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Wie lange ist ein Gutschein Gültig?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Habe hier gerade einen 10? Gutschein von einem bekannten Motorrad-Zubehörladen in der Hand und dieser ist seit dem 18 Sept. 2008 abgelaufen. Erhalten habe den Gutschein am 18. Juli 2008.

Gibt es bei Gutscheinen nicht eigentlich eine Mindestgültigkeit oder zählt generell das was auf dem Gutschein drauf steht? Immerhin war der Gutschein nur 2 Monate gültig und das halte ich für etwas kurzfristig.

gruß carsten

Geschrieben (bearbeitet)

Pupes :-D

Gutscheine sind 3 Jahre gültig. Zählt ab Ende des Austellungsjahres. Ausnahme sind befristete Gutscheine wie du ihn da hast. 2 Monate sind vollkommen indiskutabel. Ich hab was im Kopp von min. 6 Monaten, wobei Gerichte meist auf 1 Jahr verweisen.

Gruß

Reppel

edit bastelt Buchstaben rein.

Bearbeitet von Reppel
Geschrieben (bearbeitet)

Aha!! Dann werd ich nochmal ein bisschen Googlen und dann dem Verkäufer im Shop auf den Zahn fühlen! Werd das Ergebnis dann auch hier posten!

Bearbeitet von Vespa-Driver1984
Geschrieben
Brauchst nicht googlen.

Richtet sich nach der regelmäßigen Verjährung von Ansprüchen. Die ist nunmal drei Jahre!

Gruß Dirk

Auch wenn der Gutschein nicht gekauft, sondern vom Laden verschenkt wurde? Bin bei meiner Recherche noch nicht wirklich erfolgreich gewesen.

Geschrieben (bearbeitet)

Dann sieht die Lage anders aus.

Denn normalerweise greift deine beanstandete Gültigkeitsbefristung in das Äquivalenzverhältnis ein, da der Kunde, der den Gutschein erworben hat, seine Leistung bereits im voraus erbracht hat. Das ist natürlich bei nem geschenkten "Gutschein" nicht der Fall.

Aber mal mit gesundem Menschenverstand:

Jede Fastfoodkette hat doch fast jeden Monat so Fressgutscheine in der Zeitung...

Sehe das eher als Werbung. Inwieweit sowas jetzt hier unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten bedenklich ist, ist eine andere Frage.

Gruß Dirk

Edith hat sich gerade schlau gemacht und herausgefunden, dass geschenkte Gutscheine legitim sind, wenn sie ein Verfallsdatum klar erkennen lassen.

Bearbeitet von Vespadirk
Geschrieben
Edith hat sich gerade schlau gemacht und herausgefunden, dass geschenkte Gutscheine legitim sind, wenn sie ein Verfallsdatum klar erkennen lassen.

Eigentlich nicht wie ich oben beschrieben habe ... Oder gibt es ein neues Urteil ?

Reppel

Geschrieben

@ Reppel: Dirk hat völlig recht. Man muss unterscheiden zwischen Gutscheinen, die von den Unternehmen verteilt werden (Jeder Besucher am 01.02.2009 erhält kostenlos ein Paar Handschuhe) und Gutscheinen, für die der Kunde selbst gezahlt hat (Der typische Geschenkgutschein von Oma - Du kannst für ? 100,00 bei Saturn einkaufen).

Bei ersterem Gutschein können die Unternehmen (die ja in diesem Falle wirklich etwas "schenken") festlegen, wie lange sie sich an das Angebot gebunden halten. In zweiterem Fall ist das jedoch nicht so, da hier der Kunde eine Gegenleistung erbracht hat, die nicht einfach nach zwei Monaten ersatzlos verfallen kann.

Gruß,

Flameboy

Geschrieben
Man muss unterscheiden zwischen Gutscheinen, die von den Unternehmen verteilt werden (Jeder Besucher am 01.02.2009 erhält kostenlos ein Paar Handschuhe) und Gutscheinen, für die der Kunde selbst gezahlt hat (Der typische Geschenkgutschein von Oma - Du kannst für ? 100,00 bei Saturn einkaufen).

Bei ersterem Gutschein können die Unternehmen (die ja in diesem Falle wirklich etwas "schenken") festlegen, wie lange sie sich an das Angebot gebunden halten. In zweiterem Fall ist das jedoch nicht so, da hier der Kunde eine Gegenleistung erbracht hat, die nicht einfach nach zwei Monaten ersatzlos verfallen kann.

So ist es. Habe ich mir aktuell letzte Woche direkt von meinem IHK-Anwalt bestätigen lassen bevor ich neue Gutscheinkarten in Auftrag geben habe.

Geschrieben (bearbeitet)

Ja dann ist ja alles geklärt! Also mit dem Gutschein in den Shop und mal schauen ob die das merken. Ansonsten Pech gehabt!

Danke für die Antworten!!

Carsten

Bearbeitet von Vespa-Driver1984
Geschrieben
Ja dann ist ja alles geklärt! Also mit dem Gutschein in den Shop und mal schauen ob die das merken. Ansonsten Pech gehabt!

Danke für die Antworten!!

Carsten

würde im entdeckungsfall (sehr wahrscheinlich) unschuldig tun und nach rabatten fragen ... oft sind dann mit freundlichkeit 10% oder mehr drin :-D

b

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