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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn der Einzelne seine Bereitschaft, sich an der Gesellschaft und deren Gestaltung zu beteiligen aufkündigt kündigt er einseitig den Gesellschaftsvertrag. Er nimmt folgerichtig nicht mehr an der Gesellschaft teil, auch wenn er das, im Fall Hoeneß, in Talkshows anders darstellen mag. Der Rest der Gesellschaft tut das deswegen noch lange nicht. Wir reden hier im Übrigen nicht über die Themen Gemeinwohl und Sozialstaat, wir reden über Straftaten. Wenn man ernsthaft drüber streiten muss ob Steuerhinterziehung eine Straftat ist nur weil man sich auf unterschiedlichen Seiten einer sozioökonömischen Cleavage befindet, dann isses echt schon weit gediehen, glaub' ich.

Geschrieben

 Wir reden hier im Übrigen nicht über die Themen Gemeinwohl und Sozialstaat, wir reden über Straftaten. Wenn man ernsthaft drüber streiten muss ob Steuerhinterziehung eine Straftat ist nur weil man sich auf unterschiedlichen Seiten einer sozioökonömischen Cleavage befindet, dann isses echt schon weit gediehen, glaub' ich.

Hast du ins Spiel gebracht in Zusammenhang mit dem Gesellschaftsvertrag. Ich verstehe trotzdem nicht wie man soviel Wirbel darum machen kann. Die moralische Entrüstung ist ja nahezu grotesk, Straftat hin oder her. Da hat M210 durchaus Recht und es wird Zeit sich zu verabschieden.

Geschrieben

Der Gesellschaftsvertrag definiert die Rechte und Pflichten des Einzelnen in einer Gesellschaftssituation. Das hat mit Gemeinwohl und Sozialstaat nichts zu tun. Wenn sich 5 Schiffbrüchige auf einer Insel darauf einigen, sich nicht gegenseitig zu töten und im Falle des Anlegens eines Schiffes die jeweils anderen in Kenntnis zu setzen, dann ist ein Gesellschaftsvertrag zustande gekommen ohne dass da Gemeinwohl oder Sozialstaat im bei uns hier gebräuchlichen Sinn eine Rolle spielen. Wenn einer der Mitspieler gegen die vereinbarten Regeln verstößt, also meinetwegen einen der anderen Schiffbrüchigen tötet, dann ist der Gesellschaftsvertrag von ihm aufgekündigt.  Das aber nur zur Begriffsklärung. Was du jetzt persönlich gerne im Gesellschaftsvertrag drin stehen hättest kann von dir in einer Demokratie aktiv und passiv mitbestimmt werden. Allerdings jeweils nur in einem Aushandlungsprozess. Du kannst nicht sagen: "Im Vertrag steht drin, ich muss Steuern zahlen, ich mach' das aber nicht weil ich wichtiger bin als der Vertrag und mehr zu melden habe, bei allem anderen spiele ich aber noch mit. So lange ich noch Bock dazu habe".

 

 

 

Also ja.

 

Sollen wir dafür mal ein zeichen vereinbaren? Irgendwas kurzes? Ist doch für alle einfacher.

 

 

Warum fragst du, wenn du dir die Antworten selbst gibst? Ich hab' durchaus noch Bock, halte nur deine Argumentation nicht für zwingend. Das sind schon zwei paar Stiefel. Ich versteh' dein Problem das nachzuvollziehen auch nicht. Wenn ein Richter in einem Einzelfall bei einem minder schweren Vergehen (was auch immer das sein mag) in der Anwendung eine Geldstrafe als ausreichend einstuft, dann passt das in der Regel, glaube ich. Wenn der Gesetzgeber aber kategorisch einem Straftäter einen relativen Kostenvorteil gegenüber einem gesetzestreuen Bürger einräumt, dann finde ich das schwer nachzuvollziehen. Legislative und Judikative sind im Rechtsstaat (nicht nur) da zwei unterschiedliche Baustellen.

 

In dem von Gawasi geschilderten Fall der Selbstanzeige bei dem Steuerschuld plus Zins plus Zuschlag statt Strafverfolgung angeboten werden sieht das meiner Meinung nach anders aus. Sobald jemand seine Haltung zu einer von ihm begangenen Straftat ändert und die Straftat selbst, ohne bereits gegen ihn laufende Ermittlung, zur Anzeige bringt, dann hat das, so meine Einschätzung, als mildernder Umstand zu gelten gegenüber jemandem, der diese Einsicht nicht hat. Von daher bin ich mit der aktuellen Rechtslage sowie mit unserem Staatswesen im allgemeinen von der Tendenz her nicht unzufrieden.

