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Rezession...


Schrottpresse

Empfohlene Beiträge

Prima! Nur ist die Spareinlagen-Garantie bis €100.000,- noch viel zu hoch angesetzt.

Dein Wunsch sei Befehl! Simsalabim:

"Und dass erst ganz am Schluss die Einleger beispielsweise stehen und die Einlagen, die unter 100.000 Euro fallen - also die durch die Einlagensicherung nach den EU-Regeln auch geschützt sind - möglichst nicht angetastet werden." Weidmann im Deutschlandfunkinterview am 07.04.2013 hier

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Der Weidmann spricht mir aus der Seele!

Dem Sparer eine gewisse unternehmerische Verantwortung abverlangen, den Schwachsinn mit der bankenübergreifenden Intern-Einlagensicherung anprangern und den einzelnen Banken wesentlich höhere Rücklagen abverlangen (wohl notgedrungen über hausinterne Einsparungen, sprich Boni, etc., beim Kunden ist ja nicht mehr viel zu holen). Der Mann kann Wirtschaftsminister! Sollte zumindest an die Spitze der EZB.

Und hier, das Ding mit den €100.000,- auf der Bank, mal ehrlich, wer als Otto Normalverbraucher so spart, merkt doch die Einschläge nicht mehr. Ab ca. 30.000,- gehören andere Anlageformen ins Portefeuille, da muss man sich dann eben gründlich mit befassen... Sonst überträgt man ja eben die Verantwortung für sein Kapital an andere (die Bank) und darf dann nicht heulen, wenn die damit Scheisse bauen.

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  • 2 Wochen später...

Hallo Swissi - könntest du bitte die aktuellen Ereignisse mit dem deutschen Prominenten mal in Beziehung setzen, zu dem nicht zustande gekommenen Abkommen, welches du vor ein paar Seiten für so sinnig und schlüssig dargestellt hast???

 

Habe das jetzt von verschiedenen Positionen aus probiert, und schaffe es nicht.

 

Entweder mangelt es mir an Fantasie, oder.......

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Glaube kaum, dass Swissi sich hier nochmal zur Schau stellt.

Er wurde m.E. wissentlich und gewollt falsch verstanden und gebasht - so kam es jedenfalls bei mir an.

 

Ich an seiner Stelle würde mich zurücklehnen und genießen.

Darauf einen Dujardin.

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Trotzdem hat der Sukram nicht ganz unrecht und so was wie die Nummer von Herrn Hoeneß zeigt, dass das Gesetz in der angestrebten Form von deutscher Seite aus ein Schlupfloch für Straftäter gewesen wäre. Ich mein' kann ja echt nicht sein, dass einer wissend (Herr Hoeneß hat ja seinen nach eigenem Verständnis exakt geeichten moralischen Kompass gerne einer mehr oder minder interessierten Öffentlichkeit zum Kursabgleich vor die Nase gehalten) Bockmist verzapft und sich bei der Bewältigung dessen dann auf ein Entgegenkommen des von ihm nachhaltig Beschissenen verlässt.  Da hat unser Bundespräsident durchaus geeignete Worte gefunden was die Rechte und Pflichten angeht. Zumal's bei den Kandidaten dieses Kalibers auch nicht darum geht, ob am Wochenende noch was zu Futtern auf'm Tisch steht, das scheint ja eher 'ne sportliche Übung zu sein.

 

Der Swissi ist jetzt nicht unbedingt missverstanden worden, er hat halt nur ein klassisches Ebenenproblem. So wie wenn einer sagt, dass es zynisch sei einem 85 jährigen für eine Saukohle ein künstliches Hüftgelenk einzubauen oder maximalintensiv Krebsbekämpfung zu machen während an anderer Stelle Kinder verhungern weil 20 Euro im Monat fehlen, ein anderer aber dann über seinen Vater redet, zwar nicht mehr ganz jung, aber rüstig und noch voll da, und der soll, quasi in der Blüte seiner Jahre, wegen ein paar Kröten kein Golf mehr spielen können oder gar komplett ausgeknipst werden. Persönliche Betroffenheit ist von der Tendenz her kein guter Ratgeber. Von daher ist das mit dem Missverstehen halt irgendwie so 'ne Sache.

