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Geschrieben

Mein neuer war vor ewigen Zeiten mal eine PX80 wurde dann zunächst umgeschrieben auf eine PX200 und ist mittlerweile eine PX210.

Im Fahrzeugbrief steht allerdings unter 1 (Fahrzeug- und Bauart) KRAD, ROLLER M. LEISTUNGSBESCHRÄNKUNG

Jetzt frag ich mich die ganze Zeit schon was dieses blöde Leistungsbeschränkung zu bedeuten hat? Heißt das jetzt, dass das Dingens noch irgendwo gedrosselt ist um für kleinere Führerscheinklasse fahrbar zu sein, oder was soll das jetzt bedeuten? Ist das wegen dem 210er? Eingetragen ist nämlich nur Standardleistung K9/6000 (9KW).

Fragen über Fragen.... :plemplem:

Geschrieben

die grenze ist 25 kw bzw 34 ps! darf ich als fahranfaenger naemlich nur fahren! aber bekommt mal ne vespa ueber 34 ps :-D

mach dir nix draus, ist nur fuer die gruenen, hat keinen nachteil fuer dich!

Geschrieben

da bin ich aber dann beruhigt, wenn das bei den meisten Kisten bei euch auch noch drin steht... dachte schon es wäre noch mehr nachdem ich schauen müsste... *puhhh*

Hoff ja, dass ich mein neues Pferdchen bis Stockach zugelassen bekomme... werd ja quasi genötigt da mitzugehen... :-(:-D

Geschrieben
die grenze ist 25 kw bzw 34 ps! darf ich als fahranfaenger naemlich nur fahren! aber bekommt mal ne vespa ueber 34 ps :-(

mach dir nix draus, ist nur fuer die gruenen, hat keinen nachteil fuer dich!

du darfst nichmal 15PS auf der Smallframe als Fahranfänger fahren, die is zu leicht! :-D

Geschrieben

also dieses M. LB. bedeutet folglich nur dass man ihm schon in den ersten 2 Jahren des Motorradfürerscheins fahren darf, da die Leistung eine bestimmte Summe nicht übersteigt und auch das Leistungsgewicht unter einem definierten Wert liegt.

KRAD M. LB. also für alle mit Motorradlappen (also ab "A beschränkt" oder wie das neue Eurozeugs heißt)

Geschrieben

Das mit dem gewicht wuerde mich dann doch mal genauer interessieren...

wieviel ps pro kg leermasse und so.. wenn wer das weiß, waere ich dankbar!

@gerhard

und als "nicht fahranfaenger"?

Geschrieben

ADAC:

Stufenführerschein

Das bisherige Konzept des Stufenführerscheins bleibt erhalten. Die Klasse A (beschränkt) berechtigt ? wie bisher die Klasse 1a ? bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis lediglich zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Nach diesen zwei Jahren ist der Inhaber der Klasse A automatisch berechtigt, Motorräder ohne Leistungsbeschränkung zu lenken. Nur der Inhaber eines alten 1a-Führerscheines muß zur Erweiterung der Motorradberechtigung umschreiben lassen.

Geschrieben

moin!

meines wissens weist das "m.lb." nur auf den typ des rollers hin und ist somit auch unveränderbar. habe in meine sprint auch einen 200er motor eingebaut und eintragen lassen und es blieb weiterhin eine sprint 125.

da es nach deiner angabe mal eine 80er war kann das hinkommen. einen zusammenhang mit irgendwelchen führerscheineinteilungen hat das aber dann nach veränderungen nicht mehr.

als 80er mit leistungsbeschränkung war es sicher für den alten führerschein "1b" gedacht.

gruß dennis

Geschrieben

Nein, m.Lb. ist tatsächlich nur dass das Ding mit beschränktem Motorradführerschein fahrbar ist. Damit die Pullizei nicht immer rumrechnen muss stehts halt in den Papieren drin!

A beschränkt: max. 25kW, max. 0,16kW/kg

Nach zwei Jahren (offener A) dürfte auch eine SF 300 PS haben, aber das muss erstmal der Motor schaffen und der Prüfer eintragen. Alles erlaubt.

