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Geschrieben

Mein neuer war vor ewigen Zeiten mal eine PX80 wurde dann zunächst umgeschrieben auf eine PX200 und ist mittlerweile eine PX210.

Im Fahrzeugbrief steht allerdings unter 1 (Fahrzeug- und Bauart) KRAD, ROLLER M. LEISTUNGSBESCHRÄNKUNG

Jetzt frag ich mich die ganze Zeit schon was dieses blöde Leistungsbeschränkung zu bedeuten hat? Heißt das jetzt, dass das Dingens noch irgendwo gedrosselt ist um für kleinere Führerscheinklasse fahrbar zu sein, oder was soll das jetzt bedeuten? Ist das wegen dem 210er? Eingetragen ist nämlich nur Standardleistung K9/6000 (9KW).

Fragen über Fragen.... :plemplem:

Geschrieben

die grenze ist 25 kw bzw 34 ps! darf ich als fahranfaenger naemlich nur fahren! aber bekommt mal ne vespa ueber 34 ps :-D

mach dir nix draus, ist nur fuer die gruenen, hat keinen nachteil fuer dich!

Geschrieben

da bin ich aber dann beruhigt, wenn das bei den meisten Kisten bei euch auch noch drin steht... dachte schon es wäre noch mehr nachdem ich schauen müsste... *puhhh*

Hoff ja, dass ich mein neues Pferdchen bis Stockach zugelassen bekomme... werd ja quasi genötigt da mitzugehen... :-(:-D

Geschrieben
die grenze ist 25 kw bzw 34 ps! darf ich als fahranfaenger naemlich nur fahren! aber bekommt mal ne vespa ueber 34 ps :-(

mach dir nix draus, ist nur fuer die gruenen, hat keinen nachteil fuer dich!

du darfst nichmal 15PS auf der Smallframe als Fahranfänger fahren, die is zu leicht! :-D

Geschrieben

also dieses M. LB. bedeutet folglich nur dass man ihm schon in den ersten 2 Jahren des Motorradfürerscheins fahren darf, da die Leistung eine bestimmte Summe nicht übersteigt und auch das Leistungsgewicht unter einem definierten Wert liegt.

KRAD M. LB. also für alle mit Motorradlappen (also ab "A beschränkt" oder wie das neue Eurozeugs heißt)

Geschrieben

Das mit dem gewicht wuerde mich dann doch mal genauer interessieren...

wieviel ps pro kg leermasse und so.. wenn wer das weiß, waere ich dankbar!

@gerhard

und als "nicht fahranfaenger"?

Geschrieben

ADAC:

Stufenführerschein

Das bisherige Konzept des Stufenführerscheins bleibt erhalten. Die Klasse A (beschränkt) berechtigt ? wie bisher die Klasse 1a ? bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis lediglich zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Nach diesen zwei Jahren ist der Inhaber der Klasse A automatisch berechtigt, Motorräder ohne Leistungsbeschränkung zu lenken. Nur der Inhaber eines alten 1a-Führerscheines muß zur Erweiterung der Motorradberechtigung umschreiben lassen.

Geschrieben

moin!

meines wissens weist das "m.lb." nur auf den typ des rollers hin und ist somit auch unveränderbar. habe in meine sprint auch einen 200er motor eingebaut und eintragen lassen und es blieb weiterhin eine sprint 125.

da es nach deiner angabe mal eine 80er war kann das hinkommen. einen zusammenhang mit irgendwelchen führerscheineinteilungen hat das aber dann nach veränderungen nicht mehr.

als 80er mit leistungsbeschränkung war es sicher für den alten führerschein "1b" gedacht.

gruß dennis

Geschrieben

Nein, m.Lb. ist tatsächlich nur dass das Ding mit beschränktem Motorradführerschein fahrbar ist. Damit die Pullizei nicht immer rumrechnen muss stehts halt in den Papieren drin!

A beschränkt: max. 25kW, max. 0,16kW/kg

Nach zwei Jahren (offener A) dürfte auch eine SF 300 PS haben, aber das muss erstmal der Motor schaffen und der Prüfer eintragen. Alles erlaubt.

@sickboy: Die Bezeichnung des Rollers wird auch nie geändert! Diese ist fest mit der Fahrgestellnummer verbunden. Alles andere dagegen kann geändert werden... Und bei Umtragungen wird auch das Feld ganz oben geändert, also kann aus einem Leichtkraftrad (so würden Sprints HEUTZUTAGE eingetragen, erst seit neuem Führerscheinrecht mit 1b bis 125cc) ganz schnell ein Kraftrad m.Lb. werden. Oder (wenn der Tuner gut war) ein offenes Kraftrad.

Geschrieben

Nee, das bedeutet einfach, dass die Vespa nur eine beschränkte Leistung hat - und das weiss ja wohl jeder hier (sonst würden nicht so viele Leute tunen ...)

:-D:-(:-(:-(:-(:-D:-P:-P:-P:-P:-P:-(:-(:-(:-(

Geschrieben

hmm, hab 18kw eingetragen... der Prüfer meinte ich dürfte das Teil so nicht mehr fahren ("Anfänger"), ob es mir denn was ausmachen würde, wenn er das Leergewicht etwas heraufsetzt. Er hat dann mal eben das Leergewicht meiner PX auf 120kg umgeschrieben... *g*

nur die 130km/h hat er wegen der Reifenfreigabe gemosert... aber eingetragen. Wobei, so schnell ist sie glaub eh noch nie richtig gelaufen.. (Motorblock kurz nachm Tüv gerissen)

  • 11 Jahre später...
Geschrieben (bearbeitet)

Ich kram das mal wieder raus...

War heute beim Verkehrsamt und habe Eintragungen machen lassen. Im Schein stehen nun 23 kW. Trotz Pruefung vor Ort ist mir leider erst zu Hause aufgefallen, dass noch immer "Kraftrad m. LB" im Schein und im Brief steht. Leistung/Gewicht sind mit 0,22 korrekt angegeben.

Ist das richtig so oder muss das geändert werden in "Kraftrad o. LB"?

Danke :-)

Edith hat heute nochmal mit der Sachbearbeiterin vom Amt gesprochen und die sagte mir, sie könne nur das ändern was im Gutachten steht. Das steht bei mir in Feld 5 nix. Klingt also logisch.

Hat dann wohl der Sachverstaendige vergessen bzw nicht dran gedacht weil die Kiste ja noch unter 34 PS hat. Mir ist das nun egal.

Bearbeitet von Joker
Geschrieben

die grenze ist 25 kw bzw 34 ps! darf ich als fahranfaenger naemlich nur fahren! aber bekommt mal ne vespa ueber 34 ps ;-)

mach dir nix draus, ist nur fuer die gruenen, hat keinen nachteil fuer dich!

 

Das waren noch Zeiten :-D

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