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Ist das nun lustig oder traurig, dass hier manche nicht zwischen moralisch richtig und finanziell ertragreich unterscheiden können?

Ich glaube, es sagt viel über die Gesellschaft im Allgemeinen aus, wenn die Meinung hier unter vermeintlich Gleichgesinnten schon so auseinanderdriftet.

Vor allem mach ich mir da Sorgen, weil das Problem an sich ja keines sein sollte, weil das eigentlich eine Frage des Anstandes und daher gleich mal ausdiskutiert ist.

Bearbeitet von Lupo1
Geschrieben

Haste unter Umständen falsch gelesen, zumindest was die Nummer mit der Schweiz angeht.

Zur Erlangung der Straffreiheit ist in allen Fällen mit einem Hinterziehungsbetrag von mehr als 50.000 Euro noch ein Zuschlag (Strafzuschlag, Verwaltungsszuschlag) in Höhe von 5% auf den Steuerbetrag extra zu zahlen. Beispiel: Betragen die hinterzogenen Steuern mehr als 50.000 Euro, unterbleibt eine Strafverfolgung nach Einreichung einer Selbstanzeige nur dann, wenn zusätzlich zur Nachzahlung der hinterzogenen Steuern plus den Hinterziehungszinsen (Anm. 6%/anno, siehe § 235 AO) ein Aufschlag in Höhe von 5 Prozent auf die hinterzogenen Steuern an die Staatskasse gezahlt wird.

 

Aus: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/selbstanzeige.htm.

 

Warum das jetzt im Zusammenhang mit der Schweiz anders sein sollte, bitte ich zu erläutern.

 

 

 

Ich glaube, es sagt viel über die Gesellschaft im Allgemeinen aus, wenn die Meinung hier unter vermeintlich Gleichgesinnten schon so auseinanderdriftet.

Vor allem mach ich mir da Sorgen, weil das Problem an sich ja keines sein sollte, weil das eigentlich eine Frage des Anstandes und daher gleich mal ausdiskutiert ist.

 

Zum Thema Gleichgesinnten wäre es naiv zu glauben, dass der Rollerfahrer an sich politisch, religiös was auch immer irgendeine Grundrichtung einnehmen würde. Die User hier dürften in punkto Moral, Anstand, pol. Einstellung etc. so verschiedener Ansicht sein wie in der Gesellschaft im Allgemeinen vorhanden. Deswegen würde mich brennend interessieren wie 3 User das Gesellschaftsbild des GSF derart negativ prägen können dass hier die gesellschaftliche Frage gestellt werden muss. Auffällig ist aber, dass man hier im Allgemeinen aus einer fragwürdigen moralischen Vogelperspektive herab urteilt, sollte man sich nicht stringent innerhalb des allgemeinen Tenors befinden.

 

Um es vorweg zu nehmen: Ich halte Steuervermeidung, -betrug wie auch immer man das nennen mag nicht für einen Kavaliersdelikt. Ab einer gesetzten Größe ist es strafbar und sollte auch dementsprechend verfolgt werden. Im Gegensatz zu den Meisten hier halte ich es aber nicht für eines der Themen die es wert wären ein solch großes Echo bzw. moralische Empörung zu verursachen.

  • Like 1
Geschrieben

Ab einer gesetzten Größe ist es strafbar und sollte auch dementsprechend verfolgt werden. Im Gegensatz zu den Meisten hier halte ich es aber nicht für eines der Themen die es wert wären ein solch großes Echo bzw. moralische Empörung zu verursachen.

 

 

Eine Seite zurückblättern, lesen ( auch und gerade das wirre Zeug von diesem Auspufftrompetenbläser...) und verstehen.

 

Das mit " der gesetzen Größe" ist ja gerade die Krucks! Kenne mehrere Kleine Selbstständige die bei Betriebsprüfungen so richtig satt durchgefickt wurden. Ohne Betrugsabsicht ( einen unfähigen Steuerberater muss man natürlich attestieren ) und wenn dann noch das Thema Krankenkasse ins Spiel kommt, klingt das schnell nach Mittelalter.