@sickboy: Die Bezeichnung des Rollers wird auch nie geändert! Diese ist fest mit der Fahrgestellnummer verbunden. Alles andere dagegen kann geändert werden... Und bei Umtragungen wird auch das Feld ganz oben geändert, also kann aus einem Leichtkraftrad (so würden Sprints HEUTZUTAGE eingetragen, erst seit neuem Führerscheinrecht mit 1b bis 125cc) ganz schnell ein Kraftrad m.Lb. werden. Oder (wenn der Tuner gut war) ein offenes Kraftrad.

Geschrieben

Nee, das bedeutet einfach, dass die Vespa nur eine beschränkte Leistung hat - und das weiss ja wohl jeder hier (sonst würden nicht so viele Leute tunen ...)

:-D:-(:-(:-(:-(:-D:-P:-P:-P:-P:-P:-(:-(:-(:-(

Geschrieben

hmm, hab 18kw eingetragen... der Prüfer meinte ich dürfte das Teil so nicht mehr fahren ("Anfänger"), ob es mir denn was ausmachen würde, wenn er das Leergewicht etwas heraufsetzt. Er hat dann mal eben das Leergewicht meiner PX auf 120kg umgeschrieben... *g*

nur die 130km/h hat er wegen der Reifenfreigabe gemosert... aber eingetragen. Wobei, so schnell ist sie glaub eh noch nie richtig gelaufen.. (Motorblock kurz nachm Tüv gerissen)

  • 11 Jahre später...
Geschrieben (bearbeitet)

Ich kram das mal wieder raus...

War heute beim Verkehrsamt und habe Eintragungen machen lassen. Im Schein stehen nun 23 kW. Trotz Pruefung vor Ort ist mir leider erst zu Hause aufgefallen, dass noch immer "Kraftrad m. LB" im Schein und im Brief steht. Leistung/Gewicht sind mit 0,22 korrekt angegeben.

Ist das richtig so oder muss das geändert werden in "Kraftrad o. LB"?

Danke :-)

Edith hat heute nochmal mit der Sachbearbeiterin vom Amt gesprochen und die sagte mir, sie könne nur das ändern was im Gutachten steht. Das steht bei mir in Feld 5 nix. Klingt also logisch.

Hat dann wohl der Sachverstaendige vergessen bzw nicht dran gedacht weil die Kiste ja noch unter 34 PS hat. Mir ist das nun egal.

Bearbeitet von Joker
Geschrieben

die grenze ist 25 kw bzw 34 ps! darf ich als fahranfaenger naemlich nur fahren! aber bekommt mal ne vespa ueber 34 ps ;-)

mach dir nix draus, ist nur fuer die gruenen, hat keinen nachteil fuer dich!

 

