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TÜV beim Auto - brauche mal schnell einen Rat


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Geschrieben

TÜV ist auf der Plakette seit November durch, war auch schon bei der Prüfung: Gab 'ne Mängelkarte mit neuem Terminvorschlag, bis zum 24. nochmal hin. Bis hier alles ok. Termin bei meiner Wunsch-Werkstatt ist kurz nach den Tagen, soweit kein Problem.

Nur würde ich den Wagen trotzdem bis dahin gerne fahren, heisst dieser Terminvorschlag im Prüfbericht das ich jetzt trotzdem normal bis zum 24. mit der Karre durch die Gegend juckeln darf oder ist das quasi nur noch eine Freigabe um zur Werkstatt und TÜV zu fahren?

Geschrieben

Wenn ich recht informiert bin, und sich an den Bestimmungen in den letzten Jahren nix geändert hat,

hat man mit einem Mängelbericht in der Tasche sechs Wochen Zeit die Mängel zu beheben.

Geschrieben (bearbeitet)

Halt Halt nich so schnell...

grad noch gelesen:

Wer den TÜV-Termin verpasst, riskiert ein Bußgeld

Vater Staat legt in Sachen TÜV-Termin seit Januar 2000 harte Bandagen an: Die Prüfplakette wird seitdem mit Ablauf des Monats ungültig, der auf ihr und in den Fahrzeugpapieren angegeben ist. Wer's locker sieht, riskiert ein Bußgeld.

Der schnellste Weg zur TÜV-Plakette führt übrigens über die Werkstatt. Denn die neue Vorschrift, dass festgestellte Mängel künftig sofort beseitigt werden müssen, geht nur in der Werkstatt, TÜV und Dekra dürfen in ihren Prüfstützpunkten nicht reparieren. Wer dort seinen Wagen prüfen lässt, muss, wenn eine Wiedervorführung angeordnet wird, auch noch schneller sein als bisher: Dafür, so hat das Verkehrsministerium mitgeteilt, "bleibt nur noch ein Monat Zeit und nicht wie bisher sechs Wochen." Es kommt noch härter: Wer diese Frist verpasst, muss eine komplette neue Untersuchung durchführen lassen - und auch doppelt bezahlen. Wer künftig "geringe Mängel" nicht beheben lässt, riskiert einen Bußgeldbescheid.

Edith bringt noch folgendes nach:

Irrtum:

Den TÜV und die AU darf man bis zu zwei Monate lang straflos überziehen.

Richtig ist:

Auch ein einziger Tag abgelaufener TÜV oder AU kann bereits ein Verwarn- oder Bußgeld kosten.

Ein häufig gehörtes Missverständnis ist die Frist von zwei Monaten, die man die fällige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) gefahrlos überziehen dürfe. Innerhalb dieser zwei Monate drohten dem Halter des Fahrzeugs keine Konsequenzen, wenn er mit abgelaufener Plakette erwischt wird.

Dies stimmt so nicht. Eine Ordnungswidrigkeit begeht bereits, wer den TÜV-Termin auch nur einen Tag überzieht. Grundsätzlich steht es nun im Ermessen des Polizeibeamten oder der Bußgeldbehörde, in welcher Höhe sie ein Verwarn- oder Bußgeld festsetzen. Dabei richten sie sich jedoch in aller Regel nach den Vorgaben des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs.

Der sieht für Verstöße bis zu zwei Monaten zwar tatsächlich noch keine Verwarn- bzw. Bußgelder vor. Erst ab zwei Monaten werden 15,? ? für die unterlassene HU oder AU fällig. Verstöße von vier bis acht Monaten (bei unterlassener HU) kosten 25,? ?. Alles was darüber hinausgeht, schlägt mit 40,? ? zu Buche. Außerdem drohen Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Aber wie gesagt: Diese Sätze gelten nur in der Regel. Wenn besondere Umstände vorliegen, dürfen der Polizeibeamte oder die Bußgeldbehörde ohne weiteres von den Regelsätzen abweichen. Dass ein Abweichen nach unten möglich ist, weiß jeder Polizeibeamte. Dass sie jedoch auch härtere Verwarngelder fordern dürfen als im Tatbestandskatalog vorgesehen, ist selbst Polizisten nicht immer bekannt. Ein praktisch besonders wichtiges Beispiel sind vorsätzliche Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Wer genau weiß, dass er sein Fahrzeug schon längst dem TÜV hätte vorführen müssen, aber trotzdem weiterfährt, ohne sich um einen Termin für die Hauptuntersuchung zu kümmern, also vorsätzlich den TÜV-Termin überzieht,

für den gelten die eher moderaten Sätze des Tatbestandskataloges nicht. Denn dieser bezieht sich nur auf fahrlässige Verstöße.

Niemand sollte sich also zu sicher fühlen, wenn er vier Wochen nach Fälligkeit des TÜV-Termins kontrolliert wird und den Polizisten auf deren Vorhaltung großspurig erläutert, dass er genau über seine Rechte informiert sei und deshalb immer die zweimonatige Schonfrist ausnutze; solange die nicht abgelaufen sei, könne der Polizist ihm überhaupt nichts anhaben. Wenn der vermeintlich so informierte Bürger Pech hat, handelt er sich in einem solchen Fall eine Anzeige wegen einer vorsätzlichen Tat ein. Und die kann deutlich härter geahndet werden als im Tatbestandskatalog vorgesehen ? auch schon einen Tag nach Ablauf der TÜV-Plakette.

