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Bei Ebay fremdes Foto benutzt jetzt Anwalt


norwegenvespa

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Top-Benutzer in diesem Thema

Mein etwas hilfloser Laienansatz in dieser Sache wäre der der Verhältnismäßigkeit. Da der Staat an keiner Verfolgung interessiert ist, muss eine Privatklage angestrengt werden. Die Gerichtskosten für so einen Streitfall dürften sich im Rahmen halten (erkundigen!).

Klar hat eine Urheberrechtsverletzung sehr wahrscheinlich stattgefunden, aber es ist hier nicht dauerhaft verletzt worden, die Auktion ist seit drei Monaten abgelaufen. Da wäre meiner Meinung nach anzusetzen.

Anwalt aufsuchen, ein Beratungsgespräch zur Sache ist aber nicht kostenlos, dürfte meist so 50 ? betragen.

Viel Glück!

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Wie sieht denn das Bild aus? Mach doch einfach selber eins von so einer Jacke und sag das es Dein eigenes Foto war :-D

Datum der Kamera zurück stellen nicht vergessen :-D

ganz schwacher versuch ... aus digitalen bildern lassen sich sehr gut rückschlüsse

auf die verwendete kamera ziehen ... das fliegt auf, wenn sich jmd. nur ein kleines

wenig reinhängt :-D

verbraucherzentrale? jur. beratungsstelle der lokalen gerichts?

b

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ganz schwacher versuch ... aus digitalen bildern lassen sich sehr gut rückschlüsse

auf die verwendete kamera ziehen ... das fliegt auf, wenn sich jmd. nur ein kleines

wenig reinhängt :-D

verbraucherzentrale? jur. beratungsstelle der lokalen gerichts?

b

Sorry für OT:

War spät gestern, was Herr B.? :-D

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Ist es nicht ehr so, dass man auf den Verstoss erst hingewiesen werden muss, bevor eine Abmahnung fällig wird? Ich würde mal gar nichts machen und warten was dann kommt. kann mir nicht vorstellen, dass da vor Gericht viel geht. Aber selber schuld ist man da schon, denn das weiss man ja heutzutage dass die Anwälte auf so nen Scheiss nur warten. Vermutlich wurde der gar nicht von dem ebay-Händler angestrengt, sondern macht das auf eigene Faust.

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Wie hoch ist denn der Wert der Jacke bei ebay gewesen?

Das ist auch die Frage die ich vorhin schon gestellt habe. Wie bemessen die den Streitwert?

Die Urheberrechtsverletzung war dann eben nur für 10 Tage und den Verkauf der Jacke.

Wenn die Jacke jetzt n bombengeld gebracht hat, dann siehts wieder anders aus.

Aber davon gehe ich jetzt nicht aus.

Es muss öffentliches Interesse bestehen, bevor die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird.

Alles andere ist ne Privatklage -wenn man es so nennen will-

Daher würde ich auf jeden Fall ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt anstreben.

Wie gesagt, die 50€ würde ich investieren. ggf. lässt sich ja die Summe reduzieren...

Und NICHT ZAHLEN!!!

Das ist wie schon erwähnt ein Schuldeingeständnis!

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@Tuetennueggel: Ich meine im Text vernommen zu haben, dass du die Jacke ja ein paar Monate vorher bei dem Shop gekauft hast.

Wie schauts aus mit der Argumentation, dass Du der Meinung warst, mit dem Kauf der Jacke auch das Recht an der Verwendung des zur Jacke gehoerigen Fotos zu erwerben.

Zumindest war dies, vermute ich mal, im Verkaufstext nicht explizit ausgeschlossen.

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Bei der Berechnung des Schadensersatzes nach dieser Methode ist es grundsätzlich unerheblich

1. welcher Preis mit der Auktion erzielt wurde bei der die Bilder verwandt wurden

2. ob der Abmahnende tatsächlich eine entsprechende Nutzungseinbuße erlitten hat (d.h. ein konkreter Schaden ist nicht erforderlich)

Diese Lizenzgebühr ist fiktiv, sie wird im Wege einer Lizenzanalogie bestimmt. Der Bundesgerichtshof (BGHZ 44, 372, 380 f.) führt hierzu aus, dass einen Lizenzgebühr angemessen ist, die bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätte.