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Wird's ja auch nicht. Grundsätzlich ist das Problem, was ich damit habe aber halt, dass ein "geläuterter", oder eher überführter Steuerhinterzieher (und das wäre in dem Fall jemand, der nicht aus freien Stücken beschlossen hat jetzt doch noch Steuern zahlen zu wollen. Das wäre halt einer, dessen Straftat (und um eine solche handelt es sich bei Steuerhinterziehung) durch ein "Auslieferungsabkommen" zwischen zwei Staaten offenbar geworden ist) in Summe weniger zahlen müsste als jemand, der sich durchgehend wohlverhalten hat. Damit wird das Schultern der Bürgerpflicht materiell gegenüber der Verweigerung bestraft. Das scheint mir einfach nicht vertretbar. Ich zum Beispiel hab' ein paar Jahre ganz erheblich und überdurchschnittlich Steuern gezahlt (gelegenlich grummelnd, generell aber gerne) wiewohl mir verschiedentlich Optionen der "Optimierung" angetragen wurden. Die hab' ich nicht genutzt weil ich's moralisch verwerflich fand, aber auch weil ich Angst vor der Strafe hatte. Streng genommen müsste ich dann, im Sinne der Gleichbehandlung, auf Steuerrückerstattung klagen, oder wie wäre da die Vorgehensweise?

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...der aber dem nach meinem Dafürhalten ziemlich elementaren Rechtsgrundsatz der Gleichbehandlung ganz entschieden zuwider gelaufen wäre. Ich für meinen Teil bin auch nicht sicher, ob Pragmatismus wirklich ein für die Legislative eines Landes leitendes Motiv sein sollte. Gesetze gehen, würde ich denken, qua definitionem um's Prinzip. Da gilt der Spatz in der Hand eben nicht mehr als die Taube auf dem Dach weil ohne die Taube auf dem Dach das komplette Gebäude kollabiert. 

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Einfache Aufgabe, würde ich meinen. "Hallo Finanzamt, Hoeneß hier, habe geerbt und dabei ist mir ein Konto in der Schweiz aufgefallen. Wie gehen wir vor?". Wo ist das Problem? Oder ist das Strafbewehren von Straftaten generell wegen der Sterblichkeit des Menschen an sich in Frage zu stellen? 

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Nö, ich sag ja, beide Optionen sind suboptimal. Am besten wäre es, derjenige würde seine Steuern zahlen.

 

Aber selbst mit 100 CDs wird man die Gerechtigkeit, dass alle ihre Steuern ganz normal zahlen, nie hinbekommen. Insofern wäre das Abkommen eben ein pragmatischer Ansatz gewesen. 

 

Wohnungseinbrüche sind eine Straftat. Die Aufklärungsquote ist verschwindend gering. Ist also voll ungerecht, daß die wenigen Einbrecher, die erwischt werden betraft werden und die große Masse kommt ungeschoren davon und kann sich ein schönes Leben machen. Dennoch wir wohl niemand ernsthaft auf die Idee kommen, Wohnungseinbrüche zu legitimieren, um diese schreiende Ungerechtigkeit zu beseitigen.

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Na, so einfach ist das nicht, was machst man, wenn ein Elternteil stirbt, ruft man dann als Kind beim Finanzamt an und beschuldigt den anderen Elternteil?

 

Stephan

 

Einfache Aufgabe, würde ich meinen. "Hallo Finanzamt, Hoeneß hier, habe geerbt und dabei ist mir ein Konto in der Schweiz aufgefallen. Wie gehen wir vor?". Wo ist das Problem? Oder ist das Strafbewehren von Straftaten generell wegen der Sterblichkeit des Menschen an sich in Frage zu stellen? 

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Von wegen "am besten wäre es..würde zahlen": Warum zahlt man denn Steuern? Zum einen weil man sich moralisch dazu verpflichtet sieht seinen Teil der kollektiven Last zu stemmen. Damit isses aber ja nun in der Regel nicht weit her. Also muss dieser unter Umständen zu schwache moralische Impetus durch Strafbewehrung verstärkt werden. Was er aber ja nun mal nicht wird wenn die Kosten einer Hinterziehung, selbst wenn man damit auffliegt, niedriger sind als die Kosten einer Nichthinterziehung. Also bliebe nur das Vertrauen auf die Eigenverantwortung des Steuerzahlers. Der sich aber in der Regel dem Eigenen gegenüber eben viel verantwortlicher als dem Allgemeinen sieht. So wie ich das sehe neigt das Individuum gerne mal dazu, sich unsozial zu verhalten wenn's ihm selbst zum Vorteil gereicht.

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Na, so einfach ist das nicht, was machst man, wenn ein Elternteil stirbt, ruft man dann als Kind beim Finanzamt an und beschuldigt den anderen Elternteil?

 

Stephan

 

Wenn du der Erbe eines steuerlich fragwürdigen Betrags bist muss derjenige von dem du ihn erbst erst mal gestorben sein, würde ich meinen. Ohne Sippenhaft (eher umodern) sehe ich den Beschuldigungsaspekt nicht. Davon abgesehen, eher generell: Ja, wer Mist gebaut hat sollte dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Auch wenn er mit mir verwandt ist. Sogar wenn ich es selbst bin.

