Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

TÜV beim Auto - brauche mal schnell einen Rat


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

TÜV ist auf der Plakette seit November durch, war auch schon bei der Prüfung: Gab 'ne Mängelkarte mit neuem Terminvorschlag, bis zum 24. nochmal hin. Bis hier alles ok. Termin bei meiner Wunsch-Werkstatt ist kurz nach den Tagen, soweit kein Problem.

Nur würde ich den Wagen trotzdem bis dahin gerne fahren, heisst dieser Terminvorschlag im Prüfbericht das ich jetzt trotzdem normal bis zum 24. mit der Karre durch die Gegend juckeln darf oder ist das quasi nur noch eine Freigabe um zur Werkstatt und TÜV zu fahren?

Geschrieben

Wenn ich recht informiert bin, und sich an den Bestimmungen in den letzten Jahren nix geändert hat,

hat man mit einem Mängelbericht in der Tasche sechs Wochen Zeit die Mängel zu beheben.

Geschrieben (bearbeitet)

Halt Halt nich so schnell...

grad noch gelesen:

Wer den TÜV-Termin verpasst, riskiert ein Bußgeld

Vater Staat legt in Sachen TÜV-Termin seit Januar 2000 harte Bandagen an: Die Prüfplakette wird seitdem mit Ablauf des Monats ungültig, der auf ihr und in den Fahrzeugpapieren angegeben ist. Wer's locker sieht, riskiert ein Bußgeld.

Der schnellste Weg zur TÜV-Plakette führt übrigens über die Werkstatt. Denn die neue Vorschrift, dass festgestellte Mängel künftig sofort beseitigt werden müssen, geht nur in der Werkstatt, TÜV und Dekra dürfen in ihren Prüfstützpunkten nicht reparieren. Wer dort seinen Wagen prüfen lässt, muss, wenn eine Wiedervorführung angeordnet wird, auch noch schneller sein als bisher: Dafür, so hat das Verkehrsministerium mitgeteilt, "bleibt nur noch ein Monat Zeit und nicht wie bisher sechs Wochen." Es kommt noch härter: Wer diese Frist verpasst, muss eine komplette neue Untersuchung durchführen lassen - und auch doppelt bezahlen. Wer künftig "geringe Mängel" nicht beheben lässt, riskiert einen Bußgeldbescheid.

Edith bringt noch folgendes nach:

Irrtum:

Den TÜV und die AU darf man bis zu zwei Monate lang straflos überziehen.

Richtig ist:

Auch ein einziger Tag abgelaufener TÜV oder AU kann bereits ein Verwarn- oder Bußgeld kosten.

Ein häufig gehörtes Missverständnis ist die Frist von zwei Monaten, die man die fällige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) gefahrlos überziehen dürfe. Innerhalb dieser zwei Monate drohten dem Halter des Fahrzeugs keine Konsequenzen, wenn er mit abgelaufener Plakette erwischt wird.

Dies stimmt so nicht. Eine Ordnungswidrigkeit begeht bereits, wer den TÜV-Termin auch nur einen Tag überzieht. Grundsätzlich steht es nun im Ermessen des Polizeibeamten oder der Bußgeldbehörde, in welcher Höhe sie ein Verwarn- oder Bußgeld festsetzen. Dabei richten sie sich jedoch in aller Regel nach den Vorgaben des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs.

Der sieht für Verstöße bis zu zwei Monaten zwar tatsächlich noch keine Verwarn- bzw. Bußgelder vor. Erst ab zwei Monaten werden 15,? ? für die unterlassene HU oder AU fällig. Verstöße von vier bis acht Monaten (bei unterlassener HU) kosten 25,? ?. Alles was darüber hinausgeht, schlägt mit 40,? ? zu Buche. Außerdem drohen Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Aber wie gesagt: Diese Sätze gelten nur in der Regel. Wenn besondere Umstände vorliegen, dürfen der Polizeibeamte oder die Bußgeldbehörde ohne weiteres von den Regelsätzen abweichen. Dass ein Abweichen nach unten möglich ist, weiß jeder Polizeibeamte. Dass sie jedoch auch härtere Verwarngelder fordern dürfen als im Tatbestandskatalog vorgesehen, ist selbst Polizisten nicht immer bekannt. Ein praktisch besonders wichtiges Beispiel sind vorsätzliche Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Wer genau weiß, dass er sein Fahrzeug schon längst dem TÜV hätte vorführen müssen, aber trotzdem weiterfährt, ohne sich um einen Termin für die Hauptuntersuchung zu kümmern, also vorsätzlich den TÜV-Termin überzieht,

für den gelten die eher moderaten Sätze des Tatbestandskataloges nicht. Denn dieser bezieht sich nur auf fahrlässige Verstöße.

Niemand sollte sich also zu sicher fühlen, wenn er vier Wochen nach Fälligkeit des TÜV-Termins kontrolliert wird und den Polizisten auf deren Vorhaltung großspurig erläutert, dass er genau über seine Rechte informiert sei und deshalb immer die zweimonatige Schonfrist ausnutze; solange die nicht abgelaufen sei, könne der Polizist ihm überhaupt nichts anhaben. Wenn der vermeintlich so informierte Bürger Pech hat, handelt er sich in einem solchen Fall eine Anzeige wegen einer vorsätzlichen Tat ein. Und die kann deutlich härter geahndet werden als im Tatbestandskatalog vorgesehen ? auch schon einen Tag nach Ablauf der TÜV-Plakette.

Bearbeitet von zektor7g
Geschrieben
?wenn eine Wiedervorführung angeordnet wird,

Genau sowas hab ich ja. Ich war innerhalb der Frist beim TÜV, hab jetzt den Prüfbericht inkl. Mängel und den neuen Wiedervorführungstermin bis spätestens 24.12. Und natürlich keine neue Plakette. Aber den Prüfbericht.

Darf ich die Kiste jetzt auch noch legal außerhalb dem Weg zwischen Werkstatt und TÜV bewegen? Was kann ich den grünen Männchen sagen, wenn sie mich doch anhalten und mich darauf hinweisen das die Plakette abgelaufen ist? Mit dem Prüfbericht wedeln, auf das Datum hinweisen und denen erzählen das ich gerade auf dem Weg zur Werkstatt bin? Oder bin ich durch den Prüfbericht auf der sicheren Seite und die können mir gar nix bis zum 24.?

Oder lieber gar nicht den Prüfbericht zeigen, wegen der Mängelliste?

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information