Ich habe das auch schon durch, allerdings nicht ebay sondern Tauschbörse. Hatte mir einen Anwalt für Internetrecht genommen und bin zwar nicht um's Bezahlen eines gewissen Betrages rumgekommen, ABER: der war deutlich geringer als die ursprüngliche Forderung. Incl. meiner Anwaltskosten! Schadenersatz habe ich überhaupt nicht bezahlt, nur den gegnerischen Anwalt teilweise. Wir haben uns so geeinigt, da ich eine Klage dann doch vermeiden wollte. Hätte ich damals vollumfänglich verloren, wären ca. 1500€ draus geworden. Nochmal würde ich das aber nicht so machen, sondern mich tatsächlich verklagen lassen. Die Chance, daß das Verfahren wegen mangelndem öffentlichen Interesse abgewiesne wird, ist recht hoch.

Google hilft: Abmahnwahn!

Bearbeitet von Cable
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Ist die Abmahnung per Einschreiben gekommen? Wenn nicht --> Rundablage.

Ja, das war auch mein erster Gedanke.

Mein Kompagnon hat auch gerade ein Verfahren am Hals wegen irgendeiner Gebrauchsmusterschutz Übertretung. Interessanterweise darf man den Schreiben der mit solchen Sachen betrauten Anwälte nicht unbedingt Glauben schenken. Dort wurde auch über Rechte, die der Klient angeblich hat gelogen, dass sich die Balken biegen. Das prinzip heißt hier: Angst machen/wegbeissen!

Das korrekte verfahren ist aber gesetzlich geregelt. So muss vor der Erhebung einer Strafe (Geldbuße) erstmal eine Abmahnung eingegangen sein.

Mein Tipp: Nicht zahlen, Beweis verlangen, aussitzen...

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Am besten ist nicht darauf reagieren, nichts bezahlen, einfach tot stellen.

Die müssen dann zivilrechtlich vorgehen, und da kommen die nicht weit.

Würds auch darauf anlegen, glaube nicht das die wegen 350 Öcken so viele Hebel in Bewegung setzten wollen.

Du bzw. deine Frau ist Privatanbieter/In, welcher dieser Fehler das erste Mal unterlaufen ist, mangels Kenntnis!

Kann mir nicht vorstellen das die dich vors Gericht zerren, wenn keine Kohle kommt!

Da gehts um Prinzip!

Warum genau ist den der Urheber so verletzt wegen dem Bild der Jacke???

Ist wahrscheinlich aus nem Werbeprospekt und vielen zugänglich. Und Du hast das Teil noch kurz vorher bei ihm gesteigert!

Also echt, Leute gibts.......

@Tuetennueggel: Ich meine im Text vernommen zu haben, dass du die Jacke ja ein paar Monate vorher bei dem Shop gekauft hast.

Wie schauts aus mit der Argumentation, dass Du der Meinung warst, mit dem Kauf der Jacke auch das Recht an der Verwendung des zur Jacke gehoerigen Fotos zu erwerben.

Zumindest war dies, vermute ich mal, im Verkaufstext nicht explizit ausgeschlossen.

ja, wie schauts damit aus?

Bearbeitet von Hölle
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Also ich würde auch nen Anwalt mal bemühen. Wennst ne Rechtschutzversicherung hast kostet des ja für gewöhnlich auch keine Kohle. Ansonsten fallst ne Selbstbeteiligung in der RSV hast wird die denk ich mal nicht höher sein, als dich der ganze Spaß fallst es freiwillig zahlst, eh schon kostet. Und ein guter Anwalt kann dir sicherlich sagen, ob des ganze Sinn macht gegen die Abmahnung vorzugehen, bzw. wie´sd drauf zu reagieren hast. Aufjedenfall nicht einfach überweisen - des is des schlechteste was´d machen kannst.

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...es ist beängstigend wieviele leute tipps abgeben aber konsequent überlesen dass jeder der beiden schon gesagt hat dass sie keine rechtsschutzversicherung haben...

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Zitat im Zitat: Am besten ist nicht darauf reagieren, nichts bezahlen, einfach tot stellen.

...

genau! wie beim kredit, wenn man die rate nicht zahlen kann. :-D

Etwas offtopic,

aber so mache ich das seit Jahren mit der GEZ, die meinen 2006 abgemeldeten Fernseher einfach nicht von der Gebührenrechnung runternehmen möchte :-D

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Würds auch darauf anlegen, glaube nicht das die wegen 350 Öcken so viele Hebel in Bewegung setzten wollen.

Du bzw. deine Frau ist Privatanbieter/In, welcher dieser Fehler das erste Mal unterlaufen ist, mangels Kenntnis!

