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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

servus!

laut aussage von nem post in nem andren forum (ja erschlagts mich, ich geh ab und zu fremd!) kann man, wenn man das andre gedöns alles zusammen hat, mittels einer kopie von nem gleichen modell neu papiere ausstellen lassen.

es handelt sich um eine vespa, die aus dem ausland stammt und noch keine deutschen papiere hatte.

zitat:

"Nachdem die Vespa TÜV-fähig ist (Tacho dran, Bremsen funktionieren...) geht man mit der Kopie der Papiere einer baugleichen Vespa (als Vorlage für den TÜVer) zum TÜV und lässt eine Vollabnahme machen (kostet je nach TÜV um die 60 ?).

Der Prüfer stellt einem dann Papiere aus (sehen nicht wie die originalen aus). Mit diesen muss man nun noch zur Zulassungsstelle um ihnen Gültigkeit zu verleihen. dort werden dann noch Eigentumsnachweis und eidesstattliche Erklärung gebraucht"

das würd ich gerne tun.

frage an euch: kann mir bitte wer per email ne kopie von dem (gelben) schein (oda issa grün?) schicken?

vorder und rückseite in ner auflösung von mindestens 1280x1024 oder grösser.

modell wär ne PK 50 S, Baujahr 1984

tausend dank im vorraus!

Geschrieben

willst du deutsche oder österr. papiere?

(mattighofen ist ja noch österreich)

du kannst nicht deutsche rechtslage auf österreich umwälzen da schauts nämlich anderst aus.

meines wissens nach kannst du importe nur bis baujahr 1980 typisieren (und dies als oldtimer).

Geschrieben (bearbeitet)
willst du deutsche oder österr. papiere?

(mattighofen ist ja noch österreich)

du kannst nicht deutsche rechtslage auf österreich umwälzen da schauts nämlich anderst aus.

meines wissens nach kannst du importe nur bis baujahr 1980 typisieren (und dies als oldtimer).

ich will (brauche) deutsche papiere

1. vespa geht vom ausland nach D.

2. vespa soll in D versichert werden.

3. vespa wird in Ö nicht angemeldet!

4. ursprüngliche papiere nicht vorhanden.

Bearbeitet von RossiAustria
Geschrieben

ja

die meisten prüfer nehmen weniger gebühren (hier ca 35?)

wenn sie die daten nicht erst mühsam zusammensuchen müssen.... sondern von einer kopie eines BAUGLEICHEN Fahrzeugs abschreiben können....

also müssen zumindest Fahrgestellnummer (V**T) , Vergasergröße und Auspuffkennzeichnung übereinstimmen

Rita

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