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Bildband über die Kölner Schalt-und Blechrollerszene


Schrottpresse

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Veröffentlichte Bilder

ich trage mal alle vorschläge für möglich locations zusammen. wer einen weiteren vorschlag hat, bitte unter die bereits vorhandenen kopieren.

-alte deutz gelände bei der claudius therme...(kommste aber eigentlich nicht rein)

-eins der zahlreichen alten forts am militärring bzw andere rheinseite

-schrottplätze venloerstr./autobahn

-altstadt oder rheinufer

-alte (jetzt leider sehr gepimpte) speicherstadt an der rheinuferstr.

-alte industriegebiete in ehrenfeld (rund ums underground/live music hall)

-mediapark

-skulpturenpark stammheim

-poller Wiesen

-rheinauhafen

-stadion (rheinenergiestadion, südstadion, flughafenstadion)

-pascha (why not?)

-dom

-hohenzollernbrücke

-rennbahn weidenpesch

norton werke in wesseling

-abgebrannte lagerhallen in hürth kalscheuren

-containerterminal eifeltor (unwirkliche schluchten aus containern...)

-wasserburg geretzhoven

-tagebau rheinbraun

-niehler hafen

-chemische fabrik kalk bzw. deren überreste

-fortx am ehemaligen eisstadion

-fort im volksgarten

-clouth werke in nippes

-cafe schmitz

-gebäude 9

-fühlinger see

-blücherpark

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-alte deutz gelände bei der claudius therme...(kommste aber eigentlich nicht rein)

-eins der zahlreichen alten forts am militärring bzw andere rheinseite

-schrottplätze venloerstr./autobahn

-altstadt oder rheinufer

-alte (jetzt leider sehr gepimpte) speicherstadt an der rheinuferstr.

-alte industriegebiete in ehrenfeld (rund ums underground/live music hall)

-mediapark

-skulpturenpark stammheim

-poller Wiesen

-rheinauhafen

-stadion (rheinenergiestadion, südstadion, flughafenstadion)

-pascha (why not?)

-dom

-hohenzollernbrücke

-rennbahn weidenpesch

norton werke in wesseling

-abgebrannte lagerhallen in hürth kalscheuren

-containerterminal eifeltor (unwirkliche schluchten aus containern...)

-wasserburg geretzhoven

-tagebau rheinbraun

-niehler hafen

-chemische fabrik kalk bzw. deren überreste

-fortx am ehemaligen eisstadion

-fort im volksgarten

-clouth werke in nippes

-cafe schmitz

-gebäude 9

-fühlinger see

-blücherpark

-Zoo (mit Traveller PX ;)

-Flora

-Rheinseilbahn

-Irgendwas mit Kölsch (Brauereigelände, Kupferkessel Braustelle Ehrenfeld)

-Thema "TV / Medienstadt" (RTL / Coloneum / Hürther Studio zB WWM / Mediapark)

-Alter Flughafen Butzweiler Hof

-Roncalli

Bearbeitet von Pantera77
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wenn es gelände gibt, wo man eine zugangsberechtigung braucht (wie z.b. zoo, südstadion oder ähnliches) wäre es natürlich cool, wenn sich leute mit connections dann beizeiten melden würden, die da was regeln könnten. ich würde dann auch anfangen mal mails raus zu schicken.

ich denke mal, das projekt wird dann im laufe der nächsten wochen konkrete formen annehmen oder zumindestens werde ich mich auf ein konzept festlegen, was es dann gilt zu realisieren. bin wirklich sehr gespannt!!!

hat jemand ahnung, wie es mit bildrechten aussieht? ich werde mir natürlich von jedem, den ich im buch abbilden möchte (auch wenn es nur der roller ist) eine einverständniserklärung unterschreiben lassen.

aber wie sieht es aus, wenn man vor öffentlichen gebäuden fotografiert. da hört man ja auch die komischsten dinge. ist da jemand bewandert in so etwas?

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Nur mal ne kurze Frage, ohne jemanden auf den Schlips treten zu wollen.

Macht es nicht Sinn einmal ein Schalt/Blechroller Buchprojekt auf die Beine zu stellen, bei dem die angepeilte Ziel/Käufergruppe größer ist als die Schalt/Blechroller Gemeinde + Freunde/Freundinnen?

Bearbeitet von Lilla
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*halbwissenmodus*

Wenn ich mich recht erinnere, ist es so, dass solange du ein Gebäude von einem öffentlichen Standpunkt aus fotografierst, dir da keiner ans Bein pinkeln kann. Anders sieht es natürlich aus, wenn du das betreffende Grundstück betritts. Da bedarf es natürlich einer Erlaubnis. Genauso verhält es sich bei Standpunkten, die "intime" Einblicke offenlegen, also durchs Fenster fotografiert, oder Luftaufnahmen, oder vom Fenster des Hauses gegenüber...