 

Ganz ehrlich ist der Schutz von Straftätern wegen der Probleme die (auch noch ungeborene?) Kinder mit der Bestrafung haben könnten echt Zeichen einer Rechtsauffassung vom anderen Stern. Wenn ich jetzt einen mit Plan und Vorsatz um die Ecke bringe, wäre es sinnvoll nicht einzufahren weil dann meine Kinder ihren Papa nicht mehr regelmäßig zur Verfügung hätten? Ist es sinnvoll bei Straftaten und deren Ahndung den Generationenaspekt einzubeziehen, also doch wieder Sippenhaft anzudenken?

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Schwarzgeld, Steuerbetrug. Steuerhinterziehung

 

Und ja, im moralischen Sinne gibt es Sippenhaft, den überlebenden Elternteil verpfeift man als Kind nicht einfach so, auch wenn es das Beste wäre.

 

Stephan

 

Was genau ist denn "die Problematik"?

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Was hat die Verfahrenseinstellung gegen Geldbuße (bei geringfügigen Vergehen) mit der Besserstellung eines Straftäters gegenüber einem gesetzestreuen Bürger zu tun? Zumal die Höhe der Buße IMMER über dem Gewinn bei Nichtverfolgung liegt. Ich mein' wenn Schwarzfahren 3 Euro kostet, das reguläre Ticket aber 10, wie schwachsinnig ist das?

 

Wenn ich gezahlt oder nicht gezahlt habe, wer hat dann, zum selben Zeitpunkt, was anderes gehabt? Jeweils in der selben Situation (also bei 125ccm).

 

 

@Stestu:

Ich sag' ja, vom anderen Stern und so.

 

Es geht also grundsätzlich um das Verhalten von Kindern gegenüber Straftaten ihrer Eltern, richtig? Erstens mal regelt der Gesetzgeber das mit dem Aussageverweigerungsrecht. Wenn also tatsächlich ein straftatbeteiligtes Elternteil in der Erbfolge hinter einem Kind stünde, so griffe in diesem Fall das Verweigerungsrecht. Nach Ableben des betreffenden Elternteils gibt es nach meinen nichtjuristischen Dafürhalten keinen triftigen Grund das unrecht erworbene Gut länger ungemeldet zu lassen. Außer halt man akzeptiert den menschlichen Wunsch, sich an unrecht erworbenem Eigentum zu bereichern. Und dann biste halt selbst Straftäter geworden. Nicht weil du eine Straftat geerbt hast, sondern weil du eine begangen hast.

 

Wenn dir jetzt meinetwegen ein Roller geklaut wird und der Dieb den weiter verschenkt, hättest du dann als eigentlich Eigentümer Verständnis dafür, dass der Roller beim neuen Besitzer verbleiben soll? Siehste, der Gesetzgeber auch nicht. Und der Staat der Steuern erhebt auch nicht.

Wie ist das bei anderen Straftaten? Wenn dein Papa stirbt und du im Keller die neulich geklaute Mona Lisa findest, gehört die dann dir? Oder im Keller sind einige Kinder zur nicht näher zu spezifierenden Verwendung eingesperrt, kippt man da dann, wegen der Unannehmlichkeiten, Beton drüber?

 

Ich hab' das Problem immer noch nicht verstanden. Jeder muss immer wieder für sich selbst entscheiden, wie er sich zu Recht und Ordnung stellt. Unabhängig davon, ob er Eltern hat oder nicht.

 

Jetzt mal ehrlich, wenn man bei einer Straftat mit Straffreiheit und finanzieller Besserstellung gegenüber dem Nichtstraftäter zu rechnen hat, was hält einem noch ab? Man stelle sich vor ich werde von der Polizei mit 130 auf dem frisierten Roller in der Tempo 30 Zone angehalten und kriege zur Belohnung 1000 Euro. Der, der 30 fährt kriegt nix. Was mach' ich denn dann im Zweifelsfall? Steuerhinterziehung ist Diebstahl, das ist eine Straftat, keine coole Nummer von Leistungsträgern die selbst eh' am Besten wissen, was mit ihrem Geld zu tun ist.

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Der Unterschied zwischen Legislative und Judikative ist dir aber schon bekannt, oder? Gegen Pragmatismus bei letzterer hab' ich mich, wie meine erläuternde Rückfrage eigentlich auch dokumentiert haben sollte, jetzt nicht direkt gewendet. Ich würde im Übrigen selbst als Hobbylinker für eine klare, nicht nur sprachliche Teilung der Gewalten plädieren. Auch wenn das voll altmodisch daher kommen mag.