Das waren noch Zeiten :-D

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    • 22mF waren nur beispielhaft. Verwende ich bei full DC ohne Batterie bzw. optionaler Batterie. Nur für Blinker geht's natürlich wesentlich kleiner.
    • Angekommen, besten Dank    Hoffentlich bekomme ich den Schieber vernünftig auf das Beinschild...
    • Da mir das Löschen von wertvollen Topics auf die Nerven ging, habe ich das schon bestehende Topic durch dieses ersetzt. Zudem kommt das Thema Kulu Simmerringe immer wieder auf und auch mir hat das Topic in der Vergangenheit oft gegolfen   Ich habe die wichtigsten Erkenntnisse mal zusammengefasst und stelle sie hier ein mit der Bitte, alles was ich übersehen oder vergessen habe zu ergänzen. Die Bilder habe ich nicht übernommen.    Arten von Simmerringen: Metall-Simmerringe mit brauner Dichtlippe: Diese können bei zu tiefem Einbau am Innenring des Kupplungslagers schleifen. Werden sie nicht tief genug eingebaut, besteht die Gefahr, dass sie an der Kurbelwangeninnenseite schleifen. Die Mehrheitliche Empfehlung tendiert zu den guten alten Corteco Simmeringen. Metall-Simmerringe mit schwarzer Dichtlippe: Hier gibt es unterschiedliche Meinungen, manchmal kam es zu Brüchen dieser Simmerringe, was auf minderwertige Nachbauten zurückgeführt wird. Manche schwören auf Rolf, manche verteufeln diese, wie immer :)    Vollgummi-Simmerringe: Diese können zu locker sitzen und können herausrutschen. Dennoch sind die blaue Simmerringe von Corteco zuverlässig.  Vollgummi-Simmerringe sollten nur in Gehäusen mit Nut verwendet werden, da sie sonst ggf. nicht sicher sitzen. Maße: Für die Kupplungsseite werden verschiedene Maße angegeben, darunter 22,7x47x7, 22,7x47x7,5, 22x47x7 und 22x47x7,5. Manche von euch bevorzugen die 22er-Varianten, da sie enger an der Welle anliegen.   Einbauhinweise: Es ist wichtig, den Simmerring weder zu tief noch zu flach einzubauen, um Schleifprobleme zu vermeiden. Den Metallsimmerring kann man zusätzlich mit Loctite Fügen Welle Nabe 603 einkleben, um einen festen Sitz zu gewährleisten. Beim Einbau ist darauf zu achten, die Dichtlippe des Simmerrings und den Kurbelwellenstumpf etwas einzufetten, um Verletzungen der Lippe durch scharfe Kanten oder durch Umstülpen zu vermeiden. Damit der Simmerring nicht am Lagerinnenring schleift, kann dieser zuvor abgeschliffen werden. Hier gibt es unterschiedliche Maße und Vorgehensweisen. Der Corteco hat eine Höhe von 4,2mm und wird häufig um 0,5 mm runter geschliffen. (Ich schleife immer auf 3,6mm und das hat bei gut funktioniert). Am besten ist es, vorab zu Messen, wie viel Platz zwischen Lager und Oberkante des Simmerringsitzes vorhanden ist, dann kann man ggf. Abschätzen wie viel geschliffen werden muss, was oft auch nicht erforderlich ist.  wenn wir jetzt noch den Rest ergänzen, kann das X Topic getrost auf den Müll….. beste Grüße  ein anderes Topic dazu hier:            Quellen  
    • 220000µF als Glättung wären etwas großzügig aber auch nicht unbedingt verkehrt. Als allgemein übliche Faustregel gelten 1000µF je 1 Ampere Strom, dann ist man auf der sicheren Seite. In Deinem Fall mit vermutzlich max. 1,5 Ampere Ladestrom bei kombinierter AC/DC Betriebsart und einen kompakten 12,8V 2Ah LiFePo4 Energiespeicher, lägen dann 2200µF Kapazität bei 25 Volt Spannungsfestigkeit im grünen Bereich!   https://www.reichelt.at/at/de/shop/produkt/elko_2200_f_25v_105_c-166394?PROVID=2807&gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMIh8OBqpi-iwMVz0pBAh3siSN4EAQYASABEgLsAvD_BwE   Wird das ganze etwas leistungsfähiger bis max. 5 Ampere Gleichstrom nach einem geregelten Brückengleichrichter, dann wäre ein Elko mit 4700µF 25 Volt die richtige Wahl. Es gibt mittlerweile auch schon mehrere Mopeds mit DC bzw. Gleichstrom CDI Zündung, welche schon werksseitig zusätzlich zum Bleiakku einen Elko und eine Verpolungsschutzdiode parallel schalten.   https://www.motelek.net/schema/derbi/derbi_x-treme.png   Das hat mehrere gute Gründe: Zum einen verhindert die Verpolungsschutzdiode teure Folgeschäden, falls der Bordakku falsch angeschlossen würde. Weiters kann man mit einem klinisch toten Energiespeicher trotzdem weiterfahren, weil dann der Elko die Lücken vom pulsierenden Gleichstrom weitgehend glattbügelt. Allerdings muss man sein Moped in solchen Fällen anschieben, denn mit dem Kickstarter reicht die Drehzahl nicht um ausreichd Strom für die DC CDI Zündung zu erzeugen.        
    • Arte. Einfach den unterstrichenen Titel in meinem Post anklicken ( A Beautiful Day ); dann einloggen oder bis 22 Uhr warten (Jugendschutz...)    
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