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Verkauf nur an Gewerbetreibende oder Export


williwirsing

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen.

auf der suche nach nem motorrad bei mobile.de ist mir aufgefallen, dass die relativ guenstigen maschinen, (die von der beschreibung her auch unfallfrei und in gutem zustand sind) oftmals von haendlern und nur fuer den export oder fuer gewerbetreibende verkauft werden. steckt da nur hinter, dass die keine gewaehrlesitung geben wollen, oder hat das noch nen anderen grund? manhmal sind die preis eecht unschlagbar guenstig und ich denke nicht, dass es sich dabei um die masche mit dem bankaccount im ausland etc. pp. handelt.

wer weiss was?

gruss

patrick

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Genau, hierbei geht es eigentlich nur um eine Gewähleistung seitens des Verkäufers.

Bei solchen Händler kann man Schnäppchen machen, voraussgesetzt man kann ein wenig schrauben und die Spuren von einem Umfaller wie z.B. kaputte Blinker,Scheinwerfer, Fussrasten, Lenker, Tacho..... bei ebay kaufen und selbst dranschrauben.

Allerdings sollte man auch ganz genau hinsehen, denn man kann auch einen Rahmenschaden oder Getriebeschaden kaufen, oder einen Bock mit kaputten Radlagern, krummer Gabel, Felgen mit Schlag usw. - auf jeden Fall ganz genau hinsehen. In der Regel sind das ungepflegte Kisten aus Italien die einfach nur gefahren wurden, oder einfach Unfallmaschinen.

Hab neulich für einen Spezl eine RSV-Mille bei so einem "nur Export"-Händler angesehen, und da war z.B. nicht ein Teil dran, wo ich keinen Kratzer gefunden habe - die Bilder im Internet waren gut und in der Beschreibung stand "sehr geplegter Zustand"!!!!

Also nicht von schöngeredeten Anzeigen blenden lassen, und am besten jemand mitnehmen der sich evtl. mit dem entsprechenden Fahrzeugtyp auskennt.

Viel Erfolg, Christian

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Ich denke jeder kann da kaufen. Nur der Händler wird sich im Fall der Fälle damit rausreden, dass er davon ausging, an einen Händlerkollegen zu verkaufen. Hatte er ja schließlich ausdrücklich in der Anzeige als Bedingung geschrieben und damit wie erwähnt die Gewährleistung gänzlich ausgeschlossen, die er ansonsten bei Verkauf an Privatpersonen nur auf minimal 1 Jahr hätte begrenzen dürfen.

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ganz starke vermutung: aufgrund der bereits angesprochenen, fehlenden haftung sind texte wie "unfallfrei", "top in schuss" in einigen fällen wunschdenken. wenn sich keiner beschweren kann ... vielleicht heisst unfallfrei auch einfach nur "kein kompletter totalschaden, in afrika aber noch als neuwagen zu verkaufen" :)

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  • 3 Monate später...

Ich hab die Frage mal andersrum:

Unsere Firma will ihren abgeschriebenen 7-Sitzer Van nach 4 Jahren verkaufen. Das lokale Abgrasen der Händler hier in DO war nicht so erfolgreich. An privat verkaufen wolle mer erstmal nicht.

Weiss das jemand hier, juristisch natürlich unverbindlich:

Kann man als Firma ( GmbH ) , deren Hauptgewinnerzielungsabsicht NICHT der Verkauf von Autos ist, bei mobile.de gemäss den AGB-ÖB ( öffentlicher Bereich für jedermann ) eine Anzeige schalten

und darf dann hier den Vermerk "Verkauf nur an Gewerbetreibende/Export" setzen ?

Das wird mir aus beiden AGB ( GB ist der Geschlossene Bereich für Fahrzeughändler ) nicht klar.

Als Händler bei mobile gemäss AGB-GB wird man ja garantiert von Mitbewerbern abgemahnt, wenn man nur Kilowatt mit kleinem w schreibt oder sonstwas an Angaben vergisst.

Bearbeitet von skrotum
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... bin mir nicht sicher ob das als Geschäft von privat zu privat gehandelt wird, wenn man an Privatkunden verkauft.

Das können und wollen wir nicht verschleiern, da wir ja eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. schreiben müssen, damit auch unsere Bilanz stimmt.

Es soll schon bei einem Verkauf Gewerbe an Gewerbe oder Ussländer bleiben.

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Ich hab die Frage mal andersrum:

Unsere Firma will ihren abgeschriebenen 7-Sitzer Van nach 4 Jahren verkaufen. Das lokale Abgrasen der Händler hier in DO war nicht so erfolgreich. An privat verkaufen wolle mer erstmal nicht.

Weiss das jemand hier, juristisch natürlich unverbindlich:

Kann man als Firma ( GmbH ) , deren Hauptgewinnerzielungsabsicht NICHT der Verkauf von Autos ist, bei mobile.de gemäss den AGB-ÖB ( öffentlicher Bereich für jedermann ) eine Anzeige schalten

und darf dann hier den Vermerk "Verkauf nur an Gewerbetreibende/Export" setzen ?

Das wird mir aus beiden AGB ( GB ist der Geschlossene Bereich für Fahrzeughändler ) nicht klar.

Als Händler bei mobile gemäss AGB-GB wird man ja garantiert von Mitbewerbern abgemahnt, wenn man nur Kilowatt mit kleinem w schreibt oder sonstwas an Angaben vergisst.

Zu dem Thema Frage an die Experten:

Wie verhält sich das rechtlich, jetzt mal Beispielsweise auf diesen Fall bezogen, wenn man den Wagen an einen Mitarbeiter verkauft und der verkauft ihn dann am nächsten Tag (oder auch etwas später) von weiter?

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Zu dem Thema Frage an die Experten:

Wie verhält sich das rechtlich, jetzt mal Beispielsweise auf diesen Fall bezogen, wenn man den Wagen an einen Mitarbeiter verkauft und der verkauft ihn dann am nächsten Tag (oder auch etwas später) von weiter?

genau diese Handhabung wollte ich auch vorschlagen.... um ganz sicher zu gehen... auch auf denjenigen ummelden....halt ein paar Euro investieren..... und beim dann folgenden privatverkauf....kannste die Gewährleistung ausschließen...

hattest Die Karre halt nur für nen Umzug gebraucht..... oder um paar Roller von JWD zu holen..... falls Fragen kommen warum so kurzfristig weiterverkauft wird....

Rita

Bearbeitet von Rita
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