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ERLEDIGT Unsinn in der Schule


Beni

Empfohlene Beiträge

GSF weiß alles ?

Also, evt. weiß da jemand was genaues!

Letzte Woche rief die Schule meines Sohnes (13 Jahre) an, und erzählte mir:

Er hätte Stifte, Spitzer, Klebstoff...aus dem Fenster (1.OG) geworfen und hätte dabei die Autos der Lehrer beschädigt!

Mein Sohn behauptet das er nicht dabei war.

2 andere Schüler haben die Tat ja auch gestanden, behaupten jedoch das mein Sohn dabei war.

Mein Sohn widerrum hat einen Zeugen das er nicht daran beteidigt war!

Da ich nicht alles nachvollziehen kann, gehe ich mal davon aus das mein Sohn wohl mitverantwortlich ist!

Da die Polizei eingeschaltet ist (Schule hat eine Anzeige geschaltet), wird wohl bald raus kommen wer alles dabei war.....

Die Lehrerin betreute zu dieser Zeit, 2 Klassen, das heißt es passierte während des Unterrichtes, jedoch war keine Lehrkraft anwesend!Zur Zeit sieht es so aus als ob ein Schaden von ca. 2000 ? entstanden ist!

Ist mein Sohn überhaupt für den entstandenen Schaden haftbar zu machen?

Bezahlt das am Ende unsere Haftpflicht, oder ist die Schule für die Regulierung zuständig ??

Grüße Ben

Ist sowas überhaupt zulässig?

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Auszug aus Wikipedia:

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Personen, die zur Tatzeit jünger als 14 Jahre sind (also "Kinder" im Sinne des Gesetzes), können somit nicht bestraft werden. Der Vormundschaftsrichter kann jedoch außerhalb des Strafverfahrens bestimmte Maßnahmen anordnen.

.....

Unbeschadet dessen können jedoch zivilrechtliche Ansprüche gegen das Kind und eventuell gegen die Aufsichtspflichtigen (z.B. Haftung für Aufsichtspflichtverletzung) geltend gemacht werden, da die Deliktsfähigkeit nach anderen Kriterien zu beurteilen ist als die Strafmündigkeit.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Meiner Meinung nach liegt die Aufsichtspflicht während der Schulpflicht bei der Schule, welche diesen Schaden nun mit ihrer Haftplichtversicherung regeln sollte...

Bearbeitet von Wavler
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aus dem ersten stock nen schaden von 2000.-euro mit bleistiften, kleber und spitzer? da will doch wer gut verdienen...

das war auch mein erster gedanke.

würde auch auf verletzung der aufsichtspflicht tippen.... wer was wie warum 2 klassen gleichzeitig betreut und dann seinen aufgaben nicht nachkommen kann, kann ja nicht dein problem sein.

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Bezahlt das am Ende unsere Haftpflicht, oder ist die Schule für die Regulierung zuständig ??

Es ist wahrscheinlich der größte Selbstbetrug in Deutschland zu glauben irgendwer, im Zweifel die Versicherung müsste immer für einen Schaden aufkommen.

Auch die Aufsichtspflicht bedeutet nicht, dass man (Eltern, Schule...) 24std am Tag Kinder beaufsichtigen muss.

Und die Haftpflichtversicherung bezahlt nur bei Verletzung der Ausichtspflicht. Dafür ist sie ja da. Wenn nun aber der Jung einen Wagen zerkratzt, aber keiner die Aufsichtspflicht verletzt hat, dann muss keiner für den Schaden aufkommen, da können sich die Geschädigten auch noch so sehr die Haare raufen.

Meist dealt man aber mit dem Versicherungsmenschen und gibt an die Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen zu haben, damit eben die Versicherung den Schaden übernimmt und der Frieden in der Nachbarschaft erhalten bleibt.

...ich bin kein Versicherungshoshi, aber ich habe das Thema mal mit meiner Versicherung durchgespielt/diskutiert. Man belehre mich, wenn ich völlig falsch liege.

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Herrlich,

wo ist das Problem?

Polizei ist wohl eingeschaltet worden wegen Sachbeschädigung :-D oder wenn die Schule hoffentlich ein bissel mitdenkt nur für die Unfallaufnahme?

Wie der oben zutreffend gepostete Wikipedia Link aber schon sagt, sind das 2 paar Schuhe.

Erstens gibt es keine fahrlässige Sachbeschädigung, Vorsatz ist Mumpitz und außerdem ist dein Sohn U14.

Interessant wird es, wenn irgendwann ein Schreiben zur Schadensbegleichung kommt (zivilrechtlich). Aber erst dann würde ich mir ernsthafte Gedanken machen.

Bis dahin kannst du mal überlegen, ob der oder die Lehrerin verbeamtet ist, dann die Kommentierung des § 839 BGB googeln, ansonsten zu § 832 BGB; wobei ein Blick in § 828 III BGB auch nie zu verachten ist.

