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Bei Ebay fremdes Foto benutzt jetzt Anwalt


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
@ Ric 124

Bin auch recht aktiv bei Ebay, aber ne Abmahnung bekam ich noch nicht. Habe einige Dinge ( nach deiner Auflistung) rechtswiedrig gemacht.

Werde da aber in Zukunft auch vorsichtiger sein.....

Was soll ich sagen? Glück gehabt!

Ich denke auch, dass im Rollersektor weniger "recherchiert" wird. Aber Markenklamotten, Elektronik, etc. ist sehr sensibel.

Im gewerblichen Bereich geht es mehr oder minder noch heftiger zu. Was manchmal auch korrekt ist, um einene gerechten Wettbewerb zu gewährleisten, nimmt durchaus bizarre Züge an...

Bsp: Eine Elektronikmarkt mit "M" mahnt online shops konsequent ab, die bei der Produktbeschreibung Testsiegel beifügen a la "Stiftung Warentest", aber das Datum der Erscheining des Test (zb. 2/2008) nicht hinzufügen...

Das ist nicht wirklich verständlich, bringt den Abmahnenden Parteien Geld und macht Konkurrenten tot... und darum gehts.

Im privaten Bereich ist es nicht so perfide. Aber speziell egay ist mit hoher Vorsicht zu geniessen...

Ach ja: noch ein Bsp.: Verkauft man als Privatmann über ebay mehr als (ich glaube) 10 Produkte eines speziellen Bereiches (klamotten/rollerteile?) gilt man als gewerblicher Verkäufer. Damit sind die Klauseln für den Privatbereich obsolet. Und tadaaa: Abmahnung.

Ist es nicht schön??

Gruß

Daniel

Bearbeitet von ric1204
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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben
Ach ja: noch ein Bsp.: Verkauft man als Privatmann über ebay mehr als (ich glaube) 10 Produkte eines speziellen Bereiches (klamotten/rollerteile?) gilt man als gewerblicher Verkäufer. Damit sind die Klauseln für den Privatbereich obsolet. Und tadaaa: Abmahnung.

Ist es nicht schön??

Gruß

Daniel

Innerhalb welchen Zeitraumes?

10 find ich etwas mager. Das ist ja garnichts.

Geschrieben (bearbeitet)
Innerhalb welchen Zeitraumes?

10 find ich etwas mager. Das ist ja garnichts.

Gleichzeitig natürlich.

Bitte leg mich jetzt nicht darauf fest, ob 10 oder 15 stk.

einfach mal googeln.

Klick:so was z.B.

Diese Urteile zeigen, dass der über einen längeren Zeitraum erfolgende Verkauf bei „eBay“ mit ganz erheblichen Risiken verbunden ist. Nach Meinung des Hanseatischen Oberlandesgerichts können bereits 242 Verkäufer in einem Zeitraum von ca. 2 Jahren - also ungefähr 10 Verkäufe pro Monat - ausreichen, um die Unternehmereigenschaft zu begründen.

Einem „eBay“-Verkäufer, der eine kostenpflichtige Abmahnung erhalten hat, ist vor dem Hintergrund der vorstehend zitierten Rechtsprechung auf jeden Fall zu raten, dass er sich bezüglich des weiteren Vorgehens anwaltlich beraten und vertreten lässt.

Jorma Hein

Rechtsanwalt

Die Grenze ist also recht niedrig.

Ob sowas bei Rollerteilen geschieht, denke ich nicht (wer interessiert sich schon für alte blechteile??) Nur um dich zu beruhigen. Aber bei anderen dingen geht das schon...

Gibt ja noch andere schöne dinge. So en rapper typ namens B.....o (wer kennt ihn nicht) mahnt fans ab, die Merchandising artikel bei ebay verkloppen, da er die alleinigen rechte daran hat :-D .

