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Einträge im Fahrzeugbrief...


red-polo

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Mein neuer war vor ewigen Zeiten mal eine PX80 wurde dann zunächst umgeschrieben auf eine PX200 und ist mittlerweile eine PX210.

Im Fahrzeugbrief steht allerdings unter 1 (Fahrzeug- und Bauart) KRAD, ROLLER M. LEISTUNGSBESCHRÄNKUNG

Jetzt frag ich mich die ganze Zeit schon was dieses blöde Leistungsbeschränkung zu bedeuten hat? Heißt das jetzt, dass das Dingens noch irgendwo gedrosselt ist um für kleinere Führerscheinklasse fahrbar zu sein, oder was soll das jetzt bedeuten? Ist das wegen dem 210er? Eingetragen ist nämlich nur Standardleistung K9/6000 (9KW).

Fragen über Fragen.... :plemplem:

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da bin ich aber dann beruhigt, wenn das bei den meisten Kisten bei euch auch noch drin steht... dachte schon es wäre noch mehr nachdem ich schauen müsste... *puhhh*

Hoff ja, dass ich mein neues Pferdchen bis Stockach zugelassen bekomme... werd ja quasi genötigt da mitzugehen... :-(:-D

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die grenze ist 25 kw bzw 34 ps! darf ich als fahranfaenger naemlich nur fahren! aber bekommt mal ne vespa ueber 34 ps :-(

mach dir nix draus, ist nur fuer die gruenen, hat keinen nachteil fuer dich!

du darfst nichmal 15PS auf der Smallframe als Fahranfänger fahren, die is zu leicht! :-D

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also dieses M. LB. bedeutet folglich nur dass man ihm schon in den ersten 2 Jahren des Motorradfürerscheins fahren darf, da die Leistung eine bestimmte Summe nicht übersteigt und auch das Leistungsgewicht unter einem definierten Wert liegt.

KRAD M. LB. also für alle mit Motorradlappen (also ab "A beschränkt" oder wie das neue Eurozeugs heißt)

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ADAC:

Stufenführerschein

Das bisherige Konzept des Stufenführerscheins bleibt erhalten. Die Klasse A (beschränkt) berechtigt ? wie bisher die Klasse 1a ? bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis lediglich zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Nach diesen zwei Jahren ist der Inhaber der Klasse A automatisch berechtigt, Motorräder ohne Leistungsbeschränkung zu lenken. Nur der Inhaber eines alten 1a-Führerscheines muß zur Erweiterung der Motorradberechtigung umschreiben lassen.

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moin!

meines wissens weist das "m.lb." nur auf den typ des rollers hin und ist somit auch unveränderbar. habe in meine sprint auch einen 200er motor eingebaut und eintragen lassen und es blieb weiterhin eine sprint 125.

da es nach deiner angabe mal eine 80er war kann das hinkommen. einen zusammenhang mit irgendwelchen führerscheineinteilungen hat das aber dann nach veränderungen nicht mehr.

als 80er mit leistungsbeschränkung war es sicher für den alten führerschein "1b" gedacht.

gruß dennis

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Nein, m.Lb. ist tatsächlich nur dass das Ding mit beschränktem Motorradführerschein fahrbar ist. Damit die Pullizei nicht immer rumrechnen muss stehts halt in den Papieren drin!

A beschränkt: max. 25kW, max. 0,16kW/kg

Nach zwei Jahren (offener A) dürfte auch eine SF 300 PS haben, aber das muss erstmal der Motor schaffen und der Prüfer eintragen. Alles erlaubt.

@sickboy: Die Bezeichnung des Rollers wird auch nie geändert! Diese ist fest mit der Fahrgestellnummer verbunden. Alles andere dagegen kann geändert werden... Und bei Umtragungen wird auch das Feld ganz oben geändert, also kann aus einem Leichtkraftrad (so würden Sprints HEUTZUTAGE eingetragen, erst seit neuem Führerscheinrecht mit 1b bis 125cc) ganz schnell ein Kraftrad m.Lb. werden. Oder (wenn der Tuner gut war) ein offenes Kraftrad.