Kann mir nicht vorstellen das die dich vors Gericht zerren, wenn keine Kohle kommt!

Da gehts um Prinzip!

Warum genau ist den der Urheber so verletzt wegen dem Bild der Jacke???

Ist wahrscheinlich aus nem Werbeprospekt und vielen zugänglich. Und Du hast das Teil noch kurz vorher bei ihm gesteigert!

Also echt, Leute gibts.......

ja, wie schauts damit aus?

wie sinnloses Morden ist in diesem Land verboten?

Aber ist ja kein Problem - hab´ich ja nicht gewusst. :-D

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wie sinnloses Morden ist in diesem Land verboten?

Aber ist ja kein Problem - hab´ich ja nicht gewusst. :-D

Was für ein tolle Stellungsnahme,

:-D

der Vergleich tut mehr als hinken :-D

Tschuldigung das ich was dagegen habe Leute so die Kohle aus Tasche zu ziehen und nicht Leute abzuschlachten!

Bearbeitet von Hölle
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Hehe königlich wie aufeinander losgegangen wird. Liegt wohl an Weihnachten :-D

Da bleibt nur zu wiederholen:

Erst mal tot stellen und warten ob dann überhaupt noch was kommt. Und dann lieber dem eigenen Anwalt 500€ in den Rachen schmeissen als dem Abmahnmongo die 350€, die eh keinen Bestand haben. Kan mir gut vorstellen, dass es vor gericht dann plötzlich nur 50e werden plus Gerichtskosten. Dem Jungsporn einfach mal die kalte Schulter zeigen und warten was kommt.

Bearbeitet von Herr Gawasi
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Hab´hier schon genug hilfreiches gepostet.

Ist ja auch schon alles gesagt worden.

Nur sollte man eben von extrem Laienhaften

warnen. Auch wenn das aus kabarettistischen

Gründen natürlich extrem ausfällt.

Und was soll der Abmahnanwalt machen? Mehr Geld verlangen? Würde mich wundern wenn der vor Gericht zieht...

Btw. gibts da mittlerweil nicht sogar das Gesetz, dass die 1. Abmahnung kostenlos sein muss, oder einen bestimmten Betrag nicht überschreiten darf?

Wikipedia:

Neue Obergrenze im Urheberrecht: 100 Euro pro Abmahnung bei „einfach gelagert Urheberrechtsverletzungen“ [bearbeiten]

Die hohen Geldforderungen im Zusammenhang mit Abmahnungen rufen immer wieder Kritiker auf den Plan, die im Bestreben, Urheberrechtsverletzungen einzudämmen, eher die Suche vieler Anwälte nach schnellem Geld sahen. Um dieser Gefahr vorzubauen, bestimmt der am 1. September 2008 in Kraft getretene § 97a Abs. 2 UrhG, dass der (zu Recht) Abgemahnte "in einfach gelagerten Fällen" und "außerhalb des geschäftlichen Verkehrs" Anwaltskosten nur bis zu einer Höhe von 100 Euro tragen muss[2]. Dieser Betrag umfasst auch die Mehrwertsteuer und etwaige Auslagen des Anwaltes, sind aber unabhängig von eventuellen weiteren Schadensersatzansprüchen des Verletzten. Die neue Regelung beschränkt sich auf das Urheberrecht und trifft keine Aussage dazu, in welcher Höhe der Anwalt einen Anspruch gegenüber dem ihn mandatierenden Verletzten hat. Wann Fälle "einfach gelagert" sind, wird durch die Rechtsprechung geklärt werden müssen. Diese Regelung gilt nicht für Altfälle, also nur für Rechtsverletzungen ab dem 1. September 2008.

Bearbeitet von Herr Gawasi
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Und was soll der Abmahnanwalt machen? Mehr Geld verlangen? Würde mich wundern wenn der vor Gericht zieht...

Btw. gibts da mittlerweil nicht sogar das Gesetz, dass die 1. Abmahnung kostenlos sein muss, oder einen bestimmten Betrag nicht überschreiten darf?

Was für ein Muschialarm.

Ich habe dich doch gar nicht gemeint,

sondern Hölle geantwortet.