Gruß Dirk

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Ich hab mal mit 13 oder so sämtliche Gardinen im Fernsehraum der Schule abgerissen. Wir haben sie als Lianen mißbraucht. Dat hielt aber nicht allzu lange.

Naja mein Vater bekam dann nen Anruf der Schule usw. Begeistert war er nicht, gezahlt hat allerdings unsere Haftpflicht!

Greetz

Ben

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Also mit Ohrfeigen kommt man sicher wenig weit. ABER: ich habe mal gelernt, dass, wenn man Scheiße baut, man diese Scheiße auch selbst wieder weg zu putzen hat. Es darf dabei ja gerne Unterstützung durch die Eltern geben, aber dieser Grundsatz sollte einem Jugendlichen schon beigebracht werden.

Da hat er später garantiert mehr davon als von der Erkenntnis: " Ey, isch kann ja alles mache was ich will, irgendeiner zahlt scho für misch!"

(aber vieleicht bin ich da auch zu spiesig...)

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GSF weiß alles ?

Also, evt. weiß da jemand was genaues!

Letzte Woche rief die Schule meines Sohnes (13 Jahre) an, und erzählte mir:

Er hätte Stifte, Spitzer, Klebstoff...aus dem Fenster (1.OG) geworfen und hätte dabei die Autos der Lehrer beschädigt!

Mein Sohn behauptet das er nicht dabei war.

2 andere Schüler haben die Tat ja auch gestanden, behaupten jedoch das mein Sohn dabei war.

Mein Sohn widerrum hat einen Zeugen das er nicht daran beteidigt war!

Da ich nicht alles nachvollziehen kann, gehe ich mal davon aus das mein Sohn wohl mitverantwortlich ist!

Da die Polizei eingeschaltet ist (Schule hat eine Anzeige geschaltet), wird wohl bald raus kommen wer alles dabei war.....

Die Lehrerin betreute zu dieser Zeit, 2 Klassen, das heißt es passierte während des Unterrichtes, jedoch war keine Lehrkraft anwesend!

Zur Zeit sieht es so aus als ob ein Schaden von ca. 2000 ? entstanden ist!

Ist mein Sohn überhaupt für den entstandenen Schaden haftbar zu machen?

Bezahlt das am Ende unsere Haftpflicht, oder ist die Schule für die Regulierung zuständig ??

Grüße Ben

Hi Ben, hier steht Aussage gegen Aussage und eindeutige Beweise gibt es nicht. Wer länger hier länger bei seiner Aussage bleibt, der gewinnt.

Wenn ohnehin keine Lehrkraft anwesend war, kann diese zur Verantwortung gezogen werden, da sie ihre Aufsichstpflicht verletzte.

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also meine Freundin (welche grad auf ihre Schulrechtsprüfung lernt -> Lehramtsanwärterin) hat grad ein fast identisches Beispiel hier, darin ist das Ergebniss:

Pech für den, dessen Auto was abbekommen hat! Zu holen ist hier weder von den Eltern, noch von dem Kind in der Situation was. Aufsichtspflicht liegt in dem Moment klar bei der Schule, also kann höchstens der Dienstherr, also das entsprechende Bundesland, prüfen ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht seitens des Lehrers vorlag. Ist dies so, so kann das Land den Lehrer in Regress nehmen (falls grob fahrlässig oder vorsatz), sprich der Lehrer zahlt dann. Soweit kommts aber in der Regel nicht zudem in dem Falle hier klar der Schulleiter den Lehrer dazu angewiesen hat zwei Klassen zu beaufsichtigen.

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Ich vertrete nun mal die Ansicht, daß auch eine Backpfeife oder ein "kleiner Klaps" mehr schadet, als nützt. Wer seine Kinder schlägt, stellt sich selber ein Armutszeugnis aus.

Die Meinung, daß Kinder / Jugendliche für Mist, den sie gebaut haben, gerade stehen sollen, teile ich allerdings auch. Von dieser Waldorfkuschelschmusibusipädagogig halte ich gar nix, das Leben ist kein Ponyhof und das müssen die lieben Kleinen auch von Anfang an lernen.

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Ahhh. Mal ein Topic mit C&B Potential (ich mein die Rohrstock-Gesichte) ohne speziell österreichischen Einschlag! Wir können´s also doch noch selber! :-D

Bearbeitet von Brosi
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das mit der backpfeife von mir war etwas überspitzt, aber ich persönlich würde den kleinen nicht gross helfen und die schuld bei lehrern oder schule suchen. die haben mist gebaut und ende.

das ganze rausreden geht dann im berufsleben weiter und schuld haben immer die anderen.

merkt man ganz deutlich bei den lehrlingen, die wir grad haben. :-D

wegen jedem scheiss kommt die mutter angelaufen und wenn einer was verbockt ist jeder schuld nur nicht sie selber.