Bearbeitet von zektor7g
Geschrieben
?wenn eine Wiedervorführung angeordnet wird,

Genau sowas hab ich ja. Ich war innerhalb der Frist beim TÜV, hab jetzt den Prüfbericht inkl. Mängel und den neuen Wiedervorführungstermin bis spätestens 24.12. Und natürlich keine neue Plakette. Aber den Prüfbericht.

Darf ich die Kiste jetzt auch noch legal außerhalb dem Weg zwischen Werkstatt und TÜV bewegen? Was kann ich den grünen Männchen sagen, wenn sie mich doch anhalten und mich darauf hinweisen das die Plakette abgelaufen ist? Mit dem Prüfbericht wedeln, auf das Datum hinweisen und denen erzählen das ich gerade auf dem Weg zur Werkstatt bin? Oder bin ich durch den Prüfbericht auf der sicheren Seite und die können mir gar nix bis zum 24.?

Oder lieber gar nicht den Prüfbericht zeigen, wegen der Mängelliste?

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    • da ich aufgrund eines unverschuldeten Unfalls seit 21 !! Monaten arbeitsunfähig krank geschrieben bin.. kann ich auch 1/2 bis 1H täglich beisteuern....lieg ja die meiste Zeit eh nur rum....   Rita
    • Hab mir die Tage mal die Mühe gemacht, meine diversen O-tunings , den SIP125 (alle PBox, Si20) und die originale, revidierte T5 zu vergleichen, die seit neuestem in meinem Stall steht: T5 Verdichtung lag glaub bei ca. 11.5:1 Alle Schätz-Parameter wie cw Wert, Fläche, dyn. Reifenumfang sind hier gleich (habe ich mal anhand div. P4 Läufe "kalibriert"), die anderen Parameter wie Übersetzung, Gewicht etc. lassen sich ja gut bestimmen, somit sollten die Kurven unereinander gut vergleichbar sein... Der Absolutwert der Leistung ist darum wie immer nur als Schätzwert zu sehen! Könnte auch 1 PS mehr sein...   Lila und braun sind dabei zwei verschiedene 125er O-Tuned Motoren, der braune hat dann den SIP125 bekommen. Ich vermute aber, der hat irgendeine ungünstige Kombi, dass er so ein Loch hat... muss fast an der längeren Einlasszeit liegen, sonst ist eig. alles gleich.... Ich hab 4 O-tunings gemacht, die alle untenraus mehr bringen, etwa so wie hier lila (was sich wirklich geil fährt!). Der braune bekommt darum (auch wegen Defekt) in absehbarer Zeit eine neue, originale Kurbelwelle und das SIP-Kit mit einer FuDi weniger, dafür ne KoDi mehr, um mit den Steuerzeiten runter zu kommen. Würde erwarten das "dämpft" das Loch etwas. Wenn dann sowas wie das gestrichelte rauskommt, wäre das top. Aber im Prinzip müsste das in Richtung T5 gehen. Ist ja dann fast vergleichbar in Bezug auf ÜS-Grösse, SZ & Verd.
    • Manche sind ja jetzt auch schon Renn-tner.  (Die sind ja eh noch nah an der ESC, QM und auch Crossen dran.)   Wäre doch auch eine Option, dass die Unterforen, wie Rennen, QM und Niter bearbeiten und aktualisieren. Wäre voll toll, wenn diese Topics auch im GSF wieder aktualisiert werden und nicht nur auf Facebook, Instagram und WhatsApp!    Oder manche halt nur Blabla,  F&S oder Verkaufe. Die mit den besten Nerven!    @freibierwärst echt auch ein edler Kandidat!    Hiro hat recht, hier sind die meisten auch wirklich erwachsen geworden und reifer… Es ist auch schön zu sehen, dass man doch einige der Kandidaten real kennt.  Hiro/Andi, du warst einer der ersten, die ich auf Treffen kennengelernt hab, ca. 2008!          Ich bin ja eh so eine Heulsuse und Rainer fehlt mir unglaublich! Als ich die Liste mit den a.D. Buben gepostet habe, bin ich auch wieder sentimental geworden. Alle haben hier wunderbare Arbeit geleistet und ich bin stolz, dass ich alle, bis auf Torge aktiv erleben durfte!    Danke für Euren Einsatz!     
    • Wäre doch ok. Ist das eine Bewerbung?   Wenn man sich da kurz eingelesen hat (und ihr seid ja alle nicht doof), bindet das normalerweise nicht viel Zeit. Wer den Fehler zuerst findet oder eine Meldung als erstes anklickt, bearbeitet ihn halt, wenn er kann. Und je mehr Schultern die Lasten tragen umso einfacher ist es für alle. Und wenn einer sagt "ich kann nur abends 30 Minuten beim K*cken auf dem Klo, dann macht der halt die überlappende Spätschicht . Wenn's dann noch eigene Spezialgebiete gibt: umso besser, wenn der Moderierende weiß, wovon er redet! Das heisst ja nicht, dass man als SF-Profi nur was zur Erstserien-PK-Plurimatic moderieren darf. Ebenso ist es natürlich von Vorteil, wenn man schon länger dabei ist und den großen Teil der Protagonisten schonmal "kennengelernt" hat.  
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