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Zahlt Hausratversicherung bei ...?


rennigel

Empfohlene Beiträge

Versicherungsexperten bitte vor!

Wir haben in der Wohnung einen Wasserschaden aufgrund einer undichten Silikonfuge in der Dusche /Badewanne. Das Wasser ist durch einen (fast nicht sichtbaren) Schaden an der Fuge zwischen Wand und Wanne gelaufen, hat sich seinen Weg durch die Wand in Richtung Flur gesucht und ist ausgerechnet hinter einem grossen Spiegel ausgetreten, so dass es wochenlang unentdeckt blieb. Dort hat sich ein herrelich feuchtes Klima gebildet und es ist ein ca. 40cm grosser Schimmelfleck auf der Wand entstanden und die hölzerne Spiegelrückseite hat sich ... sagen wir mal aufgelöst. Den Geruch haben wir manchmal bemerkt, aber selbst nach intensivem Suchen nicht lokalisieren können - wer sucht schon hinterm Spiegel ...?

Zahtlt den Schaden die Hausratversicherung?

In den Versicherungsbedingungen steht, Schäden aufgrund von Leitungswasser sind versichert: "Leitungswasser ist Wasser ..., welches aus Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen, ... bistimmungswidrig ausgetreten ist". Ausgeschlossen sind Schäden, die auf "Plansch- oder Reinigungswasser" zurückzuführen sind.

So, jetzt interpretiere ich, dass das Wasser weder aus aus der Zuleitung (also alles bis zum Brausekopf) noch aus der Ableitung (Abfluss) der Dusche "bestimmungswidrig" ausgetreten ist, sondern es ist aus der Leitung korrekt ausgetreten und hat sich dann ausserhalb der Leitung beim Duschen seinen unerfreulichen Weg gesucht. Und damit zahlt die Versicherung nicht. Andererseits ist es aber schon Leitungswasser, es ist kein Plansch- oder Reinigungswasser, und (grob) fahrlässig haben wir uns auch nicht verhalten.

Ausserdem: Falls die Hausratvers. zahlt, würde sie die erforderlichen Malerarbeiten zahlen? Denn eine Wand ist ja kein Hausrat. sie würde also nur den beschädigten Spiegel bezahlen.

Oder wie oder was ...?

Hinweis: Es ist eine Eigentumswohnung, es gibt also keinen Vermieter, der zahlen könnte ...

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bei uns siehts so aus: das beheben der undichten silikonfuge kannst selber zahlen, die schäden am mauerwerk (also malerei) ist n fall für die gebäudeversicherung, die schäden am inventar n fall für die haushaltsversicherung

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Ich habe einen ähnlichen Fall in der Wohnung meines Mieters;dort ist der Wohnungshaupthahn undicht geworden mit entsprechendem Wasserschaden.

Gebäudeversicherung greift.

Edith schreit gerade noch:weil das ja fest eingebaut ist.

Da gab es bei mir auch mal nen geplatzten WaMa-Schlauch-das wiederum ist dann "Sondereigentum" und es könnte die Hausrat greifen...

Alles nur halbseidenes Wissen! :-D

Bearbeitet von rocket88
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Tip: Ruf doch mal Deinen Versicherungsvertreter an. :-D

Genau das möchte ich aus ... bestimmten ... Gründen erstmal nicht machen ... :-D

Aber Gebäudeversicherung ist ein guter Hinweis, ich werde morgen mal bei der Hausverwaltung anrufen, denn die Vers. geht meines Wissens über die Eigentümergemeinschaft.

Danke!

Edith:

Wie alt war denn die Silokonfuge und wer hat die gemacht? Neue Fuge ist ein Gewährleistungsanspruch...

Das Bad ist 6 bis 7 Jahre alt (und damit auch die Fuge), hat der Voreigentünmer gemacht.

Ich fürchte, die Gewährleistung ist abgelaufen ... :-D

Sonst noch jemand Wissen oder Erfahrung?

Bearbeitet von rennigel
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Genau das möchte ich aus ... bestimmten ... Gründen erstmal nicht machen ... gsf_wink.gif

Sorry, dann hast du leider den falschen Vertreter...meiner hat mich bisher nie im Stich gelassen...

-"Autoantenne abgebrochen? Eigentlich Vandalismus und nicht versichert oder wurde die Autoantenne evtl. nicht mehr gefunden, dann wäre es Diebstahl was versichert ist.......!"

-Ja genau ist weg!!!!

-"Alles klar Rechung bitte an...."

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Komisch das du zufrieden bist...

Denn eigentlich sollte ich ja dein einziger "und als hochkompetent bekannter" Ansprechpartner in solchen Dingen sein du fremdversicherter Sack!

Zum Thema Wasserschaden:

Es handelt sich um einen Leitungswasserschaden. Das Wasser hat bestimmungswidrig die Duschkabine verlassen. Gebäude bestandteile über die Wohngebäude, Inventar über deine Hausrat.

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Zum Thema Wasserschaden:

Es handelt sich um einen Leitungswasserschaden. Das Wasser hat bestimmungswidrig die Duschkabine verlassen. Gebäude bestandteile über die Wohngebäude, Inventar über deine Hausrat.