Wenn man in der BRD einem auf die Schnauze haut, kommt man glimpflicher weg, als mit Steuervergehen, sagt viel über unsere Gesellschaft.aus Wenn das dann gewünscht ist, und Kleinstselbständige für Peanuts durchgenommen werden, müsste besagter Prominenter von der Skalierung her eigentlich mit der Todesstrafe rechnen.

Finde das mit dem Würstchenhändler zum einen Interessant, zum anderen vollkommen falsch diskutiert - Wieviele Ulis sind denn den gleichen Weg gegangen?

 

Die Zahl 3356 beeindruckt schon!

 

Warum sollen die auf unseren Straßen fahren, und in unseren Krankenhäusern behandelt werden?

Geschrieben

@Gawasi:

Warum das in der Schweiz anders hätte sein sollen ist doch genau meine Frage. Halbertrabi meint, weil's pragmatisch wäre. Ich meine es ist gut, dass das Abkommen nicht zustande gekommen ist. Der Ablauf bei einer Selbstanzeige ist eigentlich nicht das Thema, die Vorgehensweise ist mir persönlich absolut plausibel, und ich halte sie für sinnvoll. Es geht vielmehr um das am Widerstand im Bundesrat gescheiterte deutsch-schweizer Steuergesetz auf dessen Inkrafttreten Herr Hoeneß gesetzt hat. Dazu kannst du hier: http://steuerabkommen-deutschland-schweiz.de/ was finden. Dort ist die Rede von einem pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 19 bis maximal 34% des dem deutschen Finanzamt verheimlichten Betrags. Damit wäre de Facto der in die Schweiz geflohene Steuerhinterzieher nicht nur deutlich besser weg gekommen als einer der sich selbst anzeigt, er wäre auch besser gestellt als ein mit seinem Kapital in Deutschland verbliebener ehrlicher Steuerzahler. Und das halte ich persönlich einfach für ungerecht weil das im Klartext bedeutet hätte, ein Straftäter würde gegenüber einem gesetzestreuen Bürger relativ belohnt.

Ich persönlich hab' den Hoeneß jetzt übrigens nicht als zentrales Lebensthema für mich entdeckt, wenn das von Interesse ist. Eine in sich schlüssige und für jeden verbindliche Gesetzgebung halte ich aber für einigermaßen elementar für den dauerhaften Bestand einer Demokratie.

Geschrieben
Aus deinem Link: Wie wird die Vergangenheit besteuert?

Für die Vergangenheit sollen so genannte unversteuerte Altvermögen mit einer einmaligen Abgabe (pauschale Einmalzahlung) zwischen 19 und 34% bezogen auf einen bestimmten Kapitalstamm („relevantes Kapital“) belegt werden (Art. 7 – Nachversteuerung durch Einmalzahlung). mehr...

-> Entspricht im Endeffekt einer Substanzbesteuerung. Es werden also nicht nur die (hinterzogenen) Kapitalerträge besteuert sondern das gesamte Vermögen. Sollten also aus 100Mio (in D bereits versteuert) 20 Mio Kapitalerträge entstehen, werden nun 120Mio mit 19-34% nachbesteuert.

Wie werden zukünftige Erträge besteuert?

Für zukünftige Kapitalerträge wird mit dem Staatsvertrag eine neue Abgeltungssteuer eingeführt, die 26,375% betragen soll und damit der Höhe nach der deutschen Abgeltungssteuer inkl. Solidaritätszuschlag auf Kapitaleinkünfte entspricht. Erstmals werden hier ausländische Institutionen (Schweizer Banken) als Erhebungsstelle des deutschen Fiskus instrumentalisiert. Einbehalt und Abführung der Abgeltungssteuer sollen auf anonymer Basis erfolgen; wahlweise kann der Steuerpflichtige die Versteuerung im Veranlagungswege herbeiführen.

-> Das ist m.W.n. nach aktuellem Recht der Steuersatz für Kapitalerträge.