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Im Falle der Steuerhinterziehung meine ich mehrmals gelesen zu haben, dass auf die hinterzogene Steuerschuld noch 6% Zins plus Strafzuschlag erhoben werden. Von einer Besserstellung kann ich hier nichts erkennen, ohne z.B. den Hoeneß verteidigen zu wollen. Der wird auch recht wahrscheinlich nicht einfahren, obwohl er 5Mio Kaution schon gezahlt hat wegen eines Haftbefehls im März. Ich würde deshalb mal davon ausgehen, dass die Selbstanzeige nicht den gewünschten Effekt gebracht hat. Ziel war ja auf das Abkommen zu warten, zwar mehr Steuern zu bezahlen, dafür aber anonym zu bleiben. Zu hoch gepokert der gute Mann. Bedenklich finde ich allerdings die Einstellung von manchen hier. Der hat niemanden umgebracht und verscharrt und das Argument mit der Schädigung des Kollektivs lässt mich eigentlich mehr schmunzeln. Die metaphorischen Erklärungsversuche im Übrigen ebenso :-D

 

Jetzt mal ehrlich, wenn man bei einer Straftat mit Straffreiheit und finanzieller Besserstellung gegenüber dem Nichtstraftäter zu rechnen hat, was hält einem noch?

Bearbeitet von Herr Gawasi
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Im Falle der Steuerhinterziehung meine ich mehrmals gelesen zu haben, dass auf die hinterzogene Steuerschuld noch 6% Zins plus Strafzuschlag erhoben werden. Von einer Besserstellung kann ich hier nichts erkennen, ohne z.B. den Hoeneß verteidigen zu wollen. Der wird auch recht wahrscheinlich nicht einfahren, obwohl er 5Mio Kaution schon gezahlt hat wegen eines Haftbefehls im März. Ich würde deshalb mal davon ausgehen, dass die Selbstanzeige nicht den gewünschten Effekt gebracht hat. Ziel war ja auf das Abkommen zu warten, zwar mehr Steuern zu bezahlen, dafür aber anonym zu bleiben. Zu hoch gepokert der gute Mann. Bedenklich finde ich allerdings die Einstellung von manchen hier. Der hat niemanden umgebracht und verscharrt und das Argument mit der Schädigung des Kollektivs lässt mich eigentlich mehr schmunzeln. Die metaphorischen Erklärungsversuche im Übrigen ebenso :-D

 

 

Haste unter Umständen falsch gelesen, zumindest was die Nummer mit der Schweiz angeht.

 

Über "Straftat" vs. "Straftätchen" kann ich schon 'ne ganze Weile nicht mehr Schmunzeln, genausowenig wie über die ach-so-lustige Schädigung der Allgemeinheit. Das ist schlichtweg die Aufkündigung des Gesellschaftsvertrags, und wer das nicht schnallt hat den Schuß einfach nicht gehört.

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Die Judikative hält sich bei Einstellungen gegen Geldauflage an die Vorgaben der Legislative (153a).

 

Oder sind wir einfach wieder an dem Punkt, an dem du keine Lust mehr und deshalb ich überhaupt keine Ahnung hab? Sag das doch einfach.

 

 

Genau. Und die Legislative hat halt mit Pragmatismus nix am Hut, oder sollte es nicht haben weil dort eben keine Einzelfälle mit entsprechender Einzelfallregelung behandelt werden sondern allgemeinverbindliche Vorgaben erstellt werden.

 

Das mit dem "keine Ahnung" weiß ich nicht. Ich persönlich halte deine Argumentationen oft für deutlich weniger zwingend, dafür für tendenziöser als du das selbst zu tun scheinst. Das ist aber, in unterschiedlicher Ausprägung, eher der Normalfall. Wenn du Bock hast kannst aber natürlich du abkürzen und mir mal wieder Defätismus, negatives Menschenbild und verschrobene Angst vorm real nicht existierenden Raubtierkapitalismus vorwerfen. So wie ich das sehe würde ich neben dir nicht tot über'n Zaun hängen wollen aus Angst, dass dir was irre Liberales einfällt worauf ich sogar posthum keinen Bock hätte. Man muss aber ja nicht jeden mögen.

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Das ist schlichtweg die Aufkündigung des Gesellschaftsvertrags, und wer das nicht schnallt hat den Schuß einfach nicht gehört.

 

Also weils eine handvoll Steuerhinterzieher gibt die Ihre Kohlen im Ausland verstecken, wird der Gesellschaftsvertrag aufgekündigt? Wieviel Kohle entgeht denn dem Staat da jährlich wirklich und wie viel wird für irgendwelche Gesellschaftsexperimente verprasst?

Du solltest vielleicht auch als "Hobbylinker" akzeptieren dass es zum Thema Gemeinwohl oder Sozialstaat durchaus andere Ansichten geben kann oder wie dies gestaltet werden könnte . Nicht unbedingt hat man den Schuss dabei nicht gehört. Ist für Linke aber generell schwer andere Meinungen zu akzeptieren bevor es dann ausfällig wird weil glaubt im Alleinbesitz der moralischen Wahrheit zu sein :satisfied:

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