Es ist wohl noch nicht geklärt, ob er damit durchkommt. schlechte publicity ist ihm wohl lieber als keine... passt gut zu einem anarcho typ wie ihm (scheiss system, scheiss bullen scheiss haste nicht gesehn, .....ey, du verkaufst b....o jacke bei ebucht? alles klar: abmahnung!) :-D

Daniel

Bearbeitet von ric1204
Geschrieben

" können bereits 242 Verkäufe in einem Zeitraum von ca. 2 Jahren - also ungefähr 10 Verkäufe pro Monat"

da war ein "r" zuviel drin, das habe ich mal entfernt.

und das ist letzten Endes etwas ganz anderes, als das

erst von Dir angedeutete, geht es doch mehr um eine

größere Anzahl Geschäfte in einem längeren Zeitraum

als um einen momentanen Zustand.

also man kann jetzt durchaus seine V50 bei egay in 250

Einzelteilen gleichzeitig verkaufen, ohne den Status des

privaten Anbieters zu verlieten.

Geschrieben
also man kann jetzt durchaus seine V50 bei egay in 250

Einzelteilen gleichzeitig verkaufen, ohne den Status des

privaten Anbieters zu verlieten.

ja. es geht um gleichartige artikel, d.h. wenn du deinen kleiderschrank ausmistest kannst du 5 hosen, 8 shirts, 3 pullover und 10 paar socken gleichzeitig verkaufen ohne probleme zu kriegen. wenn du jedoch regelmäßig die gleiche neue jacke verkaufst kann dir gewerbsmäßigkeit unterstellt werden. ebenso wenn du soviel kleidungsstücke verkaufst das man damit 2 second-hand-shops füllen könnte. wo da genau die grenze liegt ist allerdings nicht festgelegt.

Geschrieben

Meines Wissens gehen die Finanzämter dann davon aus, daß man gewerbsmäßig handelt, wenn man Artikel mit dem einzigen Zweck erwirbt, um sie weiterzuverkaufen.

Wenn man also z.B. den kompletten Hausstand von Oma verbimmelt, dann ist das nicht gewerbsmäßig, auch wenn es 1.000 oder mehr Artikel sind.

Bei ein oder zwei neuen Artikeln kann man immer noch mit Fehlkauf, Geschenk oder so argumentieren, wenn man aber ein und den selben Artikel in neu 10 mal oder öfter verkauft, könnte man da schon in Erklärungsnotstand kommen.

Geschrieben (bearbeitet)
und das ist letzten Endes etwas ganz anderes, als das

erst von Dir angedeutete, geht es doch mehr um eine

größere Anzahl Geschäfte in einem längeren Zeitraum

als um einen momentanen Zustand.

Naja, so sehe ich das nicht.

Mehrere artikel der gleichen sorte (10 tshirts adidas zb.) innerhalb eines kurzen zeitraums macht die sache knifflig. Dem Abmahner ist es erstmal egal, ob du insgesamt mehr verkauft hast. und viele bezahlen und lösen sich aus einer Abmahnung einfach raus. darauf wird spekuliert.

Was die eigentliche sauerei ist: nicht anwälte von einer "betroffenen Firma" oder der Markeninhaber mahnen in diesen Fällen ab, sondern anwälte die sich einfach auf das wettbewerbsrecht berufen und das vermeintlich fehlende widerrufsrecht oder impressum für gewerbliche verkäufer bemängeln...

ja. es geht um gleichartige artikel, d.h. wenn du deinen kleiderschrank ausmistest kannst du 5 hosen, 8 shirts, 3 pullover und 10 paar socken gleichzeitig verkaufen ohne probleme zu kriegen. wenn du jedoch regelmäßig die gleiche neue jacke verkaufst kann dir gewerbsmäßigkeit unterstellt werden. ebenso wenn du soviel kleidungsstücke verkaufst das man damit 2 second-hand-shops füllen könnte. wo da genau die grenze liegt ist allerdings nicht festgelegt.

Genau das wollte ich sagen...

aber auch einzelne stücke reichen schon:

Ed Hardy Abmahnungen.... :-D

Im übrigen habe ich nie behauptet, dass das alles gut/richtig ist. Nur ebay ist eben ein Haifischbecken, und um auf das Thema des Threads zurückzukommen: Wenn ein Gewerbebetreiber Fotos "leiht" um seine Produkte anzupreisen, ist er selber schuld.

Wenn ein Privatverkäufer unter den oben geschriebenen Begebneheiten das tut, wirkt eine Abmahnung lächerlich und dient in erster Linie der Verbesserung des Weihnachtsgeld der abmahnenden Partei....

@norwegenvespa:

vielleicht interessant

Urheberrecht bei Fotos ebay....

Gruß

Daniel

Bearbeitet von ric1204

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