 

Das alles hängt noch mit einer akzeptierten Selbstanzeige der StAnw. ab. So verstehe ich das jetzt zumindest. Einen Vorteil gegenüber dem ehrlichen Steuerzahler kann ich immer noch nicht erkennen. Bin allerdings auch kein Steuerberater, evtl. kann da jemand, z.B. Swissi kurz aushelfen :-D

Geschrieben

Das hätte nicht von einer Selbstanzeige abgehangen sondern wäre von den schweizer Banken, zum Stand 31.12. 2012, entsprechend an die deutschen Finanzbehörden gemeldet worden. Ich weiß nicht, was du die ganze Zeit mit Selbstanzeige und mit bestehenden Regelungen willst. Die Regelung die hier kritisiert wird ist NICHT in Kraft getreten. Gründe für ihr Scheitern im Bundesrat wurden hier ja schon mehrfach genannt.

Was soll das mit dem in Deutschland bereits versteuerten Betrag? Was genau ist denn Schwarzgeld? Im Zweifelsfall wären die von dir genannten 120 mio eben in Tutto am Fiskus vorbei gegangen ("unversteuerte Altvermögen", klarer geht ja wohl nicht. Was du meinst wären "unversteuerte Vermögenseinkünfte"), wenn du die dann mit maximal 34% besteuerst bist du im Verhältnis zu einem Maximalsatz von 45% für ehrliche Steuerzahler bei der Einkommenssteuer halt einfach besser gefahren. Was im Übrigen unstrittig ist, das sieht jede politische Richtung in Deutschland gleich. Die Unterschiede liegen rein in der Bewertung. Der eine Standpunkt wäre der hier auch angeführte Pragmatische (also lieber nur 'n bisschen was als gar nix), der andere der von mir vertretene der nicht mehr gegebenen Steuergerechtigkeit mit der Weiterung, dass ein Straftäter nicht nur amnestiert wird sondern relativ sogar noch für seine Straftat belohnt. Das wurde hier aber ja auch schon ad nauseam durchgegeben. Auch das wurde von keiner Partei in Abrede gestellt. Die Sichtweise mit dem Pragmatismus ist eine Denkbare die ich jetzt ganz persönlich nicht teile. Dein Ansatz ("Schäuble ist zu blöd sein eigenes Gesetz zu lesen und schon drei mal zu blöd der Opposition bei ihrer Leseverständnisschwäche weiter zu helfen, der Straftäter fährt nämlich entgegen der vorgetragenen Kritik gar nicht besser als der Rechtschaffene") hingegen ist Inhaltlich für mich nicht so recht erkennbar.

Geschrieben

Um das mal populistisch zu machen, wäre das Abkommen in Kraft getreten, wäre man auf die Zusammenarbeit,Zuverlässigkeit und Seriösität der Schweizer Banken angewiesen, zudem wären die Vorgänge anonym abgelaufen, und strafffrei.

 

Mit der jetzt "genötigten" Selbstanzeige besteht ein Strafverfahren, und Namen können/werden publik gemacht. Das in Wahlkampfzeiten natürlich gerne "Dicke Säue" durchs Dorf getrieben werden, ist traurig aber verständlich.

 

Ich wüsste gerne , wer da noch im Boot sitzt, denn ich möchte keine Produkte fördern , welche von solchen Menschen generiert werden. Sprich, wenn mein Zahnarzt auf der Liste ständ, hätte der mich das letzte Mal gesehen.

 

Der Hang zum Mauscheln, Verbergen, Vertuschen zeichnet sich auch in diesem Topic ab, ich erhielt eine PM eines Forenmitglieds, welches in diesem Topic recht aktiv war. Jetzt wo das Kartenhäuschen hoffentlich, endlich einstürzt, wird der "private" Modus bevorzugt. Sinnbildlich.

Geschrieben (bearbeitet)

Bitte einfach lesen

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Steuerabkommen_Deutschland–Schweiz

Der max. Satz beträgt 41%.! Wurde nachverhandelt! bevor man mitredet Fakten kennen!

Interessant ist auch der Abschnitt der Strafbefreienden Selbstanzeige, dies gilt auch heute noch. Aber euer Steuerrecht kennt ihr sicher besser als ich.

Wem Wikipedia nicht passt darf gerne selbst googln. Gibt etliche Links die sich damit beschäftigen.....

Das Abkommen ist vom Tisch, statt alle monetär zu bestrafen labt man sich an einzelnen Hinterziehern, der Großteil wird "straffrei" ausgehen.

Die Einhaltung des Abkommens wäre übrigens überwacht worden. Das hätte man den Banken sehr genau auf die Finger geschaut. Auch im Abkommen geregelt.