:-D

...sagt der hausverwalter...

Heute mit der Hausverwaltung gesprochen, die sieht es leider anders. Da das Wasser nicht aus einer Wasserleitung ausgetreten ist, sondern sich seinen Weg durch die Fuge gesucht hat, ist es kein Leitungswasserschaden. So wie ich oben schon befürchtet habe. Der Verwalter verglich es mit einem umgestossenen Eimer Wasser. :-D

Naja, jetzt werde ich es mir nochmal genau anschauen ... vielleicht ist ja doch eine Dichtung der unterputz liegenden Leitung zwischen Mischbatterie und Duschschlauch kaputt ... :-D

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...dennoch werden bei unseren häusern die folgeschäden der undichten silikonfuge anstandslos von der gebäuseversicherung übernommen.

(bis auf die herstellung der neuen fuge, die muss der bestandnehmer selber zahlen, sowie die schäden am inventar die müssen von der haushaltsversicherung des mieters übernommen werden.)

durchaus möglich dass es unterschiede in den polizzen gibt.

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...dennoch werden bei unseren häusern die folgeschäden der undichten silikonfuge anstandslos von der gebäuseversicherung übernommen.

(bis auf die herstellung der neuen fuge, die muss der bestandnehmer selber zahlen, sowie die schäden am inventar die müssen von der haushaltsversicherung des mieters übernommen werden.)

durchaus möglich dass es unterschiede in den polizzen gibt.

Guter Hinweis!

Bei welcher Gesellschaft seid ihr versichert? Dann kann ich meine Verwaltung mal konkreter anschubsen ...

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Anker, Helvetia, Uniqua, Generali sind die Versicherungen bei denen wir meist versichert sind.

aber wie gesagt, wir sind hier in österreich.

wächst bei dir nicht doch etwas schimmel auf der feuchten wand?

wenn ja ist der gesundheitsgefährdent und der verwalter muss erstmal unabhängig von der ursache was dagegen tun.

(wir müssen das sogar wenn der schimmelbefall durch falsches miterverhalten selbst verschuldet ist)

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Heute mit der Hausverwaltung gesprochen, die sieht es leider anders. Da das Wasser nicht aus einer Wasserleitung ausgetreten ist, sondern sich seinen Weg durch die Fuge gesucht hat, ist es kein Leitungswasserschaden. So wie ich oben schon befürchtet habe. Der Verwalter verglich es mit einem umgestossenen Eimer Wasser. :-D

Naja, jetzt werde ich es mir nochmal genau anschauen ... vielleicht ist ja doch eine Dichtung der unterputz liegenden Leitung zwischen Mischbatterie und Duschschlauch kaputt ... :-D

Blödsinn, der Verwalter hat keinen Plan. Selbst wenn du die Badewanne überlaufen läßt ist es ein Leitungswasserschaden.

Laber dich garnicht weiter mit dem ab, lass dir die Kontaktdaten der Gebäudeversicherung geben und melde den Schaden da.

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  • 1 Jahr später...

*Rauswühl*.

Bei mir in der Dachgeschoßwohnung hat es vorgestern bei einem üblen Sturm ein Dachfenster zerrissen.

Habe den Schaden umgehend an meine Versicherung gemeldet-bei der ich neben der Hausrat- auch noch ne extra Glasbruchversicherung abgeschlossen habe.

Fühlen sich nicht zuständig-da Sturmschaden;verweisen an die Gebäudeversicherung.

Habe mich dann also an diese gewandt-fühlen sich nicht zuständig;da Fenster Sondereigentum sind/wären...

Häh-und nun??

Jemand eine Idee?

:thumbsdown:

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oh ich will auch

bei mir ist eine badewanne installiert, in die zusätzlich eine duschbrause eingebaut ist (war schon bei übernahme so)

leider ist nur halb hoch gefliest, darüber ist tapete.

dass diese feucht wird kann ich beim duschen natürlich nicht verhindern.

was ist denn jetzt, wenn die wand nass wird (also die feuchtigkeit auch einzieht)?

zahlt das eine versicherung (falls ja, welche), ist das das problem des hauseigentümers, weil er das system dusche nicht bis zu ende bedacht hat, oder darf ich evtl. gar nicht erst duschen, sondern nur baden, weil ich ja sehe, dass die wand nass werden wird?

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Sowohl in der Gebäudeversicherung, als auch in der Hausratversicherung ist so ein Schaden nicht versichert.

In beiden Bedingungswerken steht drin, "Wasser muss bestimmungswidrig ausgetreten sein", hier habt ihr aber einfach den Wasserhahn aufgemacht und das Wasser geplant rauslaufen lassen. Das die Fuge undicht ist, dafür kann ja das Wasser nichts.

Einzige Möglichkeit wäre hier, wenn es sich um ein gemietetes Objekt handelt, die Haftpflichtversicherung. Leider.