Zweitens: Eigentlich müsste der Architekt als erster einen Anspruch auf Urheberrecht geltend machen können, was aber nur zum tragen kömmen würde, wenn du beispielsweise Postkarten oder sowas vertreibst und damit Kohle machst. Hier mal ein Zitat dazu:

Ausgangspunkt der rechtlichen Überlegungen ist, ob das fotografierte Objekt selbst urheberrechtlich geschützt ist. Dies ist regelmäßig bei einem Gebäude (Architektenwerk) oder einer Skulptur bzw. Plastik (Kunstwerk) anzunehmen. Die Urheber dieser Werke haben das ausschließliche Recht zu bestimmen, ob, wer und zu welchem Zweck ihre Werke vervielfältigen darf. Auch das Fotografieren eines solchen dreidimensionalen Werkes wird als Vervielfältigung angesehen. Um derartige Werke vervielfältigen zu dürfen, bedarf es aber der Zustimmung des Urhebers, hier also des Architekten oder Künstlers.

In einigen Fällen regelt das Urheberrechtsgesetz, dass die ausschließlichen Recht der Urheber eingeschränkt, also bestimmte Nutzungen privilegiert und von dem Zustimmungserfordernis freigestellt sind. Eine solche Ausnahmenbestimmung ist § 59 UrhG, der u.a. die fotografische Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die bleibend an öffentlichen Wege, Straßen oder Plätzen sind, auch ohne Zustimmung der Urheber gestattet. Bei Gebäude bezieht sich diese Regelung nur auf die Außenansicht.

UrhG § 59 Werke an öffentlichen Plätzen

(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder

Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder

durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei

Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.

Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der Panoramafreiheit der Straßenansicht. Der Nutzer kann sich nicht auf diese Bestimmung berufen, wenn sich das Motiv nur vorübergehend, also nicht bleibend an dem gewählten öffentlichen Ort befindet, so etwa bei Installationen, die nur vorübergehende Zeit an dem Ort sind, z.B. das Kunstwerk Neonrevier (LG Hamburg, Urteil vom 24.06.1988, 74 S 5/88 (36 C 305/87), GRUR 1989, 591) oder die Verhüllung des Reichstages von Christo (BGH, Urteil vom 24.01.2002, I ZR 102/99, GRUR 2002, 605). Hier greift evtl. das Zitatrecht, § 51 UrhG, das Privileg zur Tagesberichterstattung gem. § 50 UrhG oder zur privaten Vervielfältigung, § 53 UrhG. Damit kann man jedoch keinen Postkarten- oder Kalendervertrieb rechtfertigen. Auch wenn man das Gebäude von der Straßen aus gar nicht sehen kann und um dnie Fotos zu machen eine Leiter braucht mit deren Hilfe man dann über eine Mauer fotografieren kann oder wenn man sich gar einen Hubschrauber anmieten muss (LG Berlin, Urteil vom 26.08.1999, 27 O 372/99, AfP 99, 525), handelt es sich nicht um Gebäudefotos, die ohne Zustimmung des Architekten genutzt werden dürfen.

Anders als bei anderen Schranken des Urheberrechts ist die Panoramafreiheit ohne einen Vergütungsanspruch des Urhebers ? wahrgenommen von einer Verwertungsgesellschaft - ausgestaltet. Dies spricht zusätzlich zum Ausnahmecharakter aller Schranken des Urheberrechts für eine enge Auslegung der Panoramafreiheit.

von hier.

Drittens: Geheimhaltungsaspekte, z.B. bei Industrie- oder Militäranlagen.

Viertens: Bei Personen immer einen sog. Model Release Vertrag unterschreiben lassen (Bei Minderjährigen Unterschrift der Eltern)

*halwissenmodusaus*

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Nur mal ne kurze Frage, ohne jemanden auf den Schlips treten zu wollen.

Macht es nicht Sinn einmal ein Schalt/Blechroller Buchprojekt auf die Beine zu stellen, bei dem die angepeilte Ziel/Käufergruppe größer ist als die Schalt/Blechroller Gemeinde + Freunde/Freundinnen?

wie soll eine grössere käufergruppe angesprochen werden wenn man schalt- und blechroller fotografiert? ist doch klar, dass da in erster linie schalt- und blechrollerfahre mit angesprochen werden. es sei denn man rückt den roller in den hintergrund und ein anderes motiv dabei in den vordergrund. möchte ICH nicht! jemand anderes kann sich ja gerne dran probieren!

