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ESC News


hell n back

Empfohlene Beiträge

Überarbeitetes EHK Reglement ist kurz vor der Veröffentlichung

Moin!

Was wird denn da jetzt noch geändert? Wäre schön wenn es für diese Reglementänderungen auch mal eine Deadline gäbe.

Damit die Leute die sich etwas aufbauen wollen auch mal Planungssicherheit haben.

Gruß Andi

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Moin!

Was wird denn da jetzt noch geändert? Wäre schön wenn es für diese Reglementänderungen auch mal eine Deadline gäbe.

Damit die Leute die sich etwas aufbauen wollen auch mal Planungssicherheit haben.

Gruß Andi

nichts, es werden nur Unklarheiten beseitigt.

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Und lieber Andi, dein Roller wurde in der K3 verboten!!! :-D

Wir haben in K3 jetzt ein Maximalgewicht von Fahrer plus Roller mit 150kg eingeführt, um das Risiko von Reifenüberhitzungen zu minimieren. :-D

Bearbeitet von LambrettaSX
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:-D da hab ich ja nochmal Glück gehabt das Ihr die Regeln nicht in K5Bär letztes Jahr eingeführt habt.....dann wär dann nur mehr der Heizer übrig geblieben :-D

150 mit roller?

vergiss es. ich hab nackt 90kg.

mit kombi und ausrüstung sind es bestimmt 100.

roller wiegt auch mehr als 50 :-D

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Wir haben in K3 jetzt ein Maximalgewicht von Fahrer plus Roller mit 150kg eingeführt, um das Risiko von Reifenüberhitzungen zu minimieren. :-D

mit nem lilliputaner als fahrer vielleicht machbar :wacko: mit mir aber unlösbar, ausser ich darf nen absoluten vollcut fahren, aber wer will das schon... :cheers:
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Anbei schonmal das Reglement mit den Klarstellungen zu K5. Es handelt sich hierbei explizit nicht um eine Änderung, sondern um eine Klarstellung der bestehenden Regeln!

Reglement_ESC_2013_FINAL_130201.pdf

Reglement_ESC_2013_FINAL_130201.pdf

Reglement_ESC_2013_FINAL_130201.pdf

Reglement_ESC_2013_FINAL_130201.pdf

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Danke für eure Mühen und die Klarstellungen!

Eine Bittte hätte ich aber noch, und ja ich weiss, es wurde bereits über das Thema geschrieben, aufgrund einer intensiven Diskussion am Wochenende bei GPone mit einigen ESC´lern sind die Meinungen und Interpretationen aber dann doch sehr unterschiedlich.

Seite14:

Motorblock:

Anpassung des Einlasskanals und des Übergangs Ansaugstutzen zu Motorblock

sowie

Ansaugstutzen:

Die Kante an Ausgang Ansaugstutzen darf entfernt werden.

Ich Interpretiere das ich einen Polini 3 Loch DS-Ansaugstutzen der am Ausgang zum Motorblock Oval ist, eben NICHT an die Triangle Form des Motorblockes anpassen darf. ES gibt aber Leute die genau das machen und sich auf den Passus "Anpassung des Einlasskanals und des Übergangs Ansaugstutzen zu Motorblock" berufen oder behaupten das mit "Kante" im passus Die Kante an Ausgang Ansaugstutzen darf entfernt werden, genau dieser Bereich gemeint ist.

Könnte man das bitte noch so Formulieren das völlig klar wird ob man den Stutzen nun auf Triangle Form Fräsen darf oder nicht.

Zur Klarstellung verweise ich hier auf den Artikel und die Bebilderung vom LTH, ich hoffe das passt so, wenn nicht, entferne ich das natürlich sofort wieder, am Foto klar zu erkennen der Ovale Ausgang am Stutzen, die Dichtung zeigt die Form des Einlasses am Motorblock, Genau um diese Differenz geht es.

http://www.lambretta-teile.de/Ansaugstutzen-24mm-Polini-Drehschieber-fuer-PHBL24-Vergaser-3-Loch-Vespa-PK

Ansaugstutzen-24mm-Polini-Drehschieber-fuer-PHBL24-Vergaser-3-Loch-Vespa-PK_b2.jpg

Ich sende das auch nochmal ans Gremium.

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Ich habe das letztes Jahr so interpretiert dass der DS Stutzen nicht verändert werden darf und habe daher dann das Gehäuse per Kaltmetalleinsatz an den Stutzen angepasst.

Auch Spannend, wenngleich dagegen spricht nun wieder der Passus: Schweißen/Kaltmetall darf nur am Motorblock verwendet werden um defekte Stellen zu reparieren (muss man also zuerst durchfräsen :-D )

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Danke Matze :thumbsup: ich hab die Antwort vom Marco zu der Frage hier im GSF schon gelesen:

http://www.germansco...__p__1066182984

...aber für jene die hier nicht mitlesen (wollen) steht das (offenbar) nicht so klar im Reglement das man es nicht anders Interpretieren könnte, darum mein Vorschlag das im Reglement klarer zu formulieren.