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Eine Urheberrechtsverletzung ist und bleibt eine Rechtsverletzung, auch wenn sie in diesem Fall überzogen scheint und die Abmahner Kapital daraus schlagen wollen. Derjenige, der das Bild geschossen hat, der hat auch die Rechte daran und kann eben dagegen vorgehen, wenn dieses ohne Zustimmung bzw. Abtretung von Rechten verwendet wird. Ist genauso wie mit Songs und Videos, auch wenn diese grottenschlecht oder gewöhnlich sind.

Evtl. ist es ja wirklich hilfreich, erst mal alles abzustreiten und sich Beweise, sowohl für die Rechtsverletzung als auch für die Rechte am Bild vorlegen zu lassen.

Ob tot stellen wirklich hilft? Wenn die sich ihrer Sache sicher sind, dann werden sie es auch durchziehen. Wenn sie aber nur darauf setzten, dass aus Angst gezahlt wird, dann könnte das Aussitzen schon helfen. Ist halt auch ein wenig wie Lotto spielen. Manchmal gewinnt man und manchmal verliert man eben.

Sind mit dem Schreiben eigentlich irgendwelche Fristen gesetzt worden? Ist das Schreiben auch an den richtigen Adressaten gerichtet? Ich würde auch mal nach Formfehlern suchen.

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Eine Urheberrechtsverletzung ist und bleibt eine Rechtsverletzung, auch wenn sie in diesem Fall überzogen scheint und die Abmahner Kapital daraus schlagen wollen. Derjenige, der das Bild geschossen hat, der hat auch die Rechte daran und kann eben dagegen vorgehen, wenn dieses ohne Zustimmung bzw. Abtretung von Rechten verwendet wird. Ist genauso wie mit Songs und Videos, auch wenn diese grottenschlecht oder gewöhnlich sind.

Das dieses Thema erst jetzt hier zur Sprache kommt, verwundert schon. Seit mehr als drei Jahren rollt die Abmahnwelle über ebay bzw. Deutschland. Dies ist nicht auf Fotos begrenzt.

Stellt mal eine Aktion bei ebay rein und vergesst, ein korrektes Widerrufsrecht zu formulieren (bzw. bei Privatauktionen "dass keine Gewährleistung erfolgt") und schwupp - Abmahnung!

Kopierter Text aus Beschreibungen von Produkten ohne Quelle - Abmahnung...

Falsches/unvollständiges/rechtlich nicht gut formuliertes Impressum auf der eigenen Homepage, bzw. nicht richtig sichtbar - Abmahnung...

Anfahrtsskizze aus dem Netz auf eigener Homepage ohne Quellenangabe - Abmahnung...

Und vom filesharing wollen wir mal gar nicht reden. zumal hier die rechtliche Beweisführung noch völlig unklar ist...

Sinn ist wahrlich nicht die Ahndung einer Rechteverletzung des Urhebers, sondern reines Schotter machen der Anwälte. Meistens stellen sich 350? aus 50 ? Schadensersatz und 300? Anwaltsgebühren zusammen!

Ach ja: 99% der Rechtschutzversicherungen greifen bei Urheberrechtsverletzungen NICHT!!!

Das wissen auch die Abmahnanwälte und spekulieren darauf, dass man sich eher frei kauft und den weg des geringsten Widerstandes geht!

Leider gibt es keinen Rat, der einfach befolgt werden kann. Jeder muss für sich entscheiden, wie er vorgehen möchte.

Und leider heisst der beste Tip: Vorsicht in Zukunft. :-D

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Wegen der 350,- Euro würd ich mich auch echt nicht anpissen.

Gerichtskosten werden ja soweit ich weiß prozentual vom Streitwert gerechnet.

Diese Kosten muss der Klagende dann meist im Vorfeld schonmal vorstrecken.

Wenn dann bei Gericht das Urteil gegen Kläger gesprochen wird ist die Kohle dann auch weg.

Ich würde garnichts machen, und warten was passiert, und wenn was kommt würd ich es auf eine Verhandlung ankommen lassen.

Weil ob einem Anwalt für sowas 350,- Euro in den A.... zu stecken, oder vor Gericht zu verlieren, und diese Kosten dann auch noch zu bezahlen ist dann auch schon egal.

Ich glaube viele zahlen diese Abmahnungen, weil der Bevölkerung immer Angst gemacht wird was Gerichtsverfahren so teuer sind, das es der Normalverdiener garnicht bezahlen kann.

Abwarten und der Dinge harren die da kommen :-D oder denen die auch nicht kommen.

Halt uns auf dem laufenden

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Viel. ma den Anwalt anschreiben und Beweise anfordern oder Ähnliches?

