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An die Schweizer, wohnen in der Schweiz


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Also ich überlege in die Schweiz zu ziehen, allerdings würde ich einen Zweitwohnsitz in Deutschland anmelden.

Kann ich jetzt meinen Roller und eventuell auch das Auto in D angemeldet lassen?

Kennt sich damit jemand aus?

Wie penibel sind da die Schweizer?

Geschrieben
Also ich überlege in die Schweiz zu ziehen, allerdings würde ich einen Zweitwohnsitz in Deutschland anmelden.

Kann ich jetzt meinen Roller und eventuell auch das Auto in D angemeldet lassen?

Kennt sich damit jemand aus?

Wie penibel sind da die Schweizer?

Da spielt Deutschland nicht mit! Am Zweitwohnsitz darf man (leider) kein Kfz mehr anmelden :-D

Geschrieben (bearbeitet)
Ok, danke.

Scheisse, dann muss ich mir da was anderes überlegen.

Schweiz und RAP ist leider unmöglich.

Geht es, daß Du in .ch Deinen Zweitwohnsitz anmeldest? Dasselbe habe ich in .at gerade durch. War kein Problem.

Edith schiebt noch nach, daß es bei ihr um eine PV mit Polini und RAP geht.

Bearbeitet von bsmk80
Geschrieben

Oder du meldest den Roller auf jemand anders an :-D Dazu kommt noch, dass du ein Jahr Zeit hast mit dem Ummelden des KFZ in der Schweiz.

Wenn die deutsche Zulassung bleiben soll braucht der Roller einfach eine Garage dann sieht ihn ja niemand, wenn er nicht bewegt wird. Wobei zu laut ist zu laut, glaube nicht dass da interssiert wo der Roller zugelassen ist. Kosten tuts auf jeden Fall.

Geschrieben
Wobei zu laut ist zu laut, glaube nicht dass da interssiert wo der Roller zugelassen ist. Kosten tuts auf jeden Fall.

Wieso? Wenn eingetragen, dann eingetragen, oder nicht?

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Und wie lebt es sich sonst so in der Schweiz? Ich hoffe, es ist nicht besonders aufwendig, wenn man einen Arbeitsplatz in der Schweiz bekommt und von Deutschland dorthin zieht.

Aus gegebenem Anlass muss ich mal diese eher allgemeine Frage stellen.

Geschrieben
Und wie lebt es sich sonst so in der Schweiz? Ich hoffe, es ist nicht besonders aufwendig, wenn man einen Arbeitsplatz in der Schweiz bekommt und von Deutschland dorthin zieht.

Aus gegebenem Anlass muss ich mal diese eher allgemeine Frage stellen.

In der Schweiz lebt es sich wunderbar. Kenne zwei hier aus dem Forum die den Umzug von D hinter sich haben. Sollen sich aber selbst dazu äussern :-D Wobei Schweiz ist nicht gleich Schweiz :-D

Geschrieben
Und wie lebt es sich sonst so in der Schweiz? Ich hoffe, es ist nicht besonders aufwendig, wenn man einen Arbeitsplatz in der Schweiz bekommt und von Deutschland dorthin zieht.

Aus gegebenem Anlass muss ich mal diese eher allgemeine Frage stellen.

Die Genehmigungen sind nicht das Problem, ich wohn zwar noch nicht in der SChweiz, arbeite aber schon da.

Mir gefällt es sehr gut, werde auch demnächst dorthin ziehen.

Geschrieben (bearbeitet)

es lebt sich prima!

die mieten in zürich sind ein horror,

aber dafür hat man sonst viele annehmlichkeiten.

mir wurde gesagt (am zoll), dass nach der personen-ummeldung (ausländer kat. "B")

es mir nicht mehr erlaubt ist, fzge mit D-kennzeichen zu führen (innerhalb der schweiz).

aufwand umzug:

für alles den arb. vertrag kopieren,

stückliste mit durchnummerierten kartons vom umzugsgut,

keine geräte jünger als 6 monate, ein musikinstrument, ein stück unterhaltungselektronik/sparte (ein fernseher, eine stereoanlage....)

kein internet oder händy-vertrag ohne ausländerausweis, der provisorische zählt net.

krankenversicherung selbst machen innert 3 monaten. (ca. 250 chf/mon)

viele vermieter verlangen privathaftpflicht (ca. 100 chf/jahr).

rentenvers. gabs bei uns im betrieb, unfall auch.

zum umelden brauchst du arb. vertrag und abmeldung in D.

steuern für ausländer im gehalt: pauschale quellensteuer, wohnortabhängig.