Bearbeitet von Sprintschrauber
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desweitern is der Passus bez. frei wählbarer Kupplungsarmatur ungeschickt gewählt oder ist der garnicht drinnen?

Folgende Komponenten sind frei wählbar:

- Bremsleitung,Bremspumpe,Bremszange, Bremsaufnahme

- Hebel, Griffe, Lenk/Schaltrohr

ich vermute, Hebel steht für die frei wählbare Kupplungsarmatur?!

oder gehts hier nur um die Hebel zb. von GS?

bitte um Klarstellung!

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desweitern is der Passus bez. frei wählbarer Kupplungsarmatur ungeschickt gewählt oder ist der garnicht drinnen?

Folgende Komponenten sind frei wählbar:

- Bremsleitung,Bremspumpe,Bremszange, Bremsaufnahme

- Hebel, Griffe, Lenk/Schaltrohr

ich vermute, Hebel steht für die frei wählbare Kupplungsarmatur?!

oder gehts hier nur um die Hebel zb. von GS?

bitte um Klarstellung!

Dir is doch langweilig mach doch ne hydraulische Kupplungsamatur hin. Hät noch eine rumliegen! :-D

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Danke Matze :thumbsup: ich hab die Antwort vom Marco zu der Frage hier im GSF schon gelesen:

http://www.germansco...__p__1066182984

...aber für jene die hier nicht mitlesen (wollen) steht das (offenbar) nicht so klar im Reglement das man es nicht anders Interpretieren könnte, darum mein Vorschlag das im Reglement klarer zu formulieren.

Mit genau der hier verlinkten Begründung halte ich das Auffüllen für absolut zulässig - damit wird nur ein Nachteil vieler 3-Loch-Gehäuse gegenüber 2-Loch-Gehäusen aus der Welt geschafft. Und Chancengleichheit ist sowieso oberstes Ziel des Reglements.

Mal zu anderen Problemen: die beliebten und sinnvollen SIP-Felgen sind erstmal verboten, weil keine Original-Nachbauten (ebenso FA Italia, Pinasco und weitere). Und LML-T5-Lenker auch - obwohl ein ebenso günstiger wie dauerhaltbarer Weg zu einem 2-Zug-Lenker für den normalen Gabeltyp. Oder muss bei Felgen wie bei Lenkern der Passus "Nachbau" einfach nur weit ausgelegt werden?

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Ich kenne weder eine einteilige noch eine schlauchlose Piaggio-Felge, die auf die Schaltroller passt.

Und die Felgen sind alle mit einem Vorteil gegenüber den Originalfelgen verbunden. Auch wenn der hier natürlich sehr erwünscht ist...

Bearbeitet von karoo
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Alle Piaggio 10 Zoll Felgen und deren Nachbauten, auch aus anderen Materialien

Also ich versteh darunter das SIP Felgen auch erlaubt sind, da Nachbau und aus anderem Material.

Beim Lenker muss es sich um einen Piaggio Schaltrollerlenker oder einen entsprechenden Nachbau handeln. Der Lenker muss generell verkleidet sein.

LML T5 also auch erlaubt, da entsprechender Nachbau.

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Deswegen frage ich ja, ob das Reglement generell weit ausgelegt werden muss. Und das muss es offensichtlich, um eine einteilige, schlauchlose und in den meisten Fällen auch breitere SIP-Felge noch als Nachbau der Originalfelgen zu sehen.

Der LML-T5-Lenker hat eine normale Klemmung auf glattem Rohr. Der originale T5-Lenker hat die Verschraubung mit dem durchgehenden Gewinde. Also kein direkter Nachbau.

Damit hier kein Missverständnis aufkommt: ich bin sowohl für SIP-Felgen als auch für LML-T5-Lenker in der K5!

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Ich kann mir nicht vorstellen das SIP Felgen nicht erlaubt sein sollten, genauso wie ein LML Lenker. Unter anderem wurde ja das Reglement deswegen geändert, weil die ja davor nicht genehmigt waren...

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wenn ihr auch alle so toll auskennt mit dem neuen Reglement eine Frage von meiner Seite. In der Klasse 5 ist jetzt der Rahmen vorgeschrieben (Beinschild, Seitenhauben und Heck). Lese ich zumindest so. Gibt es keinen Bestandschutz in der Klasse? So wurde es doch diskuttiert. Würde nämlich heißen wir dürfen mit unserem Roller (Rahmen) dieses Jahr nicht fahren. Richtig?

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