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oh ich will auch

bei mir ist eine badewanne installiert, in die zusätzlich eine duschbrause eingebaut ist (war schon bei übernahme so)

leider ist nur halb hoch gefliest, darüber ist tapete.

dass diese feucht wird kann ich beim duschen natürlich nicht verhindern.

was ist denn jetzt, wenn die wand nass wird (also die feuchtigkeit auch einzieht)?

zahlt das eine versicherung (falls ja, welche), ist das das problem des hauseigentümers, weil er das system dusche nicht bis zu ende bedacht hat, oder darf ich evtl. gar nicht erst duschen, sondern nur baden, weil ich ja sehe, dass die wand nass werden wird?

Keine Versicherung zahlt sowas. Es soll durchaus noch Schadenereignisse geben, die nicht über Versicherungen gedeckt sind, auch wenn das ein Großteil der Bevölkerung anders sieht.

Ich denke, an dieser Stelle wäre sogar die Haftpflichtversicherung außen vor, denn der Vermieter hat sich hier selber eine Schimmelfalle gebaut und das Verschulden liegt hier nicht bei dir.

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bei mir ist eine badewanne installiert, in die zusätzlich eine duschbrause eingebaut ist (war schon bei übernahme so)

leider ist nur halb hoch gefliest, darüber ist tapete.

dass diese feucht wird kann ich beim duschen natürlich nicht verhindern.

Hatte ich auch, habe es wie folgt gelöst: Im Baumarkt gibt es relativ flexibeles & dünnes Plexiglas (2-3 mm, kann man um die Ecke biegen). Dieses habe ich an die Wand geschraubt und unten über die Fliesen überlappen lassen. An den Befestigungsschrauben jeweils (mit Verschlüssen von Wasserflaschen, ca. 1,5 cm, es gibt aber bestimmt was besseres) "innen", d.h. dort wo das Wasser nicht mehr hinkommt, unterlegt, so dass genug Luft hinter der Scheibe war. Danach hatte ich nie wieder ne nasse Tapete und das Kondenswasser konnte auch verdunsten. Leider kein Bild vorhanden da schon einige Jahre her. Kostet keine 15€ alles zusammen.

Bearbeitet von Roller Aendy
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@ turbinenroller: danke für deine antwort. es ging mir in erster linie darum, ob ICH den schwarzen peter hab, oder der vermieter

@rolleraendy

ja, an so was hab ich auch gedacht, werd ich mal basteln, denke ich

Der Vermieter in dem Fall.

Es sei denn, du hast auf eigene Faust aus der Badewanne eine Dusche gemacht, sprich einfach eine Duschstange und Brause an die Wand gehängt.

Für den Vermieter ist es ja grundsätzlich keine Pflicht, dir eine Dusche zu stellen oder höher als notwendig zu fliesen, wenn das Bad eben nur zum Baden und eben nichtzum Duschen ausgelegt ist.

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*Rauswühl*.

Bei mir in der Dachgeschoßwohnung hat es vorgestern bei einem üblen Sturm ein Dachfenster zerrissen.

Habe den Schaden umgehend an meine Versicherung gemeldet-bei der ich neben der Hausrat- auch noch ne extra Glasbruchversicherung abgeschlossen habe.

Fühlen sich nicht zuständig-da Sturmschaden;verweisen an die Gebäudeversicherung.

Habe mich dann also an diese gewandt-fühlen sich nicht zuständig;da Fenster Sondereigentum sind/wären...

Häh-und nun??

Jemand eine Idee?

:thumbsdown:

Glatt überlesen.

Wenn das Dachfenster durch den Sturm zerstört wurde, ist das ganz eindeutig ein Fall für die Gebäudeversicherung, da das Fenster nunmal ein Gebäudebestandteil ist.

Die Glasbruchversicherung ist nur für solche Schäden verantwortlich, die nicht durch die standartmäßigen Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel)entstanden sind.

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Danke!

Nur wollen die sich damit herauswinden-daß Fenster "Sondereigentum" sind.

Ja-wie soll ich die denn versichern?

Ich hake da nochmal nach...

Ja, mach ne Plane drüber und in 3 Wochen haust Du beim Putzen mit dem Schruberstiel das Fenster kaputt :thumbsdown:

Ernsthaft:

Fensterrahmen und Fensterverglasungen sind als konstruktive und die äußere Gestalt des Gebäudes bestimmende bauliche Elemente zwingend gemeinschaftliches Eigentum (LG Lübeck, 01.07.1985, 7 T 365/85; LG Darmstadt, 24.07.1986, 5 T 1343/85)

(gegoogelt)

Ob nun Sondereigentum oder nicht. Es wird ja nicht jeder Wohnungsinhaber eine Wohngebäudeversicherung haben, also gibt es im Regelfall eine Versicherung für alle, oder nicht?!

Wenn das alleine dein Haus ist sieht es ähnlich aus, du ahst die Gebäudeversicherung und es ist dein Fenster.

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Ich finde es jedenfalls mal wieder amtlich bescheiden.

Ich zahle für ne Hausrat-,für eine Glasbruch- und eine Gebäudeversicherung-und keiner möchte das übernehmen. :crybaby:

Da brauche ich mich doch auch echt nicht versichern... :thumbsdown:

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