gleich funktioniert. Gibt es hier eventuell ähnliche Erfahrungen? Wäre für Tipps wirklich sehr dankbar! Beste Grüße Michael

IMG_0861.JPG

 

 

Problem ist die Zulassungstelle M-P. In den Papieren steht nur Ausnahmegenehmigung erforderlich, nicht das Sie erteilt wurde. Klär das mit der alten Zulassungstelle, das haben die vergessen. Das muß zusätzlich stehen Ausnahmegenehmigung erteilt am ... unter Aktenzeichen... Das kommt häufiger vor.

 

Gruß aus Kiel

 

matze

Geschrieben
vor einer Stunde hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

 

Problem ist die Zulassungstelle M-P. In den Papieren steht nur Ausnahmegenehmigung erforderlich, nicht das Sie erteilt wurde. Klär das mit der alten Zulassungstelle, das haben die vergessen. Das muß zusätzlich stehen Ausnahmegenehmigung erteilt am ... unter Aktenzeichen... Das kommt häufiger vor.

 

Gruß aus Kiel

 

matze

Genau das scheint der Punkt zu sein, habe heute tatsächlich wie versprochen den Anruf von der Zulassung in München bekommen was den Bearbeitungsstatus betrifft.. Der Herr (im übrigen sehr motiviert) hat mir auch genau das erklärt! Problem ist das zwar beschrieben ist die Ausnahmegenehmigung wäre erforderlich, nicht aber das sie erteilt wurde... Die stimmen sich jetzt aber direkt mit der Zulassung in MP ab und machen das unter sich aus. Ich werde berichten was dabei rauskommt ;-) 

Geschrieben
vor 1 Stunde hat Schanzer folgendes von sich gegeben:

 

Vollkommen richtig. Ich hab vergessen zu erwähnen, dass bei mir 133 cm³ ihren Dienst verrichten.

läuft deine ET3 auch in München?

Geschrieben

@muc84
Nein, in Ingolstadt.

 

Schade, dass du wieder einen Sachbearbeiter bei der Zulassung erwischt hast, der es gaaanz genau nimmt. Formal hat er aber leider recht. Außerdem war es seinerzeit bei mir keine Ummeldung wie bei dir sondern das große Rundum-Paket wg. Hubraumänderung.

 

Ich würde mal mit der ursprünglichen Zulassungsstelle Kontakt aufnehmen und das klären lassen.  Am besten schriftlich und nicht in der Hierarchie von unten nach oben sondern direkt zum Leiter. Sonst bringt das nix. Ich hab das alles schon hinter mir.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden hat muc84 folgendes von sich gegeben:

bei meiner ET3 mit original 125ccm gabs wegen FRAZ auch keine Probleme- aber wohl eben da 125ccm.

125 cm³ ist auch die magische Grenze.

Siehe Paragraf 54 StVZO.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden hat muc84 folgendes von sich gegeben:

Der Herr (im übrigen sehr motiviert) hat mir auch genau das erklärt.... Die stimmen sich jetzt aber direkt mit der Zulassung in MP ab und machen das unter sich aus.

Oh, selbst in München geschehen noch Zeichen und Wunder. :wow:

 

Viel Erfolg :cheers:

Bearbeitet von T5Rainer

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