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Mit italienischer Zulassung in D fahren


kerner67

Empfohlene Beiträge

Ist es problemlos möglich, mit einem Roller mit italienischer Zulassung in D rumzudüsen?

Ich frag deshalb, weil meine Freundin nen italienischen Pass hat, demnächst auch ne Immobilien in I ihr eigen nennt und somit auch dort nen Wohnsitz anmelden könnte (da soll auch in irgendeinem Schuppen noch ne alte Vespa rumstehen).

Und wenn ich nun auf sie nen Roller dort zulasse und mit dem hier rumfahre, bekomme ich dann Probleme? Oder dürfte nur sie damit rumfahren?

Der Vorteil wäre, ich könnte da unten die Vespe hole und mir das ganze TÜV- und Zulassungsgedöns sparen.

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sehr witzich

wenn du die zulassungsbestimmungen hier in Italien kennen würdest, würdest nur dich nach dem "ganzen TÜV- und Zulassungsgedöns" sehnen wie ihr das draußen habt!

grundsätzlich ist das sicher möglich wie du das vor hast

aber ein bei nem Roller mit noch gültigen italienischen Papieren zahlst zu nen 1000er nur für die Papiere

selten ein ranzhaufen, der ne Vollresto braucht, der wo mit zulassungsfähigen Papieren für unter 2000 wergeht hier

restaurierte kisten 3500 für ne standartsprint oder so, gilt als billig

also lieber was ohne papiere suchen und in D zulassen

die gibs hier noch zu normalen Preisen weil man die nach itelienischem Recht nichtmehr zulassen kann

außer du findest was mit italienischem Papieren da würd iuch unbedingt schauen die zu erhalten und die Kiste in Italien zuzulassen

das geld was hier für sowas bezahlt wird kriechst in D niemals und eine wiederzulassung in Italienen ist auch nichter möglich

Bearbeitet von Werner Amort
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sehr witzich

wenn du die zulassungsbestimmungen hier in Italien kennen würdest, würdest nur dich nach dem "ganzen TÜV- und Zulassungsgedöns" sehnen wie ihr das draußen habt!

Ich glaube es stellt sich auch die Frage, obs einen deutschen Bullen interessiert ob die Karre frisiert ist, auch ohne Eintragungen, wenn das Dingen in Italien angemeldet ist. Null Stress mit TÜV oder gibts bei die Italiener sowas auch?

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Tüv gibs alle 2 Jahre mit Bremstest auffa Rolle

Abgasuntersuchung und klar Motor muss orginal sein

wobei man zumindest bei letzterem ein bissl spielraum hat solang kein Auspuff hintn oder Vergaser seitlich raussteht.

aber mitm engländer bekommst kein pickerl

dann lieber eintragen und ruhe...

muss mir auch noch nen Zweitwohnsitz in D zum einheiraten oder so suchen

oder am besten gleich englisch lernen

Bearbeitet von Werner Amort
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Das Eigentum in I zieht ja nicht wirlich, da der 1. Wohnsitz deiner Freundin wohl hier ist oder?

Gruß Dirk

Hauptwohnsitz ist hier, aber ein Zweitwohnsitz wäre da unten problemlos möglich.

Alternativ könnte man die Kiste auf ihre Cousinen zulassen.

Wie dem auch sei, ich werde im Januar runter fliegen und mir die Kiste in dem Schuppen mal anschauen, ob sich das ganze überhaupt lohnt.

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Wie Vespadirk geschrieben hat musst Du für das Fahrzeug die deutsche KFZ-Steuer bezahlen,

dann darfst Du als Deutscher hier ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung fahren.

LG

Edith hat noch nen Link zu nem ähnlich gelagerten Fall gefunden.

Bearbeitet von Ölsau
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wo soll das problem sein?

ein Freund von mir hat einen Wohnsitz in Deutschland aber seinen Italienischen nie aufgegeben

er hat einen Roller in D und einen in Italien angemeldet

mit beiden zirkuliert er überall

trotzdem müsstest du alle 2 jahre in italien zum TüV

sofern die Kiste hier wirklich noch zulassungsfähig ist, (was ich nicht glaube)

mein tip verkauf das ding nem Italieniener, für das geld bekommst in deutschland 2 Roller

versicherung kostet hier übrigens ca. 200€ im jahr

steuer nochmal 30 und zweijährigs Pickerl knapp 70

"billige" oldtimerversicherungen gibs nur wenn du bei nem Club bist

sonst lasst sie halt auf nen cousin in I laufen dann ist das sein eigentum für was er Steuern bezahlt und du darfst halt damit fahrn weil du ja einen EU Führerschein hast

Bearbeitet von Werner Amort
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Hauptwohnsitz ist hier, aber ein Zweitwohnsitz wäre da unten problemlos möglich.