Jedenfalls ihm ein bisschen Arbeit geben, vielleicht verliert er dann die Lust ganz schnell auf dich......

ohne Gewähr, hab keine Ahnung von dem Zeugs.

:-D

@ Ric 124

Bin auch recht aktiv bei Ebay, aber ne Abmahnung bekam ich noch nicht. Habe einige Dinge ( nach deiner Auflistung) rechtswiedrig gemacht.

Werde da aber in Zukunft auch vorsichtiger sein.....

Bearbeitet von Hölle
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    • Dachte ich mir gestern auch. In guter GSF Manier erstmal alles schlecht reden was neu ist.... Bis auf den Super G mit der Spacer Notlösung habe ich hier in meinem Dunstkreis nichts von schlechten Erfahrungen gehört. Ganz im Gegenteil. Einige sind ganz bewusst auf VMC Zylinder umgestiegen, da sie sehr gute Leistung erzeugen und preislich interessant sind. Und ordentlich aufgebaut, halten die Sachen auch viele Kilometer. Wenn VMC seine Preispolitik beibehält, und seine Produkte so weiterentwickelt wie die letzten Jahre, sehe ich keinen Grund die alten Malossi/ Polini Zylinder für deutlich höhere Preise zu kaufen. Und was gibts noch in der 177er Klasse? BGM? Nee danke. Von dem Kram bin ich geheilt. Bin gespannt was die neuen Zylinder kosten werden.  Im Moment kann man ja ganz grob sagen Super G - 200€ Stelvio - 300€ Crono - 350€ Explorer - 500€ Hier rede ich nicht von den teuren S.P und S.C Preisen sondern mit bisschen Recherche und Preisvergleich im Netz. Wenn das so bleibt und der Ranger in der 400€ Klasse spielt, bleibe ich bei VMC. Ein Grund dafür ist auch der Kundenservice und die Kulanz von VMC. Das müssen die anderen erstmal so nachmachen.  
    • Hallo zusammen,    Mir dürstet nach eurem Schwarmwissen... Ich hab nun schon einige Beiträge durchgesehen, finde aber nicht die passenden Informationen zum Thema. Es geht um folgendes: In meinem Besitz befindet sich seit grob einem Jahr eine 87er PX 200 Lusso. Einige Teile musste ich bereits aufgrund des Zustandes tauschen, nun bin ich an der Vorderachse angekommen.   Ursprungsproblem ist die schlechte Bremsleistung. Wenn die Vespe ein Weilchen steht zieht die Bremse bissig an. Nach ein paar Metern ist dann aber wieder Schicht im Schacht und du kannst das Dingens bei gezogenem Bremshebel gerade noch schieben. Beläge frisch von SIP, etc. ABER: Ich kam auf zwei Forenbeiträge:   Einmal hier: und einmal hier: Die Bremsen die hier in den Beiträgen als Lusso-Bremse gezeigt werden, schauen komplett anders aus als meine - obwohl die ja eine Lusso sein soll (hat Getrenntschmierung und die korrekten Rahmennummern). Anbei das Bild meiner Vorderradbremse - ich tippe darauf, dass hier jemand einfach eine PX alt bremse verbaut hat...   Was meint ihr dazu? Ich bin leider noch zu unerfahren um das genau zu beurteilen. Die Bremsbeläge sind jedenfalls getrennt auf eigenen Bolzen aufgehängt - was für mich ja schon was mit Lusso zu tun haben sollte - schaut so aus wie hier (Bild nicht von mir):   Hat es eventuell auch Mischmodelle gegeben? Also PX Lusso mit PX alt Bremsen ab Werk? Wenn es sich wirklich um eine PX alt Bremse handeln sollte die hier verbaut wurde, was bräuchte ich alles an Teilen um wieder auf Lusso umzurüsten? Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen.   Danke und LG vom Bodensee - André
    • Steht derzeit noch abgedeckt bei mir in der Halle...soll im nächsten Jahr Einzug im Wohnzimmer halten.
    • Das passt dann halt nicht mehr rein. und Mittig schon gar nicht. Sind ja jetzt schon zwei breite Cosa Hälften plus 10mm Spacer. Das ist halt der Spagat zwischen Roller und Auto  
    • Ich habe gar nichts runtergesprochen. Meine Aussage trägt die Hoffnung, dass sich der südalpische VMC-Qualitätsstandard verbessert hat. In der Vergangenheit war das nicht der Fall. Mehr nicht ...
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