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Vereinsrecht


Schrottpresse

Empfohlene Beiträge

darf der anstoss hierzu auch von den mitgliedern kommen?

Natürlich, ein Verein ist ja keine Diktatur. Auch im Verein sind die Mitglieder mitspracheberechtigt.

Wenn der Vorsitz des Vereines die Notwendigkeit für eine außerordentliche Sitzung sieht, zeigt das ja nur,

das er die Mitglieder an Entscheidungen beteiligen möchte.

Wenn Du jetzt ( als "normales"Mitglied) eine Sitzung einberufen möchtest kannst Du das normalerweise nur über den Vorsitz.

Wenn der sich nicht dafür interessiert, mußt Du die anderen Mitglieder direkt ansprechen.

Schlußendlich gäbe es ja auch noch die Möglichkeit, den Vorstand abzusetzen.

Genaueres zu diesem Thema müßte aber auch in der Vereins-Satzung stehen ?

Bearbeitet von oehli
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Üblicherweise gibt es auch die Möglichkeit zu einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung einzuladen. Bei uns (gemeinnütziger Verein) braucht man dafür die Zustimmung von 10% der stimmberechtigten Mitglieder. Jetzt weiß ich nicht, ob das nur Regelungen einzelner Vereine sind, oder Auflage laut Vereinsrecht.

Ich denke, wenn du eine Unterschriftenliste (10% der stimmberechtigten Mitglieder) zusammen mit einem Antrag auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung an den Vorstand schickts, dann geht das klar. Du musst aber, falls du quasi eine "feindliche Übernahme" planst, bedenken, das so was bei Vereinen keinen Sinn macht. Meist sind die Strukturen von den Vereinsgründern so fest in irgendwelchen obskuren Traditionen verankert, dass es einfacher und stressfreier ist einen neuen Verein zu gründen, statt einen traditionellen zu übernehmen.

Nebengeschichte:

In LG ist irgendwann in der heftigen 80er Mod-Phase der örtliche Verspaclub von jungen Menschen auf Rollern überrannt worden. Die alten Herren fanden das damals natürlich erst mal positiv (Vereinsbeiträge, junges Blut, etc...). Dann haben sie aber gemerkt, das wir selten im vermufften Club saßen und ungern beim Rollergeschicklichkeitstunier partizipiern wollten, dafür aber gerne das eine, oder andere Bier tranken. Seltsam fanden sie auch, dass wir im Prinzip die Musik ihrer Jugend hörten, aber wiederum kein Interesse an Besuchen bei Ohnsorg hatten.

Naja, als die ersten Querelen auftauchten haben sie erstmal unseren "Präsi" zum Jugendwart gemacht - frei nach "teile und herrsche". Denen war da nämlich klar geworden, das "wir" fast die einzigen aktiven Mitglieder waren, die auch ständig bei jedem Clubabend auftauchten und so leicht bei Wahlen alle hätten abwählen können.

Das ging dann eine Weile gut, aber nachdem katastophalen Vespaclub Treffen auf das wir alle aber auch Mods&Scooterboys eingeladen haben und bei dem die örtlichen Skins das Treffen sprengten (nicht ohne Prügeleien, etc...) haben uns die Vespaclub Herren einfach aus dem Verein ausgeschlossen (wahrscheinlich wegen vereinsschädigenden Verhaltens). Diskutieren und Vereinsinterne Rechtsstreitigkeiten machen dann auch keinen Sinn und so sind wir eben nie wieder dort aufgetaucht.

Bearbeitet von Lilla
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Vereinsrecht - Auszug aus dem BGB

Titel 2 Juristische Personen

Untertitel 1 Vereine

Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

§ 36 Berufung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen,

wenn das Interesse des Vereins es erfordert.

Bearbeitet von floryam
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Eine "feindliche Übernahme" zieht meistens Probleme mit sich. Die Jahreshauptversammlungen finden oft im Januar, bzw. Februar statt. Es muß doch gewisse Gründe für Sturz des Vorstandes geben. Ich würde vorschlagen, einen schriftlichen Antrag auf einen Tagesordnungspunkt bei der Jahreshauptversammlung beim Vorstand einzureichen. Dieser darf nicht abgelehnt werden. Im Allgemeinen tritt der Vorstand bei triftigen Gründen vorzeitig ab.

Gruß Hemmiti :-D

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Eine "feindliche Übernahme" zieht meistens Probleme mit sich. Die Jahreshauptversammlungen finden oft im Januar, bzw. Februar statt. Es muß doch gewisse Gründe für Sturz des Vorstandes geben. Ich würde vorschlagen, einen schriftlichen Antrag auf einen Tagesordnungspunkt bei der Jahreshauptversammlung beim Vorstand einzureichen. Dieser darf nicht abgelehnt werden. Im Allgemeinen tritt der Vorstand bei triftigen Gründen vorzeitig ab.

Dem stimme ich voll zu (habe ich eh schon vorgreifend gemacht).

Meist gibt es eine Unzufriedenheit gepaart mit dem Gefühl der Ohnmacht ("der Vorstand macht eh, was er will") die zu solchen drastischen Reaktionen, wie außerordentliche Mitgliederversammlung, etc... führt. Als Deutsche neigen wir ja ohnehin dazu keine Palastrevolution anzuzetteln und lieber in kleinen Schritten eine Veränderung herbeiführen zu wollen - und dafür gibt es auch gute Gründe. Im Vorstand eines Vereins sitzen ja mehrere Leute (davon meist auch ein paar kompetente Fachleute) und auch deren Entscheidungen werden nicht immer einstimmig gefällt. Wenn man nun "auf Krawall gebürstet" eine Vorstandsabwahl betreibt, oder ein Kippen einer bestimmten Vorstandsentscheidung (ich kenne den konkreten Fall ja nicht*), dann macht man sich 1. auf breiter Flur unbeliebt (auch oft bei Sympathiesanten und den eigenen Mitstreitern) und drängt 2. auch den Vorstand in die Ecke. In die Ecke gedrängt neigen die Menschen dann zu Kurzschlussreaktionen und in so einem Fall könnte das schnell dazu führen, das ein Vorstand beleidigt gemeinsam zurücktritt und der gutmeinende "Rebell" plötzlich die Geschäfte (inklusive Schatzamt) übernehmen muss.

* worum geht es denn überhaupt?

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Vermutlich um die Übernahme des VFL Bochum ..... :-D

fast, soweit weg nicht.

es geht tatsächlich um einen fussballverein und zwar einen, wo ein ex-manager des vfl bochum nun manager ist.

der jetztige vorstand hat den verein durch unseriöses, selbstherrliches und grössenwahnsinniges gebahren so gut wie in die insolvenz getrieben. es steht zu befürchten, dass der verein die winterpause nicht überlebt. die fans suchen jetzt halt nach möglichkeiten, den handelnden personen das handwerk zu legen und die offenlegung der zahlen und fakten zu erwirken.

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Da muss man doch eigentlich nur die Kassenprüfer interviewen.

Die prüfen leider nur einmal im Jahr. Bei einem "e.V." ist der geschäftsführende Vorstand auch nicht verpflichtet den Mitgliedern zwischen den Hauptversammlungen Rechenschaft abzulegen. Deswegen die Kassenprüfung. Und auf der Hauptversammlung muß die Bilanz vorgelesen werden, nicht nur die Posten "Einnahme und Ausgaben" sondern etwas detailierter. Die Kassenprüfer sagen doch nur, ob alles mathematisch korrekt ist und die "Habenseite" noch im vollen Umfang existiert. Entlasten müssen die Mitglieder.

Gruß Hemmiti :-D

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