Bearbeitet von gravedigger
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aus dem ersten stock nen schaden von 2000.-euro mit bleistiften, kleber und spitzer? da will doch wer gut verdienen...

2000 hört sich natülich viel an, aber mal angenommen es ist ein neues, wertvolles auto und nicht so ne alte schrottkiste, dann sind 2k schnell zusammen.

oder wie würdest du es finden wenn jemand auf dein neuwagen, für den du lange gespart hast oder ihn noch abbezahlst, mit anspitzern wirft? ne kleine macke im dach und schon kostet das nunmal nen haufen kohle!

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"Die Meinung, daß Kinder / Jugendliche für Mist, den sie gebaut haben, gerade stehen sollen, teile ich allerdings auch." Klar müssen sie das. Nur: wo es keine Beweise gibt und man sich selbst was zusammenbastelt, da sollte man vorsichtig sein, daß die Kinder nicht lernen, daß sie für etwas verantwortlich gemacht werden, was sie nicht getan haben. Was ist das für eine Schule, bei der die Autos direkt unter dem Gebäude parken? Und wovon stammen die Schäden...ist das rekonstruierbar? Wenn nein und die Personen, denen ich diese Fragen stellen würde, ungehalten werden, dann ist da was anderes faul.

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Was ist das für eine Schule, bei der die Autos direkt unter dem Gebäude parken?

:-D

gleich den architekten verklagen, weil der das so blöd geplant hat.

ich denke, dass die lehrer schon ihre spezis kennen und nicht ganz wahllos leute verdächtigen.

Bearbeitet von gravedigger
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ich habe mal gelernt, dass, wenn man Scheiße baut, man diese Scheiße auch selbst wieder weg zu putzen hat.

Dementsprechend ist also die Schulleitung zum Scheißescheppen heranzuziehen, da hier wahrscheinlich der Schuldige für die

Verletzung der Aufsichtspflicht zu suchen ist.

Da der Lehrer sicherlich nur auf Anordnung gehandelt hat, muß also der mit ins Boot, der diese Anordnung zu vertreten hat.

Der Bub ist U14 und war möglicherweise gar nicht dabei. Hätte die Lehrkraft ihre Aufsichtpflicht nicht verletzt, wäre der Schaden wohl vermeidbar gewesen.

Wie lange war die Lehrkraft überhaupt abwesend und hat die Kids sich selbst überlassen ?

Bearbeitet von oehli
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"ich denke, dass die lehrer schon ihre spezis kennen und nicht ganz wahllos leute verdächtigen. "

Die Lehrer sind also befangen. Da sollten die, die dem Jungen was wider besseres Wissen (sie wissen, daß sie nichts gesehen haben und sie wissen, daß

es sich bei ihren Vorstellungen um reine Fiktion handelt) vorwerfen darauf achten, daß sie hier mit einer Verleumdungsklage rechnen können. Da Lehrer

Beamte sind, handelt es sich zusätzlich auch noch um Amtsmißbrauch.

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Ich habe da mal meine Frau (Lehrerin, wehe jetzt lacht hier einer) gefragt.

Es gibt wohl im Schulgesetz einen Passus, danach darf die Lehrkraft den Raum verlassen, wenn die Schüler sich auch ohne Lehrkraft beobachtet fühlen :-D

In dem Fall haften die Eltern und der Lehrer freut sich. Ist sehr schwammig.

Der Passus soll Lehrern ermöglichen ans Telefon zu gehen, kranke Kinder aus dem Raum zu bringen, blabla........ soll die Lehrkraft auch entlasten, falls hinterrücks z.B. ein nettes Kind was aus dem Fenster auf ein Auto wirft.

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"ich denke, dass die lehrer schon ihre spezis kennen und nicht ganz wahllos leute verdächtigen. "

Die Lehrer sind also befangen. Da sollten die, die dem Jungen was wider besseres Wissen (sie wissen, daß sie nichts gesehen haben und sie wissen, daß

es sich bei ihren Vorstellungen um reine Fiktion handelt) vorwerfen darauf achten, daß sie hier mit einer Verleumdungsklage rechnen können. Da Lehrer

Beamte sind, handelt es sich zusätzlich auch noch um Amtsmißbrauch.

Kalarm...

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Der Passus soll Lehrern ermöglichen ans Telefon zu gehen, kranke Kinder aus dem Raum zu bringen, blabla........ soll die Lehrkraft auch entlasten, falls hinterrücks z.B. ein nettes Kind was aus dem Fenster auf ein Auto wirft.

Das wäre ja vielleicht noch zu verstehen, weil kurzfristig durchzuführen. 2 Klassen zu beaufsichtigen sehe ich nicht als kurzfristiges Verlassen des Klassenraumes an, ausser die Lehrkraft läuft ohne Unterlass von einem in den anderen Klassenraum. (Die Zigaretten-/Kaffeepause zwischen den beiden Räumen sehe ich ihr jetzt mal als zwingend notwendig nach :-D )

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