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Geschrieben

moin moin,

ich habe im netz gesucht und unterschiedliches gefunden. auf einigen seiten steht man müsste eine rückenlehne nicht eintragen lassen solange die ohne werkzeug wieder entfernt werden kann (z.b. mit flügelmuttern festmachen). auf anderen steht alles sei ok wenn das ding unter 4 (!) meter hoch ist und das ginge dann ohne eintragen. wieder andere schreiben alles über 20 cm sein nicht eintragungsfähig. was stimmt denn nun? kennt sich einer aus, bzw hat einer sowas montiert und kann mir berichten was der tüv und die rennleitung dazu sagen? ich will mich hier nicht auf aussagen von irgendwelchen honda-shadow fahrern oder harley-spacken verlassen.

das ding sieht übrigens so aus:

post-9119-1221748737.jpg

danke schonmal

j

Geschrieben

Ist das nicht das IKEA Bügelbrett?

Mal ohne verarsche...ich habe mir früher sogar so ein Teil selbst gebaut und an die Sitzbank geschraubt.

Ich würde das mal nicht so genau nehmen mit Eintragen und so. Wenn der Trachenverein was dagegen hat (die kontrollieren aber lieber die getunte Plastikfraktion), kannst du das ja auch jederzeit wieder abschrauben.

Geschrieben (bearbeitet)

j@

Ist das Teil aus Ebay,oder?

Ich finde es schön!

In den 80er wurde ich damit angehalten weil es "viel zu hoch" sei - vermutlich wird es Dir jetzt nicht anders ergehen!

Bearbeitet von Salino
Geschrieben
...hatte diese big3703.jpg Sissy Bar an der PX. TÜV hat nichts gesagt.

Das Teil habe ich auch noch rumliegen - will jemand?

Das ist aber eine fiese Hüftquetsche. Bei dem hohen Teil (wie gesagt ich hatte mal eins selbst gebastelt) konnte der Beifahrer bequem pennen, bei dem niedrigen Teil muss Sozius/a aufpassen um sich nicht bei plötzlichen Brems/Anfahrmanövern im unteren Rücken zu klemmen.

Geschrieben

moin moin,

anscheinend ist das wohl echt so dass die länge der sissybar freigegeben ist, allerdings unter 4 metern sein muss. ich verlasse mich hier auf aussagen von schnurrbart-trägern aus verschiedenen kawasaki und honda foren - kann also auch gut sein dass das nicht stimmt. was handfestes habe ich noch nicht gefunden.

ich gehe jetzt bügeln,

j

Geschrieben

naja, die 4 meter ergeben sich aus der maximalen höhe für kfz in doi.

im zweifelsfall als ladung ohne funktion deklarieren. wo steht denn, daß man sich gegen seine ladung nicht gegenlehnen darf :-D

und damit die ladung gut gesichert ist hast du sie mal schnell angeschraubt :-D

Geschrieben
das weiss ich wohl. ich hätte nur gerne §en gehabt. aber da kennt sich wohl niemand so richtig aus. ich montier das dingen mal und warte ab was passiert.

Fahr doch einfach mal zum Tüv oder zur Dekra und frag die Kollegen vor Ort.

Sind meist recht freundlich und können bei sowas sogar nützlich sein.

Geschrieben
Sind die in D so krass.... das man die Rückenlehne eintragen muss?

Gruss, Hansi

wir sind hier so krass, dass man sogar eine rückenlehne eingetragen bekommt! :-D

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