:-D

fab

edith sagt: für konto braucht man arb. vertrag...zumindest wars bei mir so und einigen kollegen.

Bearbeitet von fabrocker
Geschrieben (bearbeitet)
es lebt sich prima!

die mieten in zürich sind ein horror,

aber dafür hat man sonst viele annehmlichkeiten.

mir wurde gesagt (am zoll), dass nach der personen-ummeldung (ausländer kat. "B")

es mir nicht mehr erlaubt ist, fzge mit D-kennzeichen zu führen (innerhalb der schweiz).

aufwand umzug:

für alles den arb. vertrag kopieren,

stückliste mit durchnummerierten kartons vom umzugsgut,

keine geräte jünger als 6 monate, ein musikinstrument, ein stück unterhaltungselektronik/sparte (ein fernseher, eine stereoanlage....)

kein internet oder händy-vertrag ohne ausländerausweis, der provisorische zählt net.

krankenversicherung selbst machen innert 3 monaten. (ca. 250 chf/mon)

viele vermieter verlangen privathaftpflicht (ca. 100 chf/jahr).

rentenvers. gabs bei uns im betrieb, unfall auch.

zum umelden brauchst du arb. vertrag und abmeldung in D.

steuern für ausländer im gehalt: pauschale quellensteuer, wohnortabhängig.

:-D

fab

edith sagt: für konto braucht man arb. vertrag...zumindest wars bei mir so und einigen kollegen.

Haftpflich ist obligatorisch!

edith sagt: für konto braucht man arb. vertrag...zumindest wars bei mir so und einigen kollegen. Das wüsst ich :-D Ev. für Lohnkonto mit Vorzugszinsen (wenn überhaupt). Oder warum hat Herr Steinbrück so viele Probleme mit uns (Suuuuuuukram :-D )

Arbeitsvertrag könnt bei einer Kreditkarte/Debitkarte nötig werden um die Kreditfähigkeit bzw. die Tragbarkeit der Kartenlimite zu prüfen.

Bearbeitet von swissscooter
Geschrieben
. Oder warum hat Herr Steinbrück so viele Probleme mit uns (Suuuuuuukram :-D )

Weil er das falsche Ressort hat , wäre er Offensiv-Verteidigungsminister könnte dieses kleine, schmutzige Landkartenproblem schon gelöst sein ..... :-D

:-D:-D

Geschrieben

Ich bin vor einem halben Jahr in die Schweiz gezogen.

War alles ganz easy. Es gibt im Internet genügend Seiten, die Checklisten für den Umzug anbieten.

Wichtig ist, dass du alle Papiere vom Zoll aufbewahrst. Einige davon brauchst du z.B.bei der MFK,wenn du dein Auto ummelden willst.

Mit dem Moped ist so ne sache. Meine wird in DE bei angemeldet bleiben. Fahre sozusagen leihweise :-D

Geschrieben
Da spielt Deutschland nicht mit! Am Zweitwohnsitz darf man (leider) kein Kfz mehr anmelden :-D

Seit wann? Und wenn ja, gilt das auch bei 1. und 2.-Wohnsitz in D?

Geschrieben

Was ist eigentlich los, wenn ich mit dem Roller in Urlaub duch die Schweiz fahre. RAP und alles eingetragen.

Gut, vielleicht ein bissi zu laut! :-D

Können die mich dafür dran bekommen???

Edmund meint noch er fürchtet sich vor den doch recht sehr teuren Strafzetteln...

Geschrieben (bearbeitet)

red-polo Geschrieben: Gestern, 23:42

QUOTE (bsmk80 @ 21 Dec 2008, 13:22)

Da spielt Deutschland nicht mit! Am Zweitwohnsitz darf man (leider) kein Kfz mehr anmelden

Seit wann? Und wenn ja, gilt das auch bei 1. und 2.-Wohnsitz in D?