Viel Spass noch, bin wieder weg :-)

Bearbeitet von swissscooter
Geschrieben

Vielleicht noch eine Frage: Wird in D unversteurtes Geld gleich behandelt wie bereits versteuertes und abgabenbereinigtes Vermögen? Ich finde da unter dem Terminus "Betroffene Vermögen" nur Gesamtvermögen aller Art.

Geschrieben

Bitte einfach lesen

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Steuerabkommen_Deutschland–Schweiz

Der max. Satz beträgt 41%.! Wurde nachverhandelt! bevor man mitredet Fakten kennen!

Interessant ist auch der Abschnitt der Strafbefreienden Selbstanzeige, dies gilt auch heute noch. Aber euer Steuerrecht kennt ihr sicher besser als ich.

Wem Wikipedia nicht passt darf gerne selbst googln. Gibt etliche Links die sich damit beschäftigen.....

Das Abkommen ist vom Tisch, statt alle monetär zu bestrafen labt man sich an einzelnen Hinterziehern, der Großteil wird "straffrei" ausgehen.

Die Einhaltung des Abkommens wäre übrigens überwacht worden. Das hätte man den Banken sehr genau auf die Finger geschaut. Auch im Abkommen geregelt.

Viel Spass noch, bin wieder weg :-)

 

 

41% ist aber halt immer noch weniger als 45. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist hier, glaube ich, nicht das Thema. Es geht auch nicht darum, dass geringe Einnahmen immer noch mehr als gar keine sind. Das sind, glaube ich, evidente Tatsachen. Es geht um die Frage ob es sich ein Staat leisten kann bei der Erhebung seiner Steuern das Signal auszusenden, dass Hinterziehen sich, egal wie's läuft, lohnt. Die Bundesrepublik Deutschland hat diese Frage in einem demokratischen Prozess mit "nein" beantwortet. Wie das vereinzelt in der Schweiz bewertet wird ist, glaube ich, bekannt. Kann aber ja jetzt bei der bundesdeutschen Legislative nicht ganz zentral in die Setzung neuer Regelungen eingehen. Das kann man ruhig auch als schweizer Exbanker so zur Kenntnis nehmen.

Geschrieben

Ja, und das schweizer Intervall fängt auch deutlich tiefer an, d.h. der Vorteil ist über alle Beträge hinweg jeweils ähnlich. Und selbst wenn's nur Beträge über 250 000k/a betreffen würde, dann isses doch noch beschissener. Die Botschaft ist ja dann: Wenn du Steuern hinterziehst ziehen wir dir ordentlich die Ohren lang, außer du machst es in großem Stil, dann klopfen wir dir für die Nummer auf die Schulter.

 

Ich mein' wenn jetzt einer sagt, die Opposition hätte sich aus wahlkampftaktischen Gründen so verhalten wie sie sich verhalten hat, ok, wenn einer sagt, die Regierung hätte damit die Klientel ihres Leichnams von Juniorpartner bedienen wollen, auch ok, oder wenn man, wie Schäuble, sagt, mehr sei halt nicht drin und man solle sich damit begnügen, in Ordnung, sind halt alles unterschiedliche Sichtweisen die jeweils ihre Berechtigung haben. Dem Argument mit der fehlenden Gleichbehandlung tut das aber jeweils keinen Abbruch. Ob man das für sich übernimmt steht auf 'nem anderen Blatt, nachvollziehen kann man's aber ja wohl. Ich kann das mit dem pragmatischen Ansatz etwa durchaus nachvollziehen, ich teile den Gedanken aber halt nicht.

Geschrieben

Das ist aber der Spitzensteuersatz (ab 250k/anno) und nicht der Durchschnittssteuersatz. Aber wir wollen mal nicht päpstlicher sein als der Papst :rotwerd:

 

Die Jungs, die z.B. 100 Mio Schwarzgeld in der Schweiz parken können, dürften in der Regel aber durchaus zu der Klientel gehören, für die der Spitzensteuersatz gedacht ist.

 

Omma Schibulski wird von ihrer 890,- € Monatsrente wohl kaum soviel abzweigen können um solche Nummernkonten in der Schweiz adäquat zu füllen.

  • 6 Jahre später...
Geschrieben (bearbeitet)

So wie man liest soll es hier bald weitergehen...alle schon das Geld in Beton angelegt, solange es noch was wert ist?

Bearbeitet von Alte_Karre

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