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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Standgas dreht öfters im Leerlauf hoch also je nach Laune und dann bis zum Anschlag bzw. betätige ich dann die Kupplung und Spiel damit.

Hat irgendwie auch Auswirkungen auf die Beleuchtung - mal is Hinten an dann nur Vorne, dann mal beide nicht ...bis das Rücklicht durch ist!

Freue mich über brauchbare Tipps - habe schon gesucht aber nichts gefunden!

Bearbeitet von 9-Zoll
Geschrieben

und wegen der Beleuchtung solltest du mal messen, was hinter dem Gleichrichter rauskommt.

Die Birnen dürfen ja nicht durchbrennen, nur weil der Motor Vollgas gibt.

Geschrieben
... messen, was hinter dem Gleichrichter rauskommt.

Hat die Kiste einen? Nick = 9-Zoll, Vespa = auch 9 Zoll?

Geschrieben (bearbeitet)

Falls es ne 6V mit 2 Spulen ist hats kein Spannungsregler, sondern regelt sich selber. Was heißt, wenn ein Verbraucher kaputt oder falsch ist gehen die Anderen auch kaputt

Schau mal im Vespa-Archiv nach den richtigen Birnen und schau ob das Problem immernoch besteht

Gruß

Edith meint noch, bei 9" sollte sie auch 6V haben! EInfach mal mim Voltmeter messen

Bearbeitet von Paichi
Geschrieben
Hat die Kiste einen? Nick = 9-Zoll, Vespa = auch 9 Zoll?

Ja - ist eine italienische Bj. 1977 nach Fahrgestellnummer-Recherche

Denke das mit den Birnen ist mit ner 6 V gelöst, aber das Problem habe ich schon seit drei Jahren und mit div. 6V oder auch 12V.

Mal fahre ich 3-4 Monate und es passiert nichts und dann gibts mal ne Woche täglich eine neue Rückleuchte! :-D

Fremdluft - Danke ich werde mal schauen - habe ich mir schon fast gedacht - wenns schnell geht - die Tage - ansonsten als WINTERPROJEKT!

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    • Tatsächlich war es "schon immer" so - und ist es nach wie vor - , dass auch beim Kauf vom Privaten grds. Gewährleistungsansprüche bestehen, und zwar damals wie heute über 2 Jahre, es sei denn, man schliest das aus.
    • Ansonsten würde mir auch noch @konrektor einfallen! 
    • Ja, so schätze ich das eigentlich auch ein. Gut ist im Nachhinein, dass der ADAC-Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausschließt. Ich weiß nicht ob ihr es wusstet, ich bin da tatsächlich erst gestern Abend drüber gestolpert, aber seit 1.1.2024 gilt der Grundsatz, dass auch bei privaten PKW-Verkäufen der Verkäufer für Sachmängel 1 Jahr lang haftet. Es sei denn dies wird im Kaufvertrag explizit ausgeschlossen. Sehe ich auch so. Der Vorwurf geht ja in die Richtung, dass ich bewusst bei der HU und AU beschissen habe, wie auch immer er sich das vorstellt wie ich das gemacht haben soll?!? Auch ein guter Punkt: ich werde das Schreiben jetzt hier nicht veröffentlichen, aber ich behaupte es wäre ein negatives Musterbeispiel in der Juristenausbildung. Die Anwälte, die das bisher gesehen haben lachen sich tot. Ich selbst musste mich halb tot lachen, als ich gesehen habe, dass die Frist zur Überweisung des geforderten Betrags im März 2024 ist (war!). Zug um Zug soll ich den Kaufpreis gegen das Auto wandeln. Zuzüglich Nutzungsausfall für den Käufer, weil er das Fahrzeug angeblich aktuell nicht nutzen kann, zuzüglich die Anmeldegebühren des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle, zuzüglich die von ihm entrichtete Kfz-Steuer, zuzüglich die von ihm entrichteten Versicherungsbeiträge, zuzüglich der Anwaltsgebühren. Wir sind da mittlerweile bei über 11,5 t €. persönliche Kommunikation war ab dem Zeitpunkt beendet, als er mir Betrug bei der AU vorgeworfen hatte. Vorher war ich immer telefonisch erreichbar und stand mit Rat zur Seite. Bspw. als er nicht wusste woher er den Radio-Code bekommt, obwohl ich diesen mit allen anderen Unterlagen übergeben hatte. Aber egal.... Vor allem, wenn man ne Rechtsschutzversicherung hat. Also ich mache mir da nicht wirklich Sorgen, dass mich ein Prozess in den Ruin stürzt. Was das angeht kann ich das in Ruhe auf mich zukommen lassen. Mich treibt mehr um, dass es solche Arschlöcher gibt, die anderen ans Bein pissen wollen. Ich grüble auch schon seit Sonntag, weil ich das gerne selbst beantworten würde. Kfz-fachlich ist das Schreiben so dilletantisch verfasst, dass es sich für mich ohne große Mühe in Staub zerlegen lässt. Am liebsten würde ich mich mal bei der Handwerkskammer melden, die sollen die fachliche Eignung des angeblichen "Meisters" (wo ich nicht mal weiß ob es den überhaupt gibt) überprüfen. Was für ein Dünnschiss da behauptet wird, das geht auf keine Kuhhaut. So auch meine Denke. Meine befreundeten Juristen empfehlen mir aber dringend zu antworten, damit das bei einem eventuellen späteren Prozess nicht negativ ausgelegt werden kann. Ich habe jetzt mal ein Schreiben aufgesetzt, ohne auf alle Punkte überhaupt eingehen zu können, das will ich jetzt noch vom Juristen checken lassen und dann damit antworten. Oder aber der/die Juristin übernimmt einfach meinen Text und ergänzt entsprechend.
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