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hmm, hab 18kw eingetragen... der Prüfer meinte ich dürfte das Teil so nicht mehr fahren ("Anfänger"), ob es mir denn was ausmachen würde, wenn er das Leergewicht etwas heraufsetzt. Er hat dann mal eben das Leergewicht meiner PX auf 120kg umgeschrieben... *g*

nur die 130km/h hat er wegen der Reifenfreigabe gemosert... aber eingetragen. Wobei, so schnell ist sie glaub eh noch nie richtig gelaufen.. (Motorblock kurz nachm Tüv gerissen)

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  • 11 Jahre später...

Ich kram das mal wieder raus...

War heute beim Verkehrsamt und habe Eintragungen machen lassen. Im Schein stehen nun 23 kW. Trotz Pruefung vor Ort ist mir leider erst zu Hause aufgefallen, dass noch immer "Kraftrad m. LB" im Schein und im Brief steht. Leistung/Gewicht sind mit 0,22 korrekt angegeben.

Ist das richtig so oder muss das geändert werden in "Kraftrad o. LB"?

Danke :-)

Edith hat heute nochmal mit der Sachbearbeiterin vom Amt gesprochen und die sagte mir, sie könne nur das ändern was im Gutachten steht. Das steht bei mir in Feld 5 nix. Klingt also logisch.

Hat dann wohl der Sachverstaendige vergessen bzw nicht dran gedacht weil die Kiste ja noch unter 34 PS hat. Mir ist das nun egal.

Bearbeitet von Joker
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    • aber zwischen "nicht schön" und "geht gar nicht" kann man schon noch wählen  
    • Die Formel @vespa-joelieber Josef ist goldrichtig. Man kann die eigentlich anwenden seit es beschichtete Aluzylinder gibt.   Wenn sich jetzt hier ca. 2/100mm mehr Einbauspiel (EBS) durch die Formelberechnung ergeben, kommt das aus folgendem Grund der "Klemmersicherheit" nur positiv zugute. Ein wie bei @JimRaketejetzt perfekt maßhaltig, d.h., perfekt rund und zylindrischer Zyli im "vorgespannten" Zustand geläppt.   Es können hier noch so viele Nörgler und Besserwisser aufreden, dieses System war schon vor 100 Jahren das beste was man einem Zyli angedeihen lassen kann und ist heute, man höre und staune immer noch Technik vom feinsten.  Warum z.B. bei so einem Zyli die 0,045-0,05mm EBS zu wenig sein könnten, da die hundsmisserable Qualität betreffend der Masshaltigkeit eines Aluzylinder "sehr zu wünschen" übrig lässt, muss oder sollte man ca. 2/100mm grösser honen, vom Hersteller ja praktiziert.   Aus dem Grund, wenn der Zyli auf der Messmaschine vermessen würde, kann es locker auf bis zu 2/100mm engere Bohrungsmaße kommen. Das Einbauspiel wird immer von der engsten bauchigen Stelle der Zylibohrung aus angenommen. Und diese "bauchigen" Stellen arbeitet der Läppdorn perfekt raus.   Mit herkömmlichen Messmitteln, wie z.B. dem Zweipunkt- Messgerät kommt kein Mensch an die kritischen Stellen bei einem mit Ports durchsetzten Zweitakt- Zylis. Bitte, und komm mir keiner mit nem Dreipunkt- Messgerät!!   Wir hatten im Messraum, wo ich die letzten 8Jahre arbeitete ein Mantellinien- Messgerät stehen, hier war am Messprotokoll 1 Mµ schon wie ein Gebirgspanorama.
    • eingestellt auf 1,33mm (Laut Beipackzettel sollten es 1,4 +/- 0,1mm sein)   Zum Thema Getriebe...sind alles wilde Zahlen für mich, da steck ich nicht tief genug drin, hab mich bisher aufs Primär beschränkt...
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