Alternativ könnte man die Kiste auf ihre Cousinen zulassen.

Wie dem auch sei, ich werde im Januar runter fliegen und mir die Kiste in dem Schuppen mal anschauen, ob sich das ganze überhaupt lohnt.

ja das geht theoretisch

wobei du als privatmann keine chance hast

wenn dann müsste das über einem Harley händler oder so laufen der Beziehungen hat und der Rahmen darf nie in I zugelassen worden sein

aber die Eintragungen müssen sie dir net annehmen

mein schwager hat so ne ProletenAlfa importiert mit massig eintragungen

das war ein riesengscher bis das geklappt hat.

kenne einige die das umgekehrt machen also italienischer Führerschein aber deutsche Zulassung kiste läuft auf nen Freund, oder verwandschaft

ich hab ja einen EU- Führerschein

und damit kann ich alle Alle Fahrzeuge mit EU zulassung fahrn

leute mit nem alten Italienischen Schein dürfen nur Italienische Kisten fahrn glaub ich können den Führerschein aber umwandeln oder so glaub ich

bleib dabei

englisch einheiraten :-D

Bearbeitet von Werner Amort
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Habe gerade auf die schnelle nichts gefunden.

Hast du nen Link oder gar ein Aktenzeichen? :-D Oder nen Plan, worum es da ging?

Gruß Dirk

da wollte irgendeiner die karre seiner ausländischen freundin fahren oder sowas.

war auch hier irgendwo in blabla verlinkt.

Bearbeitet von gravedigger
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Das hat überhaupt nichts mit dem Führerschein zu tun oder damit, dass man das Fahrzeug als Deutscher in Deutschland nicht fahren dürfte.

Fraglich ist nur, ob bei dauerhafter oder überwiegender inländischer (Deutschland) Nutzung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs eine Kfz-Steuerpflicht in Deutschland entsteht. Evtl. könnte es deshalb erhebliche Schwierigkeiten geben, da ein derartiger Verstoß (so es denn tatsächlich einer ist) als Steuerstraftat geahndet werden könnte. M. E. ist dabei unerheblich, ob der Fahrer Deutscher oder irgendein anderer Staatsangehöriger ist, es geht dabei nur um den überwiegend inländischen Standort/Nutzung des im Ausland zugelassenen Fahrzeugs.

Darum drehen sich diverse widerstreitende Rechtsauffassungen. Eine endgültige Entscheidung habe ich auch nicht gefunden.

Vielleicht ein Ausweg: Nur im Ausland zugelassene 125er Mopeds benutzen, die sind in Deutschland sowieso wegen Geringfügigkeit von der Kfz-Steuer befreit. :-D

Bearbeitet von sidewalksurfer
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Vielleicht ein Ausweg: Nur im Ausland zugelassene 125er Mopeds benutzen, die sind in Deutschland sowieso wegen Geringfügigkeit von der Kfz-Steuer befreit. :-D

Ich hänge mich hier mal dran.

Wie ist es denn in Österreich? Kann ich da mit einer T5 mit deutschem Kennzeichen rumgondeln? "Zweitwohnsitz" wäre in .at (kann man machen).

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Ich hänge mich hier mal dran.

Wie ist es denn in Österreich? Kann ich da mit einer T5 mit deutschem Kennzeichen rumgondeln? "Zweitwohnsitz" wäre in .at (kann man machen).

Ich tippe, da das ganze auf EU Regularien aufbaut, dass die selben Regeln in Ö gelten.

Ich hatte den selben Versuch in GB, da gingen auch nur 6 Monate mit deutschem Kennzeichen.

Gruß Dirk

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EU-Regularien, das glaube ich nicht

kenne genug leute die hier in I dauerhaft mit Deutscher nummer zirkulieren.

läuft dann auf nem Freund oder auf ner Leasing gesellschaft...

der EU-Führerschein berechtigt dich zum lenken jedes EU-Fahrzeuges

Verbote sind da wohl immer eine steuerrechtliche frage und von land zu land unterschiedlich.

Bearbeitet von Werner Amort
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der EU-Führerschein berechtigt dich zum lenken jedes EU-Fahrzeuges

Verbote sind da wohl immer eine steuerrechtliche frage und von land zu land unterschiedlich.

Wie ist es in .at mit Steuer für 125er? Ummelden als Umzugsgut kommt nicht in Frage, da zu kurz auf mich zugelassen (meine gelesen zu haben, daß mindestens 6 Monate vor Umzug auf mich zugelassen sein muß).

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