Dein KFZ muss in DE immer am Hauptwohnsitz angemeldet werden. Somit am 1. Wohnsitz...

Bearbeitet von Lam-berta
Geschrieben
Dein KFZ muss in DE immer am Hauptwohnsitz angemeldet werden. Somit am 1. Wohnsitz...

Seit wann ist das so? Habe vor einigen Jahren meinen zweiten Roller den ich fast ausschließlich von meinem Zweitwohnsitz aus nutze dort ohne Probleme angemeldet bekommen (Celle in Niedersachsen). Nur die Versicherung hat etwas länger gebraucht, bis sie gepeilt hat, dass ich meine Rechnungen an meinen Erstwohnsitz bekommen möchte.

Geschrieben
Seit wann ist das so? Habe vor einigen Jahren meinen zweiten Roller den ich fast ausschließlich von meinem Zweitwohnsitz aus nutze dort ohne Probleme angemeldet bekommen (Celle in Niedersachsen). Nur die Versicherung hat etwas länger gebraucht, bis sie gepeilt hat, dass ich meine Rechnungen an meinen Erstwohnsitz bekommen möchte.

Ich habe mich, als ich in die Schweiz gezogen bin, bei unserem Landratsamt (Lörrach/BW) informiert. Dabei wurde mir gesagt, dass ich meine Fahrzeug (egal welches) nur am Hauptwohnsitz zulassen kann. Seit wann diese Regelung besteht, weiss ich nicht.

Dazu muss ich sagen, dass der Herr vom Landratsamt nicht wusste, dass ich in die Schweiz ziehe. Um diesen Irrtum auszuschliessen...

Geschrieben (bearbeitet)
Was ist eigentlich los, wenn ich mit dem Roller in Urlaub duch die Schweiz fahre. RAP und alles eingetragen.

Gut, vielleicht ein bissi zu laut! :-D

Können die mich dafür dran bekommen???

Edmund meint noch er fürchtet sich vor den doch recht sehr teuren Strafzetteln...

Vor langer zeit hab ich mal was im LCGB gelesen, dass Inselaffen mit Ihren Rollern an der Grenze abgewiesen wurden. Es gibt bei uns baujahrabhängige Lärmvorschriften, gehe mal davon aus dass die eingehalten werden müssen. Würd mir da aber weniger Gedanken machen. Einfach nicht grad in 1/4 Meilen Manier am Zoll starten :-D

Wurde in D auch mal (fast) gebüst, da ich mit meinem MX-5 offen und ohne Persenning rumfuhr. Musste sie dann montieren :-D .

Bearbeitet von swissscooter
Geschrieben (bearbeitet)
Dein KFZ muss in DE immer am Hauptwohnsitz angemeldet werden. Somit am 1. Wohnsitz...
Ja, laut neuer Regelung. Betrifft das aber auch Fahrzeuge die lange vor dieser Änderung angemeldet wurden?

Edit: Diese Frage scheint wohl nach wie vor strittig zu sein... Habe auch nach längerem googlen und lesen im verkehrsportal.de keine hinreichend eindeutige, bzw. bewiesene Antwort finden können.

Seit wann ist das so? Habe vor einigen Jahren meinen zweiten Roller den ich fast ausschließlich von meinem Zweitwohnsitz aus nutze dort ohne Probleme angemeldet bekommen (Celle in Niedersachsen). Nur die Versicherung hat etwas länger gebraucht, bis sie gepeilt hat, dass ich meine Rechnungen an meinen Erstwohnsitz bekommen möchte.
Seit 01.03.2007 scheint das so zu sein:

Beitrag von "milchladen" in www.verkehrsportal.de

Bearbeitet von red-polo
Geschrieben
Da spielt Deutschland nicht mit! Am Zweitwohnsitz darf man (leider) kein Kfz mehr anmelden :-D

Melderechtlich ist es so, dass bei nur einem Wohnsitz im jeweiligen Land dieser automatisch Hauptwohnsitz ist.

Man hat dann zwei Hauptwohnsitze... Hab das Spiel mit D und A durchexerziert.

Steuerrechtlich gestaltet sich das unter Umständen anders.

Gruß

Tec

Geschrieben (bearbeitet)
.... Herr Steinbrück .......(Suuuuuuukram :-D )

Nachdem jetzt alle relevanten Fakten geklärt sind , können wir das Topic ja seiner wahren Bestimmung übergeben.

Der Schweizer an sich macht nichts Unrechtes, das sagt auch dieser Mann, aus dem anderen Land mit den vielen Bodenschätzen und der blühenden Schwer/HighTech-Industrie ....

Augeglichenheit, Neutralität, Bonbons

Kann einer der Schweiz-Experten mal erklären, was für Männer in schwarzen Mänteln und Armbinden 1949 durch die Schweiz gelaufen sind ? Waren das Unterhändler der Banken, welche den armen, verfolgten, deutschen Nazis, das jüdische Zahngold, welches die Schweiz netterweise ein paar Jahre eingelagert hatte, zurückgeben wollten ?

Oder worauf hebt der Herr Müller ab ?

Wird sich ja als Volksgenosse einer solchen Zahlenjongleursnation ja wohl nicht verrechnet haben, wo kämen wir dahin ?

Woher rührt denn der Unmut in der Schweizer Seele, dieser Cowboy/Indianer-Vergleich kann es ja wohl nicht sein ?????

Bearbeitet von sukram
Geschrieben
Ja, laut neuer Regelung. Betrifft das aber auch Fahrzeuge die lange vor dieser Änderung angemeldet wurden?

Edit: Diese Frage scheint wohl nach wie vor strittig zu sein... Habe auch nach längerem googlen und lesen im verkehrsportal.de keine hinreichend eindeutige, bzw. bewiesene Antwort finden können.

Seit 01.03.2007 scheint das so zu sein:

Beitrag von "milchladen" in www.verkehrsportal.de

....dann melde den 1. Wohnsitz an wo du die Karre zulasssen willst, und danach meldest du dich einfach um...fertig :-D

Geschrieben (bearbeitet)
Nachdem jetzt alle relevanten Fakten geklärt sind , können wir das Topic ja seiner wahren Bestimmung übergeben.

Der Schweizer an sich macht nichts Unrechtes, das sagt auch dieser Mann, aus dem anderen Land mit den vielen Bodenschätzen und der blühenden Schwer/HighTech-Industrie ....

Augeglichenheit, Neutralität, Bonbons

Kann einer der Schweiz-Experten mal erklären, was für Männer in schwarzen Mänteln und Armbinden 1949 durch die Schweiz gelaufen sind ? Waren das Unterhändler der Banken, welche den armen, verfolgten, deutschen Nazis, das jüdische Zahngold, welches die Schweiz netterweise ein paar Jahre eingelagert hatte, zurückgeben wollten ?

Oder worauf hebt der Herr Müller ab ?

Wird sich ja als Volksgenosse einer solchen Zahlenjongleursnation ja wohl nicht verrechnet haben, wo kämen wir dahin ?

Woher rührt denn der Unmut in der Schweizer Seele, dieser Cowboy/Indianer-Vergleich kann es ja wohl nicht sein ?????

Arroganz gepaart mit fehlenden Umgangsformen kommt nicht gut an. (Extra Steigbügel für Sukram :-D ).

Unser Bodenschatz heisst übrigens viel (sehr viel) sauberes Wasser, noch nicht so wichtig, aber unsere Zeit wird kommen :-Dunsere unermesslichen Vorräten an eingelagerten Lambrettas sind ja nicht so wichtig

Bearbeitet von swissscooter
Geschrieben
Arroganz gepaart mit fehlenden Umgangsformen kommt nicht gut an. .

Das du das Erscheinungsbild der Schweiz, im Rest der Welt ähnlich siehst, finde ich respektabel !!!

Unser Bodenschatz heisst übrigens viel (sehr viel) sauberes Wasser, noch nicht so wichtig, aber unsere Zeit wird kommen

Deswegen die ganzen Gletscher wegzuschmelzen, ist aber etwas "mittelfristig" gedacht, oder...... Bis dahin macht die Ausbeutung von osteuropäischen Drogen-Baronessen und Energiebetrügern auf gefrorenem Wasser natürlich Sinn, zumal die Jahrhunderte-alte Erfahrung im Wegelagern und Plündern dabei perfekt umgesetzt werden kann.

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