@der dude

danke für´s kopieren des paragraphen. das hilft schon mal weiter!!!

Bearbeitet von Berry65
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Wenn ich mich recht erinnere, ist es so, dass solange du ein Gebäude von einem öffentlichen Standpunkt aus fotografierst, dir da keiner ans Bein pinkeln kann. Bei Personen immer einen sog. Model Release Vertrag unterschreiben lassen (Bei Minderjährigen Unterschrift der Eltern)

dies stimmt zu 100%

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Nur mal ne kurze Frage, ohne jemanden auf den Schlips treten zu wollen.

Macht es nicht Sinn einmal ein Schalt/Blechroller Buchprojekt auf die Beine zu stellen, bei dem die angepeilte Ziel/Käufergruppe größer ist als die Schalt/Blechroller Gemeinde + Freunde/Freundinnen?

na ja, wenn du wirklich käufer außerhalb der sogenannten szene ansprechen willst, dann wirst du nur mit postkarten, kalendern

und derlei druckerzeugnissen unter 10 ? verkaufspreis a) überhaupt wahrgenommen und b) einen schnitt machen.

natürlich ganz abgesehen davon, dass der gemeine bürger dieses landes zum thema ´italienischer roller´ keine lambretta vor einer schwarzen leinwand

geschweige denn in einem alten abgerauchten chemiewerk sehen will, sondern eher bilder eines creme-farbenen vespa oldtimers in toscanischer umgebung bei

sonnenuntergang mit zwei verliebten drauf im kopf hat.

alles was da so bisher entstanden ist, egal ob von robin davy mit vespa 4 ever und dem gezeichneten kinderbuch, christian bauer mit der dvd scooterists oder ich mit meinem buch beziehungskisten, waren überzeugungstaten, bei denen nicht das unmittelbare vorhaben, damit geld zu verdienen, im vordergrund stand.

klar könnte man sich 12 top-oldtimer schnappen und einen eher kommerziell aufgemachten kalender gestalten.

aber:

a) das mach ich zum beispiel nicht mit voller überzeugung

b) hast du dann die folge, dass von der sogannten szene nicht mal jeder fünfte so ein ding haben will und

c) immer noch die ungewissheit, ob der punk und pöbel seine persönliche illusion zum thema vespa und motorroller bestätigt sieht.

wenn es ums geld verdienen geht, dann machen wir lieber mal einen kalender der pornösesten plaste-automaten, da geht heute masse, zehntausende kids

sind damit unterwegs wie wir damals mit unserer ersten PX... ;)

dann mal viel spass mit eurem kölner buchprojekt, würde mich freuen, das ding mal in papier in der hand zu halten!

:-D

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ach ja, die bildrechtefrage:

bei personen IMMER ALLE rechte unbefristet und ortsungebunden abtreten lassen.

klingt hart, musst du aber so machen, stell dir vor, wie bei mir kommt ein www.spiegel.de daher und möchte

einige beispiele abbilden. die sind dann übers spiegelarchiv weltweit für immer zu sehen.

was locations anbetrifft, so haben das die vorredner korrekt ausgedrückt.

du erzeugst mit deinem bild eine künstlerische eigenkreation. so lange diese in öffentlichem raum aufgenommen

wurde, so bist du urheber dieser aufnahme und hast alle rechte an ihr.

solltest du in einem geschlossenen gebäude, auch einem öffentlichen oder aber auf einem grundstück fotografieren,

von dessen eigentümer du keine (wichtig!) schriftliche genehmigung hast, kannst du dort zwar bilder machen, so

lange es nicht verboten ist, darfst diese aber nicht kommerziell nutzen.

selbst wenn du passanten auf bildern hast, brauchst du dir keine gedanken machen, so lange dem bild nicht die gezielte

absicht zu entnehmen ist, dass dort ein mensch abgelichtet wurde, ist alles im reinen.

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für mich steht da der spass an dem projekt im vordergrund. die illusion damit geld zu machen, habe ich nicht. sollen halt nur die selbstkosten wieder rein kommen.

dann würde ich dir auch noch raten, vorher umfang und kosten des projektes festzunageln, bzw. zu kalkulieren.

format, hardcover, softcover, offset oder digitaldruck? klebebindung, fadenbindung? seitenanzahl?

ein grund, warum das projekt bei mir so groß wurde, war, dass die qualität, die ich erzeugen wollte auf einem regionalen markt für

die teilnehmer unbezahlbar geworden wäre. das ging nur über eine gewisse masse und die ist erst bei über 400 teilnehmern erreicht gewesen.

wenn du magst, kann ich dich gerne mit einigen details versorgen.

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