Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

wennst mit entsprechend speed in EDELSCHROTT angekommen bist, weißt du, dass du eine gute Kurbelwelle hast, 800m Seehöhe mit entsprechender Anfahrtsstrecke, also, man muss erst mal dort hinkommen :wacko:

sorry für OT

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

langer drehschieber!

warum sollte der einlass nicht k5 konform sein?

weil ich finde das das reglement nicht ganz eindeutig da ist.

man darf mit kaltmetall reparieren, aber nicht vergrössern so wie ich das verstehe.

brech ich beim fräsen aber durch und repariere mit kaltmetall, dann hab ich den kanal doch vergrössert. oder?

Geschrieben (bearbeitet)

warum sollte der einlass nicht k5 konform sein?

das Adlerauge erkennt, daß der Drehschieber erstaunlich breit ist. (um ca 3 mm verbreitert und einen spezielle Welle erfordert)!

@ss90:

das bild soll zeigen was möglich ist!

hier die passende welle: 51 hub

Bearbeitet von Undi
Geschrieben

ist das denn noch K5 konform oder nicht?

soweit wie ich das verstehe darf man am DS nichts machen, daher etwas komisch das man bei membran ja praktisch fräsen kann bis der arzt kommt. alles sehr relativ... naja, zum glück bildet der zylinder ja eine gleichbleibende drosselstelle...

es wäre eine echte bereicherung wenn das regelwerk eindeutiger wäre....

Geschrieben

Klar darfst du am Einlass fräsen. Egal ob DS oder Membran. Nur Welle und Stutzen darfst du nicht bearbeiten.

  • 2 Monate später...
Geschrieben

eine frage zur EHK 5a,

bzgl. Kurbelwelle: darf dann alles verbaut werden was als RENNWELLE 51 mm verkauft wird und in Serienproduktion hergestellt wird?

bei membranmotor auch vollwangenwelle - wenn ich das REGELWERK interpretiere müsste das erlaubt sein?

AUZSZUG AUS REGELWERK: Kurbelwelle Original oder Rennwelle 51mm Hub, Pleuel 97mm (unbearbeitet, d.h. die Welle darf in Ihrer Steuerzeit nicht verändert werden. „Lippenwellen“ sind nicht erlaubt)

THX

Geschrieben

vollwange ist bei dem motor eher nachteilig....nimm die rennwelle (mehr volumen im gayhäuse) und gut ist....bei k5 kommts meist eher aufs fahrerische können an :wacko:

Geschrieben

vollwange ist bei dem motor eher nachteilig....nimm die rennwelle (mehr volumen im gayhäuse) und gut ist....bei k5 kommts meist eher aufs fahrerische können an :wacko:

ja dann muss ich noch mehr üben :wacko: ,

war mal nur so ein gedankengang da der motor auseinander muss

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.



  • Beiträge

    • Ah danke, wusste nicht das es so ein großes Thema ist, da mir diese beide als passend für den vergaser angezeigt wurden.
    • Ich finde es mega und das Rechtssystem der USA ist ein wirklich höchst seltsames und - zumindest in diesem Punkt - nur schwer nachvollziehbar.   Sachverhalt: Trompete bezahlt 130.000 Dollar an Stormy Daniels, damit sie den Mund hält und passierte noch vor seiner ersten Amtszeit als US-Präsident. Die Zahlung dieser Summe war nicht strafbar, aber wie Trompete die Zahlung verbucht (verschleiert) hat, sehr wohl. Deshalb kam es zu Anklage. => So weit nachvollziehbar   Urteil: a). Trompete wurde für die falsche Verbuchung der Schweigegeldzahlung für schuldig befunden. => Es war also folglich nicht mit den US-amerkanischen Gesetzen vereinbar, was er getan hat. => So weit nachvollziehbar   b). Das vom vorsitzenden Richter jetzt festgelegte Strafmaß beträgt "keine Strafe". Also weder Geldstrafe, noch Gefängnis, noch Bewährung, noch sonst irgend etwas. Trotzdem gilt Trompete als vorbestraft.   Urteilsbegründung: Eine verhängte Strafe hätte das Amt des zukünftigen Präsidenten der USA beschädigt.   => Für mich eine sensationelle Begründung, denn das heißt ganz offiziell, dass "in diesem Fall das zukünftig auszuübende Amt als US-Präsident vor einer möglichen zu verhängenden Strafe schützt, obwohl man zuvor geurteilt hat, dass das Ganze Vorgehen strafbar und nicht mit den Gesetzen vereinbar ist."   Ich versuche noch, diesen Sprung über den Wassergraben und den anschließenden Steilsprung gedanklich "unter einen Hut" zu bringen.      
    • Moin, ist das zufällig in der "Futterluke" in Dortmund-